Hausbesitzer - Berliner Finanzämter verschicken ab Montag Grundsteuerbescheide für 2025

Mo 14.10.24 | 16:40 Uhr
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Wohnhäuser, Hüsung, Hufeisensiedlung, Britz, Neukölln, Berlin, Deutschland
Audio: rbb 88.8 | 14.10.2024 | Ann Kristin Schenten | Bild: Schoening

Von nun an können Grundstückeigentümer von den Finanzämtern die Bescheide zugeschickt bekommen, wie viel Grundsteuer sie im kommenden Jahr entrichten müssen. Es sind die ersten Bescheide nach der Kosten deckelnden Gesetzesreform.

Wer in Berlin ein Grundstück besitzt, bekommt ab Montag den Bescheid für die neue Grundsteuer. Das bestätigte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen dem rbb. Die "B.Z." hatte zuerst berichtet.

Info-Tag am 7. November

Berliner Grundstückseigentümer erhalten insgesamt zwei Bescheide. In dem Schreiben zur neuen Grundsteuer wird der Betrag mitgeteilt, der ab 1. Januar 2025 zu zahlen ist. Die erste Quartalszahlung wird zum 15. Februar 2025 fällig. Außerdem teilen die Finanzämter den Grundsteuermessbetrag mit, der der Berechnung der neuen Grundsteuer dient. Die Bescheide werden der Finanzverwaltung zufolge bis zum 31. Dezember 2024 verschickt.

Für Grundbesitz, bei dem ein Eigentümerwechsel in 2024 stattgefunden hat, gehen die Bescheide zu Beginn des Jahres 2025 raus, heißt es aus der Senatsverwaltung für Finanzen. Berlin sei damit das erste Bundesland, das die Bescheide nun verschickt. Im Sommer wurde ein Gesetz beschlossen, dass die Belastung bei der neuen Grundsteuer reduzieren sollte. Der sogenannte Hebesatz wird ab 2025 von 810 Prozent auf 470 Prozent abgesenkt.

"Wohnen darf in Berlin im Durchschnitt nicht teurer werden. Das Land Berlin will durch die neue Grundsteuer insgesamt nicht mehr Geld einnehmen als bisher. Der Staat soll sich an der Reform nicht bereichern. Daran halten wir uns", sagte Berlins Finanzsenator Stefan Evers.

Am 7. November wird es einen Grundsteuer-Informationstag in den Finanzämtern geben.

Sendung: rbb 88.8, 14.10.2024, 11:30 Uhr

16 Kommentare

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  1. 16.

    Die Grundsteuer könnte sinken, weil sowohl die Messzahlen als auch der Hebesatz verändert wurden. Na, schaun wir mal. Natürlich werden Luxuslagen höhere Steuern kosten als einfache Mietlagen und größereWohnflächen mehr als kleine Wohnungen. Das dürfte naheliegend sein. Warum auch nicht? Die Leistungsfähigkeit dieser Steuerzahlendrn dürfte vermutlich auch höher sein..Wie gesagt: schaun wir mal.

  2. 15.

    Noch eine Ergänzung. Die Werte sind auf gleicher Basis ermittelt über Größe von Grund und Haus inklusive Berücksichtigung vom Baujahr. Somit sind Eigenheime untereinander etwa gleich bewertet und ergeben auch eine vergleichbare Grundsteuer. Da eine Aufkommensneutralität in etwa erreicht werden soll, ist der Hebesatz nach unten angepasst worden. Ohne diese Anpassung müssten die Steuern in etwa um den Faktor 1,7 höher liegen.

  3. 14.

    Die Werte von 1964 sind im Vergleich zu Heute natürlich gestiegen. In dem Szenario darf man aber nicht vergessen, dass die Werte von 1935, die für das Beitrittsgebiet als Berechnungsgrundlage dienen, nur ein Bruchteil der Werte von 1964 sind. Die Neuregelung sollte die Werte auf eine gemeinsame Basis bringen. Man könnte natürlich den Wertzuwachs der Vergangenheit mit berücksichtigen und nach alter Formel den Zahlbetrag ermitteln. Geht anhand des alten Bescheides und dem neuen Messbetrag dann recht einfach. Mit 1000€ werden Sie dann aber bei weitem nicht hinkommen. Jetzt noch nen Beispiel nach der alten Berechnung: Schwager zahlt aktuell 350€ per anno und Ich 1300€. Recht neue und vergleichbare Häuser/Grundstücke (bei mir etwa 15% größer). Der neue Messwert spiegelt genau diesen Unterschied wieder. Mit den neuen Rechenwerten wird es für ihn natürlich massiv teurer und für mich ein klein wenig günstiger.

  4. 13.

    Es handelt sich mit Sicherheit um ein Grundstück in Berlin und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Grundstückswerte im Westen Berlins seit 1964 gefallen sind. Nee, auch da haben die letzten 10 Jahren zu einem exorbitant gestiegenen Grundstückspreis geführt. Sollten also hier die Grundsteuer sinken, hab ich in Mathe wirklich nicht aufgepasst ;-)

  5. 12.

    Also haben Sie schon Ihren Grundsteuerbescheid, aus dem diese Vervierfachung hervorgeht? Erstaunlich ... Nun ist die Grundsteuer eine Struer, die jährlich anfällt. 1000 Euro sind viel Geld. Wie hoch ist denn der Grundsteuerwert Ihrer Immobilie, der dieser Steuer zugrunde gelegt wurde? Nur in der Relation macht es doch Sinn, darüber zu diskutieren, wie sich die Belastung darstellt, oder? Und wenn sich Ihre Steuer vervierfacht haben sollte, wird die Steuer anderer in der Logik der Aufkommensneutralität konsequenterweise niedriger ausfallen als bisher. Da zahlen also Mitbürger/-innen nach der Reform weniger als vorher, nicht wahr. Nur werden diejenigen sich kaum öffentlich melden, oder? Wird es denn später einmal Zahlen geben, wie viele mehr bzw. weniger als vir der Regorm zahlen? Das wäre doch interessant ...

  6. 11.

    Das Ganze landet eh vor den Gerichten.
    „ Mit zwei Beschlüssen hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München zwei Grundeigentümern Recht gegeben, die sich gegen die Festsetzung des sogenannten Grundsteuerwerts wenden.“
    „Das unterinstanzliche Finanzgericht hatte in diesen beiden Eilverfahren daneben auch ganz grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die neuen Grundsteuergesetze angemeldet.“
    Mal schauen wie schlau die Juristen der Regierung sich angestellt haben.

  7. 10.

    Berlin hat aber die Besonderheit, dass es dort keine Gemeinden gibt. Somit hat das Land den Hebesatz festzulegen (was schon vor einiger Zeit geschehen ist). Außerdem gibt es auch keine Gemeindeverwaltungen, die Grundsteuerbescheide verschicken könnten, deswegen machen das in Berlin (und vermutlich auch in Bremen und Hamburg) die Finanzämter.

  8. 9.

    Im Zuge der Reform wurde immer von Aufkommensneutral gesprochen. Die Aussage bedeutet, dass die Summe der Einnahmen gleich bleiben sollte. Hier in Berlin existiert im Vergleich zu anderen Bundesländern der Fall, dass gleichartige Gebäude/Grundstücke bisher extrem unterschiedlich bewertet wurden. Bestes Beispiel ist Staaken. Eine Straßenseite nach Wert von 1935 berechnet und die andere nach Wert 1964. Auf einer Seite wären 250€ und auf der anderen Seite weit über 1000€ fällig gewesen. Diese Konstellation hat unter anderem die Entscheidung vom Verfassungsgericht beeinflusst, die einheitliche Bewertung fordert. Zwischen den Bundesländern und einzelnen Gemeinden wird es dennoch Unterschiede geben, da die Hebesätze von den Gemeinden bestimmt werden.

  9. 8.

    Dann handelt es sich wohl um ein Grundstück, das im Beitrittsgebiet liegt. Hier wurden die Grundstücke noch nach den Wertverhältnissen von 01.01.1935 bewertet. In den alten Bundesländern nach den Wertverhältnissen von 01.01.1964.
    Somit haben die Bürger in den alten Bundesländern schon seit Jahrzehnten höhere Grundsteuern bezahlt, die sich jetzt halbieren.

  10. 7.

    In echt? Also unsere Grundsteuer vervierfacht sich- von 250€ ( was sicher zu billig ist) auf 1.000€. Für uns ist das dann mal nicht einkommensneutral. Und dass der Wert so exorbitant gestiegen ist, lag sicherlich nicht an uns. Darauf einen Dujardin!

  11. 6.
    Antwort auf [John] vom 14.10.2024 um 11:24

    Überhelfen? Wie kommen Sie auf die Idee?

    Natürlich kann der Vermieter die Grundsteuer auch weiterhin im Rahmen der Nebenkosten auf den Mieter umlegen? Warum auch nicht??

  12. 5.

    Die Finanzämter verschicken nur die Grundlagenbescheide (Messbescheide). Die eigentlichen Grundsteuerbescheide kommen später von den Gemeiden, welche die Hebesätze und somit die zu zahlende Grundsteuer festlegen.

  13. 4.
    Antwort auf [John] vom 14.10.2024 um 11:24

    Ganz klar:Ja!
    Wo ist ihr Problem? Wohnen kostet. Egal ob man in einem Eigenheim, einer Eigentumswohnung oder reiner Mietwohnung wohnt, die Grundsteuer fällt -zumindest anteilig- für jeden an. Warum wird immer verlangt, dass Mieter von Allgemeinkosten ausgenommen werden ???

  14. 3.

    Wenn Berlin mal erster für die Bürger etwas liefern würde…
    Das die Berechnungsgrundlage mal wieder zwei Monate später kommt passt dann wieder.
    Bestimmt wieder Fehlerfrei wie wir unsere Behörden kennen.

  15. 2.
    Antwort auf [John] vom 14.10.2024 um 11:24

    „kann man die Grundsteuer eigentlich dann immer noch über die Mietnebenkosten dem Mieter überhelfen?“
    JA...

  16. 1.

    Berlin schneller als andere Bundesländer, hoffentlich sind die Rechenfehler nicht zu groß geworden!

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