Neues Gutachten - Lobbycontrol: Entscheidung nach Großspende für Berliner CDU "unzulässig"

Sa 09.09.23 | 17:15 Uhr
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Kai Wegner, Landesvorsitzender der CDU Berlin, spricht während des CDU-Landesparteitags der Berliner CDU im Estrel Convention Center. (Quelle: Sebastian Christoph Gollnow/dpa)
Bild: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die Organisation Lobbycontrol hat den Umgang der Bundestagsverwaltung mit einer Großspende von mehr als 800.000 Euro für die Berliner CDU kritisiert und zu dem Vorgang ein neues Gutachten vorgelegt. Darin komme Parteienrechtlerin Sophie Schönberger zu dem Schluss, dass die Spende "mit hoher Wahrscheinlichkeit" illegal gewesen sei, teilte die Organisation am Samstag mit, nachdem die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte.

Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung hatte indes im Juli nach einer Prüfung der Spende erklärt, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt. Insbesondere hätten sich Hinweise auf eine mögliche Erfüllung des Tatbestands einer "Einflussspende" nicht bestätigt, politische Entscheidungen seien also nicht erkauft worden.

Vorgehen der Bundestagsverwaltung "rechtlich unzulässig"

Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner und sein Unternehmen hatten der Berliner CDU 2020 die Summe von insgesamt 820.000 Euro überwiesen - also im Jahr vor der Abgeordnetenhauswahl 2021. CDU-Landesvorsitzender war damals wie heute Kai Wegner, der seit April Regierender Bürgermeister ist. Öffentliche Äußerungen Gröners zu der Spende waren so interpretiert worden, dass er dafür eine Gegenleistung erwarte. Wegner und Gröner hatten den Vorwurf der Einflussnahme im Mai zurückgewiesen, nachdem die Vorgänge in Medien thematisiert wurden.

Lobbycontrol erklärte nun, das Vorgehen der Bundestagsverwaltung sei laut Gutachten "rechtlich unzulässig". "Es ist besorgniserregend, wenn die Bundestagsverwaltung ihre Überprüfung der Großspenden von Herrn Gröner an die Berliner CDU einstellt, obwohl Gröner seine Erwartungen sogar öffentlich formuliert hat." Und weiter: "Wir fordern daher die Parteien in Deutschland dazu auf, die Bundestagsverwaltung auf Verhängung einer Sanktion zu verklagen."

Der Bundestag verteidigte sein Vorgehen. Verboten seien Parteispenden, in deren Folge eine Partei Entscheidungen treffe, die ohne die finanzielle Zuwendung nicht getroffen würden. Das sei im Hinblick auf die Berliner CDU aber nicht der Fall, erklärte die Verwaltung am Samstag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur (DPA). Äußerungen Gröners seien "zwischenzeitlich nachvollziehbar richtiggestellt" worden.

CDU-Landesgeschäftsführer Dirk Reitze verwies am Samstag auf die Entscheidung der Bundestagsverwaltung im Hinblick auf die Großspende. "Dem ist nichts hinzuzufügen", sagte er der DPA.

Sendung: rbb24 Inforadio, 09.09.2023, 18:00 Uhr

18 Kommentare

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  1. 18.

    Nee, dass es bei Ihnen nicht bedeutet, das zu machen, was Sie vorgeben, glaube ich gern.
    Aber wenn Lobbycontrol den Umgang der Bundestagsverwaltung mit einer Großspende von 820.000 Euro für die Berliner CDU kritisiert und Gutachten vorlegt, ist das nichts anderes als Aufklärung über Lobbyismus und Machtstrukturen. Und der ganze Vorgang zeigt eindeutig, dass die BTV genau so einseitig ausgerichtet ist wie Sie. Oder würden Sie sich darüber nicht gewaltig echauffieren, wie die Spende tatsächlich an die Linke gegangen wäre?

  2. 17.

    Wahrscheinlichkeit soll heißen, dass erst der Sachverhalt vor Gericht geklärt werden muss und das letzte Wort ein Gericht haben muss. Nicht die Bundestagsverwaltung, nicht LobbyControl selbst oder die Gutachterin.

  3. 16.

    Nee, dass es bei Ihnen nicht bedeutet, das zu machen, was Sie vorgeben, glaube ich gern.
    Aber wenn Lobbycontrol den Umgang der Bundestagsverwaltung mit einer Großspende von 820.000 Euro für die Berliner CDU kritisiert und Gutachten vorlegt, ist das nichts anderes als Aufklärung über Lobbyismus und Machtstrukturen. Und der ganze Vorgang zeigt eindeutig, dass die BTV genau so einseitig ausgerichtet ist wie Sie. Oder würden Sie sich darüber nicht gewaltig echauffieren, wie die Spende tatsächlich an die Linke gegangen wäre?

  4. 15.

    Schön, ich kann mir auch auf die Fahne schreiben, dass ich Eier habe, bedeutet aber nicht, dass ich auch Hühner besitze.

  5. 14.

    Weil nur ein Gericht darüber entscheiden kann, davor kann es nur eine Einschätzung geben, ob „wahrscheinlich“ illegal. Und das Recht dies vor Gericht zu klären, liegt vermutlich ausschließlich bei anderen Parteien, nicht bei Dritten. Letztere können nur darauf hinweisen und das sieht Lobbycontrol als ihre Aufgabe.

  6. 12.

    Im Artikel steht, das von lobbyControl beauftragte Gutachten ergab, dass
    Die Bundestagsverwaltung unrechtmäßig, den Kontrollvorgang abgebrochen hat -Punkt-
    Es ist anzunehmen, daß nach den missglückten Scherzen,
    von Hr. G. und seinen Spezis von der CDU,
    die Spendenhotline nachhaltig gestört sein wird.

  7. 11.

    Ich hätte ja eine Spende von Herrn Gröner und seinem fragwürdigen Unternehmen grundsätzlich abgelehnt und zurück überwiesen. Oder halt an einer wohltätigen Organisation weitergeleitet. Aber das Geld von so einer Person selber zu behalten, hätte den Ruf jeder Partei geschadet.

  8. 10.

    „Mal ehrlich, wäre die Linke Empfänger der Spende, was dann?“ Würde ein Immobilienunternehmer wie hier der Herr Christoph Gröner 820.000 Mäuse an die Linke spenden, dann hätten wir Sozialismus.
    „Protest richtet sich immer gegen die Anderen.“ Ja gegen wen denn sonst? Gegen sich selbst? Der Verein LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie e. V. aus Köln hat sich Aufklärung über Lobbyismus und Machtstrukturen auf die Fahne geschrieben.

  9. 9.

    Lesen Sie mehr als einen Satz, erkennen Sie, dass die Einschätzung der Bundestagsverwaltung auf einer "Erklärung" der CDU beruht. Der im Verdacht Stehende hat sich durch "Erklärung" oder ... wie ich es nannte ... Stellungnahme vom Verdacht befreit. Das ist für mich vor dem Hintergrund der Geschichte dieser Partei unglaubwürdig, es gab da schon "Erklärungen" im Rahmen von Spenden, die hatten am Ende keinen Bestand.

  10. 8.

    Warum soll sich die CDU nochmal erklären?
    Wie oben schon steht: "Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung hatte indes im Juli nach einer Prüfung der Spende erklärt, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege."
    Also alles gut.
    Wenn Lobbycontrol der Meinung ist dass irgendwas rechtlich nicht sauber ist sollen sie klagen.
    Dann werden sie schon sehen was raus kommt.
    Einfach mal mit gewünschten Gutachten was behaupten ist unterste Schublade.

  11. 7.

    Eine Stellungnahme der unter Verdacht des Verstoßes stehenden CDU genügt nun wirklich, um den Verdacht auszuräumen. Denn wirklich noch nie hat jemand in dieser Partei und im Zusammenhang mit Spenden nicht die Wahrheit gesagt.

  12. 6.

    Lobbycontrol gibt ein Gutachten in Auftrag.
    Da steht das Ergebnis, wie bei jeden Gutachten, schon fest.
    Lasst es doch einfach gut sein.

  13. 5.

    Wer oder was ist LobbyControl?
    Und, wer ist Frau Sophie Schönberger?
    Haben Verein und Person etwas in 6nserer Republik etwas zu sagen, oder fördern sie nur die Empörungskultur?

  14. 4.

    Protest richtet sich immer gegen die Anderen. Mal ehrlich, wäre die Linke Empfänger der Spende, was dann?
    Ich bin dafür, dass Parteispenden verboten werden oder zumindest nicht länger steuerlich absetzbar sind.
    Wer Geld für Spenden übrig hat, soll damit Sportvereine, Alten-, Kinder- und Behinderteneinrichtungen unterstützen oder der Freiwilligen Feuerwehr in Hinterposemuckel bei Kleinsiehstenicht ein neues Feuerwehrauto oder - Gebäude verpassen, eine defekte Dorfkirche so sanieren, dass sie im Katastrophenfall multifunktional nutzbar ist oder eine Schule mit Technik ausstatten, Stipendien für dringend benötigte Studienfächer vergeben und an Stellen helfen, wo es nötig ist.

  15. 3.

    Warten wir belustigt und entsetzt gleichermaßen auf weiteres Nachspiel.

  16. 2.

    Was ist denn das für eine Aussage, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal, es gibt nur legal oder illegal und nichts dazwischen.

  17. 1.

    800.000 Euro für ein korruptes System. Nur die Spitze des Eisberges.

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