Vorfall bei "Zukunft Heimat"-Demo - Cottbuser zu Geldstrafe wegen Angriffs auf Fotografin verurteilt

Do 22.06.23 | 14:23 Uhr
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Amtsgericht Cottbus (Quelle: rbb/Brandenburg aktuell)
Audio: rbb24 Inforadio | 22.06.2023 | Daniel Mastow | Bild: rbb

Ein Mann, der im Rahmen einer Demonstration eine Fotografin angriff, ist vom Cottbuser Amtsgericht verurteilt worden. Die Tat ereignete sich bereits 2018 auf einer Demonstration des rechtsextremen Vereins "Zukunft Heimat".

Der Mann ist am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 15 Euro - insgesamt 1.050 Euro - wegen Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden. Nach Verlesung der Anklage gestand der Beschuldigte die Tat.

Jörg Reichel, Landesgeschäftsführer der Deutschen Journalisten-Union sagte am Donnerstag, dass Angriffe dieser Art in Brandenburg keine Einzelfälle seien. "Wir erleben das relativ häufig bei Demonstrationen, auch in Brandenburg. Cottbus ist da ein Hotspot und wir gucken mit Sorge auf die Arbeitsbedingungen von Journalistinnen, insbesondere in Brandenburg", so Reichel.

Kritik an langer Verfahrensdauer

Vor dem Prozess hatte die Brandenburger Opferperspektive kritisiert, dass fünf Jahre ein zu langer Zeitraum für die Strafverfolgung sei. "Die Strafverfolgung bei Gewaltdelikten muss zeitnah erfolgen", so Martin Vesely von der Opferperspektive. "Zeitnah wäre in dem Fall bis maximal zwei Jahre nach der Tat. Fünf Jahre nach der Tat sind diese Prozesse relativ sinnlos", so Vesely. Zeugen könnten sich nicht mehr erinnern und es gebe keine präventive Wirkung gegenüber dem Beschuldigten.

"Das ist kein Einzelfall im Gerichtsbezirk Cottbus, es ist ein strukturelles Problem. Wir haben ganz viele rechte Gewaltdelikte, die jahrelang nicht vor Gericht verhandelt werden", sagte Vesely.

Laut Justizministerium sind die Personalschlüssel bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften hingegen erfüllt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 22.06.2023, 12:20 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    Wenn das stimmen würde, wäre er wohl nicht mehr Landesgeschäftsführer der Journalisten Union.

    Ihre betont sachliche Sprache sagt alles...

  2. 7.

    Meinen Sie damit auch die "friedlichen Demonstranten "von Leipzig Anfang des Monats ,die 50 Polizeibeamte *innen verletzt haben, brennende Barrikaden errichteten und eine Polizeistation angegriffen haben ?
    Warum haben die gleich nochmal demonstriert , weil ihnen das Urteil des Gerichts nicht passte?

  3. 6.

    Meinen Sie damit auch die "friedlichen Demonstranten "von Leipzig Anfang des Monats ,die 50 Polizeibeamte *innen verletzt haben, brennende Barrikaden errichteten und eine Polizeistation angegriffen haben ?
    Warum haben die gleich nochmal demonstriert , weil ihnen das Urteil des Gerichts nicht passte?

  4. 5.

    Ausgerechnet Reichel wird zitiert, der einschlägig bekannte Provokateur. Beleidigen, Fotografieren, Weitermelden sind seine widerlichen Hauptmerkmale, siehe Corona-Demos.

  5. 4.

    Ja, wenn es um Täter ausa der rechten Ecke geht, finden sich allerlei Gründe, warum man keine angemessenen Strafen verhängen kann. Das ist nicht neu.

  6. 3.

    Fünf Jahre Verfahrensdauer und dann 1050€ Geldstrafe für Körperverletzung .... Ohne Worte!
    .... und der Personalschlüssel ist auch erfüllt, na dann macht ihr ja alles richtig, um eure Cousins, Brüder, Onkel, Neffen usw zu beschützen! So sieht also Recht und Ordung in Cottbus aus!?

  7. 2.

    "Laut Justizministerium sind die Personalschlüssel bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften hingegen erfüllt."

    Statt die Straftaten der Rechtsextremisten von AfD über "Zukunft Heimat" bis "III. Weg" zu verfolgen und abzuurteilen versucht die Gesinnungsjustiz unter Hoffmann lieber friedliche Demonstranten zu kriminalisieren.

    Und Woidke guckt zu und hält schöne Sonntagsreden.

  8. 1.

    Recht günstig zu haben, so eine Körperverletzung. Ist das die Kuscheljustiz?

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