Kultusministerkonferenz - Verbot von Gender-Sternchen an Berliner Schulen kommt erst 2026

Do 15.08.24 | 14:15 Uhr
Symbolbild: Auf einem Bildschirm ist das Wort «Schüler*innen» zu sehen. (Quelle: dpa/Gregor Bauernfeind)
Video: rbb24 | 15.08.2024 | Axel Walter | Bild: dpa/Gregor Bauernfeind

Das Verbot von Gender-Sternchen und anderen Sonderzeichen an Schulen soll in Berlin erst in zwei Jahren umgesetzt werden. Zum Schuljahresbeginn 2026 werde das den Lehrerinnen und Lehrern entsprechend mitgeteilt, antwortete der Senat auf eine Anfrage des Abgeordneten Alexander King (BSW). Zur konkreten Einhaltung der Regeln müsse es noch Abstimmungen geben. Hintergrund für die Regelung ist ein Beschluss der Kultusministerkoferenz (KMK).

Die KMK hatte im Juli in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass Wörter mit Gender-Sternchen weiterhin nicht zur amtlichen deutschen Rechtschreibung gehören. Das sei auch im neuen amtlichen Regelwerk der Rechtschreibung so enthalten. "Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie", heißt es dort. In den Schulen soll die Neufassung nach KMK-Angaben spätestens zum Schuljahr 2027/28 verbindlich umgesetzt werden. Einige Bundesländer haben aber schon entsprechende Richtlinien erlassen.

Bayern hat zum 1. April gegenderte Sprache verboten

In Bayern beispielsweise ist seit dem 1. April 2024 die gegenderte Sprache und Schreibweise in Behörden, Schulen und Hochschulen verboten. Man begründete das Verbot damit, dass eine Gendersprache eine "exkludierende Wirkung" habe.

Konkret unzulässig sind in Bayern Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt. Die Bundesschülerkonferenz verurteilte das Verbot und sprach im Zuge der bayerischen Neuregelung von "Bevormundung".

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte Mitte Dezember 2023 die Verwendung von mehrgeschlechtlichen Schreibweisen im Wortinneren nicht empfohlen. Vor allem die Verständlichkeit von Texten könne darunter leiden.

Sendung: rbb24, 15.08.2024, 13:00 Uhr

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