Mietwohnungen in Berlin - Charlottenburg-Wilmersdorf wehrt sich gegen möbliertes Wohnen auf Zeit

Do 13.06.24 | 18:16 Uhr
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Eine Küche in einem möblierten Wohnraum in einem Neubau. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
Audio: rbb24 Inforadio | 13.06.2024 | Angela Ulrich | Bild: dpa/Christophe Gateau

Die Mieten bei möblierten Wohnungen auf Zeit liegen deutlich über dem Schnitt, die Zahl der Inserate steigt. Dagegen will ein Bezirk jetzt zumindest in Milieuschutzgebieten vorgehen. Denn der Wechsel von Dauerwohnung zum Zeitmodell ändere die Nutzung.

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf will gegen möblierte Wohnungen, die auf Zeit vermietet werden vorgehen. Bei Neuvermietungen in Milieuschutzgebieten soll kein möbliertes Wohnen auf Zeit mehr zugelassen werde, teilte ein Bezirkssprecher am Donnerstag mit. Zuerst hatte die Berliner Morgenpost berichtet.

Angebot zwischen 2012 und 2022 stark angestiegen

Aus mehreren Berliner Bezirken liegen Zahlen zu möbliertem Wohnen auf Zeit vor. Demnach betrafen 2022 in Friedrichshain-Kreuzberg 70 Prozent der Mietinserate dieses begrenzte Wohnmodell. In Mitte waren es 65 Prozent der Inserate, in Charlottenburg-Wilmersdorf 64 Prozent. Im Vergleich: 2012 betrafen nur zwischen 18 und 26 Prozent der Mietinserate in diesen Bezirken möbliertes Wohnen auf Zeit. Das geht aus einer Anfrage des Linken-Wohnungspolitikers Niklas Schenker hervor. Für 2023 gibt es laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch keine aktuellen Zahlen.

"Wohnen auf Zeit ist ein Geschäftsmodell, das zunimmt", sagte Niklas Schenker dem rbb. Damit werde dem Wohnungsmarkt bezahlbarer Wohnraum entzogen. Dem einen Riegel vorzuschieben, sollte Schule machen, so Schenker, der auch anderen Bezirken riet, gegen "möbliertes Wohnen auf Zeit" vorzugehen.

Bisher lässt die Rechtslage dazu offenbar einigen Spielraum. Laut eines Rechtsgutachtens, das der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegeben hat, stellt der Übergang einer Dauerwohnung in ein Zeitmodell in Milieuschutzgebieten eine Nutzungsänderung dar. Diese brauche eine Genehmigung, heißt es in dem Gutachten. Laut Senat herrscht allerdings bisher die Meinung vor, dass gängige Wohnen-auf-Zeit-Modelle keiner Genehmigung bedürfen. Aktuell laufe zur Klärung der Frage ein gerichtliches Musterverfahren im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der Senat will dieses Verfahren abwarten.

Der Bezirk Pankow hat laut dem Bezirksamt bereits einen Passus in den Prüfkriterien der sogenannten Milieuschutzgebiete hinzugefügt, gemäß dem die Vermietung von Wohnraum mit einer Befristung von bis zu zwölf Wochen eine Nutzungsänderung (von Wohnraum in Gewerbe) im Sinne des Erhaltungsrechts darstellt. Dies ist nicht genehmigungsfähig.

Das Bezirksamt Neukölln befürwortet eine verwaltungsrechtlich einfache Lösung durch den Bundesgesetzgeber. Demnach würde eine entsprechende Anpassung in Paragraf 172 BauGB oder im Mietrecht klarstellen, dass solche Modelle mindestens in Milieuschutzgebieten unzulässig sind.

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg beobachte nach Angaben eines Bezirkssprechers das Thema, plane aktuell aber noch kein eigenes Vorgehen. Daten zu möbliertem Wohnen auf Zeit werden in dieser Form auch nicht erhoben.

Wohnen auf Zeit deutlich teurer

Wohnen auf Zeit ist in Berlin zudem meist deutlich teurer als Dauerwohnen. Im Jahr 2022 lag die Nettokaltmiete auf dem regulären Berliner Mietwohnungsmarkt im Schnitt bei 11,54 Euro. Zeitlich begrenzte möblierte Wohnungen waren für 19,44 Euro zu haben, mit Nebenkosten für knapp 25 Euro. Für 2023 stieg die Miete für reguläre Mietwohnungen laut IBB-Wohnungsmarktbericht auf 13,99 Euro. Für Zeitwohnung gibt es noch keine neuen Zahlen.

Grundsätzliche Änderungen im Mietrecht müsste der Bundestag beschließen. Das Land Berlin hat nur bei Milieuschutzgebieten begrenzte Regelungsmöglichkeiten. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf für Änderungen bei Vermietungen von möblierten Wohnungen in den Bundestag eingebracht.

Sendung: rbb24 Inforadio, 13.06.2024, 15:40 Uhr

59 Kommentare

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  1. 59.

    Fragen über Fragen ...
    Ich frage einmal nach, ob Sie sich nicht einen ,eigenen' Namen zulegen können? Danke

  2. 55.

    Meine Wohnung wird möbliert vermietet aber nicht als Ferienwohnung.

  3. 54.

    Ich als Vermieterin muss selber sehen,wo ich bleibe. Die Frau meines Mieters arbeitet nicht. Wenn sie arbeiten würde,hätten die Beiden noch mehr Kohle und der Mann verdient sehr viel( gönne ich ihnen).Ich habe nie was geerbt und muss den Kredit abbezahlen. Meine Rente wird nicht
    total wenig aber auch nicht super hoch sein. Ich habe allein ein Kind zu versorgen. Ich möchte im Alter in der abbezahlt Immobilie leben. Ich möchte meinem Kind später was vererben können. Alles Gründe,warum ich nicht für 6€ pro m² vermieten kann und werde. Meine Wohnung ist praktisch am Ku'damm & kein Milieuschutzgebiet.Ich bin für sozialen Wohnungsbau,kann aber nicht für andere das Sozialamt spielen. So einfach ist das. 0

  4. 53.

    Ich nenne mal ein aktuelles Beispiel. Das Wohnungsangebot ist beim größten Immobilienanbieter inseriert. 1,5 Zimmer,50 qm, 1.950€ Warmmiete. möbliert in Wilmersdorf. Genau das meine ich. Ich bleibe dabei. Enteignen!

  5. 52.

    Richtig, @Sheela, die "armen" Vermietenden, die die Situation für sich ausnutzen und Mietende drangsalieren und ausnehmen, können natürlich nicht anders!
    Und ja, die Grundsteuer sollte wirklich abgeschafft werden, aber nur bei vermieteten Objekten ohne Eigennutz!
    Und der Wohnungsbau sollte voran getrieben werden, aber auch nur bei Genossenschaften und gemeinnützigen Vereinen. Sowie das Verbot von Umwandlungen von Sozialwohnungen für den freien Wohnungsmarkt. Nur so kann Wucher bekämpft werden.

  6. 51.

    Nicht ganz. Diese Regelung im Grundgesetz war und ist notwendig, damit der Staat Eigentümern überhaupt erst Pflichten auferlegen darf. Das beginnt bei der Besteuerungsmöglichkeit von Grundbesitz, geht über die Einhaltung von Mieterschutzgesetzen bis zur Verkehrssicherungspflcht (wie Sie bereits erwähnen). Was dieser Artikel aber entgegen der weitläufigen Annahme nicht aussagt, ist eine angebliche Pflicht, sein Eigentum mehr oder minder uneigennützig der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

  7. 50.

    Ich bin auch ein normaler Mieter. Zahle pünktlich und halte alles sauber und halte mich auch sonst an alles was normalsein sollte. Mein Vermieter ist scheinbar nicht unglücklich mit uns. Aber ich habe ja auch einen normalen Vermieter.

  8. 49.

    "Schon mal das GG gelesen?" Genau das würde ich Ihnen aber auch ganz dringend mal empfehlen und zwar vollständig, nicht nur die Halbsätze, die Ihnen gefallen. Mit dem direkt dahinter stehenden Satz wird "Eigentum verpflichtet" nämlich erst korrekt eingeordnet.

  9. 48.

    Danke, stimme ich vollkommen zu!!
    Die, die über hohe Mieten in Berlin jammern, können gern selbst bauen oder eine Immobilien kaufen. Dass die Preise für Immobilien in den letzten Jahren rapide gestiegen sind, will wohl keiner "regulieren", oder? Wer also mehr investiert hat, muss zwangläufig mehr einnehmen - ist selbst bei Aldi so, dass, wenn die Milch beim Bauer teuerer wird, wir an der Kasse mehr zahlen müssen!
    Außerdem wird vollkommen ausgeblendet, dass das Land Berlin neuerdings auch mehr zulangt bei Immobilien(ver)käufen! In 2009, als wir unsere erste Wohnung gekauft haben, haben wir noch 4% Grunderwebssteuer bezahlt. In 2021 betrug diese bereits 6%. Hört sich erst einmal nicht nach viel an. Wenn man jedoch die Kaufpreishöhe mitbetrachtet, ist das ein Unterschied von 17 Tausend Euro! Die beiden Wohnungen sind absolut baugleich (liegen übereinander) und ja, die zweite kostete 12 Jahre später 3,5 mal mehr. Und die Stadt hat das 5fache daran "verdient"!

  10. 47.

    Wenn ich als Eigentümer entscheide ob ich die Wohnung möbliert vermiete hat das doch nichts mit dem Mietsystem in den USA zu tun. Weil der Staat es nicht schafft selbst Wohnraum zur Verfügung zu stellen werden Eigentümer drangsaliert und bevormundet. Wenn es das Land Berlin erst meinen würde, würde auch die Grundsteuer gesenkt werden welche ja 1 zu 1 auf Mieter umgelegt wird. Ein Beispiel: 71 qm Wohnung Stadtbezirk Mitte kostet 470 Euro Grundsteuer im Jahr. Das ist doch weit über das Mass hinaus.

  11. 46.

    Lesen ist das Eine, und das Verstehen das Andere.

    Eigentum verpflichtet, drum zu kümmern ist gemeint, und der Allgemeinheit dienen, damit ist nicht der Mieter gemeint.

  12. 45.

    Grundsätzlich Freiheit, aber es darf halt auch nicht ausufern. Wenn man sich die Motivation anschaut geht es jedoch oft meistens in erster Linie darum, dem Mieter nicht mit einem unbegrenzten Mietverhältnis ausgeliefert zu sein. Also wäre die Schaffung der Möglichkeit einer grundlosen Befristung ein erster wichtiger Schritt.

  13. 44.

    Die Haushaltslage der städtischen Wohnungsgesellschaften ist Ihnen bekannt? Es darf nirgens defizitär gearbeitet werden dürfen im städtischen Wohnungssektor. Die landeseigenen Betriebe haben jetzt ja auch regelmäßige Mieterhöhungen angekündigt. Oft sind jedoch die Nebenkosten das Problem, also Müllabfuhr, GEZ, Strassenreinigung,Hausverwaltung, Grundsteuer, CO2-Abgabe... Um nur einige zu benennen. Diese sind oft genauso hoch wie die ursprüngliche Nettokaltmiete. Also sollte man vielleicht mal über eine Deckelung der staatlich verordneten Wohn-Nebenkosten diskutieren, weil diese wirklich alle Wohnenden betreffen!

  14. 43.

    Eine Befristung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen (konkret (!) absehbarer und im Vertrag benannter Eigenbedarf, Sanierung) ist doch gar nicht das Problem und auch keine Nutzungsänderung.

    Statt immer neuer Regeln, sollte man an der Durchsetzbarkeit der bestehenden arbeiten. Die wenigsten Befristungen erfüllen die Befristungsanforderungen und gehören rechtlich angegriffen!

    Dort, wo die Gründe wirklich gegeben sind hingegewürde ein Verbot nur Leerstand auslösen.

    Vielleicht braucht es ein Klagerecht der Mieterschutzverbände oder Bezirke mit vernünftigen Strafgeldern gegen die unzulässige Befristung.

    Und die Möblierung ist ein Weiterer separater Misstand, der sich aber bei klarer Befristungsbekämpfung in großen Teilen erledigen wird. Denn im unbefristeten Mietverhältnis wehren sich dann Mieter*innen schneller selber gegen überteuert abgeschriebene Ikea-Einrichtung.

  15. 42.

    Wann wären Sie das letzte Mal in einem Möbelhaus? Was für Kosten hat eine Wohnungsausstattung, die leider regelmäßigneu gekauft werden muss, weil diese kaputt gemacht wurde? Braucht es möbliertes Wohnen. Ja, aber Micro-Appartments würden hier gewerblich vollkommen ausreichen. Es kann nicht sein, dass gerade auch aus dem Ausland kommende Fachkräfte wie eine Weihnachtsgans finanziell mangels Alternativen ausgenommen werden. Ein erster Schritt wäre eine Registrierungs- und Zulassungspflicht wie bei Aitbnb. Ist ja eigentlich auch nichts anderes. Man sollte im Mietwohnrecht die unbegründete Befristung einführen, um sich immer wieder aktiv füreinander entscheiden zu können und um mit Stressern mit denen es von der Chemie her nicht passt nicht in einem Vertragsverhältnis gefesselt zu sein.

  16. 40.

    Ja sind sie. Der Vermieters- und Reparaturaufwand ist überproportional hoch. Aber die Miete kommt sehr sicher. Da steht der Stress dann im Verhältnis.

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