Plädoyers - Auf A9 erschossene Lehrerin - Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

Di 10.09.24 | 17:39 Uhr
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Archivbild: Die beiden Angeklagten (l und 4.v.r) stehen vor Beginn der Hauptverhandlung im Gerichtssaal 8 des Potsdamer Landgerichts neben ihren Anwälten. Die beiden Angeklagten sollen im Mai 2023 auf der Autobahn A9 zwischen Brück und Beelitz die 40 Jahre alte ehemalige Lebensgefährtin eines Angeklagten mit einer Schusswaffe ermordet haben. (Quelle: dpa/Stache)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 10.09.2024 | Jacqueline Piwon | Bild: dpa/Stache

Im Mai 2023 wird Carolin G. auf dem Standstreifen der A9 in ihrem Auto erschossen. Angeklagt sind ihr Ex-Partner und sein Schulfreund - im Prozess beschuldigen beide sich gegenseitig. Die Staatsanwaltschaft glaubt an eine gemeinsam geplante Tat.

Im Prozess am Landgericht Potsdam um den Mord an der Lehrerin Carolin G. auf der A9 hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen für beide Angeklagten verlangt. Im fast vierstündigen Schlussvortrag forderte die Staatsanwältin zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Die beiden hätten bei ihrer Tat drei Mordmerkmale erfüllt: Habgier, Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Im Mai vergangenen Jahres war die 40-Jährige Carolin G. auf der A9 bei Brück (Landkreis Potsdam-Mittelmark) in ihrem Auto auf dem Standstreifen erschossen worden. Angeklagt sind nun ihr ehemaliger Lebensgefährte und dessen früherer Schulkamerad.

Sie sollen gemeinsam beschlossen haben, die Frau zu töten, nachdem es einen jahrelangen Sorgerechtsstreit mit dem ehemaligen Lebensgefährten um das gemeinsame Kind gegeben hatte. Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau schließlich vom Schulkameraden auf der Autobahn mit einem Auto abgedrängt und dann erschossen worden sein.

Die Mutter des Kindes "entsorgen"

In dem Indizienprozess wurden an mehr als 35 Prozesstagen über 180 Zeugen vernommen. Bis heute ist keine Tatwaffe gefunden worden, keiner der Angeklagten hat ein Geständnis abgelegt. Stattdessen beschuldigten sich die beiden Angeklagten gegenseitig. Die Staatsanwaltschaft glaubt indes an eine gemeinsam geplante Tat. Dafür sprächen Whatsapp-Verläufe und Aufenthaltsangaben, die über die Handydaten ermittelt wurden.

Nach Angaben der Behörde habe der Ex-Partner vor verschiedenen Menschen immer wieder betont, wie gern er die Mutter seines Kindes "entsorgen" würde. Einmal habe er der Frau unverhohlen gedroht, als sich das Kind in ihrem Beisein den Fuß verbrühte. Gegenüber seinem ehemaligen Schulkameraden habe er zunächst nur lose die Idee geäußert, die Frau aus dem Weg zu räumen. Mit der Zeit wurden die Pläne - so vermutet die Staatsanwaltschaft - immer konkreter.

Letztlich sollen beide ein "nicht zurückverfolgbares Auto" besorgt haben. Der Ex-Partner soll laut Staatsanwaltschaft zudem eine Pistole besorgt haben. Bevor der Schulfreund den Plan umgesetzt haben soll, soll er sein Bungalow verkauft haben, um sich nach der Tat mit einem Wohnwagen ins Ausland abzusetzen. Weil der Wohnwagen schon in Österreich beschädigt wurde, misslang dieser Plan. Beide Angeklagten wurden schließlich unabhängig voneinander in Deutschland festgenommen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 10.09.2024, 18 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    Ein Schulfreund der aus reiner Gefälligkeit einen heimtückischen Mord begeht. Wie empathielos kann man sein? Ein Leben auszulöschen weil der beste Freund so viel Unterhalt zahlt. Und wie doof kann man sein? Das eigene Leben wegzuwerfen für einen Freundschaftsdienst.

  2. 2.

    Das arme Kind.

  3. 1.

    Nicht zu fassen! Das es solche ,,Männer'' gibt, die vom ..Entsorgen'' einer Mutter reden! Die Strafe ist angebracht! Heute erst wieder in Berlin ein Intimfemizid-Versuch auf offener Straß vor einer Kita! Diese Strafen müssen auch härter werden und die Fußfesseln für solche Täter müssen endlich eingeführt werden. Habgier, Heimtücke und niedrige Beweggründe!

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