Nach Cannabis-Legalisierung - Autofahrer sollen mehr THC im Körper haben dürfen

Fr 07.06.24 | 09:05 Uhr
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Symbolbild: Ein Mann sitzt mit einem Joint zwischen den Fingern am Steuer eines Autos. (Quelle: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)
dpa/Karl-Josef Hildenbrand
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 06.06.2024 | Theresa Majerowitsch | Bild: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Mehr als eine winzige Menge THC im Körper kann im Straßenverkehr zu Punkten, Bußgeldern und Fahrverboten führen. Das Problem für Gelegenheitskiffer: Der Körper speichert THC lange. Darauf will der Bund nun reagieren.

  • Cannabis-Konsumenten können noch Tage nach einem Rausch THC im Körper haben
  • Die Bundesregierung will deshalb einen höheren THC-Grenzwert im Straßenverkehr einführen
  • Mischkonsum mit Alkohol soll dafür strenger geregelt werden
  • Unfallforscherin fordert THC-Schnelltests für Autofahrer

Bundestag beschließt Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Der Bundestag hat einen Grenzwert für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr beschlossen. Das Parlamentsplenum nahm in der Nacht zum Freitag einen Gesetzentwurf der Ampel-Regierung an, der den Cannabis-Grenzwert auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum festlegt. Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Zudem gilt nach dem Beschluss ein Alkoholverbot für Cannabis-Konsumenten.

Seit dem 1. April dürfen Erwachsene legal kiffen - für Autofahrer ist der Cannabis-Konsum aber selbst im nüchternen Zustand mit Risiken verbunden. Wer mit kleinsten Mengen THC im Blut in eine Kontrolle fährt, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Dass das Autofahren kurz nach dem Kiffen verboten ist, dürfte allen klar sein. Weil der Cannabis-Wirkstoff THC aber noch lange nach dem Rausch im Blut nachweisbar ist, macht ein Joint Kiffende aus rechtlicher Sicht tagelang fahruntüchtig.

In der Rechtsprechung hat sich ein niedriger Wert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert. Nun will die Bundesregierung per Gesetz einen höheren Grenzwert festlegen: Nur wer mit 3,5 Nanogramm oder mehr unterwegs ist, riskiert demnach in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Über das Vorhaben könnte der Bundestag am Donnerstag bereits abstimmen.

"Verkehrssicherheitsrelevante Wirkung nicht fernliegend"

Die Bundesregierung hatte im Rahmen einer Expertenkommission zuvor wochenlang über den Grenzwert beraten. Die Empfehlung der wissenschaftlichen Experten [pdf] klingt ein wenig umständlich: Bei 3,5 Nanogramm THC sei "eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" beim Autofahren "nicht fernliegend" - jedoch "deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt". Die Beeinträchtigung entspreche in etwa der von 0,2 Promille Alkohol. Für die Kontrolle seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit erforderlich.

Klar ist für die drogenpolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, Kristine Lütke, dass eine Teilnahme am Straßenverkehr im aktiven Rauschzustand "nicht passieren sollte". Sie befürwortet eine 3,5er-Grenze, bestätigt aber den Einwand von Kritikern, dass der Abbau von Cannabis anders stattfinde als der Abbau von Alkohol.

Laut Lütke sind die Abbauprodukte von Cannabis noch lange nachweisbar. Sie verweist darauf, dass "Gelegenheitskonsumenten" etwa mehrere Tage nach einem Konsum bei einer Verkehrskontrolle in die Bredouille kommen könnte, sollte der 1-Nanogramm-Wert weiter gelten. Lütke würde sich gar noch einen Grenzwert etwas über 3,5 wünschen.

Kiffen mit unklarer "Dosis-Wirkungs-Beziehung"

Der ADAC hält den 3,5er-Grenzwert ebenfalls für plausibel. "Es gibt bisher keine Anhaltspunkte, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden", heißt es in der Stellungnahme. Wichtig sei aber, keinen falschen Eindruck zu vermitteln. Knackpunkt ist die sogenannte Dosis-Wirkungs-Beziehung, die es beim Alkoholtrinken, nicht aber beim Kiffen gibt.

Mit anderen Worten, Trinkende können nachvollziehen, wie stark ihr Getränk ist und welche Menge davon sie voraussichtlich fahruntüchtig machen wird. Beim Kiffen lässt sich das im Voraus schlechter abschätzen, auch weil der genaue THC-Gehalt in Cannabis-Produkten oft nicht ersichtlich ist und von Konsumierenden unterschiedlich schnell abgebaut wird. "Es besteht nicht die Möglichkeit, sich an einen Grenzwert 'heranzukiffen'", schreibt der ADAC. Daher gelte unmissverständlich: "Wer fährt, kifft nicht!"

Die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte, der vorgesehene THC-Grenzwert sei ein Schritt in die falsche Richtung. Der aktuelle Grenzwert von 1 Nanogramm sei maßvoll und hoch valide. "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre vielmehr eine Anpassung der Alkoholgrenzwerte erforderlich gewesen."

Verkehrspolizei-Votum: Legalisierung kann zu Anstieg der Getöteten führen

Um riskanten "Mischkonsum" strenger zu ahnden, soll bei Cannabiskonsum ein Alkoholverbot kommen - und ein höheres Bußgeld von 1.000 Euro. Außerdem soll in der Probezeit nach dem Führerscheinerwerb und für unter 21-Jährige wie bei Alkohol ein Cannabis-Verbot gelten. Sanktion: in der Regel ein Punkt und 250 Euro.

In einem verkehrspolizeilichen Votum [pdf] für die Expertengruppe der Bundesregierung zum THC-Grenzwert heißt es, es bleibe zu erwarten, "dass neben einer zukünftig generell erhöhten Anzahl an cannabisbeeinflussten Verkehrsteilnehmer auch die Anzahl an mischintoxikierten Verkehrsteilnehmern steigen wird". Der sogenannte Mischkonsum sei auch in kleinen Mengen in der Wechselwirkung unberechenbar. "Daher wird ausdrücklich begrüßt, dass ein bedingungsloses Verbot für Mischkonsum von Cannabis und Alkohol empfohlen wird." Gleichzeitig plädieren die Autor:innen für ein grundsätzliches THC-Verbot im Straßenverkehr: "Eine Legalisierung kann [...] wie in Auswertungen aus Colorado Oregon, Alaska und Washington konstatiert, gleichwohl zu einem Anstieg der Getöteten bei einem Verkehrsunfall führen."

GDV fordert Anpassung in Puncto Mischkonsum

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mahnt mit Blick auf möglichen Mischkonsum eine Planänderung an. Denn der derzeitige Entwurf der Regierung ermöglichte es, weiter bis zu 0,5 Promille Alkohol und bis zu 3,5 Nanogramm THC im Blut zu haben. Sobald Alkohol getrunken werde, müsse aber eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabis gelten - und umgekehrt.

Kris­tin Zeid­ler, Lei­te­rin Unfall­for­schung der Ver­si­che­rer (UDV), erklärte im Gespräch mit rbb|24, es sei erwiesen, dass Mischkonsum auch in kleinen Mengen dann noch eine verkehrsbeeinträchtigende Wirkung haben könne, wenn der THC-Rausch vorüber sei. Deshalb sie es wichtig, den Passus im Gesetzentwurf noch einmal anzupassen.

Zeidler sprach sich dafür aus, die Einhaltung des THC-Grenzwerts bei Verkehrsteilnehmern auch tatsächlich gut zu kontrollieren. Kontrollmöglichkeiten seien allerdings nicht nur für die Sicherheitsbehörden sinnvoll, sondern auch für Konsumierende. "Es muss hochsensitive Speicheltests geben, an denen die Konsumierenden erkennen können, ob sie sich hinters Steuer setzen dürfen." Zudem sei eine breitere Aufklärung der Bevölkerung über mögliche Risiken des Cannabis-Konsums vor dem Führen von Fahrzeugen notwendig. "Viele wissen nicht, welche Auswirkungen THC auch längere Zeit nach dem Konsum noch immer auf die Fahrtüchtigkeit haben kann", sagte Zeidler. "Da muss die Politik dringend für mehr Aufklärung sorgen."

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 06.06.2024, 19:40 Uhr

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68 Kommentare

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  1. 68.

    man konnte doch aber auch schon immer sein Bürgergeld versaufen - warum diese Ablehnung von Gras? Arbeiten Sie für Beck's ? =;-)

  2. 67.

    gekifft wird seit tausenden Jahren. Entweder 0,0 für alles oder halt einen "vernünftigen" Grenzwert wie Alkohol. Ist wohl einfach eine Abwägung wie das Tempolimit. Mir persönlich würde 0,0% für alles gefallen. In Polen wird Dein Auto Verkauft wenn Du betrunken erwischt wirst, die beste Strafe!

  3. 66.

    Die größten Kiffer sitzen wohl in der Politik , bei den idiotischsten Ideen was die wollen.

  4. 65.

    Wird Deutschland jetzt zum Takatukaland oder sind wir schon da. Vieles geht den Bach runter aber wir können uns das jetzt völlig legal Schönkiffen. Das wird dann sicher auch bald ins Bürgergeld eingepreist. Danke Karl, danke Hubertus.

  5. 63.

    Da versucht die Menschheit seit 2020 monatelang mit unsinnigsten Maßnahmen nicht an einem Virus zu erkranken und dann ist es plötzlich okay, bekifft beim Fahren und damit eine Gefahr für sich und andere zu sein. Muss man nicht verstehen.

  6. 61.

    >"THC ist der Wirkstoff und nicht die Langzeitwirkung."
    Wenn ein körperfremder Wirkstoff im Körper ist, hat er immer eine Wirkung. Auf lange Zeit eben, weil er lange Zeit noch im Körper ist und damit auch auf Organe und Nerven einwirkt.
    >"Und welche Langzeitwirkung meinen Sie überhaupt?"
    Ich bin kein Mediziner. Ich weiß aber sicher, dass z.B. Wirkstoffe von wichtigen Medikamenten eben als Langzeitwirkung auf Organe oder Nerven einwirken. THC ist auch ein solcher Wirkstoff, der in der Midizin kontrolliert genutzt wird. Weil dieser eben eine Langzeitwirkung vor allem auf bestimmte Nervenrezeptoren hat.
    Meine Mutter bekam in ihren letzten Lebensjahren THC-Pflaster alle 3 Tage verordnet und ja es half zum allgemeinen Wohlbefinden ohne große Nebenwirkungen. Aber es vom Arzt immer kontrolliert mit alle 3 Monate Blutbild usw.
    Ungeachtet davon: Im Straßenverkehr haben nerven- und reaktiosbeeinflussende Wirkstoffe nichts zu suchen.

  7. 60.

    Wer sich berauschen will, soll das tun. Warum ich aber hinnehmen soll, das mich u.U. ein berauschter Fahrer gefährdet und dann ggf. auch noch vermindert schuldfähig ist, erschließt sich mir nicht. Wer unter Drogen steht, sollte nicht selbst fahren dürfen. Ich habe dafür kein Verständnis.

  8. 58.

    Dann hat die Politik offenbar eines der dringendsten Probleme gelöst.
    Wobei ich zugeben muß, daß ich mehr Polizeipräsenz in problematischen Vierteln wichtiger gefunden hätte.

  9. 57.

    Falsch, die Justiz hat den Grenzwert deshalb so niedrig festgelegt, weil bei einer Überschreitung Rauschbedingte Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit zu befürchten sind. Und die Cannabislobby sind die einflußreichen Kreise, die um jeden Preis unter Ignorierung jedweder Bedenken die Cannabislegalisierung durchs Parlament gepeitscht haben.

  10. 56.

    >"Die Politik muss nicht aufklären sonder verbieten. "
    Die Politik mit der seit Jahrzehnten bekannten Straßenverkehrsordnung verbietet doch schon zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer das Fahren unter allen möglichen Rauschmitteln und Medikamenten. Die entsprechenden Maximal-Restmengen sind auch gesetztlich festgelegt. Für THC-Restmengen wird noch gefeilscht.
    Gesetzlich ist Fahren im Straßenverkehr unter Rausch verboten.
    Und ja... Aufklärung über potenzielle Drogen tut immer Not. Egal ob Straßenverkehr oder Alltagsleben.

  11. 54.

    „ Die Politik muss nicht aufklären sonder verbieten.“
    Also so wie es bisher war und deshalb gab es keine Unfälle ?

  12. 53.

    00:14min - E-Roller aufm Gehweg is aber auch so ne Sache mit Blick auf den Bußgeldkatalog ;) Vlt. das nächste Mal nicht für den Beitrag den Interviewten vor laufender Kamera zu einer Ordnungswidrigkeit nötigen...

  13. 51.

    THC ist der Wirkstoff und nicht die Langzeitwirkung. Und welche Langzeitwirkung meinen Sie überhaupt? Dass die Abbauprodukte von Cannabis länger im Körper nachweisbar sind als die vom Alkohol, ist für die Wirkung völlig irrelevant. Die Mär von Cannabis als Einstiegsdroge ist auch längst widerlegt. Die Einstiegsdroge Nummer Eins ist übrigens ganz klar Alkohol. Und das eigentlich schlimme ist, dass ich Ihnen das alles schon vor Wochen in einem anderen Thread mitgeteilt habe. Wieso sind Sie denn so überhaupt nicht empfänglich für Sachargumente? Liegt das am Alkohol?

  14. 50.

    Wenn bisher jemand im Straßenverkehr auf Cannabis/Drogen kontrolliert wurde, warum denn? Eben weil er auffällig war! Die vorhandenen Tests haben ab 1 Ng angeschlagen und ab den Wert wurde man dann bestraft/verurteilt. Wenn man bereits ab 1 Ng so auffällig war, dass man kontrolliert wurde, warum soll dann der Wert - egal welche Beteuerungen/Studien/Vergleiche angeführt werden - erhöht werden?

    Klar soll und kann jeder Kiffen. Aber dann unbeeinflusst bitte am Straßenverkehr teilnehmen.

  15. 49.

    Bei langfristigen übermäßigem Alkoholkonsum kann es zu Schizophrenie kommen, nicht beim Kiffen. Dort können aber durchaus Depressionen, die Folge sein, da in den Serotoninhaushalt eingegriffen wird.
    Das mit dem Verstand ist auch der Alkohol, nennt man Alkoholdemenz und kommt nicht vom Kiffen.
    Im Straßenverkehr sollte generell 0,0 gelten und nicht nur für Autofahrer.

  16. 48.

    Also kennen Sie folglich auch lauter Menschen, die beim Autofahren Alkohol konsumieren? Vielleicht ist das eigentlich problematische dann eher Ihr Umfeld.

  17. 47.

    "Die Justiz hat den bisherigen Grenzwert nicht ohne Grund recht niedrig festgelegt."

    Der Grund war die Tatsache, dass Cannabis illegal war. Dieser Grund fällt nun zum Glück weg. Dennoch ist der für Cannabis geplante Grenzwert deutlich strenger als der für Alkohol. Wo liegt also Ihr Problem?

    "Leider ist die Cannabis-Lobby extrem einflußreich."

    (LOL...) Welche Cannabis-Lobby?

  18. 46.

    ach ja, richtig, Tesla fährt ja - auch gerne mal irgendwo gegen, und der Ex-Fahrer dreht derweil die Nächste. Hier wird von Politikern die aus eben der Studentenkifferzeiten stammen etwas fürchterlich verharmlost, während 'normales Rauchen' fast Mord an der Letzten und Überletzten Generation ist. Und es wird vor Gericht jeder Einzelfall so u. so bewertet werden u. evtl. bekommt ein bekiffter Einzelrennenraser noch einen Orden wider den tierischen Ernst - weil er ja nicht besoffen gefahren ist - Die Opfer dankens mit einem Extrajoint? ;-)

  19. 45.

    >"andere Subkultur, bei uns in Charlottenburg wurde in den 80er 90er Jahren in jeder Kneipe gekifft"
    Ja eben... Subkultur. Da war das Tütchen noch Ausdruck einer anderen Lebensart. Wenn jeder Hans Wurst das Zeugs heute pafft, ist ja keine Subkultur mehr. Ach ja... die guten alten 80er und 90er Jahre im abgeranzten Berlin... Zeit vorbei und Tschüss.
    * Satire Ende *

  20. 44.

    nun tun Sie mal nicht so, als ob die Cannabis-Konsumenten alle „hart arbeiten“ würden. Die meisten dürften es weder früher getan haben noch es heute tun.

  21. 43.

    >"Als ob sich irgendjemand mit einem Joint hinter ein Steuer setzen würde."
    Haben Sie ne Ahnung, wie normal das wird! Ist doch nur mal eine rauchen...
    Ich erinnere nur an den geläufigen Satz: "Das können se doch mit uns nicht machen!" Und dann kam es immer genau so... ;-))

  22. 42.

    Ich bin es leid. Kiffgeruch im Hausflur, Kiffgeruch vorm Männercafe, in Parks und Grünflächen. Wer schützt andere eigentlich? Passives rauchen von Zigarettenqualm ist doch auch als schädlich anerkannt. Wo bitte ist der Unterschied?

  23. 41.

    andere Subkultur, bei uns in Charlottenburg wurde in den 80er 90er Jahren in jeder Kneipe gekifft und hat niemand interessiert. Erst später hatten die Cops ihre günstige Gelegenheit genutzt hart arbeitende Menschen deswegen zu belästigen, dabei war der Konsum nie illegal nur der Besitz und Handel und Anbau halt.

  24. 40.

    Allein das Foto ist schon irreführend!
    Als ob sich irgendjemand mit einem Joint hinter ein Steuer setzen würde.
    Sehr "symbolträchtig" liebe Rbb-Bildredaktion

  25. 39.

    >"Cannabis war damals zum Glück nicht legal."
    Eben deshalb war es auch nicht so im Bewusstsein und dem Verlangen aller. Ehrlich: Bis in die 2000er Jahre war das Wort Cannabis nur den wenigen Cannabis-Jüngern bekannt. Alle tun so, als ob Cannabis schon immer in Massen überall und immer geraucht wurde. Dem war definitiv nicht so! Das ist erst seit der Salonfähigzeit der 2000er Jahre so. In vielen Kinofilmen, auch fürs jugendliche Publikum, wurde da die Tüte wie selbstverständlich rumgereicht, wenns s um Chillen, Entspannung oder dramaturgische Untermalung einer nicht konservativen Lebensweise ging. In Spielfilmen bis in die 1990er Jahre war Alkohol der Partybrenner. Bedeuerlicher Weise ist in aktuellen Filmen und Serien mittlerweile ein Tütchen schon normaler dramaturgischer Einsatz. So kommts dann, dass eben das, was die Jugend sieht, dann zum Verlangen wird. Wenn Cannabis wieder normal konservativ ist, was kommt dann als nächster Rausch?

  26. 37.

    Das habe ich anders erlebt. Während es früher hier und da nach diesem widerlichen Kraut stank, tut es das jetzt an nahezu jeder Ecke. Und dass sich die Konsumenten vermehrt auch ans Steuer setzen, ist doch naheliegend.

  27. 35.

    >"Cannabis ist jedenfalls nicht schädlicher als Alkohol "
    Ob Cannabis, Nikotin oder Alkohol... Genussmittel als Genussmittel sind per se nicht schädlich. Die Menge und Häufigkeit machts! Es ist aber schon erwiesen, dass Cannabis durch eben die Langzeitwirkung THC doch mehr eine Einstiegsdroge ist, wenn Mann / Frau / Es übertreibt. Wenn Erwachsene diese Grenze oftmals nicht finden, können Jugendlich dies erst Recht nicht abschätzen - wegen Gruppendynamik, die Lust auf mehr Action, der fehlende Weitblick auf Konsequenzen und einigem mehr, was mir als Jugendlicher auch mal wichtig war. Gerade bei jugendlichen Fahranfängern darf man nicht mit Vernunft rechnen, was den Gebrauch von Cannabis und / oder Alkohol betrifft.

  28. 34.

    Die Justiz hat den bisherigen Grenzwert nicht ohne Grund recht niedrig festgelegt. Leider ist die Cannabis-Lobby extrem einflußreich.

  29. 33.

    es ist keineswegs gut, dass nun keine strengen Grenzwerte mehr gelten und Autofahrer in berauschtem Zustand den Straßenverkehr gefährden dürfen.

  30. 32.

    "Die Politik muss nicht aufklären sonder verbieten."

    Also auf Verbote durch die Politik regiert ein Großteil der Wählerschaft allergisch. Da kommt dann so etwas wie "Verbotspartei" und "Bevormundung ".

  31. 31.

    Das müssten Sie allerdings die Verantwortlichen fragen, die damals 0,5 statt 0,0 als erlaubten Alkohol-Maximalwert festgelegt haben.

  32. 29.

    >"Danke für die ernsthafte, fundierte Antwort, So äh bierernst gemeint war mein Beitrag allerdings nicht..."
    Ich Ihren Beitrag natürlich nicht so bierernst oder eigentlich eher bierheiter aufgenommen.
    Zumal... hier im Brandenburg schleichen Bouletten (Kennzeichen B) immer mit 60 über die Landstraßen und halten uns hier im Alltag auf den eiligen Wegen zwischen den Orten und Terminen auf. So gesehen kommts mir vor, als ob Berliner im Auto schon immer schläfrig-bekifft hier in der Gegend umher fahren. ;-))
    * Satire Ende *

  33. 28.

    Kulturwandel > hier haben schon immer alle gekifft aber nicht gesoffen, Cannabis ist jedenfalls nicht schädlicher als Alkohol

  34. 27.

    Danke für die ernsthafte, fundierte Antwort, So äh bierernst gemeint war mein Beitrag allerdings nicht...

  35. 26.

    >"Also ich erhoffe mir weniger Aggressivität und mehr Entspanntheit im Straßenverkehr..:-)))"
    Ihre erhoffte Entspanntheit endet dann in Ihrer 2. Feststellung:
    >"Mir kommt es eh in letzter Zeit so vor, dass auf den Straßen vermehrt ganz schön schläfrig vor sich hin getuckert wird..."
    Schläfrigkeit ist auch eine Unfallursache, egal ob Übermüdung, lange Leitung in der Wahrnehmung oder eben durch Rest THC.
    Wenn es wissenschaftlich einen Vergleich Restgehalt THC mit der bisher genehmigten Menge Restalkohol gibt, dann geht das OK. Dann muss aber bei Kombination beider Restwirkstoffe THC und Alkohol im Straßenverkehr auch aufadiert werden.
    Die Kombination beider machts nämlich, nicht nur beim Rest, sondern auch beim Gebrauch. Die allermeisten Konsumenten von Canabis paffen nämlich nicht nur das Tütchen, sondern süffeln noch Alk nebenher. Weil ein Rausch allein heute ja nicht mehr ausreicht, gerade bei Jugendlichen.

  36. 25.

    also dieser Irrglaube, dass durch die bloße Legalisierung des Cannabiskonsums, nun so urplötzlich, die halbe Welt zu Kiffern mutiert und nichts besseres zu tun hat, als vollkommen stoned ins Auto, auf das Rad oder Motorrad zu steigen, ist wieder einmal typisches Polizei-autoritäres Denken. Im Grunde ändert sich doch nichts: diejenigen, die vor der Legalisierung gekifft haben, kiffen weiter, das aber entspannt. Ans Steuer setzen ist auch weiterhin illegal

  37. 24.

    „Keine Macht den Drogen“ war mal das Thema. Aber das ist ja so 90er!

  38. 23.

    Also ich erhoffe mir weniger Aggressivität und mehr Entspanntheit im Straßenverkehr..:-)))
    Mir kommt es eh in letzter Zeit so vor, dass auf den Straßen vermehrt ganz schön schläfrig vor sich hin getuckert wird...

  39. 22.

    Erst wenn die Rate der Toten auf den Straßen steigt werden sie sehen dass es nicht in Ordnung ist.

  40. 21.

    So ein Unsinn...Cannabiskonsum schützt sogar etwas vor den neurologischen Schäden, die Alkohol verursacht. Dafür gibt es übrigens seriöse wissenschaftliche Quellen, die sich leicht im Netz finden lassen. Wie groß dieser Effekt ist, darüber lässt sich sicher streiten und eine Empfehlung soll das jetzt auch nicht unbedingt sein. Aber...haben Sie auch irgendwelche wissenschaftlichen Belege für ihre Behauptung, oder verbreiten Sie nur völlig kenntnisfreien Unsinn, wie man das beim Thema Cannabis eben so macht?

  41. 20.

    Mein Gott, es gibt so viel Arbeit für die Bundesregierung die viel dringlicher ist. Warum will man die Konsumeten so hofieren, Drogen haben am Steuer nichts verloren.

  42. 19.

    17,8 Millionen Menschen haben schon mal Drogen konsumiert, nahezu alle haben schon mal Medikamente probiert und nur drei Prozent der Bevölkerung trinkt keinen Alkohol.

    Es braucht Zeit bis sich Drogen, Alkohol oder Medikamente im Körper abbauen. Ihre Null-Forderung kommt einem Totalverzicht gleich, doch wie sollen die Menschen ihr Leben ohne ihre Suchtstoffe bewältigen?

  43. 18.

    Ja, redet euch alle ruhig das Kiffen Schön, kifft euch dass letzte bisschen Verstand aus der Rübe.
    Nur eines sollte man dabei nicht vergessen:
    Gerade im Mischkonsum bsp. mit Alkohol führt der missbräuchliche Cannabiskonsum zu schweren neurologischen Schäden.
    Oftmals mit dem Ausgang einer Schizophrenie.
    Anders als beim Rauchen alleine, wo der Raucher Krebs bekommt mit dem er allein klar kommen muß sind Menschen mit Schizophrenie eigen und fremdgefährdend !
    Dementsprechend viel Glück

  44. 17.

    Das werden wir wohl erst verstehen, wenn wir uns die volle Dosis reingezogenen haben. Ich denke, die Legalisierung von Cannabis hatte wohl den Zweck, Fragen wie die Ihre gar nicht mehr aufkommen zu lassen. Schön weggedröhnt und alles mit sich machen lassen, Hauptsache der nächste Joint ist gesichert.

  45. 16.

    Krank, weil sie es persönlich nicht ertragen können, dass privater Cannabisbesitz jetzt straffrei ist. Sie dürfen sich darüber ärgern, sie müssen aber nicht. ;-)

  46. 14.

    Dieses Thema zeigt vor allem wie krank unsere Gesellschaft inzwischen ist.

  47. 13.

    Für mich völlig unverständlich. Es passiert doch schon genug auf den Straßen.
    Die Politik muss nicht aufklären sonder verbieten.
    Ich kann diese Einstellung der Politik überhaupt nicht nachvollziehen.
    Das Wort Cannabis kann ich nicht mehr hören.

  48. 12.

    Was lassen sich diese "Komiker " als nächstes einfallen.....1 Promille erlaubt??

  49. 11.

    Rauchen ist die schädlichste Konsumform, völlig richtig. Cannabis lässt sich aber auch mit einem Vaporizer konsumieren, oder in etwas Fett auflösen und essen(Haschisch).

  50. 10.

    0,0 und komplett ohne Drogen gehört nur hinder das Steuer, was denn sonst. Es gibt schon genug Tote im Straßenverkehr. Warum wird über so etwas lange rumdiskutiert. Unglaublich

  51. 9.

    "Cannabis-Konsumenten können noch Tage nach einem Rausch THC im Körper haben"

    Das gilt nur für tägliche Dauerkonsumenten. Bei einmaligem bis gelegentlichem Konsum ist das aktive THC nach 10-12h unter 1 Nanogramm. Deswegen hat die Polizei auch immer nur nach inaktiven Abbauprodukten getestet, die sind noch monatelang nachweisbar(im Körperfett gespeichert). Abbauprodukte >>> böser Kiffer >>> Nichteignung > Lappen weg.

    Gut, dass es jetzt nicht mehr so ist.

  52. 7.

    Warum um Himmelswillen, passiert noch nicht genug auf unseren Straßen? Alkohol und Betäubungsmittel sollten prinzipiell nicht in Verbindung mit einer Fahrzeugnutzung stehen! Solche Überlegungen sind schon nicht nachvollziehbar…

  53. 6.

    Völlig richtige Entscheidung. Die Regelung zuvor war ungefähr so, als wenn einem nüchternen Alkoholiker in der Verkehrskontrolle der Führerschein wegen erhöhter Leberwerte entzogen wird.

  54. 5.

    Sinnvoller als nun weitere Drogen im Straßenverker zuzulassen wäre die Null Promille beim Alkohol.

  55. 4.

    Egal was gefahren wird,es muss null von allem gelten. Saufen und Kiffen kann man zu Hause. Selbst Rauchen im Auto kann ablenken. Es fahren schon zu viele Kamikazen in der Gegend rum.
    Ich bin für 0überall.

  56. 3.

    Verstehe ich immer noch nicht ....ich denke rauchen ist so schädlich ?
    Cannabis rauchen nicht?
    Oder spielt dass keine Rolle mehr wenn der Staat ne neue Einnahmequelle sieht?

  57. 2.

    Was ist bloß mit unserer Regierung los.

  58. 1.

    Wird auch langsam mal Zeit

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