Gesetzesreform - Eilantrag gescheitert - Bundestag kann über Klimaschutzgesetz abstimmen
Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann wollte die für Freitag geplante Abstimmung über das neue Klimaschutzgesetz verhindern. Doch sein Eilantrag wurde am Donnerstag vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
Das Klimaschutzgesetz kann wie geplant am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann ab, der die Abstimmung im Bundestag verhindern wollte.
Der frühere Berliner Justizsenator hatte argumentiert, der Bundestag habe zu wenig Zeit gehabt, sich über die Gesetzesänderung zu informieren. Damit seien seine Mitwirkungsrechte als Bundestagsabgeordneter verletzt.
Heilmann hatte im Einzelnen bemängelt, dass für die Endfassung des Gesetzentwurfs, auf die sich die Ampel-Fraktionen nach monatelangen Verhandlungen verständigt hatten, nur wenige Tage Beratungszeit zur Verfügung stünden, Änderungsanträge nicht förmlich eingereicht worden seien und keine Anhörung von Sachverständigen mehr erfolge.
Klimaziele sollen nicht mehr nach Sektoren kontrolliert werden
Die Bundesregierung will die Vorgaben für einen geringeren CO2-Ausstoß ändern. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform sollen die Klimaziel eingehalten und nicht mehr nur rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.
Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.
Heilmann hatte zuvor einmal Erfolg mit einer einstweiligen Verfügung. Er verhinderte im vergangenen Sommer die Bundestags-Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz, weil das Bundesverfassungsgericht seinem Antrag stattgab. Die Abstimmung musste im Herbst nachgeholt werden. Heilmann ist Jurist und Unternehmer und war Justizsenator in Berlin. Er sitzt seit 2017 im Bundestag, wo er Mitglied im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie ist.
Sendung: rbb24 Abendschau, 25.04.2024, 19:30 Uhr