Mietwohnungen - Berliner Senat verlängert Umwandlungsverbot in Milieuschutzgebieten

Di 18.02.25 | 16:38 Uhr
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Blick auf Wohnhäuser und Geschäftshäuser an der Prenzlauer Allee, aufgenommen vom Fernsehturm (Quelle: dpa/Monika Skolimowska)
Audio: rbb 88.8 | 18.02.2025 | Natascha Gutschmidt | Bild: dpa/Monika Skolimowska

Das Umwandlungsverbot in Berliner Milieuschutzgebieten ist um fünf Jahre verlängert worden. Der Senat will damit Mieter vor Verdrängung schützen. In Milieuschutzgebieten lebt rund ein Drittel der Berliner Bevölkerung.

Mieter in bestimmten Kiezen sollen weiterhin vor der Umwandlung ihrer Wohnungen in Eigentumswohnungen geschützt werden. Dazu hat der schwarz-rote Senat die entsprechende Verordnung für weitere fünf Jahre verlängert, erklärte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) am Dienstag.

In der Umwandlungsverordnung aus dem Jahr 2015 ist geregelt, dass in so genannten sozialen Erhaltungsgebieten eine Genehmigung erforderlich ist, wenn aus Mietwohnungen Eigentumswohnungen werden sollen. Diese Schutzklausel wäre am 12. März ausgelaufen.

Zahl der Umwandlungen gesunken

"Das Instrument ist sehr wirkungsvoll, gerade für Milieuschutzgebiete", sagte Gaebler nach der Senatssitzung. Im Jahr 2023 habe es nur noch 223 Anträge auf Umwandlung gegeben. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren laut Gaebler noch rund 15.000 Anträge eingereicht worden. In Berlin gibt es 81 soziale Erhaltungsgebiete. In diesen lebt nach Angaben der Bauverwaltung rund ein Drittel der Berliner Bevölkerung, also rund 1,2 Millionen Menschen. Die Zahl der Wohnungen liegt bei rund 658.200.

Gaebler geht davon aus, dass ohne die Verordnung mit einem deutlichen Anstieg von Umwandlungen von Mietwohnungen in Milieuschutzgebieten zu rechnen gewesen wäre. Die schwarz-rote Koalition will darüber hinaus darauf hinwirken, dass auch eine allgemeine Umwandlungsverordnung durch die Bundesregelung verlängert und möglichst entfristet wird. Diese Regelung würde das gesamte Stadtgebiet Berlins betreffen und es deutlich schwerer machen, aus Mietwohnungen Eigentumswohnungen zu machen.

Sendung: rbb 88.8, 18.02.2025, 14:30 Uhr

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10 Kommentare

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  1. 10.

    Die Verlängerung des Umwandlungsverbots in Berliner Milieuschutzgebieten um fünf Jahre wird als Schutzmaßnahme für Mieter in angespannten Kiezen dargestellt, könnte jedoch unbeabsichtigte Konsequenzen haben. Der Markt reagiert auf solche Eingriffe oft mit steigenden Preisen für bestehende Eigentumswohnungen, was den Mieterschutz erschwert. Der Begriff „Milieuschutz“ wird genutzt, um den Erhalt sozialer Strukturen zu sichern. Doch die Realität hat sich geändert: Durch Fluktuation und die Vermietung an zahlungskräftigere Mieter (was verständlich ist) haben sich viele dieser Milieus aufgelöst. Was früher als „Milieu“ galt, ist heute häufig ein heterogener Wohnraum, der nicht mehr die ursprüngliche Zielgruppe betrifft, die als schützenswert galt.

  2. 9.

    Das nennt man Eifentümergemeinschaft, die an das WEG gebunden ist. Was soll daran dumm sein?
    Sind AGs auch dumm?
    Wer kann sich schon ein Haus samt Grundstück im Alleinbesitz in den Städten noch leisten?

    Übrigens,wenn man ständig über die Unzufriedenheit der Mieter hört, dann wird klar wer der Klügere ist.

  3. 8.

    Was für ein Unfug. Ein funktionierender Mietmarkt ist Ausdruck einer funktionierenden Gesellschaft.
    Was gibt es dümmeres als ein Haus, in dem es 20 verschiedene Eigentümerparteien gibt.

  4. 7.

    Die Mieten nach oben zu begrenzen, ist absolut notwendig. Der Markt kann das nicht regeln und er wird es auch nicht. Der Zugang zu Wohnraum muss, wenn nicht anders lösbar, nach sozialen Kriterien reguliert werden. Leerstand, Mietwucher und Zweckentfremdung müssen konsequent unterbunden werden. Eigenbedarfskündigungen dürfen nicht mehr in dieser Form möglich sein. Spekulation mit Wohnraum darf sich nicht mehr lohnen.

  5. 6.

    Die Menschen müssen gefördert werden, damit sie selbst für ihr Leben Eigenverantwortung für ihre Wohnsituation übernehmen können. Es kann doch nicht sein, dass wir die Menschen diesen Wohlstandsgewinn ermöglichen. Wer es sich leisten kann möchte nicht Mieter sein, weil es ein Zeichen des wirtschaftlichen Scheiterns ist.

  6. 5.

    Man sollte hier nicht unnötig Menschen bevormunden. Wohin das führt, zeigt der aktuelle Wohnungsmangel. Unter den Bedingungen will keiner mehr verständlicherweise Wohnraum bauen. Wenn die Gesetze nicht radikal vereinfacht werden, werden wir keinen nennenswerten Neubau sehen.

  7. 4.

    >"Niemand ist grundgesetzlich dazu verpflichtet, durch bestehendes Eigentum in die Insolvenz zu gehen."
    Was die Vermietung von Wohneigentum angeht, schützt das Grundgesetz auch dagegen indirekt. Nämlich durch den verankerten Erhalt des Eigentums. Ein Markteingriff ist insgesamt nur zulässig, wenn es eine Gewinnaussicht, sei diese noch so gering, nicht derart einschränkt, dass die Geschäftsgrundlage entfällt. Jede Kommune, jede Landesregierung und die Bundesregierung würden sich mit Verfassungsklagen überhäuft sehen, wenn durch deren Vorgaben eine Marktwirtschaft nicht mehr möglich wäre.

  8. 3.

    Sähe das direkt anders aus.

    Niemand ist grundgesetzlich dazu verpflichtet, durch bestehendes Eigentum in die Insolvenz zu gehen.

    Mieten von 6 Euro sind schon längst nicht mehr kostendeckend, dafür sind Material- und Arbeitslöhne zu stark gestiegen.

  9. 2.

    Als "sozialistische Städte" ist dies falsch definiert. Hier geht es um eine soziale Stadt. Sozialistische Städte hatten wir schon. Das bedeutete, dass die Mieten nie kostendeckend waren. Inklusive aller Kosten, auch die für Rücklagen für Instandhaltungen, Renovierungen, Kosten der Verwaltung, der Umfelderhaltung und der Steuern. Das ist mit dem Umwandlungsverbot nicht der Fall. Es fallen immer noch Mieten an, die einen Gewinn erwirtschaften. Wenn auch einen geringeren "sozialen Gewinn" als dies zu Maximalmieten und Maximalverkäufen als Eigentum möglich wäre.
    Der Markteingriff ist mit dem Grundgesetz auch vereinbar, weil der Eigentümer immer noch eine relativ freie Gestaltung bei der Miete hat entsprechend dem Mietspiegel unter Berücksichtigung eines evtl. Mietendeckels.

  10. 1.

    Ein Markteingriff ohne Leistung (Marktteilnehmer wäre eine) ist immer problematisch. Weil man den (Eigentümer)Interessen und deren Wehrhaftigkeit hoffnungslos unterlegen ist. Es sei denn, man ist selbst Eigentümer.