In eigener Sache - Reformstaatsvertrag hätte weitreichende Folgen für rbb|24
Am Freitag endet die Eingabefrist für die Öffentlichkeit zum Entwurf des Reformstaatsvertrags. Dieser hätte große Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – auch auf rbb24.de.
Die ARD soll sich reformieren und mit zeitgemäßen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreichen. Das ist das Ziel des Reformstaatsvertrags, dessen Entwurf die Rundfunkkommission veröffentlicht hat. Bis zum 11. Oktober sind Anmerkungen aller Bürger zu dem Entwurf [rundfunkkommission.de] möglich.
Der Vertrag hätte erhebliche Auswirkungen auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Neben der Vorgabe von Reformen in der ARD sollen Hörfunkprogramme gestrichen und Spartenkanäle zusammengelegt werden.
Online First nicht mehr möglich
Drastisch wären die Einschränkungen für die digitalen Informationsangebote der ARD. Die Berichterstattung in Textform wäre bei rbb24.de künftig nur zulässig, wenn im Hörfunk oder Fernsehen bereits darüber berichtet wurde. Beiträge mit Text müssen sich dabei auf eine konkrete eigene Sendung des rbb beziehen, der Bezug zur Sendung muss ausgewiesen werden. Online First wäre nicht mehr möglich. Die vorgeschlagenen Regelungen gelten auch für Social-Media-Angebote, was weitere Einschränkungen zur Folge hätte.
News kämen mit Verzögerung
Die Neuregelung würde bedeuten, dass Nutzerinnen und Nutzer aktuelle Nachrichten – mit Ausnahme von schlagzeilenartigen Kurzinformationen im Eilfall – immer mit einer Verzögerung erreichen. Denn Hörfunk- und Fernsehprogramme bieten zeitlich festgelegte Sendeflächen, während im Internet jederzeit Informationen publizierbar sind.
Chefredakteur David Biesinger wies auf die Folgen für die Nutzerinnen und Nutzer hin. "Wer einen Rundfunkbeitrag leistet, erwartet zu Recht, dass er vom rbb auf allen Ausspielwegen umfassend und aktuell informiert wird. In Zeiten von Desinformation und Fake News ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Bevölkerungsgruppen schnellen Zugang zu seriösen Informationen haben - gerade in digitalen Angeboten, gerade für junge Zielgruppen."
"Die Angebote von rbb|24 digital sind nach den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gestaltet, die sich digital schnell und mobil informieren wollen", betonte Wolfram Leytz, Redaktionsleiter von rbb|24 digital. "Das geschieht angepasst nach den Nutzungssituationen auf den verschiedenen Ausspielwegen in Web und Social. Diese überwiegend jüngeren Nutzergruppen würden wir nicht mehr in der bisherigen Qualität zeitnah und angemessen informieren können."
Die ARD-Generalsekretärin Susanne Pfab hat die geplanten Einschränkungen als nicht mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar [ard.de] kritisiert. "Die beabsichtigte Regelung gefährdet die publizistische Qualität und widerspricht dem Informationsbedürfnis der Menschen. Gerade die Erreichbarkeit der jungen Zielgruppe würde deutlich erschwert", erklärte sie.
Das ARD-Generalsekretariat wies zudem darauf hin, dass eine aktuelle Studie [ard.de] zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer kein Geld für kostenpflichtige Nachrichteninhalte ausgeben würde, selbst wenn es öffentlich-rechtliche Textbeiträge wie die der ARD nicht gäbe. Die Änderungen hätten also laut der Studie nicht die erhofften Effekte für die Verlage. Diese sehen durch die öffentlich-rechtlichen Angebote die Wirtschaftlichkeit ihrer Angebote bedroht. Mit Blick auf die Zukunft will die ARD laut dem ARD-Generalsekretariat mit den Verlagen neue Kooperationsmöglichkeiten ausloten und bestehende ausbauen.
In der Rundfunkkommission sind die Bundesländer zusammengeschlossen. In der Kommission werden die Regelungen für den privaten wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beraten und festgelegt.
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