Im Jahr 2022 in Berlin -
Weil ihre Verfahren zu lange gedauert haben, sind im vergangenen Jahr in Berlin neun Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das teilte die Senatsverwaltung für Justiz der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.
Bei den Fällen gehe es um Vorwürfe wie etwa gefährliche Körperverletzung, gewerbsmäßige Bandenhehlerei oder Drogenhandel. 2021 gab es laut Justizverwaltung acht solcher Fälle.
Die Zahlen in Berlin sind in den vergangenen Jahren nach Behördenangaben recht unterschiedlich ausgefallen. So wurde 2020 lediglich eine Person aus der U-Haft entlassen, weil die Justiz nicht schnell genug vorankam, 2019 waren es zehn und im Jahr zuvor 15 Verdächtige.
Bundesweit 73 Menschen aus U-Haft entlassen worden
Bundesweit wurden 2022 mindestens 73 Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen, wie aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervorgeht, die der DPA vorliegen.
2021 hatten die Justizverwaltungen demnach 66 Fälle gemeldet, 2020 waren es 40. Die höchsten Zahlen hat danach Bayern mit 15 Fällen für 2022 gemeldet (2021: 10). In den zurückliegenden fünf Jahren sind nach den Angaben bundesweit mehr als 300 Verdächtige aus der U-Haft entlassen worden, weil die Verfahren zu lange dauerten.
Personalmangel in Berlin nicht maßgeblicher Grund
Der Richterbund sieht als Ursache für die bundesweite Entwicklung einen wachsenden Aufwand bei der Bearbeitung von Strafverfahren, aber auch einen Personalmangel bei Staatsanwaltschaft und Gerichten. Bundesweit fehlten dort mindestens 1.000 Juristen.
Aus Sicht der Berliner Justizverwaltung war Personalmangel "in keinem der Fälle der maßgebliche Grund für die Haftentlassung". Vielmehr handele es sich "um Einzelfälle organisatorischen Verschuldens". Dabei sei zu berücksichtigen, dass in dem Bereich insgesamt viel Arbeit anfalle. So sei in der Hauptstadt allein im Jahr 2021 in 1.885 Fällen (2020: 2.085 Fälle) U-Haft angeordnet worden.
Zum Hintergrund: Verdächtige dürfen nicht endlos in Untersuchungshaft festgehalten werden. Das gilt auch bei Mord oder Vergewaltigung. Die Dauer der U-Haft ist durch die Strafprozessordnung auf sechs Monate begrenzt. Verlängert werden kann diese nur wenn besonders wichtige Gründe vorliegen. Die Justiz muss Verfahren daher zügig bearbeiten.
Sendung: rbb24 Inforadio, 12.02.2023, 08:00 Uhr