Neuer Service - Wohnsitz-Anmeldung in Berlin ab diesem Mittwoch online möglich
Wer in Deutschland eine neue Wohnung bezieht, muss dies innerhalb von zwei Wochen melden. Bei den Berliner Bürgerämtern gibt es jedoch zu wenige Termine, um die Frist einzuhalten. Durch die neu eingeführte Online-Anmeldung soll sich das jetzt ändern.
Seit Mittwoch ist es in Berlin möglich, seinen Wohnsitz online anzumelden. Der Berliner Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) habe den Service bei der Messe "Smart Country Convention" offiziell gestartet, teilte die Senatskanzlei mit.
Online-Service kostenlos
Der Vorgang der Online-Anmeldung ist kostenlos. Voraussetzungen um den Service zu nutzen sind ein digitalfähiger Personalausweis, ein Bund-ID-Konto und eine Pin [serviceportal.gemeinsamonline.de]. Bereits Ende August hatte die Berliner Senatskanzlei die Neuerung bekanntgegeben. Vor dem offiziellen Start gab es schon eine Vorabversion online.
Die Anmeldung einer neuen Wohnung gehört mit jährlich etwa 500.000 Anträgen zu den meistgenutzten und wichtigsten Verwaltungsleistungen im Land Berlin. Es ist aber schwierig, in den Berliner Bürgerämtern einen Termin zu bekommen. Von dem seit Längerem formulierten Ziel, dass solche Termine auf Wunsch innerhalb von 14 Tagen zu bekommen sind, ist Berlin nach wie vor weit entfernt. Daher wurde nun die Option der digitalen Anmeldung eingeführt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bei einem Bürgeramt melden muss. Die Zwei-Wochen-Frist gilt auch bei einem Umzug innerhalb Berlins [berlin.de].
Berlins Regierender Bürgermeister Wegner verspricht sich von dieser Möglichkeit große Änderungen für die Bürgerämter, denn der Anteil der An- und Ummeldungen mache ein Viertel aller Termine dort im Jahr aus. Nutzen viele Menschen die Online-Option, könnte es künftig mehr freie Bürgeramtstermine für anderes geben. Ob das gelingt, wird die Zukunft zeigen. Bislang werden Online-Dienstleistungen des Landes, bei denen ein Personalausweis plus Pin nötig ist, eher nicht so gut genutzt.
Wer seine Pin vergessen oder verloren hat, muss aktuell noch zum Bürgeramt, um sich eine neue zu holen. Einen Termin braucht er dafür nicht. In den nächsten Monaten soll es auch wieder eine Onlinemöglichkeit geben, diese Pin zurückzusetzen, sagt Berlins Staatssekretärin für Digitales, Martina Klement. Der Bund arbeite mit Hochdruck an dieser Lösung. Ein solches Portal für das Zurücksetzen der Pin hatte der Bund in diesem Jahr abgeschaltet, weil es zu teuer war. Seit dem wird an einem Ersatz gearbeitet.
Digital in Berlin eine Wohnung anmelden - der Überblick:
- Bund-ID-Konto registrieren und damit anmelden
- Daten zur neuen Wohnung eingeben
- wer zur Miete wohnt, gibt die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters ein
- Behörde prüft Unterlagen (angestrebte Prüfzeit laut Serviceportal: drei Werktage)
- digitale Meldebestätigung wird über das BundID-Konto versandt und steht dort auch zum Download bereit
- AusweisApp auf dem Smartphone aktualisiert zudem neue Adresse auf Personalausweis oder eID-Karte
- Bundesdruckerei schickt per Post Aufkleber für den Personalausweis zu - damit soll die alte Adresse überklebt werden
- wer sich per eID-Karte anmeldet, erhält keine Adressaufkleber
- die An- oder Ummeldung in Berlin ist kostenlos
Weitere Möglichkeiten sich in Berlin an- und umzumelden
Weiterhin möglich bleiben auch die regulären Termine beim Bürgeramt. Die Termine sind online verfügbar, alternativ gibt es Auskünfte über die Service-Nummer 115 (kostenfrei).
Wer es selbst nicht aufs Bürgeramt schafft, kann sich auch mit einer Vollmacht und dem ausgefüllten Anmeldeformular durch eine andere Person anmelden lassen. Dazu werden benötigt:
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige,
- ein Anmeldeformular
- der Mietvertrag
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
- Kinderausweise oder Geburtsurkunden von mit einziehenden Kindern und ggf. Heiratsurkunden
Wer muss sich nicht in Berlin anmelden?
- Touristinnen und Touristen (Besuch maximal drei Monate)
- Personen, die bereits in Deutschland gemeldet sind und sich maximal sechs Monate in Berlin aufhalten
- nicht anmelden muss sich, wer als Wehrdienstleistender Bundesfreiwilligendienstleistender, Zivildienstleistender, Polizist, Bundeswehrsoldat (nur bis zu 12 Monate) oder anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes (nur zum Zwecke von Aus- und Fortbildung) eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht
- weitere Ausnahmen gelten für Geflüchtete aus der Ukraine sowie Asylbewerber
Sendung: rbb24 Inforadio, 16.10.2024, 7:23 Uhr