Berlin - Klima-Aktivistin muss für ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis

Mi 17.07.24 | 18:41 Uhr
Aktivisten der Letzten Generation bei der Besetzung der Rahel-Hirsch-Straße vor dem Berliner Hauptbahnhof (Quelle: dpa/Ben Kriemann)
Audio: rbb24 Inforadio | 17.07.2024 | Bild: dpa/Ben Kriemann

Das Amtsgericht Tiergarten hat eine 32-jährige Aktivistin der "Letzten Generation" zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sie hatte sich mehrfach auf Fahrbahnen festgeklebt und Gebäude mit Farbe besprüht.

Eine 32-jährige Klima-Aktivistin der Gruppe "Letzte Generation" ist wegen mehrerer Aktionen in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.

Sie wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Tiergarten am Mittwoch mitteilte. Die Strafe sei ohne Bewährung verhängt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mehrere Blockaden und Geschäft besprüht

Laut Anklage hatte sich die Beschuldigte zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 in fünf Fällen auf Fahrbahnen beziehungsweise an sogenannten Verkehrszeichenbrücken festgeklebt und damit gemeinsam mit anderen Aktivisten für Straßenblockaden gesorgt. Am 7. März verübte sie zudem eine Farbattacke auf die denkmalgeschützte Fassade des Bundesverkehrsministeriums, wofür die Gruppe eigens ein Feuerwehrfahrzeug angemietet hatte. Die Entfernung der orangenen Farbe kostete rund 7.400 Euro.

Eine weitere Tat folgte laut Staatsanwaltschaft am 22. April 2023. Damals besprühte die 32-Jährige gemeinsam mit einem weiteren Aktivisten das Schaufenster eines Bekleidungsgeschäfts auf dem Berliner Kurfürstendamm mit orangener Farbe.

Nach Gerichtsangaben waren es nicht die einzigen Straftaten, an denen sich die 32-Jährige beteiligt hat. Sie sei bereits wegen anderer Aktionen der Klimagruppe von Gerichten in Hamburg und Berlin zu Geldstrafen verurteilt worden, betonte die Sprecherin. Diese seien im aktuellen Prozess nicht in die Gesamtstrafe einbezogen worden.

Bislang meist Haftstrafen auf Bewährung

Bislang sind nur wenige Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" mit Freiheitsstrafen ohne Bewährung belegt worden, meist wurden Geldstrafen verhängt. Im September 2023 wurde eine zu der Zeit 41-Jährige zu einer achtmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Frau hatte im Zeitraum vom 10. Oktober bis 19. Oktober 2022 an mehreren Straßenblockaden der "Letzten Generation" teilgenommen. In zwei Fällen hatte sie sich laut Gericht mit Klebstoff an der Fahrbahn befestigt. In einem der Fälle sei es beim Versuch geblieben.

Nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin wurden im April drei Klima-Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu jeweils acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Beschuldigten hätten durch das Aufbringen der Farbe Kosten von 110.000 Euro verursacht, hieß es zur Begründung vom Amtsgericht Berlin.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.07.2024, 18 Uhr

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