Missbräuchliche Ersteigerungen - Bundestag will Betrug mit Schrottimmobilien eindämmen

Fr 27.09.24 | 08:19 Uhr
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Symbolbild: Schrottimmobilie und "Geisterhaus" am Hindenburgdamm Ecke Gardeschützenweg in Lichterfelde (Bild: dpa / akg-images / Peter Hebler)
Bild: dpa / akg-images / Peter Hebler

Der Bund will den Betrug mit Schrottimmobilien künftig eindämmen. Dazu beschloss der Bundestag in der Nacht zum Freitag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ein Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen mangelhafter Häuser und Wohnungen. Gemeinden sollen damit bei Zwangsversteigerungen künftig einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung stellen können. Dadurch soll der Anreiz zu einer missbräuchlichen Ersteigerung wegfallen.

Schrottimmobilien werden Wohnungen und Häuser mit erheblichen Mängeln genannt. Diese werden häufig zu einem deutlich erhöhten Preis gekauft, der Käufer zahlt dann aber nicht den vollen Preis, sondern nur die gesetzliche Sicherheitsleistung. Ab dann ist eine Vermietung möglich, da der Käufer zum Eigentümer wird.

Nach einigen Monaten wird die Immobilie dann zwar meist erneut zwangsversteigert, weil der Kaufpreis nicht bezahlt wurde. Mieteinnahmen sind bis dahin aber geflossen, während sich der Zustand der Immobilien weiter verschlechterte.

Käufern können Immobilien entzogen werden

Mit dem neuen Gesetz sollen die Verwaltungsämter von Gemeinden die Chance bekommen, dem Käufer einer ersteigerten Immobilie vorübergehend das Haus oder die Wohnung zu entziehen. Mieteinnahmen müssten dann an den gerichtlich bestellten Verwalter gezahlt werden. Das soll vermeiden, dass überhöhte Gebote abgegeben werden, "um aus der missbräuchlichen Ausübung der so gewonnenen Eigentümerstellung Nutzungen zu ziehen", heißt es im Entwurf der Regierung.

"Die Geschäftemacherei mit Schrottimmobilien muss der Vergangenheit angehören", erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP), aus dessen Haus das Gesetz stammt. Bislang sei eine Rechtslücke ausgenutzt worden, um Schrottimmobilien an sich zu bringen und "im Dunkelfeld zu exorbitant hohen Preisen zu vermieten". Diese Lücke werde nun geschlossen.

Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf im März beschlossen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, die Länderkammer forderte aber in einer Stellungnahme, länderspezifische Regelungen zu ermöglichen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 27.09.2024, 07:00 Uhr

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5 Kommentare

  1. 5.

    In der Tat verpflichtet Eigentum. Das mehrmonatige Herrichten und Vorfinanzieren gehört auch dazu...Das Zurückverdienen auch. Bei ca. 80-90% der Vermietobjekte ist das so.
    Der Missbrauch muss natürlich bekämpft werden, so wie Herr Buschmann es macht. Still und unaufgeregt wird die Arbeit gemacht.

  2. 4.

    Die Regierung hätte gleich noch eine weitere Regelung treffen müssen. Wer eine Wohnung oder mehrere leer stehen hat, darf dies nicht als Abschreibung bei der Steuer angeben. Das erhöht den Druck auf Neuvermietung. Zumindest nur einen Monat bis zur Neuvermietung

  3. 3.

    Danke für den Tipp.
    Und bis der Bundestag diesen "Betrug" einzudämmen versucht, nutze ich geschwind noch dieses Schlupfloch.
    Zumal ich da auch schon einige künftige Mieter auserlesen habe.

  4. 2.

    aha, wie soll das gehen? Gemeinde behält die Miete, solange bis die Versteigerung bezahlt wurde? Wenn die Verst. nicht bezahlt wird, dann bekommt der Eigentümer die Miete trotzdem ausbezahlt, da er ja Eigentümer war?

    Also alles wie gehabt?


  5. 1.

    Das hört sich doch ganz gut an. Viel wichtiger wäre es, meines Erachtens, Leerstand zu bestrafen. Wer Wohnraum längere Zeit in Gebieten mit Wohnungsnot leer stehen lässt, der sollte dafür ordentlich zahlen. Die Not in Berlin wäre in 2 Monaten halbiert. Bei uns gegenüber ist eine Wohnung vor dreieinhalb Jahren schön saniert worden und sie steht bis heute leer. Auch wenn sich kein Mieter findet, weil der Vermieter Traumpreise aufruft, müsste eine solche Regelung greifen. Im Grundgesetz Artikel 14 (2) steht: Eigentum verpflichtet.

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