Fußballer als Arbeitnehmer - Diese besonderen Regelungen stecken in Profi-Verträgen

Di 30.01.24 | 19:08 Uhr
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Gosens, Volland
Bild: IMAGO/Eibner

Fußballprofi - ein überbezahlter Traumberuf? Vielleicht. Die Vertragsvereinbarungen gelten allerdings als strikt, etwa wenn es um Urlaub geht. Aber auch darüber hinaus finden sich im Arbeitsverhältnis zwischen Klubs und Profis einige Besonderheiten.

Noch bis Donnerstag (18 Uhr) ist das Winter-Transferfenster in Deutschland geöffnet. Bis dahin können Spieler noch ihren Arbeitgeber wechseln. Doch Fakt ist: Fußballprofis sind keine klassischen Arbeitnehmer.

Zuletzt hatte das das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2018 festgestellt, als es eine Revision des einstigen Mainzer Torhüters Heinz Müller ablehnte: Der hatte gegen die Befristung von Arbeitsverträgen geklagt.

Trotzdem existiert zwischen Klubs und Profis natürlich ein festgelegtes Arbeitsverhältnis, das in Verträgen niedergeschrieben ist. Diese können allerdings so manch seltsame Blüte treiben, wie Spielerberater Stefan Backs und Sportrechtler Dr. Frank Rybak wissen.

Inwieweit haben Fußballprofis Arbeitnehmerrechte?

In den Grundzügen genießen die Spieler "den ganz normalen Arbeitnehmerschutz, den andere Arbeitnehmer auch haben", sagt Stefan Backs, dessen Beratungsagentur unter anderem Alexander Nübel (VfB Stuttgart), Ralf Fährmann (Schalke 04) und Hanno Balitsch (U18-Nationaltrainer) unter Vertrag hat.

Aber es gibt Ausnahmen: "Ein Beispiel wäre, dass ein normaler Arbeitnehmer nach einer bestimmten Zeit in einem Betrieb fest angestellt werden muss", damit würde auch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers hohen Hürden unterliegen. "Das geht natürlich beim Profifußballer nicht", so Backs.

"Anders als in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern gibt es in Deutschland keine Tarifverträge für Fußballer. Auf kollektivvertraglicher Ebene gibt es also in Deutschland für den Fußball-Arbeitnehmer leider keine speziellen Regelungen", betont Dr. Frank Rybak, Fachanwalt für Sport-, Arbeits und Medizinrecht, der seit mehr als 20 Jahren Sportler, Trainer und Manager in Rechtsfragen des Sportrechts berät und unterstützt.

Zudem verweist Rybak auf das Verbandsrecht, das im Fußball-Kontext "in unwahrscheinlich großem Ausmaß" Einfluss auf das Arbeitsrecht habe. "Zum Beispiel in puncto Wechselbestimmungen: nur zwei Mal im Jahr, in der Sommer- und der Winter-Transferperiode, können Spieler ihren Verein wechseln."

Ein Mustervertrag für in Deutschland unter Vertrag genommene Profis ist frei zugänglich [dfb.de]. Er dient jedoch lediglich als Grundlage.

Wie sind Fußballprofis versichert?

"Im Falle der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall sind Arbeitgeber – also auch Fußballvereine – dazu verpflichtet, sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung zu zahlen", sagt Rybak. "In unbeschränkter Höhe", wie er betont. "Besonders guten und wertvollen Spielern gelingt es mitunter, mit Vereinen zu vereinbaren, dass die Entgeltfortzahlung in ihrem Fall länger als die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen gilt. Das fällt unter die Vertragsfreiheit."

Davon abgesehen schließen die meisten Profis ohnehin private Krankenversicherungen ab, um in jedem Fall abgesichert zu sein.

Gibt es Urlaubstage?

Tatsächlich werden Urlaubstage für Fußballprofis vertraglich geregelt – es ist festgeschrieben, wann der Spieler Urlaub zu nehmen hat. "Das hängt davon ab, wann und wie lang der Verein sein Trainingslager gestaltet und wie die Deutsche Fußball-Liga die Saison ansetzt", sagt Backs.

Allzu viele Urlaubstage kommen da nicht zusammen. Doch Backs glaubt: "Die Vereine würden gerne mehr Urlaub geben, damit die Spieler vollständig regenerieren können und die Verletzungsgefahr sinkt." Aufgrund der Wettbewerbsdichte sei das mittlerweile aber nicht mehr möglich.

Welche Prämien gibt es?

Ein 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld ist meist nicht vorgesehen. Die Prämien sind in der Regel leistungsbezogen. "Generell gilt: je besser der Spieler, desto höher sein Grundgehalt", sagt Backs. Bedeutet: Je größer der Spielername und je höher der Status, desto größer ist der Anteil am sicher verdienten Geld gegenüber den leistungsbezogenen Einkünften.

Werden Annehmlichkeiten in den Vertrag geschrieben?

Das sei laut Backs selten der Fall. "Aber je teurer ein Spieler ist oder je gefragter ein Spieler ist, desto umfangreicher wird der Vertrag." Generell könne man sich alles in den Vertag schreiben lassen, was nicht rechtswidrig ist.

"Ich hatte beispielsweise mal einen Spieler, der hatte im Vertrag stehen, dass er sofort ablösefrei wechseln kann, wenn der betreffende Verein einen bestimmten Trainer verpflichtet", so der Spielerberater.

"Ein Spezifikum des Fußballs sind Ausstiegsklauseln, die man ansonsten im Arbeitsleben nicht findet", ergänzt Sportrechtler Rybak. Jene Klauseln erlauben es den Sportlern, aus ihren laufenden, befristeten Verträgen auszusteigen, sofern ein anderer Verein bereit dazu ist, eine festgelegte Ablösesumme für sie zu zahlen.

"Auch im Bereich des Persönlichkeitsrechts und der Eigenvermarktung können Spieler bestimmte Vereinbarungen vertraglich festhalten", weiß Rybak.

Inwieweit dürfen die Vereine den Spielern ins Privatleben hineinreden?

"Das außerdienstliche Verhalten ist auch bei Fußballspielern durch einen Arbeitsvertrag nur sehr, sehr beschränkt regelbar", sagt Rybak. "Grundsätzlich darf die Freizeit oder der Urlaub nicht mit Verhaltenspflichten belegt werden. Selbst die Verpflichtung, gefährliche Sportarten nicht zu betreiben, ist rechtlich bedenklich. Die Frage ist nämlich vor allem: Was ist eine gefährliche Sportart?"

Ein mittelbarer bis unmittelbarer Bezug zum Arbeitsverhältnis müsse für Verhaltenseinschränkungen immer gegeben sein. "Natürlich dürfen Spieler zum Beispiel zwei Stunden vor dem Training keinen Alkohol trinken."

 

3 Kommentare

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  1. 3.

    Und auch insoweit ist es nicht viel anders als bei einem anderen Arbeitnehmer, der seinen Job nicht zur Zufriedenheit seines Arbeitgebers macht. Auch der Fussballprofi muss zunächst seine Arbeitsleistung erbringen - also zB mit der Mannschaft trainieren. Tut er das nicht, kann der Verein den Vertrag durchaus wegen Arbeitsverweigerung außerordentlich kündigen. Der Profi schuldet allerdings - wie jeder andere Arbeitnehmer - keinen Erfolg oder Superleistungen, sondern nur eine seiner individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende durchschnittliche Leistung. Wenn ein Profi absichtlich allerdings schlecht spielen würde, wäre dies auch ein Kündigungsgrund. Die Absicht dürfte nur in der Regel für den Verein nicht zu beweisen sein. Und auch dies gilt ebenso in jedem anderen Arbeitsverhältnis

  2. 2.

    Also hat der Vertrag doch Wert, wenn leistungsschwache ihre Zeit einfach absitzen können.

  3. 1.

    Profiverträge haben wenig Wert. Wenn der Profi nicht mehr will, dann will er nicht mehr. Profi Sport ist moderner Sklavenhandel. Da wo das meiste Geld ist, da spielt er. Und der schlechte Profi sitzt seinen gutdotierten Vertrag einfach aus.

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