Legalisierung von Cannabis - Kiffen bleibt in Berliner Freibädern verboten

Do 04.04.24 | 15:45 Uhr
Symbolbild: Gäste genießen die warmen Temperaturen auf einer Wiese im Sommerbad Humboldthain. (Quelle: dpa/Soeder)
Audio: Fritz | 04.04.2024 | Nachrichten | Bild: dpa/Soeder

Auch nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis darf in Berliner Freibädern kein Joint angezündet werden. Generell bleibt das Kiffen in Sportstätten weiter verboten - das ist aber nicht der einzige Grund.

In den Berliner Freibädern darf auch nach Freigabe des Cannabis-Konsums nicht gekifft werden. Da es sich bei den Bädern um Sportstätten handele und laut neuem Gesetz das Kiffen auf und in Sportstätten weiterhin verboten sei, "wird es auch künftig nicht möglich sein, in den Bädern zu kiffen", sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

Zudem seien in den Bädern Menschen unter 18 Jahren unterwegs und es gebe Kinderspielplätze. Das seien zwei weitere Ausschlusskriterien für den Cannabis-Konsum. Die Sprecherin wies auch darauf hin, dass laut Hausordnung nicht unter Rauscheinfluss gebadet werden dürfe.

Cannabis-Freigabe mit vielen Einschränkungen

Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit dem 1. April erlaubt. Personen ab 18 Jahren, dürfen zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden.

Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon - in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Bei Verstößen droht Bußgeld

Verboten bleibt Kiffen in Sichtweite von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, also zum Beispiel Schulen, Kitas und Spielplätze. Der maximale Abstand, der Sichtweite definiert, sind laut Gesetz 100 Meter - darüber hinaus ist der Konsum legal. Wer diese Regeln missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die von der Polizei mit Geldstrafen geahndet werden kann. Wo genau sich diese "Cannabis-Sperrzonen" befinden, kann man in der sogenannten "Bubatzkarte" [bubatzkarte.de] nachschauen.

Wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes war aber noch unklar, in welchem Umfang die Polizei Kontrollen durchführen wird. Darüber werde man erst in etwa vier Wochen etwas sagen können, antwortete die Berliner Polizei auf eine Anfrage von rbb|24.

Berliner Kneipen, Bars und Clubs können den Umgang mit Cannabis selber regeln.

Cannabisgesetz

  • Eigenanbau und privater Konsum

  • Anbauvereine alias "Cannabis Social Clubs"

  • Jugendschutz

  • Straßenverkehr

  • Frühere Verurteilungen

Sendung: Fritz, 04.04.2024, 14:30 Uhr

Nächster Artikel