Uckermark - Landkreis will Krankenhaus in Prenzlau mit mehreren Millionen Euro retten

Do 30.01.25 | 13:02 Uhr
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Archivbild: Das Krankenhaus in Prenzlau am 14.03.2014. (Quelle: IMAGO/Charles Yunck)
Video: rbb24 | 30.01.2025 | Riccardo Wittig | Bild: IMAGO/Charles Yunck

Der Kreistag Uckermark hat einen Rettungsplan für den Krankenhausstandort Prenzlau beschlossen. Auf einer Sondersitzung am Mittwochabend stimmten die Abgeordneten dafür, dass der Landkreis die Klinik in den Jahren 2025 und 2026 mit jährlich zwei Millionen Euro unterstützt.

Mit dem Geld wolle man eine Insolvenz abwenden und das Kreiskrankenhaus als Klinik der Grundversorgung erhalten, sagte Landrätin Karina Dörk dem rbb. Dazu gehörten auch die stationären Abteilungen Innere, Chirurgie und Geriatrie sowie eine Intensivstation zur Notfallversorgung. "Wir haben jetzt von unserer Seite das Angebot gemacht, dass wir das Krankenhaus als Krankenhaus der Grundversorgung erhalten wollen", sagte Dörk.

Millionenschweres Defizit

Das Sanierungskonzept des Privatkonzerns Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH (GLG) hat bisher vorgesehen, ganze Klinikabteilungen in Prenzlau zu schließen. Die neue Struktur sollte ursprünglich schon ab Mitte 2025 umgesetzt werden. Grund ist ein millionenschweres Defizit.

Landrätin Dörk will nach eigenen Angaben erreichen, dass die geplanten "Sanierungsmaßnahmen" verschoben werden.

Gespräche mit Landkreis geplant

Der Beauftragte der GLG-Geschäftsführung, Robert Schindler, ließ offen, ob die zwei Millionen Euro jährlich ausreichen. "Die zwei Millionen könnten im Zweifel das Defizit aus der laufenden Tätigkeit abdecken. Wir haben aber eine Tarifsteigerung und Kostensteigerung vor uns. Die sind in diesen zwei Millionen Euro bisher nicht abgedeckt."

Schindler könne manche Argumente in der bisherigen Debatte über das Krankenhaus nicht nachvollziehen. "Aus fachlicher Sicht haben wir uns Gedanken gemacht, welche Alternativen wir bieten können, ohne in eine Insolvenz zu schlitten. Die Alternative wurde nicht angenommen", sagte er. "Wir treten jetzt in den Dialog mit den Gesellschaftern und dem Landkreis Uckermark und schauen, wie es weitergehen kann."

Sendung: rbb24, 30.01.2025, 13:00 Uhr

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3 Kommentare

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  1. 3.

    Ein immer wieder festzustellendes Muster der Landrätin. Erst beschließt sie in den Aufsichts- und Verwaltungsräten etwas mit, um sich später als Retterin darzustellen; siehe Schließen von Sparkassenfilialen, Bau von Flüchtlingsunterkünften, Einschränkung der stationären medizinischen Versorgung. Politische Verantwortung kann wirklich anders gelebt werden.

  2. 2.

    Das ergibt sich sicherlich aus der gewählten Rechtsform -> GmbH ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts hatfungbeschränkter Kapitalgesellschaften (frei nach Wiki) d.h. das Krankenhaus haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Bei anderen Gesellschaftsformen müssten unter Umständen die Landkreise und die Stadt Barnim mit Ihrem gesamten Vermögen haften.

  3. 1.

    Warum wird die GlG als Privatkonzern bezeichnet?

    Die GLG hat 3 Gesellschafter: LK Uckermark, LK Barnim und Stadt Eberswalde. Damit komplett in staatlicher Hand.