Selbstbestimmungsgesetz - Tausende Anträge auf Änderung von Geschlecht und Name in Berlin

Fr 25.10.24 | 08:14 Uhr
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Archivbild:Das Gebäude mit Bürgeramt und Standesamt von Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin am 29. Februar 2024.(Quelle:imago images/E.Contini)
Bild: imago images/E.Contini

Geschlecht und Name an die eigene Lebenswirklichkeit anpassen - das ist ab dem 1. November mit dem Selbstbestimmungsgesetz mit vergleichsweise wenig Hürden möglich. Anträge sind bereits gestellt werden und gehen allein in Berlin in die Tausende.

Hunderte Menschen in Berlin wollen ihren Vornamen und ihr Geschlecht behördlich ändern lassen. Vor dem Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes sind mehr als 1.200 Anmeldungen bei den Berliner Standesämtern eingegangen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

Der Geschlechtseintrag und der Vorname lassen sich ab dem 1. November bei Standesämtern ändern. Die Änderung muss per Gesetz drei Monate vor dem persönlichen Termin im Standesamt angemeldet werden. Seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden.

Im Standesamt Steglitz-Zehlendorf seien bis Mitte der Woche bislang 78 Anträge eingegangen, teilte der Bezirksstadtrat mit. In Tempelhof-Schöneberg gingen den Angaben zufolge 128 Anmeldungen ein, in Pankow 142. In Treptow-Köpenick waren es 110 Anmeldungen, in Charlottenburg-Wilmersdorf 107, davon waren bereits 74 Termine vereinbart.

In Mitte waren es 186 Anträge, in Reinickendorf 46 Anträge, in Spandau 59 Anträge, in Friedrichshain-Kreuzberg 208, davon 121 mit Termin zur Beurkundung im Standesamt. Dem Standesamt Lichtenberg liegen 150 Anmeldungen vor, mit allen Antragstellenden seien bereits Termine vereinbart, wie die Pressestelle des Bezirksamtes mitteilte.

Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November in Kraft

Die Erleichterungen dürften vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen zugute kommen, die bislang hohe Hürden und kostspielige Verfahren durchlaufen mussten, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.

Ab November reicht eine Erklärung, ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Geschlechtsangabe kann in weiblich, männlich oder divers geändert oder alternativ gestrichen werden.

Sendung: Fritz, 25.10.2024, 7:37 Uhr

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30 Kommentare

  1. 30.

    Am sinnvollsten wäre es, das Geschlecht als Merkmal aus dem Personenstandswesen zu entfernen. Es ist nicht einzusehen, wozu es einer staatlichen Urkunde bedarf, um sich als was auch immer zu empfinden. Die Empfindung der anderen Menschen dazu kann man denen auch mit einer Urkunde nicht vorschreiben.

  2. 28.

    Die Zahl 1200 bezieht sich auf Vornamen und Geschlecht.
    Es gibt aber seit Mai 2024 auch die Möglichkeit, seinen Nachnamen (ohne Vornamen und Geschlecht) ändern zu lassen.
    Das könnte die Bezeichnung "Tausende" erklären.

    Bei Scheidungskindern--auch Erwachsenen --könnten die Kinder den Geburtsnamen der Mutter annehmen.--Genau so wie die Ehefrau ihren Geburtsnamen wieder annehmen könnte.
    Auch wenn die Mutter einen Doppelnamen trägt--dürften Kinder diesen Doppelnamen auch führen. Genau so wie der Ehemann einen Doppelnamen tragen dürfte.

    Dazu muss man Anträge stellen--scheinbar machen das "Tausende"

  3. 27.

    >"Man könnte damit anfangen, indem auf den Geschlechtseintrag generell verzichtet wird."
    Oder die Bezeichnung ändern in Geburtsgeschlecht. Dann ist für später noch alles offen, wenn der Mensch sich zwischen sonstwas für Geschlechtern und Wesen hinundher gezogen fühlt.

  4. 26.

    Die Frage nach dem Geschlecht, ist die erste und häufigste Frage, die Anlässlich einer pränatalen Ultraschalluntersuchung oder nach Geburt eines Menschens von seinen Eltern gestellt wird.

  5. 25.

    Also das mit den 13 und 14 Jahren wirkt schon sonderbar, haben dann wohl ab einem gewissen Punkt beim rufen des "Deadname" einfach nicht mehr reagiert oder wie?
    Als ob eine Namensänderung das Leben gleich besser macht.
    Und dann mit 26, verdammt, der Name ist nicht mehr Hipp genug, nennt mich ab heute Sieben, bessernoch Siebzehn!

  6. 24.

    Ich vermisse eine Angabe dazu, was es kostet.

  7. 23.

    Jein.
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Namensänderung.

    Man kann den Nachnamen m.W.n. generell nur ändern lassen, wenn man einen wichtigen Grund hat, also z.B. der bisherige Nachname für Deutsche sehr schwer auszusprechen ist oder eine sehr negative Bedeutung hat.

    Ähnliches gilt für Vornamen - also wenn quasi der Vorname unzumutbar für einen ist, dann ist eine Änderung möglich. Je nach Argumentation könnte eine Änderung von Ronny zu Klaus eventuell möglich sein. Sehr sicher aber wäre für einen Mann, den seine Eltern Sophia genannt haben, die Änderung zu Klaus möglich.
    Anwalt.de bietet dazu konkrete Infos.

    Und dann gibt es eben noch die Vornamensänderung (nicht die der Nachnamen!) im Rahmen einer Änderung des Geschlechtseintrags, welche einfach zusätzlichen Verwaltungsaufwand spart - wenn das zwei separate Verwaltungsakte wären, würde das nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Ämtern viel mehr Aufwand und Kosten verursachen.

  8. 22.

    Sie haben recht mit der Übertreibung. Aber Sie übertreiben genauso. Von wegen "wo ist er hin". rbb, mal bitte die Tausende durch Hunderte ersetzen. Danke. Dann passt es wieder. Muss aber sagen, dass ich mir nur wegen der Übertreibung den Artikel angeschaut habe. Konnte mir nicht vorstellen, dass es wirklich Tausende sein sollen, allein in Berlin

  9. 21.

    Das e am Ende von Tausende ist zu viel. Gut tausend oder Mehr als tausend wäre wohl angemessen.

  10. 20.

    "Tausende" suggeriert, dass es sich gleich um mehrere (!) tausend Anträge handelt. Warum schreibt man nicht korrekterweise "mehr als eintausend"? Die Übertreibung wirkt indes reißerisch und letztlich irreführend.

  11. 19.

    In einer idealen Welt würde es gar keinen Geschlechtseintrag geben, denn Mensch ist Mensch. Im Grundgesetz steht "Niemand darf wegen seines Geschlechts ... benachteiligt oder bevorzugt werden." Man könnte damit anfangen, indem auf den Geschlechtseintrag generell verzichtet wird.

  12. 17.

    Ich „freue“ mich auch und hoffe, die Betroffenen wissen was sie tun und kommen nicht in wenigen Monaten und drehen alles zurück.

  13. 16.

    Es ist vielleicht schlimm für die Menschen, die sich im falschen Körper fühlen, doch noch schlimmer sind diese idiotischen Gesetze. Ich glaube nicht, dass diese Vorgehensweise der Gesellschaft gut tut.

  14. 15.

    Die korrekte geschlechtsbezogene Anrede ist auch wieder so ein typisch deutsches Problem der alten weissen Maenner.

    Wenn mich jemand zwingen moechte sie/ihn mit Herr/Frau Mueller/Maier/Pumpelhuber dann gibt es keinen beruflichen und noch weniger privaten Kontext.



  15. 14.

    @2: Grad wollt ich es schreiben, du hast es schon. Danke! Guter Joutnalismus geht anders.

    @rbb: 1200 sind nicht Tausende, sondern genau 1(!), 2.

  16. 13.

    Warum?
    Ich begrüße Menschen, so wie ich sie „lese“.
    Männlich gelesene Personen mit „Herr“,
    Weiblich zu lesende mit „Frau“.
    Wo das nicht deutlich ist, mit „Es“.

    Solange alle MICH mit „Ihre Majestät“ anreden…

  17. 12.

    Wie oft kann man sich den wieder umdefinieren? Beliebig oft? Und in welchen Intervallen?

  18. 11.

    Den Betroffenen wünsche ich Glück, aber "tausende" sind das nicht. Rd. 1500 Betroffene machen rd. 0,03 % der Berliner Bevölkerung aus. Gemesssen an dem Hype wäre ein wahrer "Run" zu erwarten gewesen.

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