Landgericht Frankfurt (Oder) -
Das Verfahren um den Angriff auf den ehemaligen Frankfurter Musikclub "Le Frosch" ist am Landgericht Frankfurt (Oder) am Donnerstag fortgesetzt worden. Mit einer Vor-Ort-Besichtigung hat sich die Kammer des Landgerichts dabei ein Bild von der Örtlichkeit gemacht. Wie bei einem normalen Verhandlungstag waren dort alle Prozessbeteiligten, die Angeklagten mit ihren Verteidigern, das Gericht und die Staatsanwälte, anwesend, berichten Reporter des rbb.
Tatort hat sich deutlich verändert
Der Club "Le Frosch" selbst existiert bereits seit einigen Jahren nicht mehr und ist mittlerweile eine Bar. Entsprechend hat es in dem Gebäude inzwischen Veränderungen gegeben. Deshalb war die ehemalige Betreiberin des Musikclubs am Donnerstag als Zeugin geladen. Sie musste unter anderem Auskunft über die Einrichtung des Clubs, Gästekapazitäten und über die Beschäftigten in der Tatnacht vor fünf Jahren geben. Dabei ging es bei der Begehung ausschließlich um die örtlichen Gegebenheiten damals, nicht um den Angriff selbst. Eine Nachstellung der Ereignisse gab es nicht.
Prozess wegen Körperverletzung und versuchten Totschlags
Der Termin fand im Rahmen eines Prozesses gegen vier Männer statt, die den Club in der Oderstadt 2018 angegriffen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten im Alter zwischen 25 und 27 Jahren unter anderem schweren Landfriedensbruch, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung vor. Ein Hauptangeklagter ist zudem wegen versuchten Totschlags angeklagt.
Im August 2018 soll laut Staatsanwaltschaft eine Gruppe von 10 bis 15 Personen die Clubbesucher mit Steinen, Stangen, Messern und Gürteln angegriffen, geschlagen und getreten sowie auf Fenster und Türen der Diskothek eingeschlagen haben. Ein Angeklagter soll mit einem Messer versucht haben, durch eine vorher eingeschlagene Eingangstür hindurch auf dahinterstehende Menschen einzustechen.
Das Verfahren wird Ende Oktober fortgesetzt, dann wieder im Gerichtssaal.
Prozessbeginn zog sich Jahre hin
Bereits 2020 sollte der Prozess am Frankfurter Landgericht ursprünglich beginnen, wurde aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt. Bei der Neuansetzung im vergangenen Jahr passierte eine weitere Panne: Der Vorsitzende Richter war befangen, weil er bereits als Staatsanwalt mit der Sache betraut war.
Ein 45 Jahre alter Mann aus Syrien wurde bereits im November 2020 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Sendung: Antenne Brandenburg, 19.10.2023, 13:30 Uhr