Mietwohnungen - Berliner Senat verlängert Umwandlungsverbot in Milieuschutzgebieten

Das Umwandlungsverbot in Berliner Milieuschutzgebieten ist um fünf Jahre verlängert worden. Der Senat will damit Mieter vor Verdrängung schützen. In Milieuschutzgebieten lebt rund ein Drittel der Berliner Bevölkerung.
Mieter in bestimmten Kiezen sollen weiterhin vor der Umwandlung ihrer Wohnungen in Eigentumswohnungen geschützt werden. Dazu hat der schwarz-rote Senat die entsprechende Verordnung für weitere fünf Jahre verlängert, erklärte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) am Dienstag.
In der Umwandlungsverordnung aus dem Jahr 2015 ist geregelt, dass in so genannten sozialen Erhaltungsgebieten eine Genehmigung erforderlich ist, wenn aus Mietwohnungen Eigentumswohnungen werden sollen. Diese Schutzklausel wäre am 12. März ausgelaufen.
Zahl der Umwandlungen gesunken
"Das Instrument ist sehr wirkungsvoll, gerade für Milieuschutzgebiete", sagte Gaebler nach der Senatssitzung. Im Jahr 2023 habe es nur noch 223 Anträge auf Umwandlung gegeben. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren laut Gaebler noch rund 15.000 Anträge eingereicht worden. In Berlin gibt es 81 soziale Erhaltungsgebiete. In diesen lebt nach Angaben der Bauverwaltung rund ein Drittel der Berliner Bevölkerung, also rund 1,2 Millionen Menschen. Die Zahl der Wohnungen liegt bei rund 658.200.
Gaebler geht davon aus, dass ohne die Verordnung mit einem deutlichen Anstieg von Umwandlungen von Mietwohnungen in Milieuschutzgebieten zu rechnen gewesen wäre. Die schwarz-rote Koalition will darüber hinaus darauf hinwirken, dass auch eine allgemeine Umwandlungsverordnung durch die Bundesregelung verlängert und möglichst entfristet wird. Diese Regelung würde das gesamte Stadtgebiet Berlins betreffen und es deutlich schwerer machen, aus Mietwohnungen Eigentumswohnungen zu machen.
Sendung: rbb 88.8, 18.02.2025, 14:30 Uhr