Streit um Festanstellung - Berlins Musikschullehrer wollen nicht länger warten

So 23.02.25 | 11:47 Uhr | Von Pauline Pieper
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Symbolbild: Ein Musikunterricht. (Quelle: dpa/Robert Michael)
Bild: dpa/Robert Michael

Berlin müsste alle Lehrkräfte an den Musikschulen fest anstellen, aber das Land hat kein Geld. Immer mehr Musikschullehrer wechseln jetzt den Job - viele andere wollen die Situation nicht mehr kampflos hinnehmen. Von Pauline Pieper

Das Schlimmste für Katja Jovasevic: morgens krank aufwachen. "Ich rechne gleich im Kopf, was das kosten würde. Ist es wirklich so schlimm, dass ich absagen muss oder nehme ich eine Ibu und gehe hin."

Als freie Gesangslehrerin verdient Katja Jovasevic nur Geld, wenn sie tatsächlich arbeitet. Das ist seit Jahrzehnten Realität für fast 90 Prozent der Lehrkräfte an den öffentlichen Berliner Musikschulen. Von rund 2.420 Lehrkräften waren im Jahr 2023 laut Senat gut 2.100 nicht fest angestellt, sondern nur auf Honorarbasis beschäftigt – obwohl das eigentlich nicht rechtskonform ist.

Katja Jovasevic. (Quelle: rbb/Pauline Pieper)
Gesangslehrerin Katja JovasevicBild: rbb/Pauline Pieper

Bundestag gewährt Aufschub

Jetzt hat der Bundestag einen neuen Aufschub gegeben: Bis Ende 2026 müssen Musikschullehrkräfte nicht sozialversicherungspflichtig angestellt werden – sofern sie ihrer selbstständigen Beschäftigung zustimmen. Diese Übergangsregelung, die Ende Januar beschlossen wurde, betrifft nicht nur Musikschulen, sondern auch viele andere Bildungsstätten, die mit Honorarkräften arbeiten – beispielsweise die Volkshochschulen. Sie alle sind durch das sogenannte Herrenberg-Urteil von 2022 in Schwierigkeiten geraten.

Damals hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass die Arbeit in Musikschulen keiner selbstständigen Tätigkeit entspricht. Denn Lehrkräfte arbeiten oft für nur eine Schule, sind fest in die Abläufe eingebunden und müssen Weisungen befolgen.

Viele andere Städte und Kommunen haben ihre Musiklehrkräfte nach dem Herrenberg-Urteil fest angestellt. Berlin kann sich das nicht leisten, sagt Kultursenator Joe Chialo (CDU). Denn das würde nach seiner Rechnung circa 20 Millionen Euro kosten.

Von einer Übergangsregelung zur nächsten

Dass der Betrieb an den Berliner Musikschulen trotzdem weitergeht, liegt an verschiedenen Initiativen. So hatte sich etwa die Rentenversicherung auf ein Moratorium eingelassen: Arbeitsverhältnisse wurden vorerst nicht geprüft, Musikschulen so vor Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen bewahrt.

Im September 2024 stellten Politiker der Regierungskoalition drei Millionen Euro für Festanstellungen in Aussicht. Das Geld sei allerdings nicht geflossen, teilt die Senatsverwaltung für Kultur auf rbb-Anfrage mit. Stattdessen brachte der Senat eine Bundesratsinitiative auf den Weg , die am 14. Februar 2025 beschlossen wurde. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den rechtssicheren Einsatz von selbstständigen Lehrkräften in Bildungseinrichtungen weiterhin zu ermöglichen. Also keine Festanstellungen, dafür mehr Rechtssicherheit in der aktuellen Situation. Umgesetzt wird wohl frühestens, wenn eine neue Bundesregierung im Amt ist. So lange bleibt die Situation wahrscheinlich ungeklärt.

Von der Musikschule zur Stadtreinigung

Nicht alle Musiklehrkräfte haben die Nerven für diese Unsicherheit. Immer mehr von ihnen würden über einen Berufswechsel nachdenken – oder diesen auch vollziehen, sagt Ulrike Philippi, die die Leo Kestenberg Musikschule des Bezirks Tempelhof-Schöneberg leitet. Einige wechselten zum Beispiel als Musiklehrer an die Regelschule. Ein Kollege sei sogar zur Berliner Stadtreinigung gegangen: "Er meinte, da sei er festangestellt und könne wenigstens am Nachmittag noch Gitarre spielen."

Philippi versucht, ihre freiberuflichen Lehrkräfte im Gespräch zu überzeugen, noch etwas durchzuhalten. "Die verabschieden sich ja von dem Beruf, den sie eigentlich wirklich wollen." Als Musikschulleiterin sind ihr die Hände gebunden, denn das Geld kommt über die Bezirke vom Senat.

Unterricht könnte teurer werden

Die zuständige Senatsverwaltung für Kultur erklärt auf Nachfrage, Kultursenator Joe Chialo habe sich gegen eine Reduzierung des Musikschulangebots ausgesprochen, eine Erhöhung der Entgelte scheine aber vertretbar. Anders gesagt: Der Unterricht könnte teurer werden. Momentan kostet eine Stunde Unterricht pro Woche knapp 90 Euro im Monat. Wie viel teurer es werden könnte, teilt die Senatsverwaltung für Kultur nicht mit.

Philippi geht davon aus, dass eine Erhöhung des Entgeltes die Musikschulen allein nicht retten kann: "Dann würden wir so teuer, dass sich ganz viele den Unterricht nicht mehr leisten könnten." Auch die Senatsverwaltung für Kultur betont, der öffentliche Musikschulunterricht müsse für Menschen mit niedrigem Einkommen erschwinglich bleiben. Woher bei der ohnehin klammen Haushaltslage das Geld dafür kommen soll, bleibt offen.

Ulrike Philippi. (Quelle: rbb/Pauline Pieper)
Musikschulleiterin Ulrike Philippi | Bild: rbb/Pauline Pieper

Statusfeststellungen nehmen zu

Zahlreiche Musikschullehrer ergreifen angesichts der Hängepartie offenbar selbst die Initiative und lassen bei der Rentenversicherung prüfen, ob sie nicht eigentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein müssten. So wollen sie Druck erzeugen. Von dieser Möglichkeit machten laut Landes-Lehrervertretung viele Lehrkräfte Gebrauch.

Musikschulleiterin Philippi zufolge gibt es an manchen Musikschulen so viele Statusfeststellungen, dass der Musikunterricht ohne diese Lehrkräfte zusammenbrechen würde.

Angst vor Konsequenzen

Viele Lehrkräfte haben aber auch Angst, ihren Status überprüfen zu lassen. Karsten Schröder, der an der Musikschule Reinickendorf unterrichtet, überlegt, diesen Schritt zu gehen. Er habe allerdings auch noch eine andere feste Teilzeit-Stelle, sagt er. Viele seiner Kollegen, die nur an der Musikschule arbeiteten, würden das Risiko nicht eingehen, "weil sie einfach um ihr täglich Brot Sorge haben." Da sie nur als Honorarkräfte arbeiten, könnten ihnen die Musikschulen zweimal im Jahr die Schüler entziehen.

Deswegen zögert auch Gesangslehrerin Katja Jovasevic sich an die Rentenversicherung zu wenden. Sie will diesen Schritt nur gehen, wenn die Musikschule ihr das empfiehlt. Ihre Schulleiterin Ulrike Philippi macht klar, dass sie sich dazu in ihrer Position als Schulleiterin nicht äußern kann.

Katja Jovasevic hofft jetzt erstmal weiter auf eine feste Stelle – und darauf, morgens bloß nicht krank aufzuwachen.

Beitrag von Pauline Pieper

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30 Kommentare

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  1. 30.

    "Sinn für Gerechtigkeit teilen wir, ecken Sie auch so sehr damit an?"

    -> Oh ja, OFT.
    Das Widerspenstige hab ich an meine Tochter (23)weitervererbt(anerzogen?).
    Im Beruf trifft mich mein "Anecken" nicht mehr, weil ich seit 17,5 Jahren krank zuhause bin und seit 14 Jahren Rentnerin. Zugegeben SEHR junge Rentnerin damals, gerade 30. Leider konnte ich meiner Großen weder einen Sportverein ermöglichen (sie ist auch hämophil wie ich), noch Musikschule. Die kleine Rente + Kindergeld hat kaum gereicht. Und Unterhaltsvorschuß gab's bis Mitte 2018 höchstens 72 Monate. Das war VOR der Einschulung schon erreicht. Danach kam nix mehr.
    Das einzige, was ich ihr mitgeben konnte, war das, was ich im Kopf hab. So konnte ich ihr in fast allen Fächern helfen, auf 1 zu kommen/bleiben. Nachhilfe hätte ich eh NIE bezahlen können.
    Nach meinem Studium hab ich auch berufsfremd gearbeitet, um mich + Mini zu ernähren. War nicht immer schön, aber notwendig.

    @pfui!: alle Gute an Sie!

  2. 29.

    Ich wünsche Ihnen von Herzen ein Klavier samt gutem Unterricht! Irgendwoher.

    Mir war es zu Ostzeiten auch nicht möglich, nur Flötenunterricht über die Kirche.
    Dafür spielten wir regelmäßig bei Festen und in Altenheimen und bei alten Leuten zu Hause. Immer sehr ergreifend und sicher auch wichtig. Nur eben auch so gut wie keine Freizeit, neben Samstagunterricht bis Mittag …

    Sinn für Gerechtigkeit teilen wir, ecken Sie auch so sehr damit an?
    Bin übrigens auch keine Musiklehrerin, sondern aus diesem "weiten Feld" derer, die das betrifft.

    In der Hinsicht sehnt man sich Ostverhältnisse zurück, diese Art Ausbeutung gab es m. W. nicht.

  3. 28.

    SCHLIMM ist, daß sich trotzdem nix geändert hat, obwohl seit meinem Examen 21 Jahre vergangen sind!

    @Pfui!:
    'Immerhin habe ich aufgehört, eine "Schuld" bei mir zu suchen, wie gesellschaftlich ja gerne eingeredet wird – selbst Schuld, wenn man so blöd ist so einen schlecht bezahlten Beruf zu "wählen". Faul usw. Dabei ist es eine Verar***e. Mitten in D, mitten in der Gesellschaft.'
    -> Ja. So ist es. Man wird verar...t nach Strich und Faden.
    Nicht die Schuld bei sich suchen- macht nur vorzeitige Falten und Herzprobleme.
    Entweder man sucht sich eine Arbeit, wo man in seiner Qualifikation bleibt: Musiklehrer (an privaten/öffentlichen Schulen), Musiker im Orchester, ??? oder man arbeitet als Quereinsteiger woanders.

    Ich hab hier in Spandau während der Pandemie ehemalige Friseurinnen gesehen, die als Sprechstundenhilfe oder an der Supermarktkasse arbeiteten. Die waren total zufrieden und haben nur bereut, nicht früher gewechselt zu haben!

  4. 27.

    Ergänzung:
    SCHLIMM ist, daß sich trotzdem nix geändert hat, obwohl seit meinem Examen 21 Jahre vergangen sind!

    @Pfui!:
    'Immerhin habe ich aufgehört, eine "Schuld" bei mir zu suchen, wie gesellschaftlich ja gerne eingeredet wird – selbst Schuld, wenn man so blöd ist so einen schlecht bezahlten Beruf zu "wählen". Faul usw. Dabei ist es eine Verar***e. Mitten in D, mitten in der Gesellschaft.'
    -> Ja. So ist es. Man wird verar...t nach Strich und Faden.
    Nicht die Schuld bei sich suchen- macht nur vorzeitige Falten und Herzprobleme.
    Entweder man sucht sich eine Arbeit, wo man in seiner Qualifikation bleibt: Musiklehrer (an privaten/öffentlichen Schulen), Musiker im Orchester, ??? oder man arbeitet als Quereinsteiger woanders.

    Ich hab hier in Spandau während der Pandemie ehemalige Friseurinnen gesehen, die als Sprechstundenhilfe oder an der Supermarktkasse arbeiteten. Die waren total zufrieden und haben nur bereut, nicht früher gewechselt zu haben!

  5. 26.

    Sorry.
    Das ist ein Mißverständnis.
    Ich bin leider NICHT vom Fach.
    Meine Eltern waren zu arm, um mir Musikunterricht zu ermöglichen. Hätte gern Klavier gelernt.
    Vor der Wende mußte ich in der ddr in eine Geräteturn-AG, da ich so schlecht in Sport war. Körperliche Behinderung zählt nicht, das war egal. Nachdem ich dort mehrmals unangenehm auffiel (schwer stillbare Blutungen nach Stürzen mit entsprechendem Verdrecken der Turnhalle), "durfte" ich Ende der 1. Klasse zum Chor am städt. Theater. Das war ALLES an Musik, was möglich war.
    Nach dem Mauerfall war das passé.
    Da war Singen nur unter der Dusche oder in der 1 Stunde Musikunterricht/Woche am Gymnasium.

    Nee, ich finde das 'einfach so' ungerecht, was der Senat mit den Musiklehrern treibt! Da springt mein Gerechtigkeitssensor an- außerdem hab ich Recht studiert, wenn auch krankheitsbedingt nie in dem Bereich gearbeitet.
    DAS Thema mit der Scheinselbständigkeit hatte ich in einer Übung zur Prüfungsvorbereitung, ist 21 Jahre her

  6. 25.

    Leider ist geteiltes Leid nicht immer halbes Leid. Dennoch gut zu lesen, dass mehreren von uns die Misere klar ist.

    Immerhin habe ich aufgehört, eine "Schuld" bei mir zu suchen, wie gesellschaftlich ja gerne eingeredet wird – selbst Schuld, wenn man so blöd ist so einen schlecht bezahlten Beruf zu "wählen". Faul usw. Dabei ist es eine Verar***e. Mitten in D, mitten in der Gesellschaft.

  7. 24.

    Wenn man sich DANN überlegt was die Belegschaft der BVG bei ihren Streiks fordert, und das in Relation setzt, kommt man ins Grübeln...

    Immerhin haben die Musiklehrer jahrelang studiert und leben dafür an oder unterhalb der Armutsgrenze. Während es für die Umschulung (nicht: Ausbildung) zum Busfahrer nur 4 Voraussetzungen braucht: ab 21, einf. Führungszeugnis, Deutsch C1, Bereitschaft zu Schichtdienst und außerdem nur ein paar Monate dauert.
    WENN das Honorar so auskömmlich WÄRE, daß man oberhalb der Armutsgrenze läge, würde das keine Schlagzeile/Artikel wert sein und dann hätte es auch die Gerichtsentscheidung nicht gegeben! Das BundessozialG ist nun nicht die unterste Instanz, sondern die zweithöchste. (Danach kommt nur noch das BVerfG.) D.h. da waren VORHER schon andere Gerichte mit der Sache beschäftigt.

  8. 23.

    "Nicht zu vergessen: [...] zahlen sie auch noch auf den gesamten Betrag Steuern."

    Jup, ich weiß.
    Daher bleibt ja von dem Honorar auch kaum was übrig (oder, anders gesagt: müßte der Stundenlohn BEDEUTEND höher sein, wenn man die gesamten Abgaben + Steuern allein stemmen soll/muß UND davon noch leben muß, evtl.sogar eine Familie ernähren).
    Wollte ich auch noch schreiben, aber ich dachte, das wird zu langweilig, wenn ich 'mit mir selbst' schreibe, ergo mich immer selbst zitiere...
    Letztlich bezahlen WIR alle (als Steuerzahler) den Geiz des Senats: entweder über ergänzendes Bürgergeld/Wohngeld/ Kinderzuschlag bei noch arbeitenden Musiklehrern oder Sozialgeld bei denen, die im Rentenalter sind.
    Ob das letztlich billiger ist, wird der Senat schon wissen!

    Hach, eins ist mir noch eingefallen:
    Als Erzieher in Kitas/Hort würden die Musiklehrer bestimmt gern genommen, zwar überqualifiziert, aber dafür angestellt.

  9. 22.

    PPS: Das heißt auch:

    Mit Beauftragung ist auch das Gesamt-"Honorar" fällig. Selbst wenn Schüler wieder abspringen oder ein Lockdown verhängt wird.

    Schließen Sie sich zusammen, lassen Sie sich beraten und klagen Sie notfalls gemeinsam mit einer Organisation! Dann können sich alle, die es wolle, der (Verbands-/Sammel-) Klage anschlließen!

    Treten Sie für sich und die Gesellschaft ein. Wir sehen ja alle, in welche Richtung sie sich verändert.

  10. 21.

    PS: "Honorarvertrag" ist eine "Selbsternennung", den gibt es im Gesetz nicht. "Freie" sog. Honorarkräfte arbeiten – rechtlich gesehen – auf Basis von § 611 ff und § 616 BGB.

  11. 20.

    Ja, und bei Missfallen immer weg damit bzw. mit den Menschen auf die Straße. Die Slums des Neokapitalismus kennen wir ja. Wollen wir unbedingt auch hier!

  12. 19.

    George, sorry, das klingt wie von einem King George oder FDP-Bot.

    Also: Alle "flexibel" angestellt, je nach wechselnder Nachfrage. "Und die Lehrer behalten ihre Freiheiten." – Welch ein Hohn!

    Und welche "Freiheiten"? Die, zu sterben? Obdachlos zu sein?

    Von welchem Geld sollen diese Menschen ihren Alltag und das Überleben finanzieren??? Diese Antwort hätte ich gern von Ihnen!

    Und hier läuft das Sarkasmus-Fass über:
    Allerdings sollte auch diese Selbständigen nachweisen müssen, dass sie in irgendeiner Form fürs Alter vorsorgen!"

  13. 18.

    Nicht zu vergessen: Neben "Arbeitgeberanteil plus Arbeitnehmeranteil", den Selbständige generell in voller Höhe selbst entrichten, zahlen sie auch noch auf den gesamten Betrag Steuern.

    Anteilig sind das die höchsten Besteuerungen von Arbeit in D überhaupt!

    Noch besser: Ist das Einkommen klein (z. B. wegen Teilzeit, Pflege o. a.), zahlt man Abgaben und Steuern nicht etwa auf das kleine reale Einkommen, sondern auf ein "fiktives Mindesteinkommen", das ist kein Scherz!

    So "lohnt sich Arbeiten" in D!

    Es ist beschämend für alle und eine (asoziale) Sauerei!

  14. 17.

    Resultat der –ehrlich: asozialen– Politik: Der Freiberufler wird als Rentner von Sozialhilfe leben.

    Oder wir führen endlich das BGE als Grundeinkommen-Sockelfreibetrag für alle ein, dann sind auch alle Berufe drin,
    ohne überbürokratische "Einkommensprüfungen der Haushalte", welches Kind wohl welchen Zuschuss jedes Schuljahr bekommen könnte, bla.

    60% der Kosten sind stets Verwaltungskosten. Was, wenn das direkt in den eigentlichen Zweck fließen würde und an die Bürger selbst?

  15. 16.

    Die Parteienpolitiker (Bundestag) haben gerade vor den Wahlen zig eigene Leute ohne ordentliches vorgegebenes Verfahren hoch besoldet verbeamtet, das kostet uns alle viele Mio € zzgl. Pensionen bis ans Lebensende, von der "freie" Lehrer nur träumen können.

    Für diese gibts ja nicht einmal Tarife oder Einkommenserhöhungen. Das sind studierte Leute, oft an der Armutsgrenze und ohne jede Sicherheit. Stattdessen unterstellte "Selbständigkeit",

    "obwohl das nicht rechtskonform ist"!

    Das erinnert mich an "Der Pate" oder Musk mit seinen "Sie stimmen Ihrer Kündigung zu"-Mails:

    "Jetzt hat der Bundestag einen neuen Aufschub gegeben: Bis Ende 2026 müssen Musikschullehrkräfte nicht sozialversicherungspflichtig angestellt werden –

    sofern sie ihrer selbstständigen Beschäftigung zustimmen.

    Diese Übergangsregelung, die Ende Januar beschlossen wurde, betrifft nicht nur Musikschulen, sondern auch viele andere Bildungsstätten, die mit Honorarkräften arbeiten".

  16. 15.

    Stimmt nicht: "Als freie Gesangslehrerin verdient Katja Jovasevic nur Geld, wenn sie tatsächlich arbeitet."

    Denn alle, die auf Basis eines „Freien Dienstvertrags“ unterrichten
    (sollen eine bestimmte Zeit arbeiten und erhalten Honorar auf diese Zeit bezogen, nicht auf eine bestimmtes Ergebnis), gilt BGB-Regelung:

    Nach § 616 BGB verlieren sie ihren Anspruch auf Vergütung nicht, wenn sie für eine relativ kurze Zeit (durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden) an der Ausführung der Arbeit gehindert sind.

    Z. B. kurze Krankheit, verpflichtendes Ehrenamt (z. B. als Schöffe), notwendige Betreuungspflichten. …

    Schließen Sie sich zusammen, auch mit Gewerkschaftern, Betriebs-, Bürgerräten.

    Wer allein aufgrund der Krankenversicherungsbeiträge hilfebedürftig wird, also unter die
    ALG II-Grenze kommt, kann einen Beitragszuschuss erhalten.

  17. 14.

    Tja, es erpresst wohl eher der Senat die Musiklehrer, nicht andersrum!
    Und WENN man die Musiklehrer vor die Wahl stellen würde, könnte das im Endeffekt bedeuten, daß die Musiklehrer sagen: nee, danke, ohne mich.
    Mit dem Verwaltungspersonal der Musikschule allein, kann der Unterricht nicht durchgeführt werden.
    Die Boomer-Jahrgänge gehen bald in Rente. Da werden einige Stellen als Musiklehrer frei, egal ob an Grund- oder weiterführender Schule...
    Und längst nicht alle Eltern können sich private Musikstücken leisten, eigentlich nur eine Minderheit.
    Der Senator sagt ja deutlich, daß er genau für solche Fälle die Musikschulen weiter haben will. Soll halt nicht mehr kosten.
    -> Dann muß er sich entscheiden, WAS er will: Musikschule oder Kosten sparen- und das dann auch veröffentlichen.

  18. 13.

    Ups, ganz vergessen:

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, eine DER Errungenschaften für Arbeitnehmer, die mühsam erkämpft werden mußte, gibt es für Honorarkräfte natürlich NICHT.
    D.h. es gibt weder die 6wöchige Weiterzahlung durch den Arbeitgeber, noch die 71% von der Krankenkasse (außer man versichert das zusätzlich privat als "Krankentagegeld", das kostet aber auch extra).
    DESWEGEN wird ja im Artikel oben geschrieben, daß die Gesangslehrerin, wenn sie krank ist, trotzdem arbeiten geht, weil sie sonst null Einkommen hat!

    "Urlaub" im klass. Sinn haben die Musiklehrer auch nicht, also daß der Lohn da weitergezahlt wird (von 'extra' Urlaubsgeld will ich gar nicht anfangen). Wenn die Musikschule zu ist (Ferien bspw.), auch null Einkommen.
    Daß man so seine Zukunft nicht planen kann, liegt auf der Hand. Also werden sicher noch mehr Musiklehrer abwandern, auch wenn ich das Beispiel mit der BSR krass finde!

  19. 12.

    Die Qualität der Lehre in allen Bereichen würde steigen, wenn Lehrer selbständig und nicht angestellt wären. Das Anstellungs- oder Beamtenverhältnis führt erfahrungsgemäß nur zu Trägheit und nachlassender Arbeitsfreude. Wir sollten hier also auch wie Donald T. hier mit Aufhebungsangeboten den Umbauprozess initiieren.

  20. 11.

    Es geht um Gleichberechtigung, keiner sollte in diesem Bereich an Musikschulen fest angestellt sein. Somit kann man flexibler auf die Nachfrage reagieren. Und die Lehrer behalten ihre Freiheiten. Allerdings sollte auch diese Selbständigen nachweisen müssen, dass sie in irgendeiner Form fürs Alter vorsorgen!