Berlin -
Weil er Rettungskräfte bei einem Einsatz in Berlin-Lichtenberg attackiert hatte, ist ein 22-Jähriger zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Angeklagten am Mittwoch des tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, sowie der Körperverletzung schuldig. Der 22-Jährige sei mit erhobenen Armen auf zwei Feuerwehrleute zugestürmt und habe einen der Männer, die zu seiner Hilfe gerufen worden waren, leicht verletzt, hieß es im Urteil. Eine Bewährungsstrafe komme nicht in Betracht, weil der 22-Jährige bei der Tat bereits unter Bewährung gestanden habe.
Unter Einfluss von Alkohol und Rauschgift
Der 22-Jährige war in der Nacht zum 16. Juli vorigen Jahres nach einer Feier in seiner Wohnung zusammengebrochen. Bekannte des Mannes, der unter Einfluss von Alkohol und Rauschgift stand, hatten wegen einer "bewusstlosen Person" die Feuerwehr alarmiert. Als sich zwei Rettungskräfte im Treppenhaus auf dem Weg zur Wohnung des 22-Jährigen befanden, attackierte er sie laut Anklage. Einen 46-Jährigen habe der Angeklagte mit der Hand an der Schulter und wenig später durch einen Tritt an der Nase getroffen.
Der 46-Jährige sagte als erster Zeuge im Prozess, zu dem Angriff sei es "wie aus dem Nichts" gekommen. "Mein Kollege konnte noch zur Seite gehen, mich erwischte der Mann an der Schulter". Zuvor habe es keinerlei Kommunikation mit dem 22-Jährigen gegeben. "Ich begreife es noch immer nicht." Die Polizei sei gerufen worden und habe den jungen Mann schließlich unter Einsatz von Reizgas fixieren können. Er habe sich "die ganze Zeit gewehrt".
Angeklagter wollte keine Hilfe
Der vorbestrafte Angeklagte hatte erklärt, er sei nach einer Feier und erheblich alkoholisiert "kurzzeitig eingeschlafen oder bewusstlos geworden". Hilfe habe er nicht gewünscht und sich gewehrt. "Er hatte das Gefühl, er wird gegen seinen Willen behandelt", sagte die Verteidigerin. Ein Unglücksfall habe nicht vorgelegen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin, die zehn Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigerin plädierte auf eine Geldstrafe wegen Körperverletzung. In das Urteil wurde eine in einem früheren Verfahren verhängte Geldstrafe einbezogen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: rbb24 Abendschau, 20.03.2024, 19:30 Uhr