Wassersport in Berlin und Brandenburg - Welche Regeln für Freizeitkapitäne auf Fluss, See und Kanal gelten

So 19.05.24 | 08:00 Uhr
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Symbolbild:Viele Boote an einem sonnigen Tag auf Dahme und Spree.(Quelle:picture alliance/Bildagentur-online/Schöning)
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Mit steigenden Temperaturen wird es voll auf den Gewässern in Berlin und Brandenburg. Das lockt unerfahrene oder auch mal rücksichtslose Schiffskapitäne an. Welche Verkehrsregeln gelten aber auf dem Wasser? Ein Überblick.

Die Gewässer in der Region werden immer voller - in nur zehn Jahren hat sich die Anzahl der Freizeitkapitäne verdoppelt – und damit steigt auch die Anzahl der Unfälle und Straftaten. 2023 hat die Polizei allein in Berlin 124 Bootsunfälle festgestellt, in Brandenburg waren es 160. Hinzu kamen Hunderte weiterer Ordnungswidrigkeiten, von Beleidigung über Lärmbelästigung bis hin zu Verschmutzung von Gewässern.

Wer mit Tret- , Hausboot, Kanu, Yacht und Floß auf dem Müggelsee, der Spree oder durch den Spreewald schippern will, sollte die Regeln gut kennen, um Unfälle zu vermeiden.

Die Voraussetzungen

Wer einen Segel- oder Sportbootführerschein hat, kann bedenkenlos mit Wasserfahrzeugen in See stechen. Wie auch beim Auto- und Motorradführerschein sind die Kenntnisse über Regeln und Vorschriften Vorraussetzung, um den Führerschein überhaupt zu erwerben.

Doch auch ohne Führerschein ist das Mieten und Fahren eines Bootes möglich. Bis 15 PS und 15 Meter Länge dürfen etwa kleine Motorboote, Grillflöße oder Solarboote gefahren werden.

Seriöse Bootsverleiher lassen einen aber nicht einfach losfahren, sondern geben eine gründliche Einführung. In der Regel beinhaltet diese:

  • Ausrüstung und Bedienung des Schiffes
  • Orientierung und besondere Bedingungen des Reviers
  • sowie die wichtigsten Verkehrsregeln.

Einweisungen sollten ernst genommen und aufmerksam verfolgt werden. So kann im Notfall – und sei es nur der Ausfall eines Motors – ohne Panik reagiert werden.

Die wichtigsten Regeln und Fakten

Wer vorhat, diesen Sommer einen Bootsausflug zu machen, sollte sich vorab zu den wichtigsten Regeln und Schildern informieren. Dazu gehören:

  • Rote Schilder sind Verbots- oder Hinweisschilder und müssen beachtet werden
  • Es gilt Rechtsfahrgebot
  • Grundsätzlich gilt: Berufsschifffahrt vor Freizeitschifffahrt, Segel und Muskelkraft vor Motor.
  • Die Höchstgeschwindigkeit ist abhängig vom Gewässer, auf der Havel beträgt sie etwa 9 km/h, auf dem Landwehrkanal 6 km/h. Rund um Häfen kann eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit gelten.
  • Sog- und Wellenschlag sollten vermieden werden, insbesondere beim Passieren von Ruderboden, Kanus und Paddler:innen
  • Nachts darf auf vielen Gewässern nicht gefahren werden
  • In Berlin ist das Befähren der Spree von "Kleinfahrzeugen" unter 15 PS und ohne Sportbootführerschein zwischen Oberbaumbrücke und Kanzleramt verboten
  • Alkohol und Drogen sind auch auf dem Wasser Tabu

Ablegen und los geht's?

Wer jetzt die Theorie kennt, beherrscht nicht sofort die Praxis. Beim Ablegen sollte zuerst der Motor gestartet werden, dann können die Leinen los, damit das Boot nicht unkontrolliert abtreibt.

Der Großteil der Unfälle findet laut Berliner Polizei in den Marinas bei An- und Ablegemanövern statt – aber es bleibt zumeist bei kleinen Sachschäden, Totalschäden gebe es so gut wie nie.

Ein Problem sind laut Polizei zu schnelle Sportboote. Deshalb gibt es regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen, besonders oft um Feiertage wie Pfingsten herum, da dann besonders viele das schöne Wetter auf dem Wasser genießen wollen.

Anders als auf der Straße, kostet es bereits Geld, wenn man einen Stundenkilometer zu schnell fährt. Fährt man etwa sechs Kilometer pro Stunde zu schnell, können bis zu 150 Euro fällig werden.

Auch Lautstärke und Alkohol ein Ärgernis

"Was tatsächlich auch immer wieder zu Beschwerden führt, ist das laute Verhalten an Bord. Wenn ich ankere, muss ich drauf achten, dass ich außerhalb der Fahrrinne bin, dass ich das Boot beleuchte und dass ich nicht endlos Party mache", so Andreas Pompetzki, Leiter Wasserschutzpolizei Brandenburg Polizeidirektion Nord, gegenüber dem rbb.

Selbst eine kleine Beatbox höre man noch drei Kilometer weiter. Und wo Parties sind, ist oft Alkohol nicht weit. Ab 0,3 Promille kann es, wenn es zu einem Unfall kommt, allerdings schon problematisch werden, spätestens bei 0,5 Promille ist man ordnungswidrig unterwegs. Cocktails oder ein kaltes Bier sollte also nur trinken, wer nicht lenkt.

Wer es mit dem Alkohol komplett übertreibt, begeht übrigens eine Straftat. "Der Motorbootfahrer beginnt ab 1,1 Promille eine Straftat, dann ist der Sportbootführerschein weg, bzw. kann auch der Richter als Nebenstrafe den Entzug auch des Landführerscheines ebenso anordnen", so Pompetzki.

Sicherheit geht vor

Damit der Spaß auf dem Wasser also nicht zum Fiasko wird, sollten sich Hobbykapitäne und -kapitäninnen unbedingt an die Regeln halten. Rücksichtsloses Verhalten kann nicht nur anderen den Spaß verderben, sondern auch in Gefahr bringen.

Und damit alle etwas vom kühlen Nass haben: Achten Sie auf angemessene Lautstärke und nehmen Sie Ihren Müll wieder mit. So haben alle – inklusive der Umwelt – länger etwas von Flüssen, Kanälen und Seen.

Sendung: Super.Markt, 13.05.2024, 20:15 Uhr

15 Kommentare

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  1. 15.

    >“ Jedes Jahr kann man sich darüber totlachen über die "Profis"...“
    Immerhin haben se dann auch ne Kapitänsmütze ausm Karnevalszubehör auf, damit jeder sieht, dass sie Charterkaptän sind ;-))

  2. 13.

    50 Jahre an Schleuse im Rheinsberger Land allerhand erlebt. Garnicht so einfach. Nicht zu unterschätzen das richtige Handling. Hilfsbereitschaft und beherztes sofortiges Eingreifen haben oft Schlimmeres verhindert. Heute keine Schleusenwärter mehr. Das ist einsparen an falscher Stelle. Auf den Seen Grenze Brandenburg MV war immer viel los. Fast alle halten sich an die Regeln. Wasserpolizei war und ist gut vor Ort. Vielleicht unterschätzen einige Wochenendkapitäne das richtige Manövrieren auch, egal ob Hausboot oder dickerer Pott. Kanufamilien dazwischen müssen ganz schön achtsam sein.

  3. 12.

    Das wichtigste wurde vergessen, in der Schleuse das Boot nicht mit Knoten oder Kopfschlag festmachen. Jedes Jahr kann man sich darüber totlachen über die "Profis"...

  4. 11.

    Ich will den Spaß der Menschen nicht verteufeln. Im Gegenteil. Was es braucht, ist ein Feiern, dass dem Ort des Feierns angemessen ist. Und Gewässer sind nun mal etwas anderes als die Straße. Andererseits haben "echte Wassersportler" kein Alleinnutzungsrecht (ich verstehe den Sinn hinter einem MotorbootwasserSPORTverein auch nicht wirklich, wenn der aus Caravans ohne Räder besteht). Ich weiß keine einfache Lösung. Aber es wird nur funktionieren, wenn es auf ein Miteinander hinausläuft.

  5. 10.

    >“ Ich hoffe das man die Anzahl der Verleihboote begrenzt wird und FS frei auch wieder auf 5ps runtersetzt.“
    Das wid leider wohl so einfach nix. Die Büchse der Pandora ist von der Politik geöffnet. Das Übel wieder einzufangen, ist fast unmöglich. Wie bei vielen politischen Schnellschüssen ohne Weitsicht auch.
    Das mit den 15 PS FS frei war seinerzeit eigentlich nur ne Anpassung an EU Recht. In den anderen Ländern gabs das schon lange. Man hätte eben nur die Schiffslänge und Masse / Verdrängung niedriger begrenzen sollen.

  6. 8.

    "Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind!"
    Quatsch, ich bin SBF'er und chartere auch. Ich finde 15PS zuviel für Leute ohne SBF, da sollte die Grenze bei 10PS gezogen werden. Und die Partyfloße sind meines Erachtens ähnlich wie E-Scooter, ne Plage, die zumeist von Vollhonks gesteuert werden.

  7. 6.

    „Paddler:innen“? … Sind die Paddler nicht außen?

  8. 5.

    „Paddler:innen“ ???
    paddeln, die Paddler
    Einfacher geht es doch nicht!
    trinken, die Trinker und nicht „die Trinker:innen“ (wird nie verwendet?!)
    randalieren, die Randalierer... „ die Randalierer:innen“ macht ein biologisches Geschlecht daraus (was es vorher gar nicht war), was „alte weiße Männer“ ausschließt?
    Und.... ein striktes Rechtsfahrgebot gibt es auf dem Wasser nicht. Da suggeriert der Artikel auch Falsches. Die Regel ist, dass man mit der Spitze anderen die Fahrtrichtung anzeigt. Und das bedingt ein anderes Verhalten.

  9. 4.

    Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind!
    Es ist mittlerweile in Berlin und Umland ein unhaltbare Situation auf dem Wasser entstanden, was von der Politik ignoriert wird und die Wapo ist scheinbar machtlos. Und jedes Jahr entstehen die nächsten „20“ neue Verleih Firmen die das große Geld auf Kosten der Umwelt verdienen möchten wollen. Damit wird es logischerweise immer voller auf dem Wasser, was zur Folge hat, dass echte Wassersportler ihrem Hobby kaum noch nachgehen möchten bzw. Sich es leisten können. Da große Verleihflotten die letzen Liegeplätze dicht machen und damit die Preise nach oben treiben. Ich hoffe das man die Anzahl der Verleihboote begrenzt wird und FS frei auch wieder auf 5ps runtersetzt. Damit würde man sofort der Umwelt was gutes tun und teils aggressive Lage auf dem Wasser entspannen.

  10. 3.

    Weil nur der Bootsverantwortliche nüchtern sein muss. Wie beim Autofahren. Die Beifahrer dürfen „blau“ sein.

  11. 2.

    Besitze selbst einen Bootsführerschein. Heute ist es eigentlich unverantwortlich ein Boot mit 15m Länge ohne Führerschein fahren zu dürfen mit Unkenntnis vom Bremsverhalten, lenken, ohne Regeln, an-ablegen, Alkohol. Auf der Straße undenkbar, auf dem Wasser sehr gefährlich. Die Regel sollte wieder bei unter 5PS sein. Wenn man sich so auf der Straße verhält wie heute auf dem Wasser, da wären Fahrverbote sofort fällig. Solche Gesetze entstehen aus Unkenntnis und Lobbyismus

  12. 1.

    Alkohol ist verboten? Das weiß dann wohl keiner - wieso werden dann diese reudigen Bierboote angeboten?

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