Letzte Generation - 4.844 Verfahren gegen Klimaaktivisten in Berlin

Mi 31.07.24 | 08:43 Uhr
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Symbolbild: Klimaaktivisten haben ihre Hände am 03.11.2022 vor dem Berliner Hauptbahnhof am Asphalt festgeklebt. (Quelle: rbb24/Caroline Winkler)
Audio: rbb24 Inforadio | 31.07.2024 | Tatiana Brasching | Bild: rbb24/Caroline Winkler

Mehr als zwei Jahre nach den ersten Störaktionen der Klimagruppe Letzte Generation hat die Berliner Staatsanwaltschaft den Großteil der Verfahren abgearbeitet. Von 4.844 Fällen seien noch 215 offen (Stand: 29. Juli), wie ein Sprecher auf dpa-Anfrage mitteilte.

Gleichwohl beschäftigen viele Fälle, die bei der Staatsanwaltschaft vom Tisch sind, noch länger die Justiz. Rechtskräftig sind den Angaben zufolge bislang nur 243 Verurteilungen.

Oftmals mehrere Fälle miteinander verbunden

Berlin ist von Verfahren gegen Klimademonstranten besonders betroffen. In der Hauptstadt gab es viele Straßenblockaden, aber auch mehrfach Farbattacken auf Gebäude der Bundesregierung oder Wahrzeichen.

Da Mitglieder der Klimagruppe häufig an verschiedenen Aktionen beteiligt sind, werden oft mehrere Fälle miteinander verbunden. Dies sei in 935 Fällen so gewesen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Knapp 300 Verfahren seien eingestellt worden, etwa weil es nicht genügend Beweise gab. Zudem habe Berlin Verfahren an andere Behörden abgegeben. Das sei insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden häufig so, hieß es.

Verstärkt beschleunigte Verfahren

703-mal hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben Anklage erhoben, in 488 Fällen davon ist dies im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens erfolgt. Die Anklagebehörde hatte im Sommer 2023 damit begonnen, verstärkt beschleunigte Verfahren gegen Klimademonstranten zu beantragen, damit diese schneller abgeschlossen werden. Dem zuständigen Amtsgericht Tiergarten fehlte jedoch in 96 Fällen die dafür erforderlich klare Beweislage und es wurde in das übliche Verfahren übergegangen.

In 1.463 Fällen hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung per Strafbefehl - also ohne mündliche Verhandlung - beantragt. Da die Betroffenen meist Widerspruch dagegen einlegen, kommt es in der Regel aber doch zum Prozess. Inzwischen gebe es 427 Verurteilungen, überwiegend zu Geldstrafen (412), so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Von den 243 rechtskräftigen Entscheidungen seien 38 im beschleunigten Verfahren erfolgt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 31.7.2024, 7:55 Uhr

48 Kommentare

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  1. 48.

    Und Ihr Beitrag hat was genau mit meiner Antwort auf "Holgis" #41 und #45 zu tun? Zudem ist mir nicht bekannt, dass die BW mit einem nur leicht abgewandelten SA-Spruch Werbung für sich macht, Herr/Frau "Absinth".

  2. 47.

    Der Unterschied der „Gefährdungsdelikte“, liegt darin, das sich der demokratische Rechtsstaat nicht vor eine Gefährdung der zu schützenden Objekte wie Flughäfen usw. stellt und diese unterbindet, obwohl in Kenntnis der Gefahrenlage und der immensen Schäden, diese Aktionen billigend in Kauf nimmt. Die Bundeswehr wirbt auch mit großen Lettern Personal für Deutschland an. Nur das dritte Wort fehlt.

  3. 46.

    Wenn Sie Ihr 'Geheimwissen' zu "genügend bekannten Gründen" bzgl. zu milder Verurteilungen von sog. Klimaaktivisten oder auch weiteren "Parade-Beispielen für politische Urteile" gegen Rechtsextremisten hier etwas genauer darlegen könnten, wäre das schon deutlich mehr, als das, was Sie bisher fabriziert haben, Holgi.

    Um Ihnen etwas Anschubhilfe zu leisten gehe ich mal in Vorleistung und verrate Ihnen das Höchststrafmaß, das beim Verstoß gegen den § 86a StGB verhängt werden kann, dessen sich B. Höcke schuldig gemacht hat: 3 Jahre Freiheitsstrafe.

  4. 45.

    Die Gründe für die milden und rücksichtsvollen Strafen sind ja zur Genüge bekannt. Das es auch ganz anders geht, wenn man will, zeigt der Fall Höcke ! Da hat man ordentlich zugelangt ! Alles Parade-Beispiele für politische Urteile, die es eigentlich und angeblich nicht gibt.

  5. 44.

    Sie sagen es. Bewertung der Sachlage und keine politischen Bewertungen, was leider nicht immer der Fall ist. Manche Gerichte wollen Politik spielen, was ihnen nicht zusteht.

  6. 43.

    Gefährlicher Eingriffe in den Verkehr sollen ein Zeichen von Verantwortung darstellen? Stimmt noch alles?

  7. 42.

    Sie sagen es. Bewertung der Sachlage und keine politischen Bewertungen, was leider nicht immer der Fall ist. Manche Gerichte wollen Politik spielen, was ihnen nicht zusteht.

  8. 41.

    Das Strafmaß für die Vergehen der "Letzten Generation" sind hoch genug. Nur werden sie von den Richtern nicht umgesetzt. Einige Beispiele:
    §113 StGB "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", Höchststrafe 3 Jahre Haft
    § 125 StGB "Landfriedensbruch" Höchststrafe 3 Jahre Haft
    § 129 StGB "Bildung einer kriminellen Vereinigung" Höchststrafe 3 Jahre Haft
    § 303 StGB "Sachbeschädigung" Höchststrafe 2 Jahre Haft
    § 315 StGB "Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" Höchststrafe 10 Jahre Haft
    § 315b StGB "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" Höchststrafe 5 Jahre Haft
    Sie sehen, es wären höhere Strafen durchaus möglich nur die Richter verhängen aus welchen Gründen auch immer und trotz fehlender Einsicht und Begehung weiterer Straftaten diese milden Urteile.

  9. 40.

    Der Verbrauch ist abhängig von der Motordrehzahl und bei höheren Geschwundigkeiten auch vom Luftwiderstand.

  10. 39.

    Diese Leute sollten endlich mal knallhart bestraft werden!!!
    Wirklich länger weg sperren!!!
    Vielleicht lernen sie dann mal was!!!
    Für die Schäden die sie verursachen sollten sie,ohne wenn und aber, haftbar gemacht werden!!!!

  11. 38.

    Selbstverständlich wird ein Urteil erst nach einer Bewertung der Sachlage vorgenommen.

  12. 37.

    Ein Jahr Bundeswehr-Pflicht statt gesponserte Geldstrafen

  13. 36.

    Einige Gerichte in Deutschland haben das bereits ähnlich bewertet.

    Gerichte bewerten nicht, Gerichte sprechen Urteile. Manchmal auch politische Urteile.

  14. 35.

    Jetzt würden viele Richter "gandenlos" wie Ronald Schill aus Hamburch gebraucht.

    Nach den jüngsten Erfolgen gegen den Kokainhandel könnte das dann aber eng werden.

  15. 34.

    Aber erst ab 90 Tagessätzen!
    Bei geringeren Sätzen steht nichts im Führungszeugnis.

  16. 33.

    Weil ein Tempolimit nichts bringt.
    Manche scheinen es nicht zu verstehen. Weltweit haben wir Tempolimits. Und das Klima ändert sich trotzdem.
    Seit 1982 haben wir in Deutschland über 70% weniger Luftschadstoffe. Und trotzdem ändert sich das Klima. Weil es hauptsächlich nicht mit dem CO2 Ausstoß zusammenhängt.

  17. 32.

    Sorry, meine Aussage mit dem Tempolimit bezieht sich auf die Autobahn.

  18. 31.

    Das ist Ihre Meinung, aber die Mehrheit der Deutschen wäre für ein Tempolimit. Also was spricht dagegen, es einzuführen?

  19. 30.

    Jetzt würden viele Richter "gandenlos" wie Ronald Schill aus Hamburch gebraucht.

  20. 29.

    Zumindest wurden durch mehrere Staatsanwaltschaften der Verdacht auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung geäußert, auch gab es mind. eine Anklage wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
    Aber das wissen Sie doch sicher alles selbst

  21. 28.

    "Einige Gerichte in Deutschland haben das bereits ähnlich bewertet."

    Welche Gerichte wären das, die das abschließend so "bewertet" haben?
    Sie können mir sicher ein paar Urteile dazu nennen?
    Und ich meine Urteile, keinen "Anfangsverdacht", auch keine Anklage einer StA usw.

  22. 27.

    Da wird immer reißerisch von Gefahrenabwehr geschwafelt und alles mögliche verboten, aber da wo die sichtbaren Gefährder ihr Unwesen treiben und Gefahr konkret abgewendet werden könnte und muss, ist weit und breit nichts zu sehen. Ist das Absicht ?

  23. 26.

    Haltung zeigen ,indem man Landfriedensbruch etc. verübt sich dann festklebt und tausenden den Urlaub versaut ,sich das dann von reichen Leuten bezahlen lässt um dann selber in den Bali Urlaub zu düsen , Respekt , das ist schon aller Ehren Wert ,was für tolle Menschen.

  24. 25.

    Einfach mal beim Umweltbundesamt zum Tempo 30 nachlesen:
    „UBA empfiehlt Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit“

  25. 24.

    Für mich stellt sich die "LG" als kriminelle Vereinigung dar.
    Einige Gerichte in Deutschland haben das bereits ähnlich bewertet.

  26. 23.

    Laut den Info's der Presse, der, wie Sie ihn bezeichnen "edle Spender".
    Für mich stellt sich hier die Frage, ob der Betreffende oder die Mitarbeiter der betreffenden Organisation nicht als mittelbare Täter belangt werden können. Besser wäre, wen sich die Ansicht durchsetzt LG wäre eine krimminelle Vereinigung, dann wäre wohl eindeutig auch eine Strafbarkeit der Finanziers gegeben.

  27. 22.

    Da Geldstrafen keinerlei Wirkung zeigen , da diese Leute unbelehrbar sind ,und finanziert werden, kommen nur Haftstrafen mit anschließender Sicherheitsverwahrung in Betracht , da diese Leute eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

  28. 21.

    Die Delinquenten müssen doch hoffentlich die Ordnungsstrafen bzw. Verfahrenskosten selber bezahlen!? Oder machen das "edle Spender" für sie?

  29. 20.

    Hier stimmt das Verhältnis von Aufwand und Ertrag nicht. Ein Verfahren kostet die Justiz in erster Instanz, auch bei Einstellung Strafbefehl etc zwischen 1000-1500 Euro. Hinzukommen die wirtschaftlichen Schäden durch die Taten. Da sollte das Prinzip der Abschreckung durch Strafe angewendet werden. Die vergleichsweise milden Verurteilungen erfüllen diesen Zweck nicht. In England mussten die Täter teils bis 4 Jahre hinter Gitter. Das scheint dort gewirkt zu haben.

  30. 19.

    Fakten vs. populäre Lügen:

    Ob Tempo 30 in Städten wirklich Vorteile hat, hängt auch von einer sprit- und umweltfreundlichen Fahrweise ab. Dazu einige Faustregeln:

    1. im ersten Gang nur die ersten 30 Meter fahren
    2. so schnell wie möglich hochschalten
    3. der fünfte Gang sollte auf Hauptstraßen die Regel sein – auch in der Stadt
    4. möglichst niedertourig fahren: 1500 Umdrehungen reichen.
    5. dass man die Gänge möglichst "ausfahren" müsse, ist eine Mär und trifft auf die neueren Motoren nicht mehr zu.

  31. 18.

    Bei 30 km/h verbrauchen die Autos mehr als bei 50. Aber die Grünen raffen das irgendwie nicht.

  32. 17.

    Das gebetsmühlenartige Fordern von Tempo 30 und Tempolimit auf Autobahnen ist unerträglich, weil keinesfalls zielführend. Man sollte die technischen Grundlagen studieren, bevor man so etwas fordert. Verbrennungsmotoren sind verbrauchstechnisch auf 50km/h optimiert. Bei Tempo 30 ist der Abgasausstoß höher und die Verweilzeit des Fahrzeugs länger. Ergo: Die Abgasbelastung in der Tempo30-Zone höher. Ein Tempolimit auf Autobahnen beträfe nur einen geringen Prozentsatz der Autofahrer.

  33. 16.

    Klimaschutz ist nicht immer nur eine Frage der Finanzierung, sondern in vielen Bereichen einfach nur eine Frage des Willens. Ein Tempolimit auf Autobahnen, die Einrichtung von Tempo 30 Zonen und die Umsetzung von Teilen des Berliner Mobilitätsgesetz sind nicht mit hohen Kosten verbunden, das muss man einfach nur wollen. In anderen Ländern und Städten geht es ja auch voran, hier tun wir uns sehr schwer damit.
    Die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes in ihren Sektorzielen ist ebenso ein Schritt in die falsche Richtung, weit ab von den Zielen, die zur Erhaltung der Lebensgrundlagen der zukünftigen Generationen dringend notwendig sind, welche im Grundgesetz festgeschrieben wurden.

  34. 15.

    Es wäre schön, wenn unsere Justiz Steuerhinterziehung mit der gleichen Energie verfolgen würde.

  35. 14.

    Wird Deutschland wegen dieser Aktionen von anderen Ländern beneidet oder schaut man eher mitleidvoll auf diese Gesellschaft und deren Auswüchse herab ?

  36. 13.

    Die LG handelt strafrechtlich belangbar, ihr Handeln ist Klimaschädlich, sie schadet der Bevölkerung und der Wirtschaft, sie legt Verhalten an den Tag, ähnlich der organisierter Kriminalität .
    Ergo, die LG hat nur negative Auswirkungen auf die Gessellschaft, und schadet dem Klima!

  37. 12.

    Wenn sie die Geldstrafe nicht zahlen können, können sie entweder gemeinnützige Arbeit leisten oder müssen früher oder später, was der Supergau für den Steuerzahler ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten und das geht alles ziemlich schnell.

  38. 11.

    Der Gesetzgeber folgt dem doch....Waren Sie mal außerhalb von Ihrem Kiez und haben die Windkraftparks und Solarpark gesehen welche massiv ausgebaut werden? Was wollen Sie denn? Das ein Industriestaaten von heute auf morgen alles einstellt und nur von Luft und Liebe lebt. Dann ist aber auch Ihr Bürgergeld weg

  39. 10.

    Die Justiz sollte sich lieber um die Einhaltung des Artikel 20a des Grundgesetzes kümmern, sowie die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens.
    Dann bräuchte es auch keine Menschen, die sich um eben diese Einhaltung und Umsetzung einsetzen.
    Hinschauen statt wegschauen, Haltung zeigen und Verantwortung übernehmen.
    Das ist in der heutigen Gesellschaft leider eine Seltenheit geworden.

  40. 9.

    "Geldstrafe ist wirkungslos"

    Die Vorstrafe im Führungszeugnis wirkt hingegen umso mehr.

  41. 8.

    Meine Enkelin ist jedes Mal beleidigt, wenn Sie liest, dass dieses hirnlosen Typen die Letzte Generation sein sollen. Die Letzte Generation sind wir, meint sie, dass sind nur Idioten, die sich wichtig machen und nichts für den Klimaschutz tun!
    Was soll ich sagen, sie hat Recht!

    Geldstrafen nützen garnichts, die werden von deren Organisation gezahlt, Flugverbote und Arbeitsstrafen wäre angebracht, solche, die dem Klimaschutz dienen, wie Parks und Gewässer sauber halten, im Tierheim arbeiten usw. oä.
    Da gibt es so viel, wenn da nur der Wille wäre …

  42. 7.

    Privatinsolvenz geht bei Strafen nicht:
    https://www.schuldnerberatung.de/privatinsolvenz-straftat/
    Da können die schön Zahlen bis ans Lebensende, was ja auch richtig ist.

  43. 6.

    Geldstrafe ist wirkungslos, da sie von der Organisation getragen wird. Was ich für besser halten würde wären umfangreiche Sozialstunden. Zum einen könnten Sie in dieser Zeit keinen Mist bauen und würden gleichzeitig etwas sinnvolles Zustande bringen.

  44. 5.

    Etwa 300 Verfahren sind eingestellt worden. Traurig! Und in vielen Fällen nur eine Geldstrafe. Lächerlich. Verstehe aber auch nicht die Fluggesellschaften, die von den Klimaterroristen sich einlullen lassen. Die sollte man mit einem lebenslangen Flugverbot versehen. Unabhängig vom Gerichtsverfahren.

  45. 4.

    Hier müssen Schnellverfahren her. Die Klimaaktivisten dürfen nicht auch noch unsere Justiz lahmlegen! Das Strafmaß muss höher werden, damit eine Abschreckungsfunktion Eintritt. Wenn die Geldstrafen z.B. so hoch sind, dass die Leute in die Privatinsolvenz gehen, würden Sie es sich 2x überlegen.

  46. 3.

    4.844 Verfahren?
    Wieviel endeten mit ernstzunehmen Strafen für die „Aktivisten“ der „Letzten Generation“?

  47. 2.

    Hier müssen hohe Bußgelder und Strafen zur Abschreckung gegen diese Klimaaktivisten her bzw. umgesetzt werden!

  48. 1.

    außer Spesen nichts gewesen…..

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