Brandenburg - Crumbach: Bislang 280.000 Widersprüche gegen neue Grundsteuer

Do 16.01.25 | 15:53 Uhr
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Archivbild: Einfamilienhaus in Brandenburg. (Quelle: dpa/Schoening)
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Audio: rbb24 Inforadio | 16.01.2025 | Amelie Ernst | Bild: dpa/Schoening

Bei den Brandenburger Finanzämtern sind bisher insgesamt etwa 280.000 Widersprüche gegen die neu berechnete Grundsteuer eingegangen.

Das sagte Finanzminister Robert Crumbach (BSW) am Donnerstag im Finanzausschuss des Landtags. Demnach sei knapp 177.000 Mal gegen die Grundsteuerwertermittlung vorgegangen worden und 103.000 Mal gegen den Grundsteuermessbescheid.

Prüfung der Verfassungsmäßigkeit steht noch aus

Teils zweifelten die Grundstücksbesitzer an der Verfassungsmäßigkeit der Neuberechnung, teils an der ordnungsgemäßen Anwendung des Gesetzes, so Crumbach. Er gehe jedoch davon aus, dass ein Großteil der Einsprüche zurückgewiesen werde, da das entsprechende Gesetz ordnungsgemäß umgesetzt werde und nur in Einzelfällen beispielsweise Fehler bei der Dateneingabe passiert sein könnten.

Eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerberechnung durch das Bundesverfassungsgericht steht allerdings noch aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte selbst die Reform der Grundsteuer verlangt, weil bisher deutschlandweit mit veralteten Grundstückswerten gerechnet wurde. Seit diesem Jahr gilt die Neuberechnung.

Die Einnahmen fließen den Städten und Gemeinden zu, die auch die konkreten Hebesätze festlegen. Brandenburg hat ein Hebesatz-Register veröffentlicht, das für Orientierung sorgen soll. Die Einnahmen durch die Grundsteuer sollen insgesamt gleich bleiben.

Sendung: rbb24 Inforadio, 16.01.2025, 15:20 Uhr

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3 Kommentare

  1. 2.

    Bei der neuen Grundsteuerberechnung werden wir so richtig über den Tisch gezogen. Die Politik hatte versprochen, dass sich nichts ändern wird, keiner soll mehr bezahlen. Nun stellt sich heraus, dass das gelogen war.

  2. 1.

    Die Finanzämter haben erreichbare Miethöhen errechnet, für mein selbst gebautes Haus, aus versteuertem Einkommen, um so Höhere Werte festzustellen. D.h., dass mein Geld für Größeres und Schöneres und damit Wertigeres herangezogen wird, um darauf Grundsteuer zu zahlen. Neben der stückweisen Enteignung folgt die Bestrafung, wenn mein versteuertes Geld für eine Aufwertung ausgegeben wurde? Das kann nicht verfassungsgemäß sein.

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