Brandenburger Beschuldigter -
Gegen zwei Jugendliche aus Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ist Anklage erhoben worden, weil sie einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen geplant haben sollen.
Wie die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg dem rbb am Dienstag mitteilte, hat sie beim Landgericht Neuruppin Anklage gegen einen damals 16-Jährigen erhoben. Er war Ende November in Wittstock/Dosse (Ostprignitz-Ruppin) festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, sich zu einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen mit gemeingefährlichen Mitteln verabredet zu haben.
Zeitgleich wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf auch gegen den zweiten damals 15-Jährigen aus dem Rheinisch-Bergischen-Kreis Anklage erhoben. Die beiden sitzen bereits in Untersuchungshaft.
Mutmaßlich islamistisch motivierter Anschlag geplant
Den Jugendlichen wird vorgeworfen, gemeinsam einen islamistisch motivierten Anschlag gegen vermeintlich "Ungläubige" geplant zu haben. Der Jugendliche aus NRW soll den geplanten Anschlag am 17. November vergangenen Jahres per Video in einer Chatgruppe von jungen Islamisten angekündigt haben. Der Plan sei gewesen, einen mit Gasflaschen gefüllten Kleintransporter auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen zur Explosion zu bringen. Nach der Tat wollten die beiden Jugendlichen offenbar gemeinsam ausreisen, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat - Provinz Khorasan" anzuschließen.
Der Junge aus Brandenburg wird von den dortigen Sicherheitsbehörden als "relevante Person" der islamistischen Szene eingestuft. Er soll in der Vergangenheit durch die Verbreitung von dschihadistischer Propaganda aufgefallen sein, war nach Angaben aus Sicherheitskreisen auch wegen anderer Delike polizeibekannt. Es gab bereits Verfahren wegen Delikten wie Raub, Erpressung und im Zusammenhang mit Drogen gegen ihn.
Landgerichte entscheiden über Zulassung der Klage
Der Anklagevorwurf der Verabredung zu einem Verbrechen, in diesem Fall Mord, ist den Angaben nach für Erwachsene mit einer Freiheitsstrafe zwischen 3 und 15 Jahren belegt. Für Jugendliche sieht das Jugendgerichtsgesetz als Höchstmaß eine Jugendstrafe von zehn Jahren vor. Nun müssen die Landgerichte der beiden Länder über die Zulassung der Klagen entscheiden.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 09.04.2024, 19:30 Uhr