Möglichkeit zur Exmatrikulation - Senat will nach Angriff auf jüdischen Studenten Hochschulgesetz verschärfen
Eine brutaler Angriff auf einen jüdischen FU-Studenten durch einen Kommilitonen hatte in Berlin für Entsetzen gesrogt. Als Reaktion darauf will der Senat die Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten wieder einführen - bisher ist das nicht möglich.
Als Konsequenz aus einem Angriff auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität will der Berliner Senat das Hochschulgesetz verschärfen. Die erst 2021 abgeschaffte Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten soll für bestimmte Fälle wieder eingeführt werden. Das teilte Senatssprecherin Christine Richter am Dienstag nach einer Senatssitzung mit.
Demnach diskutierten die Senatorinnen und Senatoren über die Lage, nachdem Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) Bericht erstattet habe. Anschließend seien der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Czyborra zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Änderung des Hochschulgesetzes erforderlich sei, so Richter. Czyborra werde nun zeitnah mit den Verantwortlichen der Universitäten und Hochschulen darüber sprechen, wie genau die neuen Regelungen aussehen sollen.
Berlin ist den Angaben zufolge das einzige Bundesland ohne Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten. Rot-Rot-Grün hatte eine solche Sanktionierung 2021 abgeschafft. Das geltende Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor.
Leitung der FU geriet nach Angriff unter Druck
Der jüdische FU-Student Lahav Shapira war vor gut einer Woche mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Ein propalästinensischer Kommilitone soll ihn auf einer Straße in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff und einem antisemitischen Hintergrund aus.
Der Fall setzte die Leitung der FU unter Druck. Senatorin Czyborra sah sich mit Rücktrittsforderungen etwa des Zentralrats der Juden konfrontiert. Dieser kritisierte vor allem, dass die Senatorin zunächst keinen Anlass für eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes gesehen habe.
Inzwischen belegte die FU den mutmaßlichen Angreifer für zunächst drei Monate mit einem Hausverbot. Online-Lehrformate seien von der Entscheidung der Hochschule nicht berührt, hieß es.
Sendung: radioeins, 13.02.2024, 19 Uhr