Zinnowitz (Usedom) - Kind von Seebrücke gestürzt - Geldforderung zurückgewiesen

Mo 30.09.24 | 11:24 Uhr
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Die heutige Seebrücke "Vineta", aufgenommen am 05.09.2024, wurde im Jahr 1993 errichtet und verfügt über eine Länge von 315 Metern. (Quelle: dpa-Bildfunk/Stefan Sauer)
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Audio: Antenne Brandenburg | 30.09.2024 | Felicitas Montag | Bild: dpa-Bildfunk/Stefan Sauer

Eine Mutter aus dem Barnim war von einer Brücke auf Usedom ihrem kleinen Sohn hinterher gesprungen, der durch das Geländer gefallen war. Die Mutter verletzte sich daraufhin und verklagte die Gemeinde Zinnowitz - ihre Klage wurde jedoch abgewiesen.

Nach dem Sturz ihres damals zweijährigen Jungen von einer Seebrücke auf Usedom vor mehr als drei Jahren hat das Landgericht Stralsund Geldforderungen der Mutter abgewiesen. Die Seebrücke sei ausreichend sicher, heißt es in der Urteilsbegründung. Sie müsse nicht die Erwartungen etwa an einen Spielplatz erfüllen und das Herabstürzen von Kleinkindern aus jeglicher - auch ungewöhnlicher - Position verhindern.

Die damals 34-jährige Brandenburgerin hatte ein Urlaubsfoto ihrer beiden Söhne machen wollen. Beim Versuch sich hinzuhocken war der jüngere Sohn nach Darstellung der Mutter rücklings durch das Geländer gefallen. Sie war hinterhergesprungen und hatte sich verletzt, besonders schwer am linken Bein. Der Junge war unverletzt geblieben.

Die Frau forderte mindestens 35.000 Euro Schmerzensgeld und zusätzlich Schadenersatz von der Gemeinde Zinnowitz - die Seebrücke sei nicht sicher genug.

Gericht verweist auf Aufsichtspflicht der Eltern

Das Gericht befand hingegen, die Gemeinde habe davon ausgehen können, dass Eltern Kleinkinder so im Blick haben, dass diese ihrem Spieltrieb nicht unbeaufsichtigt nachgehen, auch weil die grundsätzliche Gefahr herunterzufallen erkennbar war. Die Gemeinde musste demnach nicht damit rechnen, dass Kleinkinder sich so für ein Foto vor das Geländer hocken, dass sie beim Verlust des Gleichgewichts durch die höchstens 31-Zentimeter-Lücke des Geländers fallen. Auch die Mutter habe damit nicht gerechnet.

Das Geländer entspreche den Bauvorschriften und schütze vor erwartbaren Gefahren, etwa wenn Menschen sich an- oder hinüberlehnen, um auf das Wasser zu schauen. Die Seebrücke ist mehr als 30 Jahre alt. Mehrere Seebrücken im Nordosten stammen aus dieser Zeit.

Die aus dem Barnim kommende Mutter hatte sich beim Sprung aus etwa fünf Metern Höhe ins flache Wasser unter anderem das Sprunggelenk gebrochen, war längere Zeit arbeitsunfähig und erhält weiterhin Physiotherapie. Sie muss laut Urteil die Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Sendung: Antenne Brandenburg, 30.09.2024, 13:00 Uhr

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52 Kommentare

  1. 52.

    Sie haben aber gelesen, dass die Seebrücke über 30 Jahre alt ist. Da gab's auch andere Vorgaben für Autos.

  2. 51.

    Mit Verlaub: Seebrücken sind ein Kulturgut, analog des Kulturgutes von Schlössern und historischen Gärten. Entlang von allgemeingültigen Vorschriften beim Betreten von Fahrzeugen dürfte weder die Wuppertaler Schwebebahn als Hängebahn und erst recht kein Schiff betreten werden, weil der Untergrund nicht fest und das Fahrzeug als solches schlingernd ist. ;-

  3. 50.

    Geländer haben je nach Höhe zum Boden eine ausreichende Höhezu haben, dass ist hier offenbar der Fall. Sie sollten aber bis 70 cm keine vertikalen Streben haben und die Streben müssen einen mindestabstand von 12 cm haben. Beides ist hier im Bild nicht der Fall. Der Schutz gilt den Kleinkindern, die ihren Kopf nicht durch das Geländer stecken können sollen und nicht hoch klettern können sollten. Das sind Bauvorschriften, die auch hier gelten müssten, aber es offensichtlich hier nicht tun.

  4. 49.

    Ne, ich hätte nur echt ANGST. Also ich selber fühle mich auf Seebrücken nicht wohl, mag ja der anderen Mutter anders gehen. Ich finde den Freien Raum zwischen Meer und Laufweg beängstigend, auch von unten betrachtet. Ich würde mein Kind, Kletterkurs seit der 1. Schulklasse, da nie rumlaufen lassen... mit DREI.

  5. 47.

    Mutterliebe ist, ein Kind an der Hand zu halten auf der Seebrücke und nicht zu sagen, hock dich da mal hin fürn Fotto. Und wenn gehampelt wird, streng werden.

  6. 46.

    Gehts noch!? Er äußert eine Falschaussage und bezichtigt öffentlich die Mutter einer Betrugsabsicht: ,,die Mutter, die auch noch aus ihren Versagen(Aufsichtspflicht) Profit schlagen will''! Das ist für mich Verleumdung!

  7. 45.

    Womit macht sich @Mo H. Mett strafbar? Nur, weil er Mutmaßungen äußert, die durchaus zutreffend sein können?
    Nun hat sich die Person den Knöchel gebrochen. Nicht vorzustellen, die Person wäre mit einem Kopfsprung hinterher gesprungen.

  8. 44.

    In dem Artikel geht es aber um das Gerichtsurteil. Und das ist doch korrekt und nachvollziehbar. Wie hier andere schon treffend argumentiert haben, war die Gefahrenquelle bekannt und klar ersichtlich. Die Mutter ist im vorliegenden Fall halt leider ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht geworden. Was ja nur menschlich ist und halt passieren kann. Nur, die Schuld dann bei anderen zu suchen, ist einfach unangebracht.

  9. 43.

    In dem Artikel geht es aber um das Gerichtsurteil. Und das ist doch korrekt und nachvollziehbar. Sie können doch nicht leugnen, dass das Verschulden für den Unfall bei der Mutter liegt. Wie hier schon andere treffend argumentiert haben, war die Gefahrenquelle klar ersichtlich. Die Mutter ist im vorliegenden Fall leider ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht geworden. Was ja auch nur menschlich ist und halt passieren kann. Nur, die Schuld dann bei anderen zu suchen ist einfach nicht angebracht.

  10. 42.

    Na, in der im Artikel beschriebenen Situation wäre wohl jeder Elternteil hinterhergesprungen. Aber gut, Ausnahmen (im vorliegenden Fall Sie) bestätigen die Regel. Aber es geht hier nicht um einen 30m-Sprung in die Elbe, sondern um einen Sprung aus 5m Höhe in ufernahes Gewässer. Angemerkt sei, dass ich die Brücke hier als Ufer interpretiere, von dem aus schnell geholfen werden kann, zum Beispiel durch das Werfen eines Rettungsrings. Ein zweijäriges Kind alleine im Wasser ist aber nicht in der Lage, diesen sicher zu greifen. Kurz: Dass Sie Ihrem Kind nicht nachgesprungen wären, glaube ich Ihnen zum Glück nicht. Seien Sie froh. Es wäre umso trauriger, wenn ich es Ihnen glauben müsste.

  11. 41.

    Was? Sie wären als Mutter Ihrem 2jährigem Kind nicht hinterhergesprungen? Das will verstehen, wer will, ich aber NICHT!
    Mutterliebe?

  12. 39.

    Sie begeben sich in eine Situation, die tendenziell unlösbar ist, weil faktisch unendlich viele Möglichkeiten bestehen, durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder auch Bewusstheit die getroffenen Sicherungsmaßnahmen zu umgehen. Kein Gitter könnte hoch genug beschaffen sein, als dass da jemand nicht noch rüberspringen könnte, keine Zugkupplung mit Absperrgittern drauf beschaffen sein, als dass da Jugendliche nicht noch obendrauf klettern würden.

    Das Problem liegt eher in der Beschaffenheit des Staatshaftungsrechts: Ein sehr guter Ansatz, damit auch staatliche Stellen für Unzulänglichkeiten in Haftung genommen werden können, wird das von etlichen Menschen ausgenutzt, um für Verhaltensweisen, die es immer gab, Schadenersatz zu erlangen.

    Ein See hat mal eingezäunt werden müssen, weil eine Sitzbank aufgestellt wurde. Damit war es offizielle Badestelle. Ein beschilderter Wanderweg mit Tal und Höh´n verpflichtet den Staat zur Wegesicherungspflicht. etc.

  13. 38.

    "... der Junge wäre fast ertrunken!" - Sie waren mehr, als hier im Artikel zu lesen war? Sind Sie die Mutter, die auch noch aus ihren Versagen(Aufsichtspflicht) Profit schlagen will oder doch nur wieder eine Ihrer kruden Kommentare, die man hier in vielen Kommentarspalten lesen darf? Oder sind Sie die Schwester von @Nick Cave der auch schon von einer "trauernden Mutter" fabulierte?

  14. 37.

    Wieso soll die Gemeinde/der Steuerzahler dafür zahlen?Das ist das Geld aller Bürger und kein Versicherungsfond für selbst verursachte Unfälle.Übertragen wir Ihre Meinung mal auf Berlin.Knapp 4 Millionen Einwohner plus zig Tausend Touristen und sonstige Besucher.Und der Senat würde jeden der ein Unfall hat,aus purer Gutmütigkeit Tausende Euros zahlen.Da würden am Tag Millionen zusammen kommen.Ab und an mal Nachdenken bevor man Geschenke verteilt,die andere erarbeiten.Gute Besserung für die Mutt

  15. 36.

    Als Elternteil ist es meine Aufgabe solch potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen. Da lass ich ein so kleines Kind doch nicht alleine stehen. Ich kenne die Seebrücken auch und hatte immer alles im Blick bzw. das Kind an der Hand. Fahrlässig hatt sie gehandelt und dann noch zu Klagen, ist eine Frechheit. Hoffentlich hat sie was daraus gelernt.

  16. 34.

    Und am Strand ziehe ich dann am besten auch noch eine Mauer. Könnte ja sein, dass das Kind ins Wasser rennt und ertrinkt. Soll ja schon vorgekommtn sein. Ist dann auch die Gemeinde schuld, wenn die Mutter nicht aufpasst? Vollkaskogesellschaft...

  17. 33.

    Hä? Wie kommen Sie darauf? Mein Kind ging IMMER an meiner Hand in Gefahrensituationen und ich hätte nie die Gauben mit Maschendraht verkleidet, wenn nicht mein Klettermaxe potenziell gefährdet gewesen wäre :-) also bitte: Lesen bildet! Ich wäre aber tatsächlich nicht gesprungen, weil tote Mutti hilft Kind nicht...

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