rbb exklusiv - Entwurf für AfD-Verbotsantrag liegt Abgeordneten im Bundestag vor

Fr 11.10.24 | 17:41 Uhr
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AfD-Verbotsantrag eingereicht
Bild: picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert

Die AfD soll durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden - so will es ein Entwurf für einen Verbotsantrag von mehreren Abgeordneten, der nun den Abgeordneten im Bundestag vorliegt. In ihm steckt viel Kritik gegenüber der Partei.

Der Entwurf für einen AfD-Verbotsantrag im Bundestag steht. Er kann jetzt von Abgeordneten unterschrieben werden. In dem Dokument, das dem rbb vorliegt, heißt es, die AfD wende sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot würden durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder "unverhohlen in Frage gestellt".

Nach Ansicht der Autoren zielt die AfD darauf, die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund, mit Behinderungen oder mit "nicht heteronormativer Sexualität" sowie Angehörigen nationaler Minderheiten und Volksgruppen zu Gunsten einer "völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums" zu beschränken oder zu beseitigen.

Antrag stützt sich auf Erkenntnisse von Verfassungsschutzbehörden

Die Verantwortung des Deutschen Bundestages für die freiheitliche Demokratie gebiete es daher, "die rechtliche Überprüfung der AfD durch das unabhängige Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen."

Der Antrag stützt sich demnach auf Erkenntnisse von Verfassungsschutzbehörden, Urteile der Oberverwaltungsgerichte in Thüringen und Nordrhein-Westfalen sowie auf Recherchen verschiedener Medien, die auf mehreren Seiten aufgelistet werden.

Vorwurf des Machtmissbrauchs durch AfD

Beispielsweise werde laut Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen deutlich, dass nach Auffassung der AfD Deutsche mit Migrationshintergrund keine "vollwertigen Deutschen" seien und zwischen Migranten und Deutschen ein "unüberwindlicher biologischer, abstammungsmäßiger Unterschied bestehe". Auch aus dem Verächtlichmachen staatlicher Institutionen und Amtsträger würden sich Anhaltspunkte für die Demokratiefeindlichkeit der Partei ergeben. Die Demokratie und das parlamentarische System würden abgelehnt und ein gewaltsamer Umsturz befürwortet.

Auch mit ihrer Arbeit in Parlamenten bestätige die AfD die Annahme, dass sie errungene Macht einsetze, "um gegen politische Gegner vorzugehen, rechtsstaatliche Strukturen und Verfahren zu schwächen, Minderheiten auszugrenzen und verächtlich zu machen, die sexuelle Selbstbestimmung anzugreifen und die staatliche Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft zu behindern und mittelfristig abzuschaffen."

Über die AfD verfügten zudem zahlreiche Extremisten und Verfassungsfeinde Zugang zum Deutschen Bundestag sowie zu sensiblen Daten und Informationen. In Teilen sei die Partei "der verlängerte Arm autoritärer ausländischer Regime" und agiere gezielt in deren Auftrag gegen deutsche Interessen.

Mögliches Verbotsverfahren stößt auf geteiltes Echo

Hinter dem Antrag steht eine fraktionsübergreifende Initiative einzelner Abgeordneter. Ihr gemeinsames Ziel ist es, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Ob und wann der Bundestag über den Antrag abstimmt, ist offen.

In der Bevölkerung stößt das Vorhaben auf ein geteiltes Echo. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten ARD-DeutschlandTrend lehnt eine Mehrheit von 46 Prozent der Befragten die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab. Die Zahl derer, die es für angemessen halten, stieg jedoch auf 42 Prozent.

Die AfD blickt derweil gelassen auf die Initiative. Der Antrag sei zum Scheitern verurteilt und werde den Bundestag gar nicht erst passieren, sagte Parteichefin Alice Weidel in dieser Woche. "Sie können nicht 20 Prozent der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland von der demokratischen Teilhabe ausschließen."

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 11.10.2024, 19:30 Uhr

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61 Kommentare

  1. 60.

    >"Man wählt das... kleinere Übel, so schwer ist das doch nicht zu verstehen."
    Die AfD ist nicht das kleiner, sondern das größte Übel!
    Wenn Menschen, die auf Grund einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, die auf Grund ihrer Herkunft, die auf Grund ihrer Lebensart, die auf Grund ihres Geschlechts an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden oder ganz ausgeschlossen werden, ist das schon sehr übel.

  2. 59.

    Cool, und wenn Erfolg dann wie weiter?
    Damit ist eine Gesinnung natürlich auch ausgelöscht.
    Auch ist Überwachung von Untergrundaktivitäten leichter wie (mögliche) offensichtlichen.
    Ist aber egal, verbieten bringt Vorteil.
    Ich steh zu den Absichten, die auch was bewirken werden.

  3. 58.

    Warum nur diese hinderliche Angst vor einem Fehlurteil? Einfach mal dem Recht vertrauen und diese Truppe endlich verbieten. Was danach kommt, regeln wir schon.

  4. 57.

    Endlich der richtige Schritt. Hoffentlich wird die Partei AfD endlich verboten.

  5. 56.

    Was? Das ist ein hausgemachter Skandal? Wie doppelmoralisch und scheinheilug ist das denn? Alles nur schlechtes Theater von dieser Frau?

  6. 54.

    Glaub ich nicht, es gibt nur 30% der Menschen, die leichtgläubig alles glauben, was Populismus so hergibt. Alle anderen sind wissend.

  7. 53.

    Um was geht es den anderen Parteien bei einem Verbot AfD noch, wer denkt es geht ihnen einzig und allein um die Verteidigung der Demokratie der irrt.
    Es geht ihnen um den Verlust von Amt und Mandat, ihren Verlust von Posten, Diäten und Bezügen. Ihren Verlust von Macht, Anerkennung und Ansehen.

  8. 51.

    Warum die Angst vor dieser afd? Einfach mal machen! das verbot ist überfällig für diese Volksvergifter.

  9. 50.

    Verbieten, bevor es zu spät ist.

  10. 48.

    Na ja, hier kann man schreiben was das Herz begehrt, aber vor dem Verfassungsgericht zählen nur Fakten!!!

  11. 46.

    Genau, die NSDAP gehörte auch nicht zum demokratischen Spektrum, also verbieten, verbieten, verbieten, bevor es zu spät ist.

  12. 44.

    Eigentlich blamieren sich alle, die AfD wählen, eine Partei, die nicht sozial ist. Wie kann man nur sein eigenes soziales Fundament wegschmeißen für populistische Grütze. Unglaublich undurchdacht. Bedauerlicherweise ist das eine Partei für die Wähler, die den Menschenhass lieben, es ist auch eine Partei, die diktatorisch umbauen will, damit Reiche reicher werden und Arme entrechtet werden.

  13. 43.

    "Wenn die Vorsitzenden der Partei danach "einfach nur" eine neue Partei gründen dürfen, die das selbe vertreten unter neuem Namen..."

    Im Falle eines Parteienverbots gilt das Verbot auch für eine Nachfolgeorganisation.
    Das ist regelmässig Teil der Verbotsverfügung.

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