Digitale Plattform gestartet - Studierende können ab 15. März Energiepreispauschale beantragen
Wegen der Inflation und gestiegener Energiekosten hat die Bundesregierung Entlastungen für Studierende und Fachhochschüler auf den Weg gebracht. Ab dem 15. März können Hilfszahlungen von 200 Euro beantragt werden.
Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete 200-Euro- Energiepreispauschale beantragen können. Alle Bundesländer hätten sich auf den einheitlichen Start dafür geeinigt, teilte die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt am Dienstag mit. Das Bundesland hat die digitale Plattform erarbeitet, die von bundesweit rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten genutzt werden soll.
Zuvor wollen einige Bundesländer das Verfahren im Echtbetrieb testen. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Betroffenen ist, ist noch unklar.
Die Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf den Weg gebracht. Das Geld soll angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel junge Menschen unterstützen.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte zuvor angemerkt, dass die Länder nun in der Verantwortung seien, die Energiepreispauschale umzusetzen. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, und ich wünsche mir, dass die Länder jetzt auch die Verantwortung übernehmen, die Hausaufgaben zügig umzusetzen", sagte die Politikerin.
Steuerfrei - aber nur auf Antrag
Die Antragsplattform "einmalzahlung200.de" ist bereits online. Die Studierenden und Fachschüler benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung, außerdem einen Online-Ausweis oder ein persönliches ELSTER-Zertifikat. Die Plattform soll auch für andere künftige Zahlungen des Bundes an die Bürger verwendet werden können.
Die 200-Euro-Einmalzahlung unterliegt nicht der Einkommensteuer. Automatisch ausgezahlt werden die Gelder nach Angaben des Bundes allerdings nicht: Auch von Bafög-Empfängern muss die Einmalzahlung beantragt werden.
Studierende, die erwerbstätig sind, können außerdem die Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die Bedingungen für diese Leistung sind auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zusammengefasst.
Kritik von Datenschützern
Nach Informationen von funk, dem jungen Angebot von ARD und ZDF, kritisiert die Datenschutzkonferenz (DSK) der Bundesländer insbesondere das am 21. Dezember in Kraft getretene Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPG). Die Expertinnen und Experten stellen in einem gemeinsamen Papier fest: "Für eine bereits im Vorfeld - vor Antragstellung - erfolgende Übermittlung personenbezogener Daten an die zuständige Stelle und Erhebung seitens dieser Stelle fehlt es an einer tauglichen Rechtsgrundlage."
Die DSK sieht jedoch laut ihrer Stellungnahme "die politische Eilbedürftigkeit und das unterstützenswerte Bestreben des Bundes und der Länder, die Energiepreispauschale möglichst rasch den Studierenden auszuzahlen". Die Entwicklung eines abweichenden Verfahrens oder die Änderung des Studierenden‐Energiepreispauschalengesetzes brächte laut DSK voraussichtlich eine weitere Verzögerung mit sich.
Sonderzahlung bereits im September vereinbart
Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger zufolge haben rund 3,5 Millionen junge Menschen an rund 4.000 Hochschulen und Fachschulen Anspruch auf die 200-Euro-Pauschale. Es gibt viel Kritik an der Dauer des Verfahrens. Alle Bundesländer müssen als Rechtsgrundlage Verordnungen beschließen, etliche haben das noch nicht getan.
Bereits im September hatte die Ampel-Koalition die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler vereinbart. Mitte Dezember wurde schließlich ein Gesetz beschlossen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 14.02.2023, 19:00 Uhr