Rundfunk Berlin-Brandenburg -
Die in Folge der Schlesinger-Affäre durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg ausgesprochenen Kündigungen sind nun auch in einem dritten Fall vom Berliner Arbeitsgericht bestätigt worden. Damit bleibt auch die Kündigung der vormaligen Juristischen Direktorin Susann Lange zunächst bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Arbeitsgericht hatte im Vorfeld bereits die Entlassungen des Verwaltungsdirektors und der Leiterin der Intendanz bestätigt.
Gericht befindet Arbeitsvertrag als "sittenwidrig"
Ähnlich wie im Fall des Verwaltungsdirektors führte das Gericht auch im Fall der ehemaligen juristischen Direktorin an, der Arbeitsvertrag mit ihr sei "sittenwidrig" gewesen und deswegen nichtig. Ihre Kündigungsschutz-Klage wurde zurückgewiesen. Entscheidend dafür seien die Vereinbarungen zum nachvertraglichen Ruhegeld. Danach hätten Susann Lange bis zur Rente Ruhegelder in Millionenhöhe zugestanden. Das Gericht sah darin - wie schon im Fall des Verwaltungsdirektors - ein "grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung", zumal der rbb den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet sei.
Kammer erkennt Pflichtverletzungen
Darüber hinaus stellte die Kammer auch fest, dass die ehemalige Justitiarin Pflichtverletzungen begangen hätte, die eine fristlose Kündigung rechtfertigten. So habe sie sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz bezahlen lassen, die sie nun teilweise zurückzahlen muss. Die Rückzahlungsanordnung gilt für den Zeitraum, als der rbb den ARD-Vorsitz noch gar nicht inne hatte, die Zulage aber bereits gezahlt worden war. Außerdem habe Lange an einem Vertrag mitgewirkt, in dem es um eine mehrjährige bezahlte Freistellung des ehemaligen Geschäftsführers der rbb-Media, einer rbb-Tochter, ging. In dem Fall geht es um Kosten von 880.000,- EUR zu Lasten des rbb. In diesem Zusammenhang sei die Klägerin ihren Hinweispflichten als Juristische Direktorin nicht ausreichend nachgekommen.
Gegen die drei Arbeitsgerichtsentscheidungen können die ehemaligen rbb-Führungskräfte Berufung einlegen. Die ehemalige Leiterin der Intendanz hat das bereits getan. Vor dem Arbeitsgericht steht im November auch noch die Verhandlung zur Kündigung des ehemaligen Produktionsdirektors an. Die Entlassung der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger wird vor dem Landgericht verhandelt, weil sie nicht als Arbeitnehmerin, sondern als öffentlich-rechtliches Organ behandelt wird.
Sendung: rbb24 Inforadio, 21.09.2023, 05:01 Uhr