Urteil am Verwaltungsgericht - Bürgermeister von Hoppegarten darf Amtsgeschäfte vorerst weiterführen

Di 04.06.24 | 19:48 Uhr
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Archiv: Der nunmehr beurlaubte Bürgermeister von Hoppegarten, Sven Siebert (parteilos). Bild: imago images/ Frank Sorge
Bild: imago images/ Frank Sorge

Sven Siebert, der parteilose Bürgermeister der Gemeinde Hoppegarten (Märkisch-Oderland), darf seine Amtsgeschäfte vorerst weiterführen. Das hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) am Dienstag entschieden und seinem Eilantrag stattgegeben, wie es in einer Mitteilung heißt. Siebert hatte gegen seine Beurlaubung durch die Gemeindevertreter geklagt.

Bürgermeister soll Kompetenzen überschritten haben

Als Bürgermeister soll Siebert seine Kompetenzen überschritten haben, indem er die Geschäfte der Gemeinde teilweise ohne Kämmerer ausführte und sich selbst die Freigabe von nicht-investierten Geldern erteilte. Das hatte laut Gemeindevertretung eine Untersuchung des Rechnungsprüfungsamtes Märkisch-Oderland bestätigt.

Die Kreisverwaltung Märkisch-Oderland hat ein Disziplinarverfahren gegen Siebert eingeleitet. Siebert wurde daraufhin für die Dauer von drei Monaten von seinen Amtsgeschäften entbunden und musste Ende April sein Büro räumen.

Gericht: Gründe für Beurlaubung reichen nicht aus

Laut der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts war die Beurlaubung durch die Gemeindevertreter allerdings rechtswidrig. Die vorgebrachten Gründe seien nicht so gravierend, „dass die weitere Führung der Dienstgeschäfte nicht zumutbar sei“, hieß es in der Begründung. Auch mangelndes Vertrauen der Gemeindevertretung in den Bürgermeister rechtfertige den Schritt nicht. Ein hauptamtlicher Bürgermeister könne in der Regel nur mittels Abwahl durch die Bürger aus dem Dienst entfernt werden, heißt es weiter.

Am Freitag wollen die Gemeindevertreter darüber entscheiden, ob der Bürgermeister abgewählt werden soll.

Sendung: Antenne Brandenburg, 05.06.2024, 07:30 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Politik mittels Justiz? da haben Sie dne Artikel falsch verstanden und die Rolle der Justiz insgesamt. Die Gemeindevertreter haben rechtlich nciht vertretbar gehandelt und die Justiz hat das festgestellt.
    Der Grundvorwurf ist ja nciht vom Tisch, er genugt nur nicht um ihm defacto die Amtsgeschäfte zu entziehen.
    Das die Gemeindevertreter eine Abwahl klähren können steht ja auch im Atrikel. Und ja der Bürger wird icht permanent zu allem befragt, ist auch gut so.

  2. 1.

    Politik mittels Justiz ist mal was anderes. Amtsgeschäfte weiterführen durch ein Urteil ist neu.
    Die Bürger werden nicht extra gefragt, schliesslich wurde ja gewählt.

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