Das Brandenburger Tor im Marihuana-Nebel, ein Riesenjoint auf der Warschauer Brücke - Aktivisten haben in der Nacht zu Montag die Legalisierung von Cannabis gefeiert. Die Droge kann ab April frei in der Öffentlichkeit konsumiert werden.
Zahlreiche Menschen haben in der Nacht zum Ostermontag die Legalisierung von Cannabis vor dem Brandenburger Tor gefeiert. Wie die Polizei dem rbb mitteilte, versammelten sich rund 1.500 Menschen vor dem bekannten Wahrzeichen.
"Punkt 12 gingen die Schwaden hoch. Das Brandenburger Tor stand ziemlich im Nebel", sagte Henry Plottke, Mitglied der Berliner Ortsgruppe des Deutschen Hanfverbands (DHV), am Montag. Die Versammlung wurde von der Ortsgruppe organisiert. Angemeldet zu der Veranstaltung unter dem Motto "Cannabis Normal!" waren 200 Menschen.
Etliche Joints wurden um Mitternacht angezündet. Kurz danach strömte ein starker Cannabisgeruch über den Platz. Ein meterhohes Cannabis-Blatt war zu sehen und einige Menschen tanzten zu Reggae-Musik. "Das war eine top Stimmung", sagte Hanf-Aktivist Plottke. Gegen 0:40 Uhr endete die Veranstaltung den Polizeiangaben zufolge. Für Plottke sei es ein Schlüsselereignis, legal einen Joint vor dem Brandenburger Tor rauchen zu dürfen. Als Konsument spüre er "eine Menge Erleichterung" darüber, nun nicht mehr als Straftäter zu gelten.
Seit Montag ist Cannabis in Deutschland teilweise legal und vergiftet schon jetzt potenzielle Koalitionsgespräche in Brandenburg. Ministerpräsident Woidke setzt sich für eine Nachschärfung des Gesetzes ein und verärgert die Grünen.
Aktivisten rauchen Riesenjoint auf Warschauer Brücke
Auch auf der Warschauer Brücke wurde gefeiert. Um Mitternacht zündeten sich Aktivistinnen und Aktivisten des Hanf Museums und des Dachverbands deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) einen Joint an. "Der erste legale", sagte Museumsdirektor Steffen Geyer und nannte die Legalisierung "die Erfüllung eines langen Traumes". Später wurde unter Jubel ein besonders großer Joint angezündet und herumgereicht. Weitere Demonstrationen oder Auffälligkeiten waren der Polizei am Montagmorgen zunächst nicht bekannt. Zahlreiche Veranstaltungen sind am Ostermontag geplant.
Menschen über 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis straffrei bei sich tragen. Zu Hause dürfen sie bis zu 50 Gramm aufbewahren und bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenkonsum anbauen.
Cannabis kann ab April frei in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Im Umkreis von 100 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wie etwa Schulen ist das Rauchen nicht erlaubt. Auch in der direkten Nähe von Minderjährigen darf nicht gekifft werden. In öffentlichen Gebäuden oder Gaststätten ist das Hausrecht zu beachten. Der freie Verkauf, wie es etwa in vielen Bundesstaaten der USA der Fall ist, bleibt weiterhin verboten.
- Im öffentlichen Raum ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum für Erwachsene künftig legal
- In der privaten Wohnung können bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden, für Heranwachsende (18-21 Jahre) gilt eine Obergrenze von 30 Gramm
- Der private Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum ist für Erwachsene mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland erlaubt; die Anzahl von drei Pflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts
- Cannabis aus privatem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Handel mit Cannabis bleibt kategorisch verboten
- Bars, Clubs und Kneipen dürfen den Umgang mit Cannabis-Konsum in ihren Räumen selber regeln. In öffentlichen Sportstätten wie beispielsweise Freibädern ist der Konsum verboten (siehe auch Jugendschutz).
Anbauvereine alias "Cannabis Social Clubs"
- Der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen (sog. "Cannabis Social Clubs") mit maximal 500 Mitgliedern ist ab 1. Juli 2024 erlaubt; die Mitglieder müssen volljährig sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- Für Anbau und Weitergabe von Cannabis an die Mitglieder zum Eigenkonsum wird eine behördliche Erlaubnis benötigt
- Die Weitergabe von Cannabis darf nur in Reinform erfolgen und soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden; die Abgabe an Heranwachsende zw. 18 und 21 Jahren wird auf 30 Gramm pro Monat begrenzt, der THC-Gehalt darf hier maximal 10 Prozent betragen
- Der Konsum in Vereinsräumen ist verboten
- Es dürfen maximal sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat für den Eigenanbau an ein Mitglied abgegeben werden
- Die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen ist verboten
- Die Zahl der Vereinigungen kann durch die Landesregierungen auf eine je 6.000 Einwohner pro Kreis oder kreisfreier Stadt begrenzt werden
- Offizielle Verkaufsstellen wie die in den Niederlanden geduldeten, aber formal illegalen "Coffeeshops" wird es nicht geben, sie sind mit EU-Recht nicht vereinbar
Jugendschutz
- Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis bleibt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten
- Privat angebautes Cannabis muss vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritte geschützt werden
- Werbung und Sponsoring für den Cannabiskonsum sowie für Anbauvereinigungen sind verboten
- Der Konsum von Cannabis ist in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten, sowie in und in Sichtweite vom Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten wie Schwimmbädern
- Für die Definition von Sichtweite gilt ein Abstand von 100 Metern, darüberhinaus ist der Konsum sicher gestattet
- Die Prävention soll gestärkt werden, u.a. durch Präventionsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie in den Anbauvereinigungen
Straßenverkehr
- Eine im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums eingesetzte Expertenkommission schlägt einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum hinterm Steuer vor. Dieser sei in etwa vergleichbar mit einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille
- Mischkonsum von Alkohol und Cannabis soll für Verkehrsteilnehmer grundsätzlich verboten sein: wer also gekifft hat, für den gelten 0,0 Promille
- Diese Regelung muss erst noch im Gesetz festgeschrieben werden
Frühere Verurteilungen
- Begangene Cannabis-Delikte, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes strafbar waren, aber seit dem 1. April erlaubt sind, müssen von der Justiz überprüft werden. Sind diese Delikte es nach neuer Regelung nicht mehr, gilt in den meisten Fällen eine Amnestieregelung. Die Justiz muss diese Urteile dann so behandeln, als sei das Cannabis-Delikt nicht begangen worden
- Der Besitz größerer Mengen Cannabis als 50 Gramm zuhause oder 25 Gramm in der Öffentlichkeit sowie der Handel mit Cannabis sind von dieser Amnestieregelung nicht betroffen - und bleibt strafbar
Sendung: rbb24 Inforadio, 01.04.2024, 11:30 Uhr
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56.
Ich kiffe nicht, kann aber schon die Freude zur Entkriminalisierung verstehen. Vor einhundert Jahren wurden viel mehr Drogen konsumiert und es hat keinen gestört. Heute wird um alles ein Gedöns gemacht, locker bleiben.
Erwarten sie diese Rücksicht auch von Verbrenner-PKW Fahrer ?
„ Warum hab ich als Nichtraucher nicht die Freiheit davor geschützt zu werden?“
Sie haben die Freiheit sich davor zu schützen…. Nur sind sie nicht der Nabel der Welt und die Bevölkerung ist nicht dazu da ihnen ein angenehmes Leben zu ermöglichen und auf jede ihrer Befindlichkeiten Rücksicht zu nehmen.
Es ist immer wieder erstaunlich wie viele erst auf Regeln und Gesetze pochen …. Und wenn die ihnen nicht reichen dann muss man Rücksicht nehmen… und das sind meist diejenigen die 0 Toleranz gegenüber anderen an den Tag legen.
54.
Antwort auf [Uwe] vom 01.04.2024 um 19:04
Inwiefern hilft Kriminalisierung gegen Psychosen? Dann bitte aber auch gleich gefährliche Sportarten verbieten, weil man sonst als Beitragszahler für die Kosten der Verletzungen aufkommen muss. Autofahren dann auch gleich verbieten wegen der Unfallgefahr. Es gibt bereits jetzt 5 Millionen Cannabis Konsumenten und der Großteil hat keine Probleme damit. Oder ist jeder der Bier trinkt auch Alkoholiker?
Dank den Grünen? Alle Parteien der Ampel sind dafür und das ist auch gut so. Geruch ist keine Begründung Menschen zu kriminalisieren. Dann bitte grillen von Fleisch verbieten weil ich den Geruch nicht mag. Merkst du selber oder?
Bislang stank es an jeder zweiten Straßenecke nach diesem widerlichen Kraut. Dank den Grünen wird es nun an jeder Straßenecke, in jeder Nebenstraße, auf jedem Hinterhof stinken. Und so groß sind die Unterschiede zwischen den Sorten nicht.
Dass Cannabis stinkt, ist allein Ihr subjektives Empfinden. Ich kenne genug Leute, für die ein Laphroaig stinkt. Und da mit Alkohol hierzulande eine Droge legal ist, welche deutlich schädlicher ist als Cannabis, ist der Vergleich durchaus angebracht, da die Unverhältnismäßig eines Cannabis-Verbots ein entsprechendes Argument für die Legalisierung war.
Die Freiheit hört da auf, wo man andere belästigt. Und das sehe ich beim Rauchen schon sehr kritisch, egal was geraucht wird. Warum hab ich als Nichtraucher nicht die Freiheit davor geschützt zu werden?
Ist kein Argument gegen den Cannabiskonsum. Aber in der Öffentlichkeit gehört eine gewisse Rücksicht dazu, die ist beim Rauchen nicht gegeben.
Sie werden mindestens genau so viele Leute finden die umgekehrt empfinden. Und genau wie z.B. Weine unterschiedlich schmecken und riechen, so verhält es sich mit Cannabissorten.
Hier reden Blinde über Farben.
48.
Es ist mir sowas von egal, ob das Zeugs jetzt legal ist oder nicht, von mir aus kann sich wer will die Birne zudrönen.
Ist doch mit Alkohol genaus so. Schaut Euch doch an, wer mit ner Pulle Bier und Stärkeres in der Hand durch die Straßen und die Öffis rennt.
Jeder kann sich seine Visitenkarte auf die Stirn kleben, wir sind ein freies Land!
Warum wird dieses widerlich stinkende Kraut immer mit Alkohol verglichen? Ein guter Wein, Cognac, Whisky oder Obstbrand hat einen wundervollen Duft. Und den nimmt man nur aus der Nähe wahr. Cannabisrauch stinkt weitreichend, persistent und durchdringend. Nicht umsonst wird dieses scheußliche Zeug von den Konsumenten zumeist im Freien und nicht in der eigenen Wohnung geraucht. So hat auch die gesamte Nachbarschaft etwas davon.
„ Mir gefällt es nicht, dass es nun legal sein soll, dass sich Menschen die Birne wegdröhen“
Also finden sie es besser wenn es illegal ist ?
Oder gehen sie davon aus… alle (also auch sie) bauen sich nun erst einmal einen Joint ?
Gehen sie davon aus, dass bisher sich niemand mit allen anderen legalen Substanzen die Birne weggedröhnt hat ?
Es klappt nicht jeden vor alles und sich selbst zu schützen oder meinen sie ein 10jähriger würde keinen Klebstoff bekommen weil er den schnüffeln könnte ?
Darum geht's aber nicht. Natürlich müssen Eltern ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Wo genau sehen Sie jetzt ein Problem? Verurteilen Sie auch Eltern, die abends mal Bier oder Wein trinken? Also beiben Sie doch bitte sachlich.
Ja, alle Drogen gehören selbstverständlich entkriminalisiert. Siehe Erfolg in Portugal.
39.
Die Liberalisierung ist ja durchaus zu begrüßen, sofern man die Suchtprävention und die Gefahrenaufklärung ausbaut und stärkt. Allerdings sehe ich eine Ungleichbehandlung. Nehmen wir an der Bachelor Student Justin läuft auf offener Straße und nähert sich bis auf 100m einer Kita dann kifft er dort derbe ab so hat er wenig Einschränkungen, wenn jetzt aber die sagen wir mal 21 jährige Kindergärtnerin Sieglinde einen Joint smoken will, dann wird sie in der Berufsausübung beeinträchtigt, da die Distanz, die sie dann zu den zu betreuenden Kindern einnehmen muss hier wirklich ein Hindernis darstellt.
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Mit denselben Argumenten demnächst dann auch Koks in der Öffentlichkeit, ja ?! … Denn wo ist in 5, 10 oder 20 Jahren die (neue) Grenze (der nächsten Generation) ? … Nein … Spätrömische Dekadenz oder unfassbare und regelrecht gefährliche Naivität sind die Begriffe, die mir dazu in den Sinn kommen … Nichts Positives … GAR, NICHTS.
37.
Ich selbst bin kein Konsument aber durchaus ein Befürworter von einer Liberalisierung. Allerdings hätte man die etwas nunja weitreichender bzw. konsequenter umsetzen müssen. Das jetzt ist ja zunächst mal eine Sachlage, die natürlich den Konsumenten hilft und hier Freiheiten einräumt da man aber sagen wir mal relativ unvorteilhafte Begrenzungen bzw. Beschränkungen zugleich festgelegt hat, wird zumindest der Staat hier vorallem, Polizei, Justiz sowie die Ordnungsbehörden doch eher mit Mehraufwand konfrontiert. Weil es gilt ja nicht aller Besitz frei nein man muss nachzählen theoretisch man muss durchsuchen, bei Überschreitung dann doch alles in Gang setzen. Dann muss man Abstände kontrollieren usw.
Ich hätte den Besitz gar nicht eingeschränkt den Handel aber weiterhin per Gesetz verboten. Ggf. den Konsum im Öffentlichen Bereich klarer reglementiert bzw. verboten bis auf Ausnahme oder definierte Zonen. Da wäre das tatsächlich auf der behördlichen Seite einfacher.