Wassersport in Berlin und Brandenburg - Welche Regeln für Freizeitkapitäne auf Fluss, See und Kanal gelten
Mit steigenden Temperaturen wird es voll auf den Gewässern in Berlin und Brandenburg. Das lockt unerfahrene oder auch mal rücksichtslose Schiffskapitäne an. Welche Verkehrsregeln gelten aber auf dem Wasser? Ein Überblick.
Die Gewässer in der Region werden immer voller - in nur zehn Jahren hat sich die Anzahl der Freizeitkapitäne verdoppelt – und damit steigt auch die Anzahl der Unfälle und Straftaten. 2023 hat die Polizei allein in Berlin 124 Bootsunfälle festgestellt, in Brandenburg waren es 160. Hinzu kamen Hunderte weiterer Ordnungswidrigkeiten, von Beleidigung über Lärmbelästigung bis hin zu Verschmutzung von Gewässern.
Wer mit Tret- , Hausboot, Kanu, Yacht und Floß auf dem Müggelsee, der Spree oder durch den Spreewald schippern will, sollte die Regeln gut kennen, um Unfälle zu vermeiden.
Die Voraussetzungen
Wer einen Segel- oder Sportbootführerschein hat, kann bedenkenlos mit Wasserfahrzeugen in See stechen. Wie auch beim Auto- und Motorradführerschein sind die Kenntnisse über Regeln und Vorschriften Vorraussetzung, um den Führerschein überhaupt zu erwerben.
Doch auch ohne Führerschein ist das Mieten und Fahren eines Bootes möglich. Bis 15 PS und 15 Meter Länge dürfen etwa kleine Motorboote, Grillflöße oder Solarboote gefahren werden.
Seriöse Bootsverleiher lassen einen aber nicht einfach losfahren, sondern geben eine gründliche Einführung. In der Regel beinhaltet diese:
- Ausrüstung und Bedienung des Schiffes
- Orientierung und besondere Bedingungen des Reviers
- sowie die wichtigsten Verkehrsregeln.
Einweisungen sollten ernst genommen und aufmerksam verfolgt werden. So kann im Notfall – und sei es nur der Ausfall eines Motors – ohne Panik reagiert werden.
Die wichtigsten Regeln und Fakten
Wer vorhat, diesen Sommer einen Bootsausflug zu machen, sollte sich vorab zu den wichtigsten Regeln und Schildern informieren. Dazu gehören:
- Rote Schilder sind Verbots- oder Hinweisschilder und müssen beachtet werden
- Es gilt Rechtsfahrgebot
- Grundsätzlich gilt: Berufsschifffahrt vor Freizeitschifffahrt, Segel und Muskelkraft vor Motor.
- Die Höchstgeschwindigkeit ist abhängig vom Gewässer, auf der Havel beträgt sie etwa 9 km/h, auf dem Landwehrkanal 6 km/h. Rund um Häfen kann eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit gelten.
- Sog- und Wellenschlag sollten vermieden werden, insbesondere beim Passieren von Ruderboden, Kanus und Paddler:innen
- Nachts darf auf vielen Gewässern nicht gefahren werden
- In Berlin ist das Befähren der Spree von "Kleinfahrzeugen" unter 15 PS und ohne Sportbootführerschein zwischen Oberbaumbrücke und Kanzleramt verboten
- Alkohol und Drogen sind auch auf dem Wasser Tabu
Ablegen und los geht's?
Wer jetzt die Theorie kennt, beherrscht nicht sofort die Praxis. Beim Ablegen sollte zuerst der Motor gestartet werden, dann können die Leinen los, damit das Boot nicht unkontrolliert abtreibt.
Der Großteil der Unfälle findet laut Berliner Polizei in den Marinas bei An- und Ablegemanövern statt – aber es bleibt zumeist bei kleinen Sachschäden, Totalschäden gebe es so gut wie nie.
Ein Problem sind laut Polizei zu schnelle Sportboote. Deshalb gibt es regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen, besonders oft um Feiertage wie Pfingsten herum, da dann besonders viele das schöne Wetter auf dem Wasser genießen wollen.
Anders als auf der Straße, kostet es bereits Geld, wenn man einen Stundenkilometer zu schnell fährt. Fährt man etwa sechs Kilometer pro Stunde zu schnell, können bis zu 150 Euro fällig werden.
Auch Lautstärke und Alkohol ein Ärgernis
"Was tatsächlich auch immer wieder zu Beschwerden führt, ist das laute Verhalten an Bord. Wenn ich ankere, muss ich drauf achten, dass ich außerhalb der Fahrrinne bin, dass ich das Boot beleuchte und dass ich nicht endlos Party mache", so Andreas Pompetzki, Leiter Wasserschutzpolizei Brandenburg Polizeidirektion Nord, gegenüber dem rbb.
Selbst eine kleine Beatbox höre man noch drei Kilometer weiter. Und wo Parties sind, ist oft Alkohol nicht weit. Ab 0,3 Promille kann es, wenn es zu einem Unfall kommt, allerdings schon problematisch werden, spätestens bei 0,5 Promille ist man ordnungswidrig unterwegs. Cocktails oder ein kaltes Bier sollte also nur trinken, wer nicht lenkt.
Wer es mit dem Alkohol komplett übertreibt, begeht übrigens eine Straftat. "Der Motorbootfahrer beginnt ab 1,1 Promille eine Straftat, dann ist der Sportbootführerschein weg, bzw. kann auch der Richter als Nebenstrafe den Entzug auch des Landführerscheines ebenso anordnen", so Pompetzki.
Sicherheit geht vor
Damit der Spaß auf dem Wasser also nicht zum Fiasko wird, sollten sich Hobbykapitäne und -kapitäninnen unbedingt an die Regeln halten. Rücksichtsloses Verhalten kann nicht nur anderen den Spaß verderben, sondern auch in Gefahr bringen.
Und damit alle etwas vom kühlen Nass haben: Achten Sie auf angemessene Lautstärke und nehmen Sie Ihren Müll wieder mit. So haben alle – inklusive der Umwelt – länger etwas von Flüssen, Kanälen und Seen.
Sendung: Super.Markt, 13.05.2024, 20:15 Uhr