Trockenheit - Wo in Brandenburg aktuell kein Wasser entnommen werden darf
Wegen der andauernden Trockenheit ziehen in Brandenburg immer mehr Landkreise und Städte die Notbremse: Es ist wieder verboten, Wasser zum Beispiel aus Flüssen und Seen abzupumpen. Es gibt aber Unterschiede.
Einige Landkreise und Städte haben bereits die Reißleine gezogen, die nächsten werden voraussichtlich folgen: Weil es nicht ausgiebig geregnet hat und die Temperaturen hoch sind, ist es inzwischen in mehreren Regionen wieder verboten, Wasser aus Gewässern abzupumpen.
Dazu sind entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen worden. Es gibt allerdings Unterschiede in den einzelnen Regionen.
Hinweis: Nicht aus allen Regionen lagen bei Veröffentlichung Antworten vor. Dieser Artikel wird aktualisiert, wenn wir weitere Informationen haben.
Der Regen hat nicht gereicht
Als erster Landkreis hatte Oberhavel schon im Juni ein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen. Die Menschen dürfen Wasser aus Seen und offenen Gewässern für ihre privaten Gärten, Landwirtschaft und Gewerbe nur noch von 21 bis 6 Uhr entnehmen. Sie sollen außerdem generell sparsam mit Wasser umgehen [oberhavel.de], heißt es.
"Auch das Grundwasser sinkt bereits wieder, denn die Defizite aus den niederschlagsarmen Jahren zwischen 2018 bis 2022 konnten auch durch den Regen im Herbst und Winter des vergangenen und im Frühjahr dieses Jahres nicht ausgeglichen werden", so der Landkreis.
Oberhavel hat angekündigt, die Wasserentnahme in den nächsten Wochen generell zu verbieten, falls es nicht stärker regnen und sich die Niedrigwassersituation weiter verschärfen sollte.
So ein Rund-um-die-Uhr-Verbot gilt aktuell bereits in Brandenburg an der Havel. Bis zum 30. September darf aus oberirdischen Gewässern kein Wasser abgepumpt oder abgeleitet werden [stadt-brandenburg.de]. Ausnahmen gibt es für Saugwagen, mit denen Bäume oder Sträucher auf öffentlichen Flächen gewässert werden.
Regeln gibt es auch für diejenigen, die ihre private Grün- und Gartenfläche mit Grundwasser gießen. Das darf nur zwischen 18 und 8 Uhr passieren.
Laut der Stadt ist in den Flüssen wenig Wasser und die Wasserstände von Seen und Teichen sinken. Mit den Einschränkungen soll "dieser besorgniserregenden Entwicklung, verbunden mit der Gefahr der Verschlechterung der Wasserqualität, entgegengewirkt werden", heißt es.
Ähnliches gilt für das Havelland [havelland.de]. Dort hat die untere Wasserbehörde per Allgemeinverfügung vom 26. Juni bis zum 30. September die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt.
Ähnlich regelt das auch der Landkreis Potsdam-Mittelmark. Er hat die Wassernutzung- und entnahme stark eingeschränkt. Prinzipiell ist es seit Ende Juni verboten, Wasser aus Seen, Flüssen und Gräben abzupumpen, um damit etwas zu bewässern [potsdam-mittelmark.de]. Private Haushalte dürfen ihre Grün- und Gartenflächen mit Wasser aus Brunnen nur von 20 bis 8 Uhr gießen. Die Einschränkungen gelten bis 30. September.
Verbote auch in Cottbus, Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz
Der Landkreis Dahme-Spreewald hat inzwischen seine Allgemeinverfügung, die vorerst von 8 bis 20 Uhr die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Seen mittels Pumpvorrichtung untersagte, wieder aufgehoben. Das Verbot galt für die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald, das Amt Lieberose/Oberspreewald, die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick. Mittlerweile ist dort das Abpumpen von Wasser, etwa aus Flüssen, Bächen und Seen wieder uneingeschränkt erlaubt.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat am Dienstag (18. Juli) eine entsprechende Allgemeinverfügung beschlossen. Vom Verbot der Wasserentnahme per Pumpe ist das Teileinzugsgebiet Schwarze Elster betroffen. Die Verfügung gilt ab dem 19. Juli und gilt auch hier für die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern.
Auch in Cottbus gilt seit Samstag (22.07.) ein Wasserentnahmeverbot. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist am Freitag veröffentlicht worden. Sie gelte bis auf weiteres, hieß es von der Stadt. In Cottbus ist es demnach tagsüber zwischen 8 und 20 Uhr verboten, Wasser mit Hilfe von Pumpen aus Flüssen, Bächen oder Seen zu entnehmen. Das Wasser sollte sparsam und nur mit Gießkannen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden entnommen werden, hieß es von der Stadt.
Auch im Elbe-Elster-Kreis darf aus allen Oberflächengewässern kein Wasser mehr abgepumpt werden, teilte der Landkreis am Freitag mit [lkee.de]. Das gelte bis auf Widerruf.
Grund für diesen Schritt sei sowohl die aktuelle Trockenheit - als auch die vergangene. "Der natürliche Wasserhaushalt im Landkreis Elbe-Elster leidet weiterhin stark unter den Folgen der Trockenheit der Vorjahre", heißt es. Der Grundwasserspiegel sinke stetig, es herrsche im ganzen Landkreis eine Niedrigwassersituation. Die Niedrigwasserampel stehe seit einigen Tagen für die Schwarze Elster auf Rot [mluk.brandenburg.de].
Die Stadt Frankfurt (Oder) verzichtet auf ein Verbot. Sie bittet stattdessen die Einwohner, sparsam mit Wasser umzugehen, heißt es am Freitag in einer Antwort an rbb|24. Gegossen werden sollte zum Beispiel nicht täglich und möglichst ohne direkte Sonneneinstrahlung, also spät abends oder früh morgens. Bei der Bewässerung sollten außerdem Prioritäten gesetzt werden.
Die Stadt rät auch, bei Regen möglichst viel Wasser in Tonnen oder Zisternen zu speichern, um es in regenarmen Zeiten zur Bewässerung nutzen.
In den Landkreisen Märkisch-Oderland, Uckermark und Barnim gilt schon seit August 2019 dauerhaft eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern.
In Märkisch-Oderland gibt es ein generelles Verbot mit Ausnahmen. So darf jede Person täglich bis zu zehn Liter für den privaten Eigenbedarf verwenden. Auch Feuerwehreinsätze sind von dem Verbot ausgenommen [maerkisch-oderland.de].
In der Uckermark wurde das prinzipielle Verbot 2020 noch einmal aufgelockert [uckermark.de]. Es darf zwar weiterhin kein Wasser mit Pumpen aus Flüssen, Seen und anderen Gewässern geholt werden, das Abschöpfen mit Handgefäßen, zum Beispiel Gießkannen, ist aber erlaubt.
Wasserampel für Panketal
Radikalere Maßnahmen zum Wassersparen hat die Gemeinde Panketal im Barnim ergriffen. Dort gilt seit dem vergangenen Jahr ein Sprengverbot von April bis September zwischen 17 und 21 Uhr. Die Regelung wurde eingeführt, um das Wasserwerk zu entlasten und die Wasserversorgung in Spitzenzeiten zu sichern, sagte der Panketaler Bürgermeister Maximilian Wonke (SPD) damals dem rbb.
Eine stationäre Wasserampel gibt außerdem Auskunft über den aktuellen Trinkwasserbrauch in Panketal. Sie ist auch Internet zu finden [eigenbetrieb-panketal.de]. Steht die Ampel auf Rot, dürfen Gärten nicht mehr bewässert werden. In den Häusern und Wohnungen soll bei dieser Stufe der Wassergebrauch auf das wirklich Nötige beschränkt werden.
Um finanzielle Anreize zum Wassersparen zu setzen, entfällt seit Anfang 2023 in Panketal die Grundgebühr für Trinkwasser, die Mengengebühr für den Kubikmeter Wasser ist aber gestiegen. Wegen der anhaltenden Trockenheit werden außerdem ab 2024 Gartenwasserzähler in der Gemeinde abgeschafft.
Im Landkreis Spree-Neiße ist aktuell noch nichts geplant, die Situation werde aber beobachtet, sagte eine Sprecherin.
Hohe Strafen möglich
Schon in den vergangenen Jahren gab es Wasserentnahmeverbote in einigen Brandenburger Regionen. Im Juni 2022, vor ziemlich genau einem Jahr, hatten beispielsweise alle Südbrandenburger Landkreise so ein Verbot ausgesprochen.
Wer sich nicht an die Vorgaben hält und beim Abpumpen oder Ableiten erwischt wird, muss zahlen. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld sind möglich. Der Landkreis Elbe-Elster hat am Freitag angekündigt, dass die Untere Wasserbehörde in den Sommermonaten stärker darauf achten werde, ob das Verbot eingehalten wird.
Mit Informationen von Iris Wussmann, Felicitas Montag und Juan Francisco Álvarez Moreno.
Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 14.07.2023, 14.07.2023