Toter nach Polizeieinsatz - Berliner Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen gegen Polizisten wieder auf

Mo 21.08.23 | 17:07 Uhr | Von Johanna Sagmeister
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Archivbild: Mutombo Mansamba, sitzt hinter einem Bild seines gestorbenen Bruders Kupa Ilunga Medard Mutombo, bei einer Pressekonferenz in der Beratungsstelle ReachOut. (Quelle: dpa/C. Koall)
Audio: rbb 88.8 | 21.08.2023 | Peter Klinke | Bild: dpa/C. Koall

Medard Mutombo starb vergangenes Jahr nach einem Polizeieinsatz. Die Ermittlungen dazu wurden zunächst eingestellt – doch jetzt schwenkt die Generalstaatsanwaltschaft um. Sie reagiert damit auf die Beschwerde von Mutombos Bruder. Von Johanna Sagmeister

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat entschieden, die Ermittlungen gegen mehrere Polizeibeamte nach dem Tod eines 64-Jährigen nach einem Polizeieinsatz wieder aufzunehmen. Das teilte die Staatsanwaltschaft rbb|24 mit. Der an Schizophrenie erkrankte Medard Mutombo sollte im September vergangenen Jahres von Polizeibeamten in eine geschlossene Psychiatrie im Bezirk Spandau gebracht werden. Doch der Einsatz eskalierte: Medard Mutombo kollabierte und starb drei Wochen später in der Charité.

Sein Bruder Mutombo Mansamba erhob daraufhin schwere Vorwürfe gegen die Polizeibeamte, warf ihnen rechtswidrige Gewalt vor und erstattete Strafanzeige. Warum Medard Mutombo zusammenbrach, ist bis heute ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen im April dieses Jahres ein, unter anderem, weil sie kein Fehlverhalten der Polizeibeamten erkennen konnte.

"Nicht hinreichend geklärte Fragen"

Daraufhin sprach die Anwältin des Bruders, Regina Götz, von Ermittlungsversagen und legte Beschwerde gegen die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft ein. Es sei von Anfang an halbherzig ermittelt worden. Unter anderem verwies sie darauf, dass für die Ermittlungen nicht alle beteiligten Polizeibeamten verhört wurden. Insgesamt waren zwölf Polizisten an dem Einsatz beteiligt.

Nun bestätigt der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Sebastian Büchner, gegenüber rbb|24: "Auf die Beschwerde des Bruders des Verstorbenen und die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hin sollen nach Wiederaufnahme des Verfahrens die Ermittlungen fortgeführt werden."

Um welche Ermittlungen es sich nun im Einzelnen handelt, möchte er nicht mitteilen, "weil anderenfalls der Untersuchungszweck gefährdet wäre", so Büchner. "Ungeachtet dessen kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Ermittlungen auf bislang nicht erkennbar hinreichend geklärte Fragen erstreckt werden sollen."

Bruder hofft auf vollständige Aufklärung

Rechtsanwältin Götz sieht sich in ihrer Beschwerde bestätigt: "Die Wiederaufnahme zeigt, dass wir gute Argumente hatten und dass vor allem bei den Zeugenvernehmungen noch Nachholbedarf besteht", sagt Götz. "Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft jetzt gründlicher ermittelt."

Der Bruder des Verstorbenen, Mutombo Mansamba, sagt, die Wiederaufnahme des Verfahrens gebe ihm neue Kraft. "Ich hoffe, dass der Staatsanwalt den Fall meines Bruders unvoreingenommen und fair behandelt", sagt er. Er hofft, dass die Ermittlungen zu einer Anklage führen, damit der Tod seines Bruders vor Gericht vollständig aufgeklärt werden kann.

Sendung: rbb 88.8, 21.08.2023, 18 Uhr

Beitrag von Johanna Sagmeister

52 Kommentare

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  1. 51.

    Kein Notarzt kann einen angeblichen lagebedingten erstickungstod feststellen.

    Das kann man nur, wenn man die Halsweichteile freipräpariert. Ganz davon abgesehen, dass die Aussage des Notarztes unsinn ist.

    Gewalt gegen den Hals geht nur in Form von erdrosseln oder erwürgen.

    Daher ist die Aussage des Notarztes medizinischer Unsinn.

  2. 50.

    Frieda, wie kommen Sie darauf, dass die Ermittlungsbehörden einen Fehler gemacht haben?

    Letztlich ist die Aussage des Notarztes uninteressant, denn der M. lebte ja in der Klinik noch.

    Nach dessen Tod findet bei Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod ein Todesermittlungsverfahren durch die Kripo statt.

    Da dies nicht stattfand, liegt keine nicht natürliche oder unklare Todesursache vor.

    Daher ist ein neues Ermittlungsverfahren Unsinn.

    Der Bruder muss mit der Realität klarkommen.

  3. 49.

    Es gibt in der Ermittlungsakte keinen Beweis das unverhältnismäßige Gewalt durch Polizeibeamte angewandt wurde

    Da der M. sich gegen die Maßnahmen der Polizisten gewehrt und widerstand geleistet hat, ist der Einsatz unmittelbaren Zwangs zulässig und gerechtfertigt. Es gibt nicht mal eine verlässliche Feststellung der Todesursache.

    Aber Unschuldsvermutung ist Ihnen ein Fremdwort?

    Wie soll ohne Obduktion jemals die Todesursache rechtssicher nachgewiesen werden? Kristallkugel? Kartenlegen?

  4. 48.

    Nee, es ist immer noch nicht geklärt, weshalb das Opfer kollabiert ist und genau deswegen werden die Ermittlungen jetzt wieder aufgenommen?

  5. 47.

    Und genau diese Feststellungen sind jetzt nicht mehr zu treffen.

    Als Beweis ist die Aussage des Notarztes ohne Belang.

    Letztlich hätte auch das Pflegepersonal während der 3 Wochen den Tod verursacht haben.

    Daher ist die einzige Folge ein Freispruch In Dubio pro reo

    Oder gelten für Polizisten keine Schutzrechte

    Und mit solch unsinnigen Verfahren belastet man Gerichte. Letztlich wurde schon mal ermittelt.

    Ich hoffe, dass der Kollege die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zulässt

  6. 46.

    Verstehe ich Sie richtig? Weil es keine Obduktion gibt, spielt es keine Rolle ob Mutombo durch Polizeigewalt gestorben ist?

  7. 45.

    Danke für die Info. Das sehe ich genau so.
    Ist es aber nicht so, dass sich auch Notärzte Aufzeichnungen/Notizen über den Patienten und seine Behandlung machen müssen? Die müssen sich doch auch absichern, damit ihnen hinterher kein Behandlungsfehler vorgeworfen werden kann.
    Da muss ja bei den Ermittlungsbehörden etliches schief gelaufen sein. Hoffentlich wird jetzt der Arzt als Zeuge befragt.

  8. 44.

    "Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, nur weil die Staatsanwaltschaft „kein Fehlverhalten der Polizeibeamten erkennen konnte“." Ähm, doch! Das ist der Grundsatz in einem Rechtsstaat. Hier hat die Gegenseite ja auch nur bemängelt, dass die Prüfung auf ein Fehlverhalten nur nicht umfangreich genug war. Diesem Argument ist man gefolgt und wird den Kreis der aussagenden Personen erweitern, um die Beweise dann erneut zu würdigen. Ob dann ein anderes Ergebnis dabei herauskommt, ist meines Erachtens fraglich. Man kann damit aber die Argumente der Verwandten des Verstorbenen zumindest entkräften.

  9. 43.

    Es gibt keine Obduktion. Und somit keinen Nachweis für Gewalt gegen den Hals. Daher ist die Beobachtung des Betreuers uninteressant. Wie soll ohne Obduktion der Beweis einer Schädigung geführt werden?

  10. 41.

    Letztlich bedeuten die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft nichts. Jeder Richter kann die Anklage nicht zulassen oder aber das Verfahren auch einstellen.

    Je länger die Tat her ist, desto mehr irren sich die Zeugen.

    Der Betreuer ist kein unbeschriebenes Blatt und seine Aussage ist nur ein Baustein. Mehr nicht.

    Letztlich wird hier nichts herauskommen. Ich hoffe, dass die Polizisten sich gegen mögliche Anschuldigungen wehren und den Bruder verklagen. Das Recht haben sie auch.

  11. 40.

    Wie lange sind Sie schon Polizeibeamtin um das Vorgehen beurteilen zu können?

    Wenn eine psychisch kranke Person tobt und eine Eigen- und Fremdgefährdung vorliegt, müssen die Polizisten Zwang anwenden?

    Letztlich ist nicht mal obduziert worden. Jedenfalls ist nichts in der Akte zu finden.

    Die Polizisten haben richtig gehandelt. Was anderes ist niemals nachzuweisen. Und es gilt die Unschuldsvermutung!

  12. 39.

    Zitat: Außerdem gäbe es einen Vermerk zu einem Gespräch zwischen einem Polizisten und dem Notarzt. Der Arzt habe gesagt, dass er von einem "lagebedingten Erstickungstod" ausgehe...."Der Notarzt wurde dazu nicht befragt.....Er tauche nicht mal namentlich in der Ermittlungsakte auf"

    Dieses Zitat stammt aus der TAZ vom 7-6-2023--"Beschwerde im Fall Mutombo"

    Sollte stimmen, dass wichtige Zeugen nicht befragt wurden, dann wäre das ein Skandal.
    Hoffentlich erinnert sich der Notarzt dann aber auch noch daran, was er zu wem gesagt haben soll....wir wissen doch auch aus der Politik, dass man sich oft nicht mehr an Gespräche und Gesprächspartner erinnern kann....

  13. 37.

    Gann is ja gut. Nur weil Sie an Sheela schrieben: „… Der Mann ist drei Wochen später im Krankenhaus gestorben, und nicht bei einem Pölizeieinsatz.“
    Ja, aber bei der Gewalt, die die Polizisten ausgeübt haben - ob nötig oder unnötig, muss in dem Zusammenhang auch geklärt werden - müssen alle Umstände des Polizeieinsatzes aufgeklärt werden, zumal Koma und Tod auch als Spätfolgen eingetreten sein können.
    Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, nur weil die Staatsanwaltschaft „kein Fehlverhalten der Polizeibeamten erkennen konnte“.
    Bei der Einstellung kein Wunder, wenn so viele Femizide ungestraft bleiben.

  14. 36.

    Sie anworten auf meinen Beitrag so, als wenn ich gegen die Wiederaufnahme der Ermittlungen wäre.
    Im Gegenteil, ich bin dafür.

  15. 35.

    In Deutschland gibt es kaum Verurteilungen wegen nachgewiesener Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt --also muss Deutschland doch Rechtsstaat sein.

  16. 34.

    In dem von Ihnen angebrachten Artikel steht, der Betreuer von Mutombo hat gesehen, wie ein Polizist mit dem Knie in seinem Nacken hockte und er Blut im Gesicht hatte. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Aussage der Beamten höher gewertet wird, als die des Betreuers. Fügt sich bei Ihnen nicht auch langsam ein Bild zusammen?

  17. 33.

    Ich weiß nicht, was es dem Zitat aus dem Beitrag zu kritisieren gibt. Es ist so, auch wenn Sie es nicht so wahrhaben wollen.

  18. 32.

    Ach tatsächlich? Die Generalstaatsanwaltschaft hat nicht ohne Grund entschieden, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.
    Tötungsdelikte müssen aufgeklärt und ggf. zur Verurteilung führen - wie es sich für einen Rechtsstaat gehört - ohne Ansehen der Person/en des/der Täters! Sonst könnte der §212 aus dem StGB gestrichen werden.

  19. 31.

    "... Sein Bruder Medard Mutombo lebte seit mehr als 20 Jahren in einem Heim zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in Spandau. Im vergangenen Jahr habe sich sein Gesundheitszustand verschlechtert. Mutombo habe offenbar seine Medikamente nicht mehr genommen, sei kaum ansprechbar und zunehmend aggressiv gewesen. So berichten es zwei seiner Betreuer ..."
    aus https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/05/berlin-spandau-polizei-einsatz-toedlich-mutombo-ermittlungen-eingestellt.html

    Ich finde einiges ziemlich irritierend - jenseits von Schuld/Unschuld der Polizei!

    Bruder ist, nach meinen Infos, seit 2012 Steuerberater in Berlin und der Verstorbene im Heim zur "Vermeidung von Odachlosigkeit".
    Bruder wurde erst 1 Woche nach Einweisung in die Charite informiert - als naher Verwandter?
    Bruder beschreibt ihn als keineswegs aggressiven Menschen - wurde er nicht über den aktuellen Zustand informiert?

    Bekam er nichts zur Beruhigung vor dem Einsatz durch anwesendenden Arzt?

  20. 30.

    Beim kleinsten Verdacht auf Rassismus müssen wir uns rechtfertigen. "

    Und dennoch wurde Ihr Beitrag veröffentlicht.
    Aber wahrscheinlich ist das auch die Höchststrafe, wenn solch, mit Verlaub, hanebüchener Unsinn, veröffentlicht wird.
    Klarname und aktuelles Foto wäre allerdings noch besser.

  21. 29.

    Letzter Satz: "Er hofft, dass die Ermittlungen zu einer Anklage führen, damit der Tod seines Bruders vor Gericht vollständig geklärt werden kann.."

    Die Ermittlungen können mittels eines Deals und einer Geldzahlung eingestellt werden--ohne öffentliche Gerichts-Verhandlung.
    Diese Deals werden zwischen dem Beschuldigten, dessen Anwalt und der Staatsanwaltschaft ausgehandelt.
    Wer diesem Deal zustimmt, gilt als nicht vorbestraft. Lediglich ein Disziplinarverfahren könnte dann noch berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Fehler und Ungerechtigkeit dieser Deals ist, dass "Opfer-oder bei Verstorbenen, deren Angehörigen"-nicht das Recht haben, ebenfalls zustimmen zu müssen. So konnte in unserem Fall auch das 2. Ermittlungsverfahren eingestellt werden, obwohl ich als Hauptzeugin nicht befragt wurde. Obwohl gerade dieses "Nichtbefragen der Hauptzeugin" mitursächlich für die Wiederaufnahme der Ermittlungen waren.

    Ich hoffe sehr, dass der Familie das Recht der Aufklärung gewährt wird

  22. 28.

    Ich emfehle Ihnen den Artikel vom 10. 05. 23 zu lesen , da erfahren Sie, dass der Mann erst auf der Wiese kolabiert ist, und nicht im Zimmer.
    Übrigens, es haben nicht 5Polizeibeamte ausgereicht, es wurde Verstärkung angefordert, und auf der Wiese waren es schließlich 9.
    Der Mann hatte Schizophrenie, nahm seine Medikamente nicht mehr, litt zunehmend an Wahnvorstellungen und wurde aggressiv, und er sollte in die geschlossene Psychatrie gebracht werden. Menschen, die mit dieser Krankenheit beruflich zu tun haben, die wissen wie schwierig es ist Eskalationen zu vermeiden.
    Auf das Bestreben hin,hat das Amtgericht die Unterbringung des Kranken in einer geschlossener Psychatrie angeordenet, und dann wurden einfache Polizeibeamte hingeschickt, anstatt kundiges Personal.
    Wie man sieht, ein unverzeihlicher Fehler.

  23. 27.

    Haben Sie den Artikel nicht gelesen? Der Mann ist nach dem Polizeieinsatz, wo ihm einer sein Knie in den Nacken gedrückt haben soll, kolabiert und ins Koma gefallen! Da soll es keinen Zusammenhang geben?

  24. 26.

    Haben Sie den Artikel nicht gelesen?
    Der Mann ist drei Wochen später im Krankenhaus gestorben, und nicht bei einem Pölizeieinsatz.

  25. 25.

    Das Urteil muss sich ändern. Lesen Sie den Artikel vom 07.10.2022!
    „Unter Berufung auf den Betreuer des 64-Jährigen, der bei dem Einsatz dabei war, heißt es von Reachout, Polizisten hätten den Mann am Boden fixiert, ein Polizist habe ihm dabei ein Knie in den Nacken gedrückt. Er habe geblutet und schließlich aufgehört zu atmen.“
    12 Polizisten gegen einen psychisch kranken Mann?! Ein Knie in den Nacken gedrückt und das Opfer hört auf zu atmen - kein Zusammenhang? Das ist Täter-Opfer-Umkehr auf Seiten der Polizei und die Staatsanwaltschaft kratzt der anderen Krähe kein Auge aus! So was nennt man Strafvereitlung!
    „Bei medizinischer Vorbelastung sind nicht immer fremde Menschen unmittelbar für den Tod eines Menschen verantwortlich.“ Nein? Ist aber seltsam, wenn das zeitnah passiert.
    Ihr Unwissen und Ihre Obrigkeitshörigkeit sind unerträglich, Herr/Frau Toberg.

  26. 24.

    Kann Ihnen Ihr Gefühl zufällig sagen, ob es Rassismus gegeben hat in diesem Fall? Wenn nicht, sollten wir die Gefühle weglassen und den Fall gründlich aufarbeiten...

  27. 23.

    Anscheinend ja nicht. Sonst würde die Staatsanwaltschaft die Akte nicht nochmal öffnen. Und "den Angehörigen gefällt das Ergebnis nicht" finde ich eine respektlose Ausdrucksform. Wie würden Sie reagieren, wenn Ihr Bruder unter nicht geklärten Umständen bei einem Polizeieinsatz ums Leben kommt?

  28. 22.

    „…Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen im April dieses Jahres ein, unter anderem, weil sie kein Fehlverhalten der Polizeibeamten erkennen konnte.“? Häh? Seltsame Arbeitsweise. Dann muss solange ermittelt werden, bis ein Fehlverhalten 100%ig ausgeschlossen werden kann und die Tatumstände bis ins Detail aufgeklärt sind!
    Und wenn Polizisten nicht in der Lage sind, eine unbewaffnete, psychisch kranke Person (die sich manchmal auch gegen Fixierungen wehren) menschenwürdig zu behandeln, sind sie für diesen Beruf ungeeignet.

  29. 21.

    jedes leben , jeder mensch auf dieser erde , hat einen grossen wert, wer es missachtet, muss zu vertwortug und rechenschaft gezogen werde.. hier geht es nicht um die hautfarbe ,hier geht es um ein LEBEN !! ....und um eine familie. die damit klar kommen muss, mein herzlichstes beileid der familie und ich hoffe , dass dieses .zur eiener klärung der umstände kommt !

  30. 20.

    Was ist für Sie denn wirklich wichtig? Radfahrer, die über Rot fahren? Unfälle mit Blechschäden, wo 4 Streifenwagen anrücken? Schwarzfahrer, die vor Gericht und nicht selten im Knast landen?

  31. 19.

    Herr Roman, was finden Sie daran "Steuergelder verschleudert", wenn der Tod eines Menschen gründlich recherchiert werden soll? Ist es für Sie kein dringender Fall, weil die möglichen Täter Polizisten sein könnten und das Opfer dunkle Hautfarbe hat? Mein Vertrauen in unsere Polizei basiert genau darauf, dass die Beamten sich möglichst immer korrekt verhalten. Möglichkeiten des Fehlverhaltens muss entgegen gewirkt werden. Das passiert gerade. Ich wünsche mir, dass sowas ordentlich untersucht wird. Ein Urteil soll immer eine stabile Grundlage haben und eine gerechte Entscheidung darstellen. Das ist mir an dieser Stelle auch Geld wert.

  32. 18.

    Kennen Sie die Ermittlungsakte um die Qualität der Untersuchung beurteilen zu können?

    Die Angehörigen wollen das Ergebnis, welches ihnen passt. Aber so das nicht.

    Es ist nicht die Schuld der Ermittler, wenn der Geschädigte seine Medikamente nicht nahm und jede ärztliche Behandlung verweigerte

  33. 17.

    Wäre es ein dringender Fall für Sie, wenn IHR Bruder unter nicht geklärten Umständen bei einem Polizeieinsatz ums Leben kommt?

  34. 16.

    Die hat es durch die erste Untersuchung gegeben. Den Angehörigen gefällt mir das Ergebnis nicht.

    Deshalb machen sie solchen Aufstand.

    Letztlich wurde der Fall untersucht.

  35. 15.

    Herr Roman, was finden Sie daran "Steuergelder verschleudert", wenn der Tod eines Menschen gründlich recherchiert werden soll? Ist es für Sie kein dringender Fall, weil die möglichen Täter Polizisten sein könnten und das Opfer dunkle Hautfarbe hat? Mein Vertrauen in unsere Polizei basiert genau darauf, dass die Beamten sich möglichst immer korrekt verhalten. Möglichkeiten des Fehlverhaltens muss entgegen gewirkt werden. Das passiert gerade. Ich wünsche mir, dass sowas ordentlich untersucht wird. Ein Urteil soll immer eine stabile Grundlage haben und eine gerechte Entscheidung darstellen. Das ist mir an dieser Stelle auch Geld wert.

  36. 14.

    Ich verstehe Ihren Kommentar nicht. Falls Sie ihn selbst verstehen, erläutern Sie doch bitte, was verrückt daran ist, wenn Ermittlungsbehörden versuchen eine (mögliche) Straftat aufzuklären... Dies hätte nur schon viel früher geschehen sollen.

  37. 13.

    Nur weil die Betroffenen POC sind, wird dieses Verfahren wieder aufgenommen. Bei jedem weißen deutschen wäre dies nicht passiert. Beim kleinsten Verdacht auf Rassismus müssen wir uns rechtfertigen. Erbärmlich und wirklich Ressourcen- und Steuerverschwendung.
    Manchmal passieren solche Dinge einfach und es gibt niemanden der die Schuld trägt.

  38. 12.

    Es ist kein dringender Fall, wenn jemand unter nicht geklärten Umständen bei einem Polizeieinsatz stirbt? Was ist dann "dringend"?

  39. 11.

    Sie halten es also für "verschleuderte Steuergelder" ist Ihre Mutter, Vater, Bruder, Schwester, Tante, Onkel, Neffe, Enkel, Ihre Nachbarin, ein Freund bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommen und wünschen dann keine weiteren Ermittlungen?
    Was stellen Sie sich vor wäre das für ein Staat, für eine Gesellschaft oder Justiz, wenn Sie für diese Haltung Zustimmung und Mehrheiten erhielten?

    Wie kommt man auf solche Grundhaltung? Liegt es vielleicht daran, sieht das Opfer, sehen Betroffene so aus, wie viele immer noch nicht wissen wie Deutsche aussehen?
    Zumal es hier um Rechte geht, die jedem Menschen völlig unabhängig von Aussehen, Geburtsort, Staatsangehörigkeit zustehen?

    Erzählen Sie. Frank und frei - was lässt Sie solche Kommentare schreiben?

  40. 10.

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier wieder der Polizei rassistisches Verhalten unterstellt werden soll.
    Ich lehne grundsätzlich Gewalt jeglicher Art ab. Allerdings finde ich es bedenklich, wenn sich Polizisten im Einsatz nicht notfalls auch mit angemessener Gewalt durchsetzen dürfen.
    Das Obduktionsergebnis - also die nachgewiesene Todesursache - würde mich interessieren.

  41. 9.

    Auch wenn mehr Umstände dieses Einsatzes sich ergeben, muss sich das Urteil nicht ändern. Polizeibeamte vor Ort beim Einsatz kennen nie die Krankenakte einer bedrohlich verhaltenden Person. Sie sollen vor Ort die Person selber und / oder andere Personen vor Gefahren an Leib und Leben schützen. Dafür gibts bestimmte Vorgehensweisen.
    In diesem neuen Verfahren gilt es für mich herausfinden, ob alle Vorgehensweisen nach Vorschrift von den Polzeikräften dort im Einsatz eingehalten wurden. Mehr nicht.
    Der Tod eines Menschen ist immer tragisch. Bei medizinischer Vorbelastung sind nicht immer fremde Menschen unmittelbar für den Tod eines Menschen verantwortlich.

  42. 7.

    @Roman: Und darüber urteilen Sie, was wirklich wichtig ist? Gerechtigkeit ist immer wichtig!! Traurig, dass Sie sich nicht in die Betroffenen hineinversetzen können. Das wäre auch wichtig.

  43. 6.

    Tja aus Mangel an Kommentaren würde ich sagen, keiner weiß, was da gelaufen ist. Ich hoffe auf Aufklärung...

  44. 4.

    Total verrückt heutzutage,aber eigentlich ist’s egal,wie die Steuergelder verschleudert werden und eine überlastete Behörde,von wirklich dringenden Fällen,abgelenkt wird.

  45. 3.

    Ich wünsche der Familie, dass der Fall vollumfänglich und fair verhandelt wird und sie Gerechtigkeit erfahren, um den Tod verarbeiten zu können! Für unsere Gesellschaft wünsche ich uns, dass die Vorgehensweisen in Umgang mit psychisch Erkrankten, vor allem wenn diese in Ausnahmezuständen sind reflektiert und überarbeitet werden (nicht nur auf die Polizei bezogen).

  46. 2.

    Ich will keine Polizei/Gewalt links/rechts Debatte. Ich will Gerechtigkeit.

  47. 1.

    Hoffentlich kommt diesmal mehr dabei ans Tageslicht als die allenfalls halbherzigen Ermittlungen und Urteile im bekannten Verfahren um die fragwürdigen Umstände im Fall Oury Jalloh. Ein wirklich unabhängiges und allseits faires Verfahren wäre wirklich erstrebenswert, in memoriam George Floyd.

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