Kriminalität in Berlin - Bundespolizei erlässt mehrwöchiges Messerverbot an vier Bahnhöfen

Mo 07.10.24 | 17:27 Uhr
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Archivbild: Bundespolizisten überprüfen am Bahnhof Alexanderplatz einen Mann. (Quelle: dpa/Zinken)
dpa/Zinken
Audio: rbb24 Inforadio | 07.10.2024 | Bild: dpa/Zinken

Bereits mehrmals hat die Bundespolizei Messer und andere gefährliche Gegenstände an Berliner Bahnhöfen verboten. Nun gilt das Verbot an vier Stationen allerdings für knapp einen Monat. Als Grund nennt die Behörde die Zunahme von Straftaten.

Angesichts einer Zunahme von Straftaten mit gefährlichen Gegenständen in ihrem Zuständigkeitsbereich untersagt die Bundespolizei Berlin das Mitführen gefährlicher Gegenstände an vier Berliner Bahnhöfen. Wie die Bundespolizeidirektion am Montag mitteilte, gilt das Verbot vom 7. Oktober, täglich in der Zeit von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages und endet am Montag, den 4. November 2024, 4 Uhr.

Hunderte Delikte mit Waffen registriert

Das Verbot umfasst die Berliner Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz. Die U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Als Begründung, weshalb die Polizei ausgerechnet an diesen vier Bahnhöfen Kontrollen durchführen will, hieß es, dass dort die Zahl der Gewaltdelikte mit gefährlichen Gegenständen vergleichsweise hoch ist und die Bahnhöfe "vordere Plätze bei der Gewaltentwicklung" einnehmen. Auf die Frage, ob diese Bahnhöfe die gefährlichsten in Berlin seien, erklärt die Bundespolizeidirektion in einem FAQ [pdf] wörtlich: "Nein. Es geht bei dem Mitnahmeverbot nicht darum, bestimmte Bahnhöfe als besonders gefährlich zu deklarieren, sondern sie sicherer zu machen."

Von Januar 2019 bis August 2024 erfasste die Bundespolizei an den Bahnhöfen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz insgesamt 2.403 Gewaltdelikte - davon die meisten am Ostkreuz (828) und am Alexanderplatz (674). Bei 304 Delikten wurden sogenannte "Tatmittel" mitgeführt, die in den meisten Fällen auch eingesetzt wurden. Neben Messern und Reizgas fallen auch Schlagstöcke, Schlagringe, Elektroimpulsgeräte und andere gefährliche Gegenstände in diese Kategorie.

Gewalt in der Nacht und in Gruppen

Wie die Bundespolizei erklärte, ereigneten sich die Gewaltdelikte an den betroffenen Bahnhöfen größtenteils in den Abend- und Nachtstunden, insbesondere freitags, samstags und sonntags - oft seien die Beteiligten alkoholisiert und in Gruppen unterwegs gewesen. Die Uhrzeiten, in denen das Verbot gilt, begründete die Bundespolizei mit einer statistischen Häufung der "polizeirelevanten Vorfälle" in diesem Zeitraum.

"Die Steigerung der bereits relativ hohen Fallzahlen von Gewaltdelikten, bei denen es zu Vorfällen mit Waffen und gefährlichen Gegenständen gekommen ist, haben die Bundespolizei dazu veranlasst, das Mitführverbot zu erlassen, um entschiedener dagegen vorgehen zu können", teilte die Bundespolizeidirektion Berlin am Montag mit. "Polizeiliche Erfahrungen zeigen, dass gerade in der sogenannten Alltagsgewalt Situationen (unter dem Einfluss von z. B. Alkohol als auch Drogen) eskalieren und mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände eingesetzt werden und die Gesundheit der Opfer dadurch schwerer geschädigt wird." Kontrollen sollen solche Situationen laut Bundespolizei im Vorfeld deeskalieren.

Bereits in der Vergangenheit hatte es immer wieder zeitlich begrenzte Verbote von gefährlichen Gegenständen an den Berliner Bahnhöfen gegeben. Dabei wurden bei Kontrollen auch zahlreiche solcher Gegenstände sichergestellt.

Sendung: rbb24 Abendschau, 07.10.2024, 19:30 Uhr

Kommentar

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26 Kommentare

  1. 26.

    Petra, also ist alles gut auf den Bahnhöfen

  2. 24.

    Ja ist den schon der 1. April ?

  3. 23.

    Weil die AfD das Thema Gewalt und Messer schon seit Jahren immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt und angemahnt hat, obwohl es wegen der paar Einzelfälle eigentlich gar nicht nötig war. Da wurde unnötig dramatisiert, genau wie bei anderen Themata. Eigentlich ist doch alles in Ordnung. Keine signifikanten Probleme, und wenn, nur ein paar vereinzelte.

  4. 22.

    An allen anderen Punkten darf man dann im Umkehrschluss weiter abgestochen werden?

  5. 21.

    Es geht nicht um als Waffen eingestufte Gegenstände, un die in der Öffentlichkeit zu führen bedarf es immer einen Waffenschein.

    Die Bundespolizei verbietet hier (ohne jegliche gesetzliche Grundlage, von VG Berlin und OVG Berlin-Brandenburg rechtskräftig festgestellt) das Mitführen von wafdenähnlichen Gegenständen. Was darunter zu verstehen ist legt die BuPol selbst fest. Einfach mal die "Erfolgsmeldungen" der BuPol der letzten Jahre mal ansehen, da wurde so ziemlich alles sichergestellt, außer Waffen.

  6. 20.

    Guten Morgen!

    Wörterbuch > erlassen

    1. amtlich verfügen
    "ein Gesetz, eine Verfassung, eine Amnestie, einen Befehl, ein Verbot erlassen"
    2. jemanden von einer Verpflichtung entbinden, von einer Strafe freistellen
    "jemandem den Rest der Strafe erlassen"

  7. 19.

    Suchen Sie im Netz einmal nach "Zehn Messerangriffe am Tag in Berlin". Es findet sich ein Artikel der Berliner Zeitung. In diesem finden Sie ein paar Hintergründe. Vielleicht überdenken Sie dann Ihre Aussage. Bin wahrlich kein Fan der AfD, doch völlig aus der Luft gegriffen ist deren nach Ihren Worten 'Übertreibung' nicht.

  8. 18.

    Ich stimme Ihnen zu, dass es "Pure Hilflosigkeit!!" ist.
    Jedoch die Ursachen zu bekämpfen, wird leider dauern, wenn es in unserer heutigen Gesellschaft überhaupt möglich ist.
    Respekt, Toleranz und Akzeptanz anderen Menschen gegenüber muss gelernt werden ... schon in der Kita und im Elternhaus!
    Wie viele Generationen wird man wohl brauchen ...
    Fazit m.E.: Ohne Verbot geht's nicht und auch nicht ohne mehr Polizeipräsenz/Kontrollen/Strafen - leider!

  9. 17.

    Erlassen heißt doch wegfallen. Die überschrift sagt genau das aus, das das Messerverbot erlassen wird.
    Was ist das für eine gegenteilige Nachricht?
    Ausserdem : Es sollte verboten werden, egal zu welcher Uhrzeit. Was für ein Unsinn!
    Aber : Es gibt ja noch Schraubenzieher, Gabeln, mit denen kann man auch Menschen entstellen, töten.

  10. 16.

    Die Männer mit den Messern lachen sich doch kaputt über so ein Verbot - wer kontrolliert das denn? Und: wird man bestraft, wenn man trotzdem erwischt wird oder einfach nach 12 monatiger Wartezeit frei gesprochen? Wir müssen die Ursache (aggressive, gewaltverherrlichende und größenwahnsinnige Männer ohne Respekt vor dem Staat und gesellschaftlicher Konventionen) bekämpfen und nicht so unnütze Verbote erfinden. Pure Hilflosigkeit!!

  11. 15.

    Messer sind nicht die Ursache für Gewalt, denke ich.

  12. 14.

    Oh, da muss man ja rechtzeitig losfahren, um bis 14.00 Uhr am Gesundbrunnen vorbei zu sein ...

    Was soll dieser ,Blödsinn'?
    Warum muss man mit einem Messer durch die Gegend fahren, ob morgens oder mittags?
    Verbieten - überall und zu jeder Zeit!
    So hat die Polizei auch zu jeder Zeit eine Handhabe!

  13. 12.

    Die Frage ist vielmehr, warum es jemals erlaubt war, Waffen in der Öffentlichkeit dabei zu haben.

  14. 10.

    Alles nur, weil die AfD so maßlos übertrieben hat.

  15. 9.

    1. Warum erst jetzt?
    2. Warum temporär und nicht permanent?
    3. Warum nicht überall?
    4. Es muss auch durchgesetzt werden!

  16. 8.

    Das macht den Schlüsselbund aber ganz schön schwer und unhandlich.

    Wobei, wenn ich an meine frühere Schulzeit denke, hatten wir in der 4. Klasse eine Lehrerin, welche damit gern nach aufmüpfigen Schülern im Klassenzimmer warf.

  17. 7.

    Wie jetzt? Ich dachte Mord und Totschlag sind schon verboten? Zum Messerverbot: für mich eine hilflose Aktion, es sei denn, es wird umfassend kontrolliert. Aber dann bitte immer und überall und nicht nur an 4 Bahnhöfen. Wo soll das Kontrollpersonal herkommen?

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