Selbstbestimmung statt Transsexuellengesetz - "Dieses Gesetz hat unglaublich viel Leid gebracht"

Do 29.06.23 | 16:29 Uhr | Von Naomi Donath
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Tessa Ganserer, Bundestagsabgeordnete der Grünen, beim Interview. (Bild: rbb/Naomi Donath)
Bild: rbb/Naomi Donath

Die Bundesregierung will im Juli den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz beschließen. Im Herbst könnte es dann im Bundestag verabschiedet werden. Für trans Menschen würden damit jahrzehntelang übliche Fremdbegutachtungen enden. Von Naomi Donath

"Dieses Gesetz war vom ersten Tag an Unrecht", sagt Tessa Ganserer. Die Bundestagsabgeordnete der Grünen kämpft, wie viele andere trans Aktivist:innen, seit Jahren dafür, dass das Transsexuellengesetz (TSG) abgeschafft wird.

Das TSG gilt seit 1981 bis heute. Die Bundesregierung möchte es nun ablösen durch ein neues "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag" (SBGG) [bmfsfj.de], kurz Selbstbestimmungsgesetz. Im Juli will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen.

Nach der parlamentarischen Sommerpause soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Sollte die Ampel-Koalition das Gesetz im Herbst verabschieden, kann das SBGG im ersten Halbjahr 2024 in Kraft treten.

Seit 1981 können trans Menschen gerichtlich beantragen, dass ihr Vorname und Personenstand, also ihr juristisches Geschlecht, geändert werden. Sie haben dann den Rechtsanspruch, Vornamen und Geschlechtseintrag ändern zu lassen, etwa auf Ausweisen und in der Geburtsurkunde. Die Bedingungen regelt das TSG.

Ein anderer Vornamen oder Personenstand muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Das gerichtliche Verfahren kostet rund 1.800 Euro - Prozesskostenhilfe lässt sich beantragen - und dauert circa ein Jahr. Die antragstellende Person muss sich von zwei Psychotherapeut:innen begutachten lassen, die dann bescheinigen müssen, dass sich das "Zugehörigkeitsempfinden … mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird" [gesetze-im-internet.de]. Vereinzelt gibt es auch negative Gutachten.

2022 haben in Berlin 169 Menschen ein Verfahren nach dem TSG beim Amtsgericht Schöneberg beantragt, das für TSG-Verfahren in ganz Berlin zuständig ist.

So viele Menschen haben in den letzten fünf Jahren ein Verfahren nach dem TSG beim Amtsgericht Schöneberg beantragt:

    2018: 237

    2019: 242

    2020: 206

    2021: 273

    2022: 169

Bis 2011: Zwangssterilisation

"An diesem Gesetz kleben so unendlich viel Blut und Tränen", sagt Tessa Ganserer. Trans Menschen seien vor eine "unmenschliche Entscheidung gestellt worden: für ein selbstbestimmtes Leben in staatlicher Anerkennung oder für eigene leibliche Kinder." Denn bis 2011 war eine Personenstandsänderung nur möglich, wenn "die Person … dauernd fortpflanzungsunfähig ist und sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat" [gesetze-im-internet.de] - so steht es bis heute im TSG.

Erst 2011 hat das Bundesverfassungsgericht diese Voraussetzung für eine Personenstandsänderung aufgehoben, weil sie gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verstößt. Zuvor hatte eine trans Person geklagt.

Bis 2008: Ehelosigkeit

"Dieses Gesetz hat unglaublich viel Leid gebracht", sagt Ganserer. Es habe etwa dazu geführt, dass sich Ehepartner:innen scheiden lassen mussten. Denn bis 2008 - wieder hatte eine trans Person geklagt und vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen - war Ehelosigkeit eine Voraussetzung für die Änderung des juristischen Geschlechts. So wollte der Gesetzgeber gleichgeschlechtliche Ehen verhindern.

Nora Eckert im Jahr 1978. (Bild: privat)
Nora Eckert im Jahr 1978. | Bild: privat

Zwangsbegutachtung und Zwangsouting

Nora Eckert war eine der ersten trans Personen in West-Berlin, die ihren Vornamen über das TSG ändern konnten. 1982 stellte sie ihren Antrag auf Namensänderung beim Amtsgericht Schöneberg. Sie musste sich von einem Gynäkologen, einem Psychotherapeuten und einem Psychiater begutachten lassen, ob sie wirklich "transsexuell" sei. Teils stellten die Gutachter übergriffige Fragen, erzählt Eckert. Zwei Gutachten waren positiv, eins negativ. 1983, nach anderthalb Jahren, beschloss das Gericht die amtliche Vornamensänderung. Ihren Personenstand konnte Eckert nicht ändern - eine geschlechtsangleichende Operation lehnte sie ab.

trans Aktivistin Nora Eckert ist heute 69 und Rentnerin. (Bild: rbb/Naomi Donath)
Die 69-jährige Nora Eckert ist heute Rentnerin und trans Aktivistin. | Bild: rbb/Naomi Donath

"Ich lebte als Frau. Aber rechtlich galt ich weiterhin als männlich - mit allen Konsequenzen", sagt Eckert. So blieb das Geschlechtskennzeichen ihrer Sozialversicherungsnummer männlich. "Ich wollte mich aus dem Nachtleben verabschieden, um ins Tagleben zu gehen - in einen gut abgesicherten, sozialversicherten Job", erzählt sie.

Sie bewarb sich als Sachbearbeiterin in einem Industriebetrieb und bekam die Stelle. Doch nach drei Monaten kam es zu Irritationen wegen ihrer Sozialversicherungsnummer. "Ich bin dort eingestellt worden als Frau Eckert und musste mich als trans Frau outen", erzählt Eckert. "Ich hatte das ganz große Glück, dass ich einer Personalchefin gegenüber saß, die sagte: 'Frau Eckert, das ist kein Problem.' Jemand anderes hätte vielleicht gesagt: 'Das ist ein Problem. Wir haben eine Frau eingestellt - Sie sind ja gar keine.'"

Selbstauskunft statt Begutachtung

Im neuen Selbstbestimmungsgesetz ist vorgesehen, dass trans Menschen, nicht-binäre Menschen und intergeschlechtliche Menschen ihren neuen Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt erklären können - per Selbstauskunft, ohne Begutachtung und ohne gerichtliches Verfahren. Möglich sind ein männlicher, ein weiblicher, ein diverser oder gar kein Geschlechtseintrag. Damit bildet das SBGG, anders als das TSG, auch die Lebenswirklichkeit nicht-binärer Menschen ab.

Geschlechtsidentität kann nicht von außen festgestellt werden

Das TSG geht von einem medizinisch veralteten Verständnis von Transgeschlechtlichkeit aus, nach dem trans Menschen psychisch krank seien. In insgesamt sechs Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt. Heute ist wissenschaftlicher Konsens, dass die Geschlechtsidentität, das innere Wissen und Empfinden über die eigene geschlechtliche Zugehörigkeit, nicht von außen festgestellt werden kann. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat 2022 empfohlen, Zwangs-Begutachtungen abzuschaffen [√bptk.de].

Bei Gongschlag ins Standesamt marschieren

"Wenn die Standesämter bei uns in Deutschland 24/7 offen hätten", sagt Tessa Ganserer, "dann weiß ich, dass viele transgeschlechtliche Menschen bei Mitternacht vor ihren Standesämtern stehen würden und bei Gongschlag in der Sekunde, in der das Gesetz in Kraft tritt, in das Standesamt marschieren würden."

Sie selbst will ihren Vornamen und Personenstand nicht über das TSG ändern. "Damit ich in den Spiegel schauen kann, kann ich mich solch einem entwürdigenden Verfahren nicht unterziehen", sagt Ganserer. Doch sie will am ersten Tag, an dem das SBGG gilt, zum Standesamt gehen. "Damit ich endlich von diesem Staat als die Frau anerkannt werde, die ich seit Jahren jeden Tag stehe."

Transparenzhinweis: Die Autor:in ist Mitglied bei TransInterQueer e.V.

Sendung: rbb24 Inforadio, 28.06.2023, 11:15 Uhr

Beitrag von Naomi Donath

40 Kommentare

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  1. 40.

    Was ist das dann für eine sinnfreie Antwort? Die Kommentatorin hat sehr gut beschrieben, dass es viele andere Dinge gibt, wo man vom Staat nicht geschont und gehätschelt wird. Darüber liest man in den Medien aber nur sehr selten. Fragen Sie mal Eltern behinderter Kinder, was die so für Hürden zu überwinden haben. Dagegen ist eine Geschlechtsänderung nicht selten ein Spaziergang.

  2. 39.

    Sie verwechseln Rechte und Pflichten. Rechte können wahrgenommen werden, Pflichten müssen.

  3. 38.

    Zitat aus dem Artikel:
    "Sie selbst will ihren Namen und Personenstand nicht über das TSG ändern"

    Trotzdem wird sie im Bundestag --und zuvor im Bayrischen Landtag --seit Jahren als Tessa Ganserer--und somit als Frau geführt.--Wie ist das in einem Rechtsstaat möglich?

  4. 37.

    Als ich einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt hatte, hat es 5 1/2 Jahre gedauert, bis das "Prozedere" beendet war.

    Einige Jahre davon musste sich ein Gericht damit beschäftigen. Erst negatives Urteil--dann Revision gewonnen.
    Dann zurück zur Richterin, der das Berufungsgericht bescheinigt hatte, dass im 1. Verfahren noch nicht einmal ansatzweise die Thematik von der Richterin aufgearbeitet wurde.

    Nach 5 1/2 Jahren--3 Begutachtungen, stapelweise Arztberichten als "Beweise" --dann das Ende.
    Im Artikel wird von einem "entwürdigenden Verfahren" gesprochen.
    War meines auch.
    Trotzdem kann ich in den Spiegel schauen, Und würde es wieder tun.
    Dann--Ohne Begutachtung jährlich das Geschlecht ändern zu dürfen--nein!
    Zumal man noch gar nicht abschätzen kann, welche Folgen es für Frauen haben wird, wenn Rechte von Frauen (Frauengefängnisse/Frauenhäuser)für alle gelten sollen.

  5. 36.

    Wir Deutschen würden doch niemals vom Ausland lernen, wir wissen doch von Natur aus alles besser und haben stets alles vollumfänglich betrachtet. Bis es wieder in die Hose geht zumindest. Aber auch dann lässt sich sicher wieder ein Schuldiger ausmachen.
    Wir haben leider die doofe Angewohnheit, stets von einem Extrem ins andere umzuschlagen. Pragmatische Mittelwege gibt es hierzulande nicht und dass jede Regelung immer auch auf bösartige Art und Weise missbraucht wird, überrascht die jeweilige deutsche Regierung jedes Mal aufs Neue.
    Wir machen momentan nur noch Politik nach gefühlten Benachteiligungen. Ohne Frage sind die derzeitigen Prozeduren für Transmenschen unangenehm. Aber sie haben eben auch eine Schutzfunktion vor übereilten Entscheidungen genau so, wie vor Missbrauch. Das aufzugeben, ist der falsche Weg.

  6. 35.

    "Kritik geht schon, aber nicht, wenn sie der Kritik der AfD ähnelt." Das ist so allgemein die falsche Strategie, da sie damit der AfD gerade viel Macht geben, alle anderen nach Belieben allein durch Besetzung von Themenfeldern vor sich herzutreiben.

  7. 34.

    Jede Kritik kann der AfD ähneln - kommt immer auf die Sichtweise an!
    Jetzt ist nur noch die Frage, ob man keine Kritik mehr äußern darf bzw. ob ohne Kritik noch irgendetwas verändert wird/werden kann.
    Ich zweifle!

  8. 33.

    Kritik geht schon, aber nicht, wenn sie der Kritik der AfD ähnelt.

    Das scheint auch das Problem der CDU zu sein.

  9. 32.

    Ich fürchte, Sie setzen Kritik mit Ablehnung gleich. Und weil die rundheraus Ablehnenden nicht vorkommen, hieße das auch, dass Kritik nicht vorkäme.

  10. 31.

    Vielleicht sollten Sie sich mit der Thematik mal außerhalb dieses Artikels beschäftigen, wie so manch anderer auch. Und damit, welche Folgen es im Ausland schon hatte, und wie inzwischen zurückgerudert wird.

  11. 30.

    Neutralität kennt man beim Sender offensichtlich nicht. Wie soll man solche Artikel noch ernst nehmen, wenn es keine kritischen Stimmen gibt?

  12. 29.

    Großartiger Schritt für die individuelle Freiheit des Menschen. Vielen Dank dafür.
    So wie man in den Kommentaren sieht, gibt es aber immer noch zu viele Menschen, die sich für die Geschlechtsteile anderer Menschen interessieren und sogar Jugendlichen absprechen sich mit ihren eigenen Geschlechtsteilen zu beschäftigen und darüber bestimmen wollen. Das ist im Rahmen der Debatte ganz schön unheimlich und übergriffig.

  13. 28.

    "Es geht doch um die Tatsache dass biologische Geschlecht kein Fakt mehr juristisch sein soll ?" Aber werden damit nicht auch die ganzen hart erkämpften Frauenrechte wieder aufgegeben? Was meinen dazu eigentlich Feministen bzw. Frauenrechtlerinnnen? Wie funktioniert das dann mit den Gleichstellungsbeauftragten? Wie realisiere ich die geforderte Parität von Männern und Frau in diversen Gremien im Betrieb oder auch in der Gesellschaft? Wie läuft das dann mit der statistischen Erfassung getrennt nach Männern und Frauen - immer wieder ein Thema bei der Förderung von Frauen im MINT-Bereich, da dort unterrepräsentiert oder auch bei Gehaltsstatistiken, die auch nach Geschlecht getrennt sind. So schön die ursprüngliche Idee ist, ich befürchte, daß ist noch nicht zu Ende gedacht worden in allen Folgen und wird in der praktischen Umsetzung stark ruckeln.

  14. 27.

    Das ist eine interessante Feststellung. Wenn man darüber nachdenkt, könnte das was wahres dran sein.

  15. 26.

    " ... und werden angezählt, wenn auch nur ein Hauch angeblicher Vernachlässigung im Spiel sein könnte."

    Eher ist das Gegenteil der Fall: Die Kinder müssen schon fast totgeschlagen worden sein, damit den Eltern das Sorgerecht entzogen wird, d. h. es gibt sehr hohe Hürden für den Entzug des Sorgerechts, wobei die Beweislast in einem Rechtsstaat den staatlichen Stellen obliegt.

    Sorry für diese drastische Formulierung.

  16. 25.

    Selbstverständlich lässt sich immer über die Lautstärke von ggf. existierenden Kampagnen unterhalten, wie das bspw. Wolfgang Thierse in seiner Befürchtung Anfang 2021 von sich gegeben hat. Mitunter gibt es da lautstärkemäßig einen Überbietungswettbewerb, bei dem dann die tatsächlichen Inhalte untergehen.

    Dass etwas demokratisch beschlossen wurde, birgt nicht in jedem Fall für Qualität. Entscheidend dabei sind das Zeitmaß und die Offenheit der Empfindung, die sich die Entscheidenden dabei herausnehmen. Jz. lang existierte trotz Demokratie der § 175 StGB, der Gleichgeschlechtlichkeit faktisch als Krankheit definierte, die gefälligst zu heilen wäre. Dann hat - zunächst außerparlamentarisch, dann auch parlamentarisch - ein Umdenkungsprozess stattgefunden.

    Vom Himmel gefallen sind derartige Veränderungen also nicht, ebensowenig wie ein demokratischer Beschluss hieße, dass etwas für alle Zeiten sakrosankt ist. Jegliches Leben drängt auf Veränderung.

  17. 24.

    Genau der Punkt, warum man da genau hinschauen sollte. Überall sind die Eltern in der Verantwortung und werden angezählt, wenn auch nur ein Hauch angeblicher Vernachlässigung im Spiel sein könnte. Und bei solch gravierender Entscheidung stellt sich der Staat plötzlich massiv übergriffig gegen die Eltern. Hier sage ich ganz deutlich „Wehret den Anfängen“….
    Es gibt in der Biologie Weiblich & Männlich und eine sehr geringe Anzahl Zwitter,bei denen es um Leben oder Tod geht. Und für „Geboren im falschen Körper“ bedarf es m.M.n. vernünftige ideologiefreie Beratung & Hilfe. Aktuell sehe ich diese Debatte wenig hilfreich für Betroffene und die Gesellschaft.

  18. 23.

    "[...] Und vor allem nicht die Öffentlichkeit damit behelligen. [...]"

    Und das ausgerechnet von Ihnen...

  19. 22.

    Das Selbstbestimmungsgesetz finde ich bedenkenswert und oft harmlos beschrieben. Es geht doch um die Tatsache dass biologische Geschlecht kein Fakt mehr juristisch sein soll ? sondern alleine das Gefühl sich zu einer Geschlechteridentität zu bekennen ? Was bedeutet das für die Gesellschaft auch für körperliche Gewissheiten die mehrheitlich so empfunden werden ? Noch problematischer finde ich , dass Jugendliche ab 14 Jahre !!!! das ist in der Pubertät ( Jugendschutz ! ) nun ohne Zustimmung der Eltern mal so eben ihren Geschlechtseintrag ändern können. Wenn Stress gibt können gesetzliche Vertreter die Jugendliche unterstützen. Nicht umsonst gibt es Jugendschutz ( z.B. kein Alkohol kaufen können, Strafgesetzbuch ? ) und hier sollen Jugendliche alleine über so eine wesentliche Entscheidung mit Tragweite entscheiden ? Warum ? Vielleicht, weil ab der Pubertät man die Transition mit Hormonblocker einsetzten muß . Bitte streicht das für Jugendliche Selbstbestimmung ! Krasse Konflikte werden

  20. 21.

    In der politischen Kommunikation hat sich leider eine entgegengesetzte Tendenz breitgemacht und stärker als je zuvor "Herr" und "Frau" breitgemacht:

    Wurde zuvor bei Debatten von Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Claudia Roth, Gregor Gysi oder Burkhard Hirsch geredet, gleich, welchem Geschlecht die Genannten sich zurechnen, so wird heute in Debatten oder Talk-Shows von "Herrn Merz", "Frau Esken", "Herrn Özdemir", "Frau Wagenknecht" oder "Frau Strack-Zimmermann" geredet. Mir erscheint das wie eine Re-Eindeutschung aus dem US-Amerikanischen, wo die Nennung des Vor- und Nachnamens in der Politik zu salopp, fast schon wie eine Beleidigung angesehen wird.

    In meinen Augen ist das eine bedenkliche Tendenz.

  21. 18.

    Irre - wie die meist Nichtbetroffenen über die Betroffenen Bescheid zu wissen meinen >Möchtegern-"experten" eben.

  22. 17.

    Finde ich nicht. Jeder sollte sich so akzeptieren, wie er ist, und nicht solchen Klamauk veranstalten. Und vor allem nicht die Öffentlichkeit damit behelligen. Die Gesetze sind zum jeweiligen Zeitpunkt demokratisch beschlossen worden.

  23. 16.

    Eine Änderung ist schon längst überfällig.

  24. 15.

    Zitat: "Und die Änderung sollte erst nach der äußerlichen Geschlechtsumwandlung erfolgen."

    Sie wollen also gesetzlich vorgeschrieben sehen, dass als männlich Geborene erst nach "Schnipp-schnapp-untenrum" und weibl. Geb. nach ebensolchem "obenrum" als transgeschlechtlich anerkannt werden sollen, da sonst die "Gefahr" bestünde, dass diese je nach Lust und Laune hin- und herswitchen und ihr Geschlecht mindestens jährlich umtragen lassen könnten? Das wäre dann Ihres Erachtens die "chirurgische Bringschuld", die zu leisten wäre, um als ehrlich motiviert anerkannt zu werden?

  25. 14.

    Frauenquote = Frauen ( cis) + Frauen ( trans) = einfache Rechnung , weil alle Frauen sich authentisch für Frauenrechte einsetzen können und die, die ich kenne, das auch machen. TransFrauen waren nie männlich, sind nicht männlich und werden nie männlich sein, egal, was sie zwischen den Beinen haben.

  26. 13.

    und auch auf Tim:
    Ihr habt beide so recht, aber in einer Bevölkerung, in der 21 % der Wahlberechtigten die AfD wählen und homo- und transfeindliche Angriffe täglich passieren, scheint die Angst vor Veränderungen einfach viel zu groß zu sein für solche Schritte!

  27. 12.

    Wer jetzt ernsthaft Sorge davor hat, dass Menschen aus Spaß jährlich ihren Geschlechtseintrag wechseln und leichtfertig mit Transidentitäten "spielen", hat a) keine Ahnung von der Lebensrealität von trans Menschen - die meisten erfahren tagtäglich Benachteiligungen, von denen cis Menschen schlicht keine Vorstellung haben, und b) länger keinen Verwaltungsvorgang in Deutschland mehr angestoßen.

    Allein schon zur Wahrung der grundgesetzlich verankerten Menschenwürde gehört das alte TSG so schnell wie möglich abgeschafft.

  28. 11.

    Welch ein Segen! Mögen mehr Gesetze so geändert werden, dass sie menschliches Leid verhindern und die Botschaft der „Würde des Menschen ist unantastbar“ in sich tragen und ausstrahlen!

  29. 10.

    Diese Änderung ist sowas von überfällig und erleichtert nun hoffentlich das Leben der Betroffenen. Juristisch,bürokratisch. Damit das auch im Alltag klappt braucht es endlich die erforderliche Toleranz in der Gesellschaft,den Respekt vor allen Menschen. Es muss möglich sein,dass jeder Mensch frei und gefahrlos so leben kann wie er will und egal wer wen liebt.Man mag und liebt kein Geschlecht sondern den Menschen. Was diesbezüglich z.B. in Ungarn und der Türkei passiert sollte bei uns die Alarmglocken läuten lassen.

  30. 9.

    @CI Ohne Antworten zu erwarten, möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:
    Sind Sie trans? Kennen Sie den möglichen Leidensdruck?
    Kennen Sie Menschen, die jedes Jahr den Status ändern möchten? (Wenn nicht, wäre Ihre Anmerkung tatsächlich Humbug, oder?)
    Was verstehen Sie unter "äußerlicher Geschlechtsumwandlung"? (Kleidung/Makeup/etc? Hormontherapie? Geschlechtsanpassende Operation?)
    Ein Mensch wird diesen Weg im Normalfall nicht aus einer Laune heraus beschreiten, ggfs. auch mit therapeutischer Begleitung.
    Ich für meinen Teil bin froh, dass unnötige Hürden abgebaut werden.

  31. 8.

    Meiner Meinung nach war das Gesetz mehr als überfällig zu beschließen und ich hoffe auf schnelle Umsetzung. Die Politik hat spät, aber sie hat reagiert. Nun muss auch in vielen Köpfen der Bevölkerung ein entsprechendes Umdenken geschehen, damit jede/r sicher ohne Angst vor Gewalt in Deutschland selbstbestimmt leben kann. Es wird dies nicht von heute auf morgen geschehen, aber ein Anfang ist gemacht. P. S. Wir sind alle Menschen mit Stärken und Schwächen, aber jeder ist als Person sehr wertvoll!

  32. 7.

    Warum muss eigentlich in einem amtlichen Dokument ein Geschlecht vermerkt werden. Weil wir alles an weiblich und männlich festmachen und dazwischen darf nichts sein. Für die allermeisten Dinge, ist es vollkommen überflüssig, welches Geschlecht man sich zuordnet. Ändern wir, daß, ist relativ einfach, schadet niemandem und löst zumindest dieses Problem.

  33. 6.

    Gute Entscheidung.

    Wenn es nicht immer noch so viele unsinnige Zwänge und Normen gäbe, bräuchte es womöglich nicht einmal so ein Gesetz.
    Wozu braucht man ein juristisches Geschlecht? Warum erfolgt die Anrede einer Person über das Geschlecht? Warum spielt es in so gut wie allen gesellschaftlichen Bereichen so eine übergeordnete Rolle? Würde man das alles mal ändern, entkrampfen, entzerren, und zwar grundsätzlich und für alle, bräuchte es nicht immer wieder Sonderregelenungen, Gesetzesänderungen, Quotendiskussionen oder Debatten übers Gendern.

    Ich hoffe man versteht, was ich meine.

  34. 5.

    Wie realisiere ich bei Einstellungen dann eigentlich eine Frauenquote und halte diese über die Anstellungszeit aufrecht? Oder entscheidet dafür dann wieder das biologische Geschlecht? Alternativ wäre eine neue Quote für Transpersonen, das macht aber nach meinem Wissen bisher niemand und stelle ich mir auch in der Umsetzung sehr arbeitsintensiv vor. Ich bräuchte dafür bis zum Inkrafttreten des Gesetzes eine gerichtsfeste Lösung für weitere Einstellungen und würde weitere Einstellungen bis zur Klärung erstmal zurückstellen, um nicht entsprechende Klagen zu provozieren wegen Verletzung der Quotierung.

  35. 4.

    Trotzdem schießt das neue Gesetz übers Ziel hinaus. JedeS Jahr den Geschlechtseintrag ändern lassen können. So ein Humbug! Ich finde, es sollte weiterhin ein Beratungsgespräch geben, aber unter Wahrung der Würde. Und die Änderung sollte erst nach der äußerlichen Geschlechtsumwandlung erfolgen.

  36. 3.

    Ich glaube, dass es mittlerweile garnicht mehr halsstarriger Konservatismus oder der Vorwurf eines "Ungesunden" ist, was derartig entwürdigende Verfahrensweisen hervorgebracht hat und weiterhin hervorbringt, sondern die versuchte klare Einteilung in Schwarz und Weiß.

    Damit wird alles Lebendige mit all seinen Zwischenzuständen mit einem künstlich Geschaffenen gleichgesetzt, was totes Material beinhaltet. Gerade im Deutschen ist das so. Zwischenzustände und nicht auf den ersten Blick Greifbares scheint etlichen Menschen Angst zu machen, für eine pedantische Bürokratie ist es schlicht ein Graus.

    Deshalb kann fast schon beschlossen und verabschiedet werden, was will, es ändert nichts. - Das klingt pessimistisch. Doch so will es nicht verstanden wissen. Es braucht kulturelle Umbrüche, gerade im Denken. Das hat die Gesellschaft noch nicht vollbracht.

  37. 2.

    ich habe mich lange Zeit nicht mit der Thematik des TSG und des neuen SBG beschäftigt. einfach weil ich keinerlei Berührungspunkte damit habe.
    aber nachdem was ich hier in diesem Artikel gelesen habe, ist es eine Schande wie lange Deutschland seine eignen Bürger:innen derart diskriminiert hat. Und das wahrscheinlich aus einem einzigen: Angst vor Veränderung. Der Konservatismus ist tief verwurzelt in diesem Land. Deshalb ist es nur noch wichtiger, dass diese veraltenen Denkweisen beiseite geschafft werden und sich Deutschland dem Zeitgesit anpasst und seine Büger:innen gleichwertig behandelt, so wie es auch unser Grundgesetz vorsieht!

  38. 1.

    Das wird wirklich Zeit!!

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