Oberverwaltungsgericht - Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm nachbessern
Die Bundesregierung muss ihr Luftreinhalteprogramm strenger gestalten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Klage der Deutschen Umwelthilfe ist damit erneut erfolgreich.
Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen nachschärfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Dienstag entschieden. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, so die Richter.
Damit hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut - zumindest teilweise - erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. Erst Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss.
Die DUH wirft der Bundesregierung vor, nicht genug gegen den Ausstoß von etwa Ammoniak, Stickoxiden oder Feinstaub zu tun und das aktuelle Programm auf Grundlage veralteter Daten beschlossen zu haben. Die Regierung bestritt dies bislang.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Die Klage der DUH ist bereits seit 2020 anhängig und bezog sich ursprünglich auf das nationale Luftreinhalteprogramm 2019. Dieses ist zwar inzwischen aktualisiert, aus Sicht der Umwelthilfe reicht das aber nicht aus. Das aktuelle Programm basiert auf Emissionsprognosen von 2021. Die DUH kritisiert, dass Maßnahmen mit eingerechnet worden seien, die dann abgesagt oder abgeschwächt wurden.
Sendung: rbb|24 , 23.07.2024, 13:00 Uhr
Die Kommentarfunktion wurde am 24.07.2024 um 21:20 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.