Verbot von "Gehwegparken" - Muss Berlin jetzt umparken?

Mi 10.07.24 | 07:39 Uhr
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Symbolbild: Autos parken in einer Seitenstrasse. (Quelle: dpa/Winfried Rothermel)
Video: rbb24 Abendschau | 10.07.2024 | Phil Beng | Bild: dpa/Winfried Rothermel

Einige Berliner Bezirke verbieten das bisher legale Parken auf den Gehwegen einzelner Straßen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor Anwohnenden mit einem Urteil den Rücken gestärkt. Was bedeutet die Entwicklung für die Parksituation in der Hauptstadt?

Das Parken mit dem Auto auf dem Gehweg wird auf einigen Straßen in Berlin untersagt. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf eine Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (Grüne) hervor. Auf den betroffenen Straßen stehe durch die auf dem Gehweg abgestellten Fahrzeuge nicht mehr genug Platz für den Fußverkehr zur Verfügung, so die Begründung. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" berichtet.

Die Anfrage war eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang Juni, dass die Rechte von Anwohnenden stärkt, die von illegalem Gehwegparken betroffen sind.

Welche Straßen sind aktuell betroffen?

Laut der Antwort der Senatsverwaltung wird zurzeit aufgrund einer zu schmalen Gehwegbreite die "Entfernung des Gehwegparkens angeordnet" - und zwar:
- im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im Bereich der Schloßstraße
- im Bezirk Friedrichshain Kreuzberg in der Boxhagener Straße und der Lebuser Straße

Daneben prüfen zwei Bezirke derzeit, ob sie das Gehwegparken an bestimmten Stellen verbieten wollen:
- im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Gardeschützenweg zwischen Tietzenweg und Moltkestraße
- sowie in Neukölln auf der Silbersteinstraße.

Wann ist Gehwegparken erlaubt?

Grundsätzlich sind Gehwege zum Gehen da und ausschließlich für Fußgänger:innen bestimmt. Laut der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf ihnen generell verboten. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite für den Gehweg gibt es in Deutschland nicht. Eine Empfehlung kommt von der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen – sie beträgt mindestens 2,50 Meter – das brauche es mindestens, damit zwei Fußgänger:innen sicher aneinander vorbeikommen können. Die Empfehlung ist jedoch nicht bindend.

Städte und Kommunen können das illegale Gehwegparken legalisieren, indem sie etwa das Verkehrszeichen 315 ("Parken auf Gehwegen") aufstellen und den Gehweg so teilweise zum Parkstreifen umwidmen. Das blaue Schild (mit Auto, großem "P" und Gehweg in weiß) gibt es in insgesamt 32 Varianten – es zeigt an, wie genau Autos auf dem Gehweg parken dürfen, ohne dass ein Bußgeld fällig wird. Wichtig ist, dass dabei noch genug restliche Gehwegbreite übrig bleibt.

Urteil stärkt Anwohner:innen den Rücken

Ausgangspunkt für die Anfrage der Grünen-Abgeordneten ist ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Das Urteil wird in aller Vollständigkeit erst Mitte August einsehbar sein, wie das Gericht auf rbb-Anfrage mitteilte. In einer Pressemitteilung wurden aber bereits die Eckpunkte veröffentlicht. Darin heißt es: "Anwohner können bei einer erheblichen Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Gehwegbenutzung einen räumlich begrenzten Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Einschreiten gegen das verbotswidrige Gehwegparken haben."

Hintergrund war ein Fall aus Bremen. Dort hatte die Stadt jahrelang das illegale Gehwegparken toleriert – das generelle Verbot des Gehwegparkens wurde daher nicht – etwa durch das Aufstellen von entsprechenden Verkehrszeichen – aufgehoben.

Was bedeutet das Urteil für die Parksituation in Berlin?

In der Antwort auf die Anfrage der Grünen-Abgeordneten macht die Senatsverwaltung deutlich, dass die nun ausgesprochenen Verbote in einzelnen Straßen bzw. deren Prüfung nicht mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zusammenhingen. "Aus den bisher veröffentlichen Passagen der Entscheidung ist der einstweilige Schluss zu ziehen, dass die tatsächlichen Auswirkungen im Land Berlin eher gering sein werden", heißt es im Antwortschreiben.

Das Argument: Im Bremer Fall war die Grundlage "ein seit Jahren durchgehend verbotswidriges Gehwegparken". In Berlin wiederum würde das verkehrswidrige Parken auf Gehwegen "nicht systematisch geduldet, insbesondere auch nicht in Bezug auf das Handeln der Straßenverkehrsbehörden." Das heißt: in Berlin ist das Gehwegparken laut Senatsverwaltung in aller Regel durch entsprechende Verkehrszeichen legalisiert. Das Urteil des Gerichts bezieht sich hingegen auf das illegale Gehwegparken.

Fußgänger-Verband froh über das Urteil

"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein ganz großer Fortschritt, weil es den Städten klar macht, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: sie müssen sich an die Gesetze und Vorschriften halten", sagt Roland Stimpel, Sprecher des Fußgänger-Verbandes "Fuss e.V.". "Man hat das jahrzehntelang sehr lax gehandhabt, hat immer gesagt 'da ist doch Parkdruck und die Autos müssen doch irgendwo stehen.' Damit hat man das Auto über das Gesetz gestellt."

Stimpel hofft, dass die Bezirke nun noch einmal überprüfen, auf welchen Gehwegen genug Platz zum Gehen und Parken bleibt und an welchen Stellen die Erlaubnis zum Gehwegparken wieder zurückgenommen werden sollte. "Manche Menschen brauchen nun mal Platz – zum Beispiel, wenn man als Vater ein Kind an der Hand hat oder wenn man mit einem alten Menschen Arm in Arm geht", ergänzt Stimpel. "Dann kann man diesen Menschen nicht einfach loslassen."

Gehwegparken betrifft auch Radfahrer und Menschen mit Beeinträchtigung

Auch für Menschen, die etwa auf Gehhilfen angewiesen sind, stellt das Gehwegparken ein Problem dar. Teilweise stünden die Autos so weit auf dem Gehweg, dass ein Rollstuhlfahrer neben einem Kinderwagen nicht mehr durchpassen würde, teilt eine Sprecherin des Behindertenverbandes Berlins auf rbb-Anfrage mit. Gleichzeitig verweist sie auf ein weiteres – für viele Menschen noch viel relevanteres – Problem: Autos, die den Bürgersteig an seiner abgesenkten Stelle verparken. Diese sind für Menschen mit Gehhilfen oft die einzige Möglichkeit, eine Straße zu überqueren.

Auch die Vertretung der Radfahrer:innen sieht im Gehwegparken ein Problem: "Gehwegparken führt dazu, dass Radfahrende zwischen den fahrenden KFZ links und den parkenden KFZ rechts quasi eingequetscht werden", sagt Solveig Selzer vom ADFC Berlin. "Es erhöht auch die Gefahr von Dooring-Unfällen. Das sind häufig schwere Unfälle, bei denen Kfz-Fahrende ihre Tür abrupt öffnen, ohne zu schauen, ob gerade von hinten Radverkehr kommt. Der oder die Radfahrende prallt dann unvermittelt gegen die Autotür und kann in der Situation nichts mehr dagegen tun."

Wie groß ist das Problem durch Gehwegparken in Berlin?

Die Anfrage der Grünen-Abgeordneten Kapek hatte auch zum Ziel, das Ausmaß der Beeinträchtigung des Gehwegparkens in Berlin abzubilden. Gefragt hatte sie etwa nach der Behinderung von Rettungsdiensten und Zufußgehenden durch Gehwegparker. Die Senatsverwaltung antwortete, dass die entsprechenden Daten seitens der Polizei und der Bezirke aufgrund fehlender gesonderter Statistiken "nicht recherchierbar" seien.

Einen Hinweis geben jedoch die Daten zu auf Gehwegen abgeschleppten Fahrzeugen. Diese zeigen: Die Berliner Ordnungsämter schleppten 2023 insgesamt 1.991 auf Bürgersteigen abgestellte Autos ab – das ist der höchste Wert der letzten vier Jahre. Besonders viele Autos wurden 2023 in den Bezirken Neukölln (606) und Mitte (451) abgeschleppt. In den Randbezirken Marzahn-Hellersdorf (16) und Lichtenberg (43) wurden die wenigsten Fahrzeuge abgeschleppt.

Parkdruck vs. Fußgängerfreiheit

Fraglich bleibt, welche Konsequenzen eine Überprüfung und ein eventuelles Verbot des bisher legalen Gehwegparkens in Berlin haben könnte. Gerade für Autofahrer:innen könnte das Parken in Berlin noch komplizierter werden. "Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden hat für uns oberste Priorität", sagt Claudia Löffler vom ADAC Berlin-Brandenburg. "Wir geben allerdings zu bedenken, dass eine Rücknahme des erlaubten Gehwegparkens mit dem Verlust von Parkplätzen einhergeht. Dies sollte daher nicht von heute auf morgen erfolgen, sondern in ein vorab erstelltes Parkraumkonzept als Teil eines gesamtstädtischen Verkehrsentwicklungsplanes integriert werden."

Für Roland Stimpel von "Fuss e.V." sollte dieses Problem nicht auf Kosten der Fußgänger gelöst werden: "Wir als Fußgänger wissen nicht, wie man dieses Problem lösen soll. Wir sind aber auch die letzten, die dafür verantwortlich sind", so Stimpel. "In Berlin wird mehr gegangen als Auto gefahren. Da wird also eine größere Gruppe von Verkehrsteilnehmern benachteiligt.

Sendung: rbb24 Abendschau, 10.07.2024, 19:30 Uhr

114 Kommentare

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  1. 114.

    Zitat: "Das der Bürgersteig für Fußgänger ist , sollte man den vielen Rad und E Scooter mal mit €€€ sagen. Der Fußgängerweg ist gefährlicher , las die Straße."

    Für Fußgänger birgt der Bürgersteig mehr Gefahren, als wenn diese auf der Straße gehen würden, Toscana? Also ich würd's nicht ausprobieren wollen. Aber Ihr Beitrag ist ja nur einer von unzähligen hier, die am Thema des Artikels vorgehen und ansatzlos auf Radler umlenken wollen, Autodiskriminierung beklagen, eine Breite von 2,5m Fußweg für zu großzügig bemessen halten, eine "grüne Agenda" ausgemacht zu haben meinen uswusf.

    Es ist also wie immer, wenn rbb24 einen Artikel zum Thema Verkehr veröffentlicht: Man kann einen Countdown starten bis die ersten Ablenkungsversuche eintrudeln und sich auf hohe Beteiligung "freuen".

  2. 113.

    Dieselben Leute sagen auch, dass eine 1 1/2 Zimmerwohnung für eine fünfköpfige Familie ja nun groß genug ist, wenn alle ein bisschen aufpassen...

  3. 112.

    Also eine Gehwegbreite von 2,5 m,damit Fußgänger sich nicht behindern,ist schon ganz schön deftig.Das müssen ja ganz schöne Maschinen sein mit Einkaufsbeutel mittig des Gehweges stampfen.

  4. 111.

    Das ist ja sehr nett das mal an die Menschen mit Gehhilfen gedacht wird. Aber ich denke, der fuss Weg wird eher von den Fahrradfahrer/rin mehr benutzt wird. Gestern erst ist doch eine Rentnerin von einer Radfahrerin auf dem Gehweg angefahren worden. Mit Fahrerflucht

  5. 110.

    Das, was Sie hier zu Recht beklagen, ist keine Folge irgendeiner grünen Ideologie, sondern eine Folge des jahrzehntelangen Ignorierens des Rades, Jahrzehnte, in denen kein Fußweg schmal genug sein konnte, als dass da noch ein VERPFLICHTENDES Schild zur Radwegnutzung draufstand.

    Derartige Angewohnheiten, die seit den 1950er Jahren bis in den 1990er Jahren üblich waren, lassen sich nicht im Handumdrehen ändern, zumal die Fahrbahnen, wo die Radfahrenden unterwegs sein sollten, nicht gerade ein Hort der Sicherheit sein.

    Ihre Beschwerde richtet sich an die falsche Adresse, der oben abgebildete Gehweg ist übergriffig seitens des Kfz-Verkehrs zugestellt. Kein Problem allein "des Westens": Schauen Sie sich einfach mal das alte Radverkehrsstück entlang der Charlottenstraße in der Vorbeifahrt an der kath. Kirche an. Null Zentimeter Platz zu parkenden Fahrzeugen, null Zentimeter Sicherheitsabstand zur Fahrbahn. Heute führt der Radweg entlang der Fahrbahn und wird auch zu 90 % genutzt.

  6. 109.

    Kita-Gruppen, Eltern mit Kinderwagen, Kinder mit Fahrrad, Oma mit Rollator, Opa mit Hacken-Porsche, Behinderte mit Rollstuhl, Gassigänger mit großen HUnden, Blinde mit Stock und/oder Blindenführhund ... die sollen sich alle auf 1 m Gehweg vorbeidrängeln??
    Selten solchen verstandslosen Schwachsinn gelesen! Und wieso sollen fünf Straßen - Fünf - Ihrer schwarzgelbblaubraunen Agenda widersprechen??

  7. 108.

    Wenn man vielleicht ein paar gute Radwege anbieten würde, dann müsste man nicht auf den (ohnehin schon viel zu schmalen Gehweg ausweichen). An meiner Straße gibt es vier Spuren für Autos plus zwei Spuren zum Parken und einen schmalen Gehweg. Da fahre ich lieber vorsichtig über den Gehweg, als mich tot fahren zu lassen. Aber das wird gern in Kauf genommen, an die heiligen Autospuren traut sich ja keiner ran in Steglitz Zehlendorf.

  8. 107.

    Das der Bürgersteig für Fußgänger ist , sollte man den vielen Rad und E Scooter mal mit €€€ sagen. Der Fußgängerweg ist gefährlicher , las die Straße.

  9. 106.

    „Grundsätzlich sind Fußwege zum Gehen da und ausschließlich für Fußgänger bestimmt.“

    Ein Satz wie ein Donnerhall, der in den Ohren der Politikerin Kapek dröhnen müsste. Denn: auf Berlins Gehwegen wird gegen diesen Grundsatz tagtäglich tausendfach mit Fahrrädern verstoßen. Und das, weil Fahrradfahrer nach Grüner Ideologie die besseren Menschen sind, für die Fußgänger nur als Freiwild dienen.

  10. 105.

    Wo soll denn bitteschön die Sicherheit von Fußgängern gefährdet sein, wenn diese bei Aufeinandertreffen in entgegengesetzter Richtung (ausnahmsweise) mal kurz Platz machen müssen, um aneinander vorbeizukommen? Sowas nennt man gegenseitige Rücksichtnahme und wird auch so gehandhabt. Zudem sind die Fußgänger zumeist auch diejenigen, die ihre Autos legal auf dem Fußweg parken, also die Anwohner. Was sollen die für ein Interesse daran haben, wenn sie dort nicht mehr parken dürfen? Bleibt nur eins als Begründung übrig: Die rotgrüne Agenda der autofreien Stadt.

  11. 104.

    werden die Straßen enger, gibt es noch mehr rücksichtslose Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig.

  12. 103.

    Richtig guter Artikel. Danke.

  13. 101.

    Es ist keine bloße Idee, sondern die logische Folge der Trennung von Fahrbahn und Gehweg. Abstellplätze für Kraftfahrzeuge, die einige Quadratmeter in Anspruch nehmen, haben ausschließlich auf der Fahrbahn zu erfolgen, nicht geschummelt per Schild und weißem Strich auf dem Gehweg. Wenn da etwas entlang der Fahrbahn nicht nur abmarkiert, sondern gebaut werden muss, bspw. mit Bäumen dazwischen, bitte! Wer dann noch den Gehweg verschmälern möchte, um Stellplätze zu errichten, müsste eine Baugenehmigung beantragen. Die würde er in der obigen Situation niemals bekommen.

  14. 100.

    Einfach nochmal lesen: "Autofahrer blockieren in der Regel 2/3 der ganzen Straßenbreite," Ebend und Bahnen/Busse fahren höchstens alle 10-20 min. 1/3 (wohlgemerkt von Hauswand zu Hauswand) muss Nichtmotorisierten gehören und je 1/3 Beräderten Verkehrsteilnehmern - Kinder unter 10 ausgenommen. Das wäre gerecht und zeitgemäß!

  15. 99.

    Ich warte seit Jahren auf einen Stellplatz. Wenn der da ist, verschwindet Töff von der Straße und ich zahle gerne dafür, laufe dann 10 Minuten. Die Zeit habe ich immer.

  16. 98.

    Das macht ein Fahrschulinhaber in Pankow schon seit Jahre mit seinen Mopeten. Im Beisein der Fahrschüler. Auto vom Schüler ausparken lassen, Schüler steht in zweiter Reihe während Lehrer mit seinen Mopeten 15 Meter freiräumt. Echt asozial. Aber ich stelle dann auch gerne meine Mopeten dazwischen, dann schäumt der....

  17. 97.

    2/3 der Straßenbreite? Für wen? Neben PKW fahren auf der Straße auch Busse, LKWs und sogar Straßenbahnen und Radler. Auch die abschaffen? Dann reicht der Platz nicht mehr für alle Lastenräder, Leiterwagen und sonstige Transportmittel .

  18. 96.

    Also ich baue mir herne einen Parkplatz auf der Straße. Nennt man doch heute "Parklet', oder. Ein Zaun hingestellt, Stuhl und Tisch, oder nur Pflanze hingestellt. Und das räume ich beiseite, wenn ich parken will. Schöne Idee.
    Was ist eigentlich mit kompletter Parkraumbewirtschaftung in Berlin? Und mit Parkhäusern in den Kiezen? Oder mit der Freigabe der versiegelten Supermarktparkflächen?
    Der Platz ist da, wird nur nicht intelligent genutzt.

  19. 95.

    In meiner Straße sind unter fast allen Häusern Tiefgaragen. Trotzdem beide Seiten zugeparkt, weil viele die Kosten sparen wollen.

  20. 94.

    Da geb ich Ihnen vollkommen Recht. Berlin hat im Vergleich zu anderen größeren Städten die geringste Auto Dichte. Der Eindruck dass nur noch Egoisten egal für welche Art der Fortbewegung in Berlin zu Hause sind verstärkt sich immer mehr. Es gibt unsinnige Radwege die keiner braucht, Fußwege die breit sind aber keiner drauf läuft und eben Autos die an der einen Stelle stören und an der anderen eben nicht. Recht machen kann man es hier aber scheinbar niemanden mehr, traurig!

  21. 93.

    Das kontrolliert doch eh niemand. Bei jedem Spaziergang sieht man ein dutzend Falschparker. Die Ordnungsämter haben gar kein Personal für sowas; der politische Wlle fehlt.

  22. 92.

    Das sind wahrscheinlich die gleichen Autofahrer, die sich aufregen, wenn sie wegen einer legalen (!) Demo mal eine andere Straße befahren müssen. Aber selber illegal auf dem Fußweg parken und den Fußgängern Platz wegnehmen.

  23. 91.

    Grins : 7000 WE neu in Köpenick - da gehen Sie bestimmt vom Bezirk Treptow/Köpenick aus. Und wo baut Tesla einen Bahnhof für seine Beschäftigten? Köpenick kann es nicht sein, denn dann wäre der Bahnhof nach 1,5 Jahren jetzt schon fertig und nicht erst 2027+ x.
    Zum Parkverhalten: Berlin ist eine verdammt große Stadt und die Bedingungen für Fußgänger sind sehr unterschiedlich. Es gibt auch Strassen komplett ohne Fußweg und die Menschen dort kommen damit klar. Um niemanden zu beeinträchtigen (weder Fußgänger noch z.B. Rettungsdienste) denke ich, braucht es individuelle Regelungen - und die Einsicht aller Verkehrsteilnehmer, sich an diese zu halten.

  24. 90.

    Das sehe ich ebenso. Als leidenschaftlicher Autofahrer leuchtet auch mir ein, dass wir uns eine Umwelt erschufen, die ausschließlich auf das Verkehrsmittel Auto ausgerichtet wurde. Wie sich immer mehr herrausstelt, war diese Handlungsweise falsch. Schauen wir einmal weg von klassischer grüner Ideologie in Berlin. In die USA. New York hat mittlerweile 2200km Radwege und der Times Square inkl. anliegender Straßen wurde schon vor Jahren zur Fußgängerzone. Wenn wir etwas ändern wollen, fängt dies idealerweise klein an. Irgendwann und irgendwo muss es beginnen, den Raum der dem Auto geschaffen wurde, wieder dem Menschen zu widmen. Es sei denn, wir wollen es nicht. Und sind weiterhin beratungsresistent. Individualverkehr, wo jeder in seiner eigenen Blechbüchse fährt, hat keine Zukunft. Unabhängig von der Immissionfrage, es wird kein Platz mehr dafür sein. Allerdings gehört der ÖPNV und Bahn massiv aufgestockt und nicht abgebaut, wie derzeit in Planung.

  25. 89.

    Sie brauchen sich nur die Vorschriften zur Anlage von Radverkehrswegen anschauen, die bundeseinheitlich ist: Radwege werden innerhalb von Städten entlang von Fahrbahnen angelegt, nicht mehr entlang der Gehwege. Bei stark frequentierten Autoverkehrsstraßen gibt es dazu einen Sicherheitsabstand, ggf. hier und da auch per Poller.

    Bei Überlandstraßen ist es genau umgekehrt, da werden Radverkehrsanlagen entlang von Gehwegen geführt.

    Der Grund ist jeweils so schlicht wie nachvollziehbar: In der Stadt gibt es zahllose Ein- und Abbiegesituationen, die für radfahrende Menschen jedesmal eine Gefährdung darstellen, wenn der Radweg hinter parkenden Autos verläuft. So aber sind sie zu sehen. Über Land aber gibt es seltenere Ein- und Abbiegevorgänge, dafür eine weitaus höhere Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Auto- und Radfahrenden, von teilw. über 60 km/h Differenz, sodass eine Führung direkt entlang von Fahrbahnen ausscheidet.

  26. 88.

    @Hansen.
    "Fussgänger kommen nicht durch, weil die Flächen mit Fahrrädern vollgestellt sind".
    Die Autos nehmen (pro Stück) ca. 15m² Platz ein. Ein Fahrrrad 1/2 m². Und wenn man sein "Fahrrad nicht mit in die Wohnung nehmen kann muß man darauf verzichten".
    Was für eine zynische und unverschämte Forderung. Warum fordern Sie nicht, dass Autofahrer ihr Auto abgeben müssen, wenn sie keinen Parkplatz vor der Tür finden. Was meinen Sie, warum die Steuerzahler Unsummen dafür ausgeben müssen, um Kreuzungen mit Pollern zu bestücken, weil sonst ALLE Kreuzungen mit Autos vollgeparkt werden. Selbst neben Einfahrten müssen Poller aufgestellt werden, weil sonst auch dort die Gehwege zugeparkt werden.

  27. 87.

    Ich finde das am einfachsten in Neubauten. Da entstehen z Zt in Köpenick rund 7000 neue Wohneinheiten, Wer sich dort einmieten will erklärt ausdrücklich seinen Verzicht auf ein eigenes Auto (wäre für mich schlüssig, zumalen Tesla dort nen Bahnhof für seine Beschäftigten baut, der auch schnell fertig wird)! während andere Verkehrsteilnehmer noch in 10 Jahren auf Politik hoffen und Projekte, die es eher in 25 Jahren geben wird, als in 10.

    Während Musk den Verkehr von 2050 denkt und umsetzt plant der Senat den Verkehr für 2030, im Wissen, dass diese Planungen niemals vor 2050 zur Umsetzung kommen.

    Der Senat ist also immer dann auf der Höhe, wenn die Projekte bereits Museumsreife erlangt haben.



  28. 86.

    Da sieht man mal wieder, wie "gleichberechtigt" der Auto-, Fahrrad-und Fußverkehr behandelt wurden. "Das Auto wurde über das Gesetz gestellt!"
    Wie schwer ist es ein Fussgängerüberweg zu bekommen? Gerade vor Schulen u. ä.
    Wie schwer ist es Rad- und Bussspuren zu bekommen?
    Aber wie einfach ist es Parkraum auf Kosten anderer zu schaffen?
    Und jetzt die selben Rechte zu bekommen, heißt bei Einigen "Spalten"! Das Auto gehört unter dem Mensch und dem Gesetz, auch wenn ich das Autofahren liebe!

  29. 85.

    Ihr zweiter und ihr dritte Satz stehen einander klar im Widerspruch. Wer aufhören will "die Verkehrsmittel gegeneinander auszuspielen", sollte vom Menschen ausgehen, der mal dieses und mal jenes Verkehrsmittel benutzt und dazu auch die Chance hat. Ab einem spezifischen Maß wird genau diese Verkehrsmittel-Wahlfreiheit verunmöglicht. Hier: Bleibt nur ein geringer Streifen als Gehweg, wird die Bewegung zu Fuß schon über wenige hundert Meter unattraktiv, Menschen, die ein Auto besitzen, werden dann eher auf die Idee kommen, es für bspw. 400 oder 500 Meter zu benutzen.

    Denjenigen, die auf das Auto angewiesen sind, nützt der ÖPNV erheblich: Eine Tram, bspw. besetzt mit 200 Fahrgästen und 40 Metern Länge, ersetzt 180 Autos, die zweifellos mit 40 Metern nicht zu haben sind. Zwei Gleise der Straßenbahn sind so leistungsfähig wie eine vierspurige, bei dichtem Takt wie eine sechsspurige Hauptverkehrsstraße. Wird also eine Spur weggenommen, bedeutet das Entlastung.

  30. 84.

    Solche Straßen sollten durchweg von allen Lieferdiensten ausgenommen werden und Pakete nur noch an fußläufigen Sammelstellen bereitgehalten. Handwerker benötigen Extrakarren, um ihr Werkzeug und Maschinen von Hand heranzukarren, das wird teuer. Wo sollen Taxis anhalten, die die Bewohner zu ihren Autos bringen?

  31. 83.

    Naja, sehr zweifelhaft, wenn Sie als vorgebliche Fußgängerin für Autofahrer gegen den ÖPNV Partei ergreifen, zumal die Busse oft wegen zugeparkter Haltestellenbereiche nicht richtig an der Bordsteinkante halten können, und somit Ein- und Ausstieg mit Rolli und Kinderwagen zum Problem werden.

  32. 82.

    Die Pflicht ist in der Berliner BauO in Fassung 1997 nicht mehr enthalten. Da waren die "Roten" ganz schön "schwarz" oder?

  33. 81.

    „Ihr Ergebnis“ grüner Politik ist das falsche Deutsch. Es spaltet die Gesellschaft mehr noch als Radfahrer vs. Autofahrer.

  34. 80.

    "mit Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme" Paragraph 1 der StVO. N.m.M. der eigentlich wichtigste Paragraph in der ganzen StVO.

  35. 79.

    Doch, Radfahrer dürfen ihre Räder auf Gehwegen parken, solange sie niemanden behindern oder Wege versperren. So die aktuelle gängige Rechtsprechung.

  36. 78.

    Ihre Menschenkenntnis ist beeindruckend.
    Ich bin 71 Jahre alt und habe nie einen Führerschein besessen. Ich bin zeitlebens Fußgänger und - solange es gesundheitlich möglich war - Fahrradfahrer. Sie dürfen mir schon etwas Realitätsbewußtsein zutrauen. Und, Sie werden es kaum glauben, mit Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme kommen wir alle weiter - auch Opa im Rollstuhl und Baby im Buggy. Wie ich bereits schrieb - es bringt nichts, die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer gegeneinander aufzusetzen.

  37. 77.

    Das war ca. 2007 durch die Baurechtsreform. Davor gab es einen Schlüssen wie viel Parkplätze bei einem Neubau je Wohnung bereitzustellen sind.

  38. 76.

    Aber nicht auf den Gehwegen. Aber genau das wird ständig gemacht und das OA schaut weg :(

  39. 75.

    Damit der sog. besorgte Bürger weiß, warum in seiner Strasse das Gehwegparken u. U. entfällt und möglicherweise sogar Verständnis hat. Damit der nicht-individual-motorisierte Büger das ein oder andere Bezirksamt mal auf Stellen hinweisen kann, die zumindest zu prüfen sind. Naja, und immer wieder klarzustellen, wer im öffentlichen Verkehrsraum überproportional Platz einnimmt, dies aber eigentlich nicht in Frage gestellt sehen möchte, ist ein guter Nebeneffekt.

  40. 74.

    Lies nochmal, es geht weder um kostenpflichtige Parkplätze noch um illegales Parken. Das geforderte Verbot ist der Grundzustand. Wenn ein Parken auf dem Gehweg angeordnet ist, dann ist das durch die Behörde so erfolgt. Das können Sie hinterfragen.

  41. 73.

    Sie haben an das Einfachste nicht gedacht: Dass Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen zwischen den Bäumen genug Platz zum ausweichen haben, wenn denn dort keine Autos stehen. Es ist erstaunlich, wie sparsam manche mit dem Denken sind, wenn es ums (eigene) Auto geht.

  42. 72.

    In den Anfängen des Automobilzeitalters in Deutschland war das Parken auf öffentlichen Straßen eine Seltenheit. Bis in die 1960er-Jahre hinein war es gesetzlich vorgeschrieben, dass Autobesitzer einen privaten Stellplatz besitzen mussten, um eine Fahrzeugzulassung zu erhalten.

  43. 71.

    Von welchem Planeten kommen Sie denn . Die Aussage, alle Autofahrer sollen ihren Wagen in die Garage stellen, ist schon außerirdisch weltfremd.

  44. 70.

    "Grundsätzlich sind Gehwege zum Gehen da und ausschließlich für Fußgänger:innen bestimmt"

    Dann dürfen auch keine Fahrräder/Lastenfahrräder auf Gehwegen parken!

    Bei uns werden mittlerweile sämtliche Vorgärten zu Stellplätzen umgebaut. Büsche, Blumen, Sträucher verschwinden.Wenn das das Ziel Grüner Politker*innen ist, dass noch mehr Fläche versiegelt wird, dann ist ja gut.

    Und wenn zukünftig auch Fahrräder Parkraum auf der Straße--und zusätzlich Fahrradwege brauchen, weil man eine Fahrbahn scheinbar nicht gleichzeitig von Autos und Fahrrädern nutzen kann/will--dann bin ich auf Lösungen gespannt.
    Fahrradhochstraßen(mit Solarzellendächer)---U-Fahrbahnen für Fahrräder (gleichzeitig als Regen- und Hitzeschutz)

  45. 69.

    Im Artikel steht zu den AUswirkungen:
    "Aus den bisher veröffentlichen Passagen der Entscheidung ist der einstweilige Schluss zu ziehen, dass die tatsächlichen Auswirkungen im Land Berlin eher gering sein werden"
    Also wozu dieser Artikel?

  46. 68.

    Radfahrende dürfen Ihr Zweirad legal auf Parkflächen auf/neben dem KFZ-Fahrstreifen parken. Probieren Sie das mal in Berlin aus...

  47. 67.

    Ach ja? Geringe Auswirkungen. Das Urteil hat kaum Relevanz für Berlin, steht da auch. Also, wem nützt es, hier so zu diskutieren?

  48. 65.

    In Berlin. Die Situation, die Sie meinen, war in Bremen. Da regiert wer? Was regen Sie sich hier über Bremen auf?

  49. 64.

    Uwe, die Realität ist Ihnen offenbar fremd . Zu Ihrer Weiterbildung: Rollstuhlfahrer, Omas mit Rollator, Mütter mit Kinderwagen - in welche Kategorie stecken wir diesen Personenkreis denn ?? Manchmal hilft es, das Gehirn zu benutzen, dafür ist es schließlich da.

  50. 63.

    Im Artikel stehen schon Auswirkungen auf Berlin. Cui hat den nicht gelesen?

  51. 62.

    Objektiv gibt es keine andere Seite. Runtergebrochen auf die Einzelperson (oder meinetwegen die 1,3 im Durchschnitt eines Berliner Pkw) wird überproportional viel Platz belegt. Solange dieses nicht begriffen und akzeptiert ist, muss es immer wieder in den Fokus gestellt werden. Man muss drüber reden. Und umsetzen. Wenn allerdings schon die Berichterstattung über die Vorgabe zur Umsetzung von Mindestanforderungen an einen Gehweg als Unfrieden diffamiert wird, dann ist am Mindset noch einiges im Argen.

  52. 61.

    Es wird alles immer schlimmer!

  53. 59.

    Offenbar werden nicht nur die Fahrzeuge breiter, sondern auch die Fußgänger. Was letztlich die Verbreiterung der Fahrzeuge erklären könnte,mit denen viele Fußgänger ja hin und wieder auch im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sind. Die Aufteilung des Berliner Verkehrsraums auf die vorhandenen Verkehrsteilnehmer gleicht jedoch der Quadratur des Kreises, die nicht ohne Schmerzen durchführbar ist.

  54. 58.

    Leg dich wieder hin, Suse. Es geht um Gehwege und nicht um zugeparkte Haltestellen und zugeparkte Busspuren.
    Autofahrer blockieren in der Regel 2/3 der ganzen Straßenbreite, 1/3 muss reichen, wenn es gerecht wäre, damit auch für andere Verkehrsteilnehmer genügend Platz ist.
    Und Unfrieden stiften hauptsächlich Sie als Autofahrerin, da Sie ja der Meinung sind, Sie hätten Vorrechte. Auf welcher Grundlage eigentlich?

  55. 56.

    Es gibt keine Erlaubnis, sondern es wird geregelt, wie zu parken ist. Entweder auf der Straße oder bei entsprechender Beschilderung auf oder teilweise auf dem Bürgersteig. Das entscheidet nicht der Autofahrer sondern die Behörde. Oft genug wäre es angenehmer, auf der Straße stehen zu dürfen und nicht auf dem Bürgersteig stehen zu müssen. Und in Bremen ging es um illegales Parken. Schlechter Artikel, der offenbar nur die Menschen zum Streiten bringt.

  56. 55.

    In Berlin geht es um das legale Parken auf Gehwegen. Bitte richtig lesen. Und das ist angeordnet. Da kann der Autofahrer nicht auf der Straße stehen.

  57. 54.

    Seien Sie ehrlich: Ihnen ist es am liebsten, es würde nie was "gegen Autos" geschrieben werden. Wenn es geschieht, ist das immer ausnahmslos Stimmungsmache und in keinem Fall gerechtfertigt, oder? Alle anderen Verkehrsteilnehmer sind viel kritikwürdiger, nicht wahr..?

  58. 53.

    Das Urteil hat doch gar keine Relevanz für Berlin, da es dabei um illegales Parken ohne entsprechende Schilder ging. Wozu dieser ganze Artikel? Cui bono?

  59. 52.

    Das mit der gerechten Aufteilung des öffentlichen Raumes kann man aber - wie so vieles - auch von einer anderen Seite sehen. Wieviel Platz nimmt der ÖPNV ein, der dem Autofahrer nichts nutzt?(Schienennetz, Bahnhöfe, Haltestellen, Busspuren usw). Hört endlich auf, alle gegeneinander aufzubringen und Unfrieden zu stiften, der niemandem etwas bringt. Man kann über das Thema reden, muß es aber nicht kaputtdiskutieren.

  60. 51.

    Die freizuhaltende Breite basiert auf Empfehlungen wie im Artikel beschrieben. Genau wie die Empfehlungen zur Gestaltung und Dimensionierung von Parkplätzen.

  61. 50.

    Verkehrszeichen 315 ("Parken auf Gehwegen") enthält das Gebot: Auf dem Gehweg parken, wie abgebildet!
    Man muss also auf den Gehweg parken, wie abgebildet.

  62. 49.

    Ein Spaß die Kommentare...
    Man gewinnt den Eindruck... es gibt Fußgänger, die nichts anderes machen um von A nach B zu kommen als zu laufen.
    Dann Zweirad... die nie zu Fuß gehen... Autofahrer die ebenfalls nie zu Fuß gehen.
    Und ja es ist voll in der Stadt (war es schon immer) und ja es wird falsch geparkt (war auch schon immer so) und ja es gibt A-löcher die nur ihr eigenes Interesse sehen... und diese gibt es unter Autofahrern, Zweiradfahrer und auch unter Fußgängern... und auch das gab es schon immer und wird es immer geben... aber die sind eh mit sich und der Welt unzufrieden jeden Tag aufs neue.

  63. 48.

    Es ist eine Sauerei, dass illegales Gehwegparken überhaupt toleriert wurde. In anderen Bereichen wird überall durchgegriffen. CDU redet immer von "Law and Order". Aber beim Auto, der heiligen Kuh, wird die große Ausnahme gemacht? Da scheint eine Lobby von Automobil-Fanatikern völlig das Maß verloren zu haben. Wo leben wir hier eigentlich?

  64. 47.

    PKW werden immer größer, immer breiter und schwerer, immer mehr. Die gesamte Gesellschaft braucht eine Totalsanierung, einen Umbau in fast allen Bereichen. Nur Mut! Und gemeinsam, nicht gegeneinander! 1989.

  65. 46.

    Leider wurde von den Roten Damals das Baurecht geändert.
    Denn bis dahin waren Garagen unter den Gebäuden vorgeschrieben.
    Sprich mal wieder ein Hausgemachtes Problem, des Senates.

  66. 45.

    Bei mir sind die Gehwege breit genug für Parker, aber nein: Dort stehen dann rechts E-Scooter, Fahrräder, Sperrmüll, auch mal die Müllcontainer und allerlei Zeug, das ist alles okay?

  67. 44.

    „ Einige Berliner Bezirke verbieten das bisher legale Parken auf den Gehwegen einzelner Straßen“

    Das Gehwegparken ist entweder vorgeschrieben oder eben nicht zugelassen. Aber ein legales Parken kann nicht verboten werden. Das Gebot kann aufgehoben werden.

  68. 43.

    Dann möchte ich Ihr Gejammer mal lesen, wenn z. B. Kita-Gruppen, Schulklassen, Eltern mit Kinderwagen, Blinde mit Hund oder Sensorstock und Rollstuhlfahrer demnächst alle die Fahrbahnen benutzen und den Kfz-Verkehr lahmlegen weil sie auf einem 1m breiten Gehweg nicht aneinander vorbeikommen.

  69. 42.

    "... dazu sind die Verkehrmittel zu unterschiedlich als dass es friedliches Miteinaner geben kann .. " - das ist eine unsubstantiierte Vorverurteilung. Die Meisten sind durchaus in der Lage, friedvoll mit der gewählten Art der Mobilität umzugehen, oder wollen Sie den Menschen diese Eigenschaft pauschal absprechen? Bleiben Sie lieber beim Thema - von dem ich finde, dass es gut und wichtig ist, Fußwege endlich mal dort, wo es geboten ist, den Raum zu geben, die notwendig und wichtig sind.

  70. 41.

    "Oder sollen wir einen Fußgänger-Helm tragen ?"

    Die Zeit kommt: Zu Fuß Gehende mit Helmverpflichtung und Warnblinkanlage auf dem Kopf, dazu das akustische Martinshorn, Knie- und Ellbogenschützer und 3 S-Sicherheitsschuhe. "Eingepreist" in autonomes Fahren sind sie ja schon, zumindest, wenn sie dem üblichen Bewegungsmuster ähneln. Wer ggf. da rausfällt, hat eben Pech gehabt. ;-

  71. 40.

    "Hintergrund war ein Fall aus Bremen. Dort hatte die Stadt jahrelang das illegale Gehwegparken toleriert – das generelle Verbot des Gehwegparkens wurde daher nicht – etwa durch das Aufstellen von entsprechenden Verkehrszeichen – aufgehoben." Aber damit ist doch die Situation in Berlin eine grundsätzlich andere, da in Berlin das Verbot ja wohl durch entsprechende Zeichen legal aufgehoben wurde. Ist denn damit eine Berufung auf das Urteil überhaupt noch möglich, wenn die Voraussetzungen ganz anders sind?

  72. 39.

    Wenn sich einer Schwachsinn ausdenkt, dann doch wohl Sie! Wie sollen z. B. Kita-Gruppen, Schulklassen, Blinde mit Hund oder Sensorstock und Rollstuhlfahrer auf einem 1m breiten Gehweg aneinander vorbeikommen?? Sollen die demnächst alle die Fahrbahnen benutzen und den Kfz-Verkehr lahmlegen?
    Ihre egoistische Kurzdenke ist widerlich.

  73. 38.

    Ich finde den Artikel sehr informativ. Außerdem geht es hier nicht um Straßenverkehr, sondern um Fußverkehr auf Gehwegen und illegales Parken auf diesen!

  74. 36.

    Es liegt an Ihnen, die Begegnung, mithin das Aneinander-Vorbeikommen zweier oder dreier Menschen als Schwachsinn zu bezeichnen. Denn genau darum geht es: Menschen, die zu Fuß gehen, sind nicht nur welche, die aus dem Auto aussteigen und zum Auto gehen, es sind vor allem Menschen, die mit Rucksack, Einkaufsbeuteln, mit Kinderwagen an der Hand gehen und das über Kreuzungen hinweg. Von kleinen Kindern, die per Rad auf dem Gehweg fahren, ganz zu schweigen. Ist der Gehweg schmäler als die sowieso schon geringe Breite von 2,50 Metern, besteht die Gefahr der Verletzung.

    Das Verkehrsschild 315 gehört abgeordnet, außer Funktion gesetzt. Wer einen Stellplatz schaffen will, sollte ihn auf Höhe der Fahrbahn BAUEN.

  75. 35.

    Es liegt an Ihnen, die Begegnung, mithin das Aneinander-Vorbeikommen zweier Menschen als Schwachsinn zu bezeichnen. Denn genau darum geht es: Menschen, die zu Fuß gehen, sind nicht nur welche, die aus dem Auto aussteigen und zum Auto gehen, es sind vor allem Menschen, die mit Rucksack, Einkaufsbeuteln, mit Kinderwagen an der Hand gehen und das über Kreuzungen hinweg. Von kleinen Kindern, die per Rad auf dem Gehweg fahren, ganz zu schweigen. Ist der Gehweg schmäler als die sowieso schon geringe Breite von 2,50 Metern, besteht die Gefahr der Verletzung.

    Das Verkehrsschild 315 gehört abgeordnet, außer Funktion gesetzt. Wer einen Stellplatz schaffen will, sollte ihn auf Höhe der Fahrbahn BAUEN.

  76. 34.

    OK, am Gardeschützenweg müssten dann bitte die Bäume weg, zwischen denen geparkt werden darf, die schränken den Gehweg ein ....

  77. 33.

    Der Senat sollte sich endlich mit dem Problem der überall rumliegenden oder stehenden Elektroroller beschäftigen. Aber das ist scheinbar nicht so medienwirksam wie gegen Autos vorzugehen.

  78. 32.

    Das geht aber nur, wenn die Verkehrsteilnehmer, die die STraßenVerkehrsOrnung missachten und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden und in Bedrängnis bringen endlich aus dem Verkehr gezogen werden. Die mangelnde Durchsetzung von Regeln motiviert offensichtlich jeden Tag immer mehr Verkehrsteilnehmer zu Regelverstößen.

  79. 31.

    In unserer Straße wäre das unsinnig, denn der äußere Tieil des Bürgersteigs ist mit kleinem Kopfsteinpflaster, und alle paar Meter würde man gegen einen Baum oder eine Straßenlaterne rennen. Da geht eh keiner. Autos mit 2 Rädern dort geparkt stört niemanden.

  80. 30.

    Das ist längst überfällig, weil die Autos/SUVs inzwischen so breit bzw groß sind, dass der Bürgersteig fast komplett zugeparkt ist, und dieser nicht mehr wirklich genutzt werden kann. Wo ist da das friedliche Miteinander, wenn eine Verkehrsgruppe, hier Fußgänger, stark be-/verdrängt wird?

  81. 29.

    Na das ist doch mal eine feine Sache. Mit meiner Gehhilfe komme ich in so manch einer Straße kaum an dem ganzen Altmetall auf 4 Rädern vorbei. Hoffentlich wird das auf mehr Straßen in Berlin angewandt!

  82. 28.

    Das ehe ich anders.... dazu sind die Verkehrmittel zu unterschiedlich als dass es friedliches Miteinaner geben kann .. Größe, Masse, Geschwindigkeit ... es muss dafür gekämpft werden, das ähnliche mobilitätsformen ihre EIGENEN Wege bekommen... Auto, Fahrrad, Fussgänger ... siehe Beispiel ... Ein Auto hat nichts auf einem Gehweg zu suchen(auch nicht parken), wo Omi mit ihrem Rolator oder Eltern mit ihren Kinderwagen lang müssen ..

  83. 27.

    Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sei, dass der Fußweg vorrangig für Fußgänger zur Verfügung steht und diese dort sicher sein sollten. Die Realität sieht leider anders aus. Es wird darauf geparkt (kurz oder lang), es wird mit Fahrrädern darauf gefahren, es werden Escooter oder Leihfahrrädern dort abgestellt oder Tische und Stühle dort abgestellt. Politisch ist es leider allen Parteien egal, was da passiert, für die sind Fusswege nur ein lästiges Übel und Fußgänger irrelevant. Da stimme ich Boden FUSS e.V. zu, dass da mehr getan werden muss, damit man Fusswege wieder sicher benutzen kann

  84. 26.

    Der Aufmacher ist ja reißerisch im Vergleich zu den wenigen Straßen, die dann mehr Platz für Fußgänger bieten. Warum bitte dieses pauschale "muss Berlin ... umparken"? Ist der RBB mittlerweile zum Boulevard verkommen? Ich hoffe doch nicht.

  85. 25.

    Na das ist doch mal eine feine Sache. Mit meiner Gehhilfe komme ich in so manch einer Straße kaum an dem ganzen Altmetall auf 4 Rädern vorbei. Hoffentlich wird das auf mehr Straßen in Berlin angewandt!

  86. 24.

    Die Zwischenüberschriften "Was bedeutet das Urteil für die Parksituation in Berlin?" und "Parkdruck vs. Fußgängerfreiheit" empfinde ich als etwas tendenziös, weil sie die Auto-Interessen in den Vordergrund stellen.
    Tatsächlich geht es bei diesem Thema schlicht um die Sicherheit von Fußgänger:innen und allgemeiner um die Bewegungsfreiheit (!) nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer. Ein Menschenrecht auf kostenloses Parken in der Innenstadt gibt es meines Wissens hingegen nicht.

    Von 2,50m breiten Gehwegen kann man in den meisten Berliner Stadttteilen nur träumen. In der Realität gibt es unzählige Gehwege, die durch parkende Autos so schmal sind, dass nicht einmal zwei normal-breite Menschen aneinander vorbeilaufen können und deshalb jeweils eine 'Partei' zwischen parkenden Autos wartet, bis die andere durch ist.

    Ich werde jedenfalls mal einen Antrag auf das Verbot von Gehwegparken in meiner Straße stellen und kann nur alle Berliner:innen aufrufen, dasselbe zu tun.

  87. 23.

    Was sind denn das für Fussgänger, die mindestens 2,5 m Breite benötigen, um aneinander vorbeigehen zu können? Völlig realitätferne Ansicht.

  88. 22.

    Da kommt ja nicht mal ein Kinderwagen lang. Ganz zu schweigen von Rollator und Rollstuhlfahrer. Die Zeit hätte ich nicht ständig zu kucken wie andere Parken. Man kanns auch übertreiben. Gilt aber auch für den Falschparker. So lange der Fußgänger und co auf der anderen Seite genug Platz hat. Wäre das auch ok. Sofern ich das als Fußgänger vorher sehe und nicht wieder zurück laufen muß, können Sie da von mir aus auch parken. Ansonten nicht.

  89. 21.

    Auf das Wohl der Fussgänger bedacht, sollte man auch andere Beeintröchtigungen, etwa durch Grundstückseigner z.B. in Randbezirken (wie Zehlendorf, Reinickendorf) in den Blick nehmen. Interessieren da nur bestimmte Gehwegklassen? Die Gehwege sind für ältere Menschen dort eine Zumutung, bzw. Gefahrenquelle, was die Bezirke nicht zu interessieren scheint, und offenbar auch nicht das Abgeordnetenhaus.

  90. 20.

    "Was bedeutet die Entwicklung für die Parksituation in der Hauptstadt?"

    Mehr Bewegungsfreiheit für Fußgänger.

  91. 19.

    Das ist gut für die Anwohner und andererseits schade für die Anwohner, aber ich finde es letztendlich doch gut für die Anwohner.

  92. 18.

    Ich dachte immer, wenn das Schild ein Gehwegparken ausweist, muss ich so parken. Der Bericht sagt, es wurde erlaubt. Daher die Frage. Muss ich auf dem Gehweg parken bei entsprechender Beschilderung oder darf ich das Schild ignorieren und auf der Straße parken? Es geht mir nicht um das illegale Parken.

  93. 17.

    Jaja, sprach der Autofahrer....Stinkekiste First! Hauptsache es bleiben genug Parkplätze.....

  94. 16.

    Das Gehwegparken ist ja nur entsprechende Beschilderung vorgeschrieben. Ich würde gerne darauf verzichten, denn einige Bordsteine sind Reifenkiller. Ist ja nicht so, dass man freiwillig auf dem Gehweg parkt. Das legale Parken kann nicht verboten werden, denn es ist vorgeschrieben. Müsste also eher heißen, das Gebot wird aufgehoben

  95. 15.

    Wenn die Anwohner ihre Autos in die Garage stellen würden, wäre das Problem nur halb so groß.

  96. 14.

    Dann ist das eben so - klar und verständlich. Ich hätte jetzt doch mehr Straßen vermutet - die paar Straßen finde ich sogar noch zu wenig - bin ich ja auch Fußgänger. Dann muss man als Töff-Nutzender halt die eigene Bequemlichkeit zurückstellen und etwas länger laufen - soll vielen ja auch zugute kommen - wie man des Öfteren sehen darf..... Also ich find´s völlig in Ordnung. Zeit wurde es aber auch mal.

  97. 13.

    Und mit Kinderwägen.
    Oft kommt man kaum durch. Nicht etwa wegen falsch geparkter Autos, sondern weil die Flächen mit Fahrrädern voll gestellt sind. Da hört man denn immer als Ausrede: Das Wohnhaus hat kein Radkeller. Aber den Gehweg zuzustellen kann keine Lösung sein. Entweder dann in die Wohnung oder ich muss auf's Rad verzichten.

  98. 12.

    2.50 m breite Fußwege, damit zwei Fußgänger aneinander ungehindert vorbei kommen. Wer denkt sich solchen Schwachsinn aus? Ansonsten kommt es zu "schweren" Verkehrsunfällen durch kollidierende Fußgänger. Vor allem muss es doch wohl nach den vorhandenen Möglichkeiten und der Nutzungsfrequenz gehen. 2,50 braucht es wohl auf dem Dorf nicht.
    Diese ganze Klagerei einzelner ist nicht mehr normal. Wir ersticken in Regeln und Vorschriften, viele davon sind übertrieben

  99. 11.

    Klasse wie man versucht mit „Argumenten“ das Parken mit 2 oder 4 Rädern auf dem Gehweg zu beschränken.
    „ "Gehwegparken führt dazu, dass Radfahrende zwischen den fahrenden KFZ links und den parkenden KFZ rechts quasi eingequetscht werden"
    Na welch ein Glück das es das sonst nicht gibt… weil sonst keine Autos am Straßenrand parken.
    Ich hoffe das niemand mal nachmessen geht wieviel Platz die Straßenbäume den Fußgängern lassen.
    Aber egal… eventuell wegfallende Parkplätze werden eh nur Anwohner betreffen… auf dem Gehweg parken ist eh nur da erlaubt worden, wo es eng ist also eher in den Seitenstraßen.

  100. 10.

    Es braucht sich nur der Sinn des erhöht liegenden GEHweges klargmacht werden. Er wurde erhöht, um einen Schutz vor dem fahrenden Verkehr - seinerzeit noch Pferdekutschen, später dann der Rad- u. Autoverkehr - zu bieten. Durch das Ziehen eines weißen Strichs und des Aufstellens des Schildes 315 ist dann diese Schutzfunktion durchlöchert, teilweise durch faktische Einladung angesichts dieser Grenzverschiebung sogar faktisch aufgehoben worden.

    Ich kann mich noch recht lebhaft an eine Situation aus den 1970er Jahren erinnern: Gehwegparken angeordnet, Breitere Fahrzeuge parkten dann bis zur Hauswand ran, sodass die Gehwegbreite Null übrig blieb. Von den Behörden wurde dies achselzuckend geduldet. Von der Polizei auch, denn die hat ja mit wichtigeren Dingen zu tun, dem Verkehr. ;- Was damals darunter verstanden wurde: ausschl. dem Autoverkehr.

    Es gilt, das Schild 315 aus dem Verkehr zu ziehen. Wer der Auffassung ist, dass Stellplätze wichtig sind, sollte sie tatsächlich BAUEN.

  101. 9.

    Und jetzt bitte den Radfahrenden und E-Scooter-Fahrenden..., Fahren auf Gehwegen verbieten. Auch älteren Radfahrenden,die sich nicht (mehr) auf die Straße trauen. Mit entsprechend hohen (Geld)Strafen bei Zuwiderhandlung.Deutlich sichtbare Fahrrad-Kennzeichen könnten hilfreich sein,die Fahrenden zu identifizieren (siehe Auto-KZ).
    Wir Fußgänger haben es verdient, geschützt zu werden. Ältere, Behinderte, Kinder... sind auf diesen Schutz angewiesen. Oder sollen wir einen Fußgänger-Helm tragen ?

  102. 8.

    "Ein Schritt zu etwas mehr Flächengerechtigkeit."

    Was genau soll das sein? Könnten sie das bitte detaillierter erklären? Insbesondere ihre Anspruchsgrundlage, mehr Fläche beanspruchen zu wollen als sie persönlich benötigen.

  103. 7.

    Was nutzen diese Urteile zu geltendem Recht, wenn bspw. Bürgermeister über dem Gesetz stehen?
    In unserer Straße sind die Seitenstreifen nur noch Mondlandschaften. Massenhaftes befahren der Gehwege, ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen, Zerstörung der Fußgängeranlagen. Das freut unseren Bürgermeister.
    Und wehe, es werden die häufig / zu meist älteren Kraftfahrer angesprochen.

  104. 6.

    "Was bedeutet das Urteil für die Parksituation in Berlin?"

    Nichts. Ist das Schild vorhanden, so parke ich halb auf dem Gehweg. Kein Schild: ganz normal am Fahrbahnrand.

  105. 5.


    Wir können gern aufhören, unterschiedliche Verkehrsteilnehmende gegeneinander auszuspielen, wenn alle in der gleichen Situation sind. Das sind sie bisher nämlich nicht. Die einen fahren im Rollstuhl, die anderen im SU.

  106. 4.

    Es geht hier um eine gerechte Aufteilung des öffentlichen Raumes, die im aktuellen Status an vielen Stellen nicht gegeben ist. Das muss öffentlich diskutiert werden, wie bildet sich sonst die Einsicht und das gegenseitige Verständnis für ein friedliche Miteinander?

  107. 3.

    Die tatsächlichen Auswirkungen im Land Berlin werden eher gering sein. Warum also so ein riesiger Artikel hier? Man sollte aufhören, einzelne Verkehrsteilnehmer gegeneinander aufzubringen. Es muss wieder ein friedlicheres Miteinander im Straßenverkehr geben!

  108. 2.

    Das Urteil ist auch eine gute Grundlage, um in Bezirken, deren Prüfung sich in Länge zieht, entsprechende Hinweise zu geben. Ein Schritt zu etwas mehr Flächengerechtigkeit.

  109. 1.

    Das ist vernünftig denn es muss dem eigentlichen Fussgänger ermöglicht sein gefahrlos den Gehweg zu verwenden.
    Auch natürlich den Rollstuhlfahren

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