Bahnstreik ab Mittwoch - Gericht lehnt Eilantrag der Bahn gegen GDL-Streik ab
Im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn hat die Lokführergewerkschaft GDL zu einem Streik von Mittwochfrüh bis Freitagabend aufgerufen. Die Bahn klagte gegen den Streik, ihr Eilantrag aber wurde von einem Arbeitsgericht abgelehnt.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am Montag einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn gegen den angekündigten Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgelehnt. Die Bahn erklärte, in Berufung zu gehen und in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen zu lassen.
"Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern", sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung.
Ab Mittwochfrüh der Personenverkehr - Dienstagabend bereits der Güterverkehr
Die Lokführergewerkschaft GDL hatte am Sonntagabend seine Mitglieder aufgerufen, die Arbeit im Personenverkehr von Mittwochfrüh um 2 Uhr bis zum Freitagabend um 18 Uhr niederzulegen. Im Güterverkehr soll der Streik der GDL bereits am Dienstagabend um 18 Uhr starten.
Auch die Berliner S-Bahn, ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn, wird von dem Streik betroffen sein. "Wir erwarten während des Streiks massive Beeinträchtigungen des S-Bahn-, Regional- und Fernverkehrs der DB", erklärte die S-Bahn am Sonntagabend auf seiner Internetseite. Es könne auch vor und nach dem Streik zu Einschränkungen kommen. Das Unternehmen bittet Fahrgäste, auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind nicht vom Streik betroffen.
Bahn will gegen Streik klagen
Mit dem neuerlichen Streik auf der Schiene meldet sich die GDL nach dem sogenannten Weihnachtsfrieden zurück. Die Gewerkschaft hatte Arbeitskämpfe über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel bis einschließlich zum 7. Januar ausgeschlossen. Nun folgt der dritte und längste Ausstand in der laufenden Tarifauseinandersetzung.
Die Bahn forderte die GDL auf, den Streik abzusagen und stattdessen den vom Unternehmen vorgeschlagenen Verhandlungstermin am Mittwoch wahrzunehmen.
Bahn bietet Arbeitszeitreduzierung - ohne vollen Lohnausgleich
Von der GDL dagegen hieß es am Sonntag, der Bahn-Konzern habe den Weihnachtsfrieden nicht genutzt, um mit einem verhandlungsfähigen Angebot Arbeitskampfmaßnahmen entgegenzuwirken.
Die Bahn hatte am Freitag ein neues Angebot vorgelegt und erklärt, Streiks damit verhindern zu wollen. Darin ist ein Wahlmodell für Schichtarbeiter enthalten, das eine 35-Stundenwoche ermöglicht, wie die Bahn mitteilte. Von dem von der Gewerkschaft geforderten vollen Lohnausgleich will der Konzern aber weiterhin nichts wissen.
"Wie weltfremd und entfernt vom Arbeitgeber muss der Personalvorstand sein, ein Teilzeitmodell anzubieten, das vom Arbeitnehmer selbst finanziert wird?", kritisierte GDL-Chef Claus Weselsky nun.
Tarifstreit wird durch Klage der Bahn verschärft
Im laufenden Tarifstreit haben die Lokführer bereits zweimal ihre Arbeit niedergelegt und damit den Bahn-Verkehr weitgehend zum Erliegen gebracht. Nach der erfolgreichen Urabstimmung der GDL unter ihren Mitgliedern in der Vorweihnachtszeit könnten Ausstände zudem deutlich länger dauern als zuletzt. Rund 97 Prozent der Teilnehmer hatten sich für unbefristete Streiks ausgesprochen.
Verschärft wird der Konflikt durch eine Klage der Bahn vor dem Landesarbeitsgericht Hessen. Die hatte das Unternehmen am vergangenen Dienstag eingereicht. Die Bahn geht mit der Feststellungsklage gegen die Genossenschaft Fairtrain vor, die die GDL im Sommer gegründet hatte. Ziel der Leihfirma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Die Bahn sieht darin einen Interessenkonflikt und stellt die Tariffähigkeit der GDL infrage, die aus Sicht des Konzerns nun sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft auftritt.
In dem Rechtsstreit geht es nur am Rande um konkrete Fragen aus dem Tarifstreit.
Sendung: radioeins, 07.01.2024, 22 Uhr