Rechtsextremes Magazin - Bundesverwaltungsgericht hebt "Compact"-Verbot vorläufig auf
Im Juli verbot das Bundesinnenministerium das "Compact"-Magazin mit der Begründung, dieses sei ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Die verbreitende Firma klagte dagegen - vorerst mit Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren teilweise ausgesetzt. Das teilte das Gericht in Leipzig am Mittwoch mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Bis dahin darf das Magazin wieder erscheinen.
Das Bundesinnenministerium hält sein Verbot des Magazins dennoch weiter für begründet. Das Ministerium habe das verfassungsfeindliche und aggressiv-kämpferische Agieren der Compact-Magazin GmbH in der Verbotsverfügung umfassend begründet und durch Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt, erklärte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin.
Das Ministerium werde seine Rechtsauffassung für das Verbot im Hauptsacheverfahren weiter umfassend darlegen. Dazu würden derzeit auch Beweismittel ausgewertet, die bei Durchsuchungen zur Durchsetzung des Vereinsverbots sichergestellt wurden.
Die Compact-Magazin GmbH wird bereits seit Juli 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli dieses Jahres verboten. Sie begründete den Schritt damit, dass "Compact" ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Es hetze "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie."
Polizisten hatten vorher in vier Bundesländern Räume des Magazins und Wohnungen der Geschäftsführung durchsucht, unter anderem auch in Falkensee (Havelland) und Werder (Potsdam-Mittelmark). Als Grundlage für das Verbot nutzte das Innenministerium das Vereinsgesetz und verbot die Firmen, die hinter "Compact" stehen.
Gericht: Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots
"Compact" hatte gegen das Verbot eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden.
Hinsichtlich der Klage prüft das Gericht "summarisch" die Erfolgsaussichten. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund - sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten - erfülle.
Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde" erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das "Compact"-Verbot mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei [bverwg.de]. Vor einem Verbot eines ganzen Mediums müsse man immer auch mildere Mittel, beispielsweise presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote in den Blick nehmen, so das Gericht weiter.
Weitermachen unter Auflagen
Das Gericht begründete, es habe die Interessen des Magazins und der damit verbundenen Rolle der Pressefreiheit gegen das öffentliche Interesse an der Unterbindung verfassungsfeindlicher Aktivitäten abgewogen, mit dem Ergebnis: "Compact" darf vorerst weitermachen, aber unter bestimmten Auflagen - diese wurden zunächst nicht genannt, da der Urteilsbeschluss am Mittwochnachmittag noch nicht öffentlich zur Verfügung stand.
Die Entscheidung des Gerichts betrifft nur die Compact-Magazin GmbH, die sich vor allem um das gedruckte Magazin kümmert, nicht aber andere in der Verbotsverfügung genannte Firmen oder Personen. Deren Eilanträge wurden abgewiesen. Die Entscheidung des Eilverfahrens stellt außerdem keine Vorentscheidung dar, da das Gericht die inhaltliche Bewertung des Verbots offen gelassen hat und nur über den Zeitpunkt des Vollzugs entschied.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 14.08.2024, 19:30 Uhr
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