Bundeskartellamt - Millionenstrafe gegen Fritzbox-Hersteller wegen Preisabsprache verhängt

Di 02.07.24 | 16:43 Uhr
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Symbolbild:Eine Person hält einen Fritzboxrouter in den Händen.(Quelle:imago images/M.Bihilmayer)
Video: rbb24 | 02.07.2024 | Nachrichten | Bild: imago images/M.Bihilmayer)

AVM, der Berliner Hersteller von Fritzbox-Produkten, muss ein Bußgeld von rund 16 Millionen Euro zahlen. Das hat das Bundeskartellamt entschieden. Grund dafür sind unerlaubte Absprachen mit mehreren Elektronikhändlern.

  • Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld gegen den Hersteller der Fritzboxen verhängt
  • Grund dafür sind unerlaubte Absprachen mit mehreren Elektronikhändlern
  • Dadurch sind die Preise von verschiedenen Produkten für den Endverbraucher gestiegen
  • Firma spricht von "Irritationen", die sie bedauere

Der Berliner Hersteller der Fritzbox-Router, AVM, muss ein Bußgeld in Höhe von 16 Millionen Euro zahlen. Wie das Bundeskartellamt am Dienstag mitteilte, wurde die Strafe gegen das Unternehmen wegen Verstößen gegen das Verbot der Preisbindung verhängt.

Als Gründe wurden jahrelange Absprachen mit Elektronikfachhändlern genannt. Die Preise für einzelne Produkte wurden künstlich hoch gehalten. Zum Teil hat der Hersteller AVM dafür sogar eine spezielle Software eingesetzt. "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die Firma habe darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken.

Die Strafe erging demnach gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden. AVM vertreibt vor allem Router und Repeater, aber auch Telefone und Smart-Home-Produkte. Nach Erkenntnissen der Wettbewerbshüter hatten AVM-Beschäftigte mit den Elektronikhändlern nicht nur über Einkaufspreise gesprochen, sondern sich auch über die Endverbraucherpreise und deren Anhebung abgestimmt. Eingeleitet wurde das Verfahren gegen das Unternehmen nach einem anonymen Hinweis über das Hinweisgebersystem des Kartellamts sowie nach weiteren Hinweisen aus dem Markt. Im Februar 2022 erfolgte eine Durchsuchung bei AVM.

Bescheide sind rechtskräftig

"Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die Höhe des Bußgeldes wurde demnach im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung festgelegt und die Bescheide sind somit rechtskräftig, die Strafe wurde demnach seitens der Geschäftsführung des Unternehmens akzeptiert. Gegen die beteiligten Händler wurden keine Strafen verhängt.

Firma bedauert "Irritationen"

Nach der Bußgeldentscheidung teilte das Unternehmen mit, dass man den stationären Handel in einem sich stark verändernden Markt unterstützt habe, "damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt". Kleinere Händler hätten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben können. Der Online-Verkauf sei zu diesen Konditionen nicht vorgesehen gewesen.

"Nach Auffassung des Bundeskartellamtes war das in dieser Form nicht zulässig - es soll dem Markt überlassen werden, welche Händler bestehen und welche nicht", hieß es in der Firmenmitteilung. "Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat." Aus ihrer Sicht sei es entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt worden seien. "Die Produkte waren durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar", hieß es von AVM.

Sendung: rbb24, 02.07.2024, 13:00 Uhr

43 Kommentare

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  1. 43.

    Höher, schneller, weiter? Warum eigentlich: Ich benutze immer noch Window 98 auf einem alten, aber gut funktionierendem PC und brauch diese Fritzchen-Box keineswegs, will sagen, laßt Euch nicht alles aufschwatzen...

  2. 42.

    Die neuen Fritz Box sind schlechter als die alte 7590. Allein schon deswegen weil man 2024 nur 1 mal USB 2 verbaut. Den hätten sie auch gleich ganz weg lassen und statt dessen noch einen 2,5Gigabit port verbauen können, dann wären solche „Mondpreise“ verständlich.

    Auch der Verkauf von AVM könnte damit zu tun haben, das man nun solche „Mondpreise“ aufruft.

  3. 40.

    Man darf als Hersteller halt nicht den Endpreis "festlegen." Wenn du als Hersteller ein teures Produkt hast, und es z.B günstiger anbieten möchtest, damit mehr Leute darauf aufmerksam werden, dann kannst du versuchen, Geld in der Produktion zu sparen.
    Trotzdem kann dein bisheriger Zwischenhändler weiterhin den gleichen Preis verlangen, den er richtig findet, und die Marge selber einstecken. Dein einziges Mittel als Hersteller wäre, den neuen, niedrigen UVP auf die Verpackung zu drucken. AVM hat den Fehler gemacht seinen Verkauf an Bedingungen zu knüpfen und erfüllt damit Preisabsprache.

  4. 39.

    @Troll
    Zitat:“ Bei Stromkonzernen und Mineralölfirmen findet das Kartelamt merkwürdiger Weise nie etwas.“ Zitat Ende

    Besonders die Mittlerweile fast identischen, überzogen hohen Preise für das Laden von E Autos - sofern dann mal eine Ladesäule vorhanden ist, sind eigentlich auch ein Fall für das Kartellamt…

  5. 38.

    Ihr Rechenbeispiel ist fiktiv und kein Beleg dafür, dass sich dies auch in der Realität so entwickelt hätte.

  6. 37.

    Was zu beweisen wäre! Bis dahin ist dies nur eine bloße, unbelegte Behauptung.

  7. 36.

    Einfaches Beispiel:
    UVP 100, Händler-EP 50, Fixkosten Online 20, Fixkosten Laden 30, erwartete Marge 10
    -> Online kann für 80 verkaufen, Laden müsste 90 verlangen

    AVM gewährt Nachlass auf Laden-EP von 10, damit Laden auch für 80 verkaufen kann, unter der Maßgabe, dass auch für 80 im Laden verkauft wird und diese vergünstigt bezogenen Geräte nicht online für 70 angeboten werden dürfen.

    Im Übrigen wurde kein Händler gezwungen, dieses Angebot anzunehmen. Jeder Händler konnte die Geräte auch zu den üblichen Händler-EP beziehen und preislich frei weiterverkaufen.

  8. 34.

    "aber ich wills nicht."

    Ist doch ok, der technische Fortschritt schreitet auch ohne sie voran. Aber erwarten sie nicht, dass die Gesellschaft auf ihr Nichtwollen Rücksicht nimmt.

  9. 33.

    Ohne diese Absprachen hätte es die vergünstigten Einkaufspreise nicht gegeben. Der Endkunde hätte im Geschäft eher mehr gezahlt. Für Onlinekunden hätte sich gar nichts geändert.

    Natürlich wurde die Strafe akzeptiert, die Tat war schließlich nachzuweisen. Mir geht es darum, ob die Tat im Sinne des Verbrauchers verwerflich war. Sie meinen ja, ich meine nein.

  10. 32.

    aus der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes: "Diese Abstimmungen bezogen sich grundsätzlich auf eine Anhebung dieser Preise, teilweise wurden auch bestimmte Mindestverkaufspreise (sog. Zielpreise) gefordert, welche zwischen der unverbindlichen Preisempfehlung und dem Einkaufspreis der Händler lagen."

    Die Preise waren also durch die Preisabsprachen höher als ohne diese!

    AVM: "Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat. Aus ihrer Sicht ist entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt wurden. Die Produkte waren durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar."

    Seit wann sind höhere Preise kein Nachteil für Kunden??? Was soll daran "vorteilhaft" sein???

    Warum heuchelt und lügt AVM??? Ehrlichkeit klingt anders!

  11. 31.

    Ich hab meine online-Funktion abgestellt. kanns auf meinem Handy, zahle auch immer nen Tarif, wo online mit drin ist, aber ich wills nicht.

    Ich sehe da keinen Vorteil für mich. Diebe und App-User alimentiere ich nicht... habe bei Lidl mal einen gestellt... keiner hat geholfen, bis der dann dank Messer flüchten kommte. Das ist Zivilcourage 4.4.

    Ich finde das entwürdigend mit nem Smartphone vor der Nase zu laufen, Die Kartellbehörden sind mir alles in allem zu inaktiv, und haben letztendlich ggf. ne Generation von Lemmungen zu verantwortendie Krah wählen !


  12. 28.

    Das Bundeskartellamt kann abgeschafft werden, Internetuser wissen es besser.

  13. 27.

    Jetzt bitte noch nen Urteil, dass App-Preise der Discounter nur in separierten Verkaufsräumen angeboten werden dürfen und der 2.7. geht als Feiertag für den vVrbraucher in die Annalen ein !

    Wundere mich übrigens stark, dass die Sozialverbände hier nicht bereits sturm laufen... gehen die davon aus, dass jeder Bedürftige nen IPhone mit Flat hat ? Das nagt schon etwas an der Glaubwürdigkeit, jedenfalls was mich betrifft.

  14. 26.

    Und nein, es ist auch nicht "fair", wenn der Hersteller dem Händler in sein Geschäft reinpfuscht und ihm vorschreibt, wie er zu verkaufen hat und ihm damit seine Gestaltungsfreiheit einschränkt!

    Und außerdem verstößt dies auch gegen die Gesetze, ist also illegal! Sonst wäre AVM auch nicht mit dieser Strafe einverstanden.

  15. 25.

    Nein, das ist nicht fair, und nein, darum geht es auch gar nicht!

    Es geht hier darum, dass durch diese Preisabsprache Markt und damit günstigere Preise für den Endkunden verhindert wurden! Und das ist natürlich nicht fair gegenüber dem Endkunden, weil der Endkunde ohne diese Preisabsprachen weniger hätte zahlen müssen!

  16. 24.

    Tilda:
    "Wem kommt nun eigentlich das Bußgeld zugute?"

    Das geht wie alle Bußgelder und Strafen in die Staatskasse, kommt also uns allen zugute.

  17. 23.

    "Hier konkret ist das, dass vertraglich (mündlich oder schriftlich) vereinbart wurde, dass der Händler nur zu einem bestimmten (Mindest-)Preis verkaufen darf."

    AVM hat die Beratungsleistung des stationären Einzelhandels durch günstigere Einkaufskonditionen honoriert und in diesem Zusammenhang vereinbart, dass dieser günstige EK-Preis nur für das Ladengeschäft gilt und die auf diesem Weg bezogenen Boxen Geräte nicht online günstiger verkauft werden dürfen. Fairer geht es kaum!

  18. 22.

    Wem kommt nun eigentlich das Bußgeld zugute?

  19. 21.

    Über Preisgestaltung kann man viel sagen, ist spannend und für Nichtinvolvierte interessant zu sehen, was auch harte Arbeit sein kann...Absprachen sind verboten, empfohlene Verkaufspreislisten nicht. Aber das schrieb ich schon.

  20. 20.

    Wossi:
    "Was nicht geht:Preisabsprachen. Aber was ist das?"

    Hier konkret ist das, dass vertraglich (mündlich oder schriftlich) vereinbart wurde, dass der Händler nur zu einem bestimmten (Mindest-)Preis verkaufen darf.

    Wossi:
    "Empfohlene Verkaufspreislisten gibt es überall. Was keine Vorschrift ist."

    Preise empfehlen darf jeder Hersteller, aber nicht Endverbraucherpreise vorschreiben oder vereinbaren!

  21. 19.

    kann aber auch sein, dass das jetzt nicht mehr so ist, gerade gesehen dass es 2022 ne EU Verrdnung gab die das Theme berührt ... bin mir aber recht sicher das das mal so war bei einigen Marken (ob nun Lindt oder nicht)

  22. 18.

    Ich fühle mich durch FRITZBOX persönlich betrogen. Und was habe ich nun davon, welcher Klageweg ist offen?

  23. 17.

    Bei Stromkonzernen und Mineralölfirmen findet das Kartelamt merkwürdiger Weise nie etwas. Oder Preise werden sogar Staatlich geregelt

  24. 16.

    wenn ich mich nicht ganz irre haben marken wie Lindt (fällt mir spontan ein) fixe preise, da wird den Händlern vorgeschrieben dass die die zu dem Preis zu verkaufen haben und auch keine Rabatte geben dürfen ... wie gesagt, wenn ich mich nicht ganz irre

    Ist aber dann trotzdem auch noch nicht das selbe wie hier bei AVM, solange Lindt nicht nach einem bestimmten System bestimmte Händler durch Rabatte bevorzugt

    Gruß

  25. 15.

    Viele Tankstellen stehen gar nicht mehr im Eigentum der Mineralölkonzerne. So hat Total z.B. sämtliche seiner Tankstellen in Deutschland verkauft. Total ist nur noch Lieferant, die Grundstücke und das Geschäft gehören anderen Leuten. Der Markenname steht nur noch als Werbung angeschrieben.

  26. 14.

    Da der Händlermarkt ein anderer ist als der Direktvertrieb, eine ganz andere Leistung dahinter steht (Einkauf, Lagerung, Verteilung, Beratung, Verkauf, Garantie/Kulanz-Haftungsfragen), ist dies eine strategische Ausrichtung im Markt. Am besten ist es, wenn jeder das macht was er am besten kann...

    P.S. Ich glaube, dass Avm nicht viel falsch gemacht hat. Auch das Onlinehändler keine Einkaufspreisvorteile bekommen ist erlaubt. Marktmacht vorausgesetzt. Was nicht geht:Preisabsprachen. Aber was ist das? Empfohlene Verkaufspreislisten gibt es überall. Was keine Vorschrift ist.

  27. 13.

    Sehe ich absolut genauso......
    Vielleicht sollte man beim Kartellamt mal etwas mehr Wettbewerb rein bringen dann gehen da die Spitzengehälter evtl. runter und wir sparen alle zusammen STEUERN !!!!!

  28. 12.

    OMG:
    "Wie ist das Kartellamt eigentlich auf AVM aufmerksam geworden?"

    Steht im Artikel: "Eingeleitet wurde das Verfahren gegen das Unternehmen nach einem anonymen Hinweis über das Hinweisgebersystem des Kartellamts sowie nach weiteren Hinweisen aus dem Markt."

  29. 11.

    OMG:
    "Antwort auf [Sebastian T.] vom 02.07.2024 um 16:05
    Sehe ich ähnlich. Wenn ein Hersteller den stationären Handel durch günstigere Einkaufspreise unterstützt, gleichzeitig jedoch auf einheitliche Endverbraucherpreise achtet, sollte das erlaubt sein."

    Nein! Niemand sollte einem Einzelhändler vorschreiben, zu welchem Preis er verkaufen darf!

    Wer die Endverbraucherpreise bestimmen will, muss und darf nur an Endverbraucher verkaufen! Wer aber an Zwischenhändler verkauft, darf diesen nicht vorschreiben, zu welchem Preis sie weiterverkaufen dürfen!

  30. 10.

    Direktvertrieb wäre auch eine Möglichkeit, wenn man nicht gleich alle Händler kaufen mag.

    Wie ist das Kartellamt eigentlich auf AVM aufmerksam geworden?

  31. 9.

    Sebastian T.:
    "Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Der Staat bestraft ein Unternehmen, welches den stationären Einzelhandel stärken möchte, damit nicht nur die Online-Riesen überleben, sondern auch die Innenstädte attraktiv bleiben. Daran scheint der Staat kein Interesse zu haben, muss dann aber die damit verbundenen sozialen Probleme bewältigen."

    Diese Thesen sind FALSCH!

    Denn im Artikel steht: "Als Gründe wurden jahrelange Absprachen mit Elektronikfachhändlern genannt. Die Preise für einzelne Produkte wurden künstlich hoch gehalten." Durch künstlich hoch gehaltene Preise wird kein Händler gestärkt, sondern die Kunden bestraft!

  32. 8.

    Jein ;-)
    Aral ist eine reine Vertriebsgesellschaft. D.h. die kaufen ein... und verkaufen nach eigener Preisgestaltung. Bei Shell ist es anders, Hersteller können auch Händler sein... Und es giibt strategische Preise um ein Marktziel zu erreichen....
    Haben Sie Zeit auf ein nicht enden wollendes Biertischgespräch? ;-)

  33. 7.

    "Was Sie meinen ist aber möglich: Wenn ein Lieferant gleichzeitig Eigentümer der Händler ist." Sie meinen so wie bei den Tankstellen und den Kraftstoffpreisen?

  34. 6.

    Das Kartellamt sollte sich mal den Hersteller von Elektronik mit dem angebissen Apfel ansehen.

  35. 5.

    „gleichzeitig jedoch auf einheitliche Endverbraucherpreise achtet, sollte das erlaubt sein“
    Stellen Sie sich vor, dass Sie der Händler sind und Ihnen wird vorgeschrieben welche Preise Sie zu machen haben? Das ist nun doch zuviel... Was Sie meinen ist aber möglich: Wenn ein Lieferant gleichzeitig Eigentümer der Händler ist.

  36. 4.

    Sehe ich ähnlich. Wenn ein Hersteller den stationären Handel durch günstigere Einkaufspreise unterstützt, gleichzeitig jedoch auf einheitliche Endverbraucherpreise achtet, sollte das erlaubt sein.

  37. 3.

    Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Der Staat bestraft ein Unternehmen, welches den stationären Einzelhandel stärken möchte, damit nicht nur die Online-Riesen überleben, sondern auch die Innenstädte attraktiv bleiben. Daran scheint der Staat kein Interesse zu haben, muss dann aber die damit verbundenen sozialen Probleme bewältigen.

  38. 2.

    Ein schwieriges Thema. Große Händler (in allen Branchen) verlangen für mehr Volumen einen Preisvorteil, weil pro Artikel weniger Kosten anfallen. Lieferanten haben dagegen noch ein anderes Interesse: Die Teileverfügbarkeit vor Ort. Bei Autoersatzteilen ist die Wichtigkeit als Verständigungs-Beispiel gut geeignet. In diesem Avm Beispiel muss es noch etwas anderes gegeben haben? Z.B. darf Avm einem Händler nicht vorschreiben, zu welchem Preis er verkauft. Er kann den Händler einkaufseitig wettberbsfähig stellen, mehr nicht.

  39. 1.

    "Aus ihrer Sicht sei es entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt worden seien."
    AVM war bereit die Artikel an stationäre Händler günstiger abzugeben als an Online Händler. Hätte AVM die Artikel an alle alle Händler zum gleichen, günstigeren Preis abgegeben, hätten online Händler die Artikel günstiger verkaufen können. Ich sehe da schon eine Benachteiligung für mich als Kunde, der keine Beratung im stationären Geschäft braucht, aber zum Schluss den gleichen Preis bezahlen soll.

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