Falsche Angaben zum Wohnsitz - AfD-Abgeordneter in Elbe-Elster verliert Mandat

Mo 12.08.24 | 13:22 Uhr
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Eine Frau wirft einen Stimmzettel für die Europawahl in eine Wahlurne. (Quelle: dpa/Jan Woitas)
Audio: Antenne Brandenburg | 12.08.24 | Gianluca Siska | Bild: dpa/Jan Woitas

Keine zwei Monate nach dem Einzug in den Kreistag von Elbe-Elster verliert der AfD-Abgeordnete Thomas Ruschin sein Mandat. Das bestätigte Ruschin dem rbb auf Nachfrage, zuvor hatte die Lausitzer Rundschau berichtet [www.lr-online.de (Bezahlinhalt)].

Demnach machte Ruschin offenbar falsche Angaben zu seinem Wohnsitz. Kreiswahlleiter Dirk Gebhard informierte Ruschin darüber, dass dieser zum Zeitpunkt der Wahl nicht die Voraussetzungen dafür erfüllte, überhaupt gewählt zu werden. Gebhard war für den rbb nicht zu erreichen.

Hauptwohnsitz vor Ort genügt nicht

Ruschin hat zwei Wohnsitze, sein Hauptwohnsitz befinde sich in Elbe-Elster, wie Ruschin dem rbb versichert. Sein Nebenwohnsitz befinde sich in Berlin, dort lebt Ruschin mit seiner Frau und seinen Kindern. Auch die Kanzlei des Anwalts hat ihren Hauptsitz in Berlin.

In Brandenburg genügt es allerdings nicht, lediglich seinen Hauptwohnsitz in den Landkreis zu verlagern, in dem man gewählt werden will. Wie Kreiswahlleiter Gebhard laut "Lausitzer Rundschau" erklärte, müsse sich der "Schwerpunkt des persönlichen Lebens" dort befinden. Dabei müssten alle persönlichen, beruflichen, wirtschaftlichen und häuslichen Verhältnisse berücksichtigt werden.

Ruschin legte am Verwaltungsgericht in Cottbus bereits Einspruch gegen die Entscheidung des Kreiswahlleiters ein. Er hofft nach eigenen Angaben darauf, dass er sein Mandat zurück erhält.

Sendung: Antenne Brandenburg, 12.08.2024, 14:30 Uhr

28 Kommentare

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  1. 28.

    "Unter den Xten Nick der selbe erkennbare Stil und die abgedroschenen Denunzationen? "

    Oh, sie sprechen von sich?

    "Hier geht es um das Mandat eines AfD-Abgeordneten nach dem Einzug in den Kreistag von Elbe-Elster und nicht "um eine Messerstecherei". "

    Sie haben mich sehr genau verstanden. Getroffene Hunde bellen...

  2. 27.

    Unter den Xten Nick der selbe erkennbare Stil und die abgedroschenen Denunzationen?
    Hier geht es um das Mandat eines AfD-Abgeordneten nach dem Einzug in den Kreistag von Elbe-Elster und nicht "um eine Messerstecherei".

  3. 26.

    Mal abwarten ob die AfD Fanboys und -girls auch zur Zurückhaltung aufrufen wenn es mal wieder um eine Messerstecherei o.ä. geht.

    Aber nein, da kennt man vermeintlich sofort die Täter und jammert "die Medien" würden nicht "Ross und Reiter" nennen.

  4. 25.

    "Nur jedes rechtmäßig verloren gegangene rechtsextreme Mandat ist ein gutes Mandat."
    Bevor hier die Sektkorken knallen, sollten wir erst einmal abwarten, wie Gerichte entscheiden.

  5. 24.

    Das gesamte rechtsextreme Spektrum gehört bloßgestellt und verboten.

  6. 23.

    Jürgens wurde dafür wegen schweren Betruges zu 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung verurteilt und wurde als Mitarbeiter der Landtagsfraktion daraufhin gekündigt.

    Bei der rechtsextremen AfD ist das eher nicht zu erwarten.

  7. 22.

    Er hat doch offensichtlich einen Wohnung im Landkreis? Seine Arbeit als RECHTSanwalt ist in Berlin wo auch seine Famile lebt. Wo ist Ihrer Meinung nach sein Hauptwohnsitz, wenn nicht bei der Familie?

  8. 21.

    Frau Weidel macht es doch genau so vor. Frau und Kinder leben in der Schweiz und der Lebensmittelpunkt von Frau Weidel liegt angeblich in Deutschland. Wirbt die AFd nicht damit für die Familie zu sein? Passt aber zu dieser Partei, die AFd hat die meisten vorbestraften oder in erster Instanz veruteilten Mandatsträger. Von den Mitarbeitern in den Parlamenten ganz zu schweigen.

  9. 20.

    Ehrlichkeit sieht anders aus. Es ist gut, dass es immer noch Kontrolle gibt!

  10. 19.

    Das erinnert mich stark an Peer Jürgens vor einigen Jahren. Der hatte auch noch Mietzuschüsse und Fahrkosten in nicht unerheblichen Größenordnungen bekommen.

  11. 18.

    "Wie verträgt sich eigentlich "Deutschland zuerst!" mit den Schmiergelzahlungen aus dem Ausland die Deutschland schaden sollen?"
    Im Geldbeutel oder auf dem Konto sicherlich prima. War schon immer so !

  12. 17.

    "Ruschin hat zwei Wohnsitze, sein Hauptwohnsitz befinde sich in Elbe-Elster, wie Ruschin dem rbb versichert. Sein Nebenwohnsitz befinde sich in Berlin, dort lebt Ruschin mit seiner Frau und seinen Kindern. Auch die Kanzlei des Anwalts hat ihren Hauptsitz in Berlin."
    Sicherlich leben Kind und Kegel beim Nebenwohnsitz ! Na ja, ich glaube veräppeln kann der sich selber ! Und dazu noch Rechtsanwalt.
    Mein Hauptwohnsitz ist auch da, wo man keine Steuern bezahlt. Ich schaue mal, wo das ist.

  13. 16.

    Die einen nennen es "Schikane", die anderen "Gesetzeslage".
    Der ehrenwerte Abgeordnete würde solche "kann man ja 'mal übersehen"-Fehler seinen politischen Mitbewerber*innen auch nicht durchgehen lassen. Zumal doch seine Partei so gern die stramme Durchsetzung der Gesetze einfordert.

    Fragwürdig ist eh, wie sich Arbeit, Familie und damit der Lebebsmittelpunkt nur am Nebenwohnsitz befinden können ...

  14. 15.

    Interessant ist eine Aussage zur Berlin Wahl 2021, wo er befragt wurde, was er denn für den Bezirk Reinickendorf tun würde:
    "Ich war viele Jahre Bezirkverordneter in diesem Bezirk und zwischen 2006 und 2011 Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten. Hier bin ich zuhause und hier möchte ich gern wieder politisch wirken."

    2023 ist er natürlich auch in Berlin angetreten, ohne jeglichen Erfolg. Jetzt also der Versuch in Elbe-Elster mit mehr als zweifelhafter Wohnsitzangabe?
    Ich weiß nicht, mir fehlt da irgendwie, ein Stück weit, die Ehrlichkeit des Herren "Rechtsanwalt". ...

  15. 14.

    Also wer im Kreistag sitzt, der sollte an den Sitzungen teilnehmen, und über sein Wahlkreis gut informiert sein, wenn an einen Beruf nachgeht, dann ist man auf dem flachen Land selten vor Ort und sonst wie unterwegs, mangels Angebot..

  16. 13.

    Tja, aber man müsse berufliche , familiäre und persönliche etc. Verhältnisse berücksichtigen.
    Der Beruf wird in Berlin ausgeübt, das steht schon mal fest, und den Rest beurteilt das Gericht

  17. 12.

    Nur jedes rechtmäßig verloren gegangene rechtsextreme Mandat ist ein gutes Mandat.

  18. 11.

    Volksnähe? Bei der rechtsextremen AfD? Wie verträgt sich eigentlich "Deutschland zuerst!" mit den Schmiergelzahlungen aus dem Ausland die Deutschland schaden sollen?

  19. 10.

    Oder meinen Sie, Parteimitglieder aus anderen Parteien müssten nicht den "Schwerpunkt ihres persönlichen Lebens" im dazugehörigen Wahlkreis haben? Belege?

  20. 9.

    Schikane? Wenn ich jemanden in meinem Kreis wähle, fänd' ich es eigentlich ganz toll, wenn derjenige auch hauptsächlich in meinem Kreis unterwegs ist...

  21. 8.

    Abwarten und die Gerichtsentscheidung abwarten. Ruschin legte am Verwaltungsgericht in Cottbus bereits Einspruch gegen die Entscheidung des Kreiswahlleiters ein. Denn so eindeutig ist die Sache nicht. Und die diesbezüglichen Bestimmungen auch nicht. Es ist wegen der teilweise schwierigen Arbeitsplatz-Situation in von Berlin weit abgelegenen Gebieten kein Einzelfall. dass es mehrere Wohnsitze gibt.

  22. 7.

    Reine Schikane

  23. 6.

    "Hat man HW und NW, dann muss man allerdings bei NW beim Wahlleiter versichern, dass man auf keiner anderen Wahlliste steht. Das hat er versäumt und kann auch nicht nachgeholt werden." Muß der Wahlleiter nach Prüfung der Unterlagen aktiv nachfragen oder muß der Kandidat das aktiv ohne Nachfrage beibringen?

  24. 5.

    Wird das nicht bei Kandidaten vom Wahlvorstand vor der Wahl geprüft? War war denn für die Prüfung der Kandidaten zuständig?

  25. 4.

    So sieht also der Wählerwille aus. Eine Unverschämtheit. Damit wird den Bürgern in Südbrandenburg nicht geholfen. Und ja, der Lebensmittelpunkt sollte richtigerweise in der Wahlheimat liegen. Nur so geht Volksnähe.

  26. 3.

    gibt da wohl ein altes Sprichwort " ...... schützt vor Strafe nicht " Das hätte er schon wissen sollen, Kanzlei = Anwalt ? = dann erst recht.

  27. 2.

    § 11 BbgKWahlG, Wählbarkeit:
    ... seit mind. 3 Monate im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz ODER gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    "§ 8 Satz Satz 2 gilt entsprechend." D.h.: ständiger Wohnsitz wird dort vermutet, wo die Hauptwohnung (HW)ist.
    Hat man HW und NW, dann muss man allerdings bei NW beim Wahlleiter versichern, dass man auf keiner anderen Wahlliste steht. Das hat er versäumt und kann auch nicht nachgeholt werden.
    Sonst hätte es wohl funktioniert.

    § 7 BGB
    "(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen."

    Ständiger Wohnsitz ist alles, was nicht nur Reiseziel ist. Nebenwohnung kann ständiger Wohnsitz sein.

  28. 1.

    konsequent bleiben und Durchgreifen = kein Mandat.

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