Grundsteuerreform - Brandenburg wartet auf den Hebesatz

Do 10.10.24 | 19:06 Uhr | Von Michael Schon
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Symbolbild: Eingerüstete Einfamilienhäuser in Brandenburg. (Quelle: imago images/Steinach)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 12.10.2024 | Katrin Neumann | Bild: imago images/Steinach

Zwei Jahre ist es her, dass Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung Daten zur Ermittlung des Grundstückswerts ans Finanzamt melden mussten. Obwohl die neu geregelte Grundsteuer ab 2025 gilt, wissen die meisten Eigentümer in Brandenburg immer noch nicht, wie viel sie in Zukunft zahlen müssen.

  • Höhe der neuen Grundsteuern in vielen Kommunen noch immer ungewiss
  • Daten zur Festlegung der Steuer liegen größtenteils vor
  • Städte- und Gemeindebund wartet dennoch auf Empfehlung des Finanzministeriums

Lars Eichert drängt zur Eile: "Für den Bürger ist das äußerst unangenehm. Er weiß gar nicht, was auf ihn zukommt." Der Landeschef der Eigentümervereinigung Haus und Grund hat wenig Verständnis dafür, dass Brandenburger Grundstücks- und Wohnungsbesitzer noch immer nicht wissen, wie hoch ihre Grundsteuer ab dem kommenden Jahr ist.

In Berlin seien die Zahlen schon bekannt. Und auch in Brandenburg lägen genügend Daten vor, um die neuen Steuersätze zu berechnen. Allerdings hielten die Städte und Gemeinden damit noch hinter dem Berg. "Mir sind keine Eigentümer bekannt, die schon wissen, wie viel sie zahlen müssen", sagt Eichert.

Transparenzregister als Orientierungshilfe

Der Grund dafür ist offenbar einfach: Die Kommunen warten auf ein Papier aus dem Finanzministerium, das sogenannte Transparenzregister. Komplizierter ist die Antwort auf die Frage, warum dieses Papier so wichtig ist: Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich zum einen aus dem Grundstückswert, den die Finanzämter in den vergangenen zwei Jahren neu bewertet haben; zum anderen aus dem Hebesatz, den die Kommunen festlegen.

Weil das Versprechen gilt, dass eine Kommune nach der Reform insgesamt keine höheren Grundsteuern einnehmen soll als davor, müssen die Hebesätze angepasst werden. Das Zauberwort heißt aufkommensneutral. Orientierungshilfe dafür ist das Transparenzregister, das für jede Kommune einen neuen Hebesatz ausweist. Das Register soll zeigen, wie hoch der Hebesatz von einer bestimmten Kommune festgesetzt werden müsste, um aufkommensneutral zu sein.

Finanzministerin: Daten liegen zum Großteil vor

Aus Sicht von Finanzministerin Katrin Lange (SPD) ist das fehlende Transparenzregister jedoch kein Grund, die Festlegung der Hebesätze in den Kommunen hinauszuzögern. Es handle sich dabei lediglich um ein freiwilliges Angebot des Ministeriums. Einziger Zweck: Bürger sollen überprüfen können, ob ihre Kommune den Hebesatz korrekt festgelegt hat. Auch ohne Register seien viele Kommunen "jetzt schon in der Lage, Hebesätze zu definieren", sagt Lange. Einige hätten das schon getan.

Mit der Transparenz ist es allerdings so eine Sache. Offenbar haben viele Kommunen die Sorge, mit ihren Berechnungen von den Werten im Transparenzregister abzuweichen. Um Ungemach zu vermeiden, wenn im Transparenzregister ein anderer Hebesatz steht als der, den die Gemeinde errechnet hat, wollen sie sich lieber gleich am Wert aus dem Register orientieren.

Eigentümer müssen sich weiter gedulden

Der Präsident des Städte- und Gemeindebunds, Oliver Hermann, erklärt mögliche Abweichungen so: Den Finanzämtern stünde bei der Hebesatz-Berechnung eine größere Datenmenge zur Verfügung. Die Fehlerquote sei daher voraussichtlich geringer. Er bittet Eigentümer daher noch um etwas Geduld. Eine verbindliche Aussage zur Höhe der Grundsteuer sei schließlich besser als eine schnelle, so Hermann.

Viel Zeit bleibt für die Erstellung des Transparenzregisters jedoch nicht mehr. Anfang November müsse das Dokument vorliegen. Erst dann können laut Städte- und Gemeindebund Kommunen ihre Haushaltsplanungen oder -satzungen rechtzeitig verabschieden – und die Steuerbescheide wie gewohnt zu Beginn des kommenden Jahres an die Eigentümer verschicken. Andernfalls heißt es weiter: Warten auf den Hebesatz.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 12.10.2024, 19:30 Uhr

Beitrag von Michael Schon

30 Kommentare

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  1. 30.

    Vielen Dank. Für den Hinweis.
    Eigentümer ist dann derzeit wer?
    Lt Kaufvertrag? Lt Eintrag im Grundbuch.
    Mit dem Übergang des Eigentum gehen welche Rechte und Pflichten zum neuen Eigentümer über?
    Wenn das im Kaufvertrag nicht niedergeschrieben ist?
    Was dann. Na, sie wer es bestimmt wissen.
    Ob, und wie weit, ich die Geschichte, glaube, ist dann meine Frage, da stimme ich ihnen zu.
    Also, informiere ich mich, wer hat per zivilen Vertrag die Steuerlast übernommen. Ach egal.

  2. 29.

    Das Finanzamt muss ändern, damit Gemeinde steuern eintreiben kann. Hat nix mit Grundbuch zu tun! Solange keine Steueränderung, solange muss altbesitzer zahlen! So einfach!!!!!! Nennt man auch Steuerpflicht! Bitte informieren sie sich, bevor sie ihren Quatsch loslassen!!!

  3. 28.

    Weil der Grundlagenbescheid über den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt an die Gemeinden mitgeteilt wird. Die Erklärungen zur Grundsteuerreform wurden vom Finanzamt und nicht von den Gemeinden angefordert.
    Nur gegen den Messbetrag kann der Grundbesitzeigentümer Einwendungen beim Finanzamt erheben.

  4. 27.

    In Berlin stehen alle nötigen Parameter bereits fest, jeder kann seine neue Grundsteuer selbst berechnen. Dennoch hat es das Finanzamt schon seit Monaten nicht geschafft, die Bescheide zu verschicken. Meine Gst. wird von ca. 363 Euro auf ca. 830 Euro steigen. Widerpsurch wurde bereits bei der Bestimmung des Grundstückswertes eingelegt, so wie auch von vielen Nachbarn. Bin gespannt.

  5. 26.

    Das Grundsteueraufkommen soll gleich bleiben, aber die Verteilung der Last auf die Grundstücke gerechter erfolgen. Die Bewertungskriterien sind für alle gleich, nur der jeweilige Hebesatz in jeder Gemeinde ist spezifisch. Die Bodenrichtwerte variieren innerhalb der Gemeinde und berücksichtigt den "Wert" des Objektes.
    Was einen Wundern kann ist wieso für den Hebesatz noch nicht bekannt ist.

  6. 25.

    Sie meinen das gesamte System.
    Sie meinen BLACK ROCK und CO KG AG usw.
    Es kam Anfang der 2000er Jahren die Meinung auf, die Steuererklärung gehöre auf einen Bierdeckel. Nun fast 25 Jahre später, gibt es immer noch mehrere Anlagen zum Bierdeckel. Das ist hier nicht das Thema. Und die Frage paßt auch nicht in 1.000 Zeichen.
    Die Grundsteuer, wird von bestimmten Kreisen kaputt geredet. Warum ? Paßt auch nicht in 1.000 Zeichen. Und ob dar an den Chef - Redakteur eine SMS ging, vermag ich auch nicht zu sagen.
    In meiner Gemeinde / Stadt gab es in 2022 eine öffentliche Veranstaltung des Finanzamtes. Und die Frage aus dem Publikum zeugte davon, daß sie, die Fragenden, ihr eigenes Grundbuch nicht verstehen, nicht lesenkönnen, sich laut über die Grundsteuer aufregen.

  7. 24.

    Die Grundsteuer ist doch nur ein Teil des Problems, dass auch in den Beiträgen zum Ausdruck kommt. Viele Bereiche die das Leben der Bürger und Unternehmen ausmachen sind unzureichend finanziert, obwohl es das Geld der Bürger und Unternehmen ist. Das Steuersystem Deutschlands trägt drastisch ausgedrückt noch feudalistische Züge. Vom eingesammelten Geld bedienen sich Kaiser und 16 Könige und der Rest wird gönnerhaft und häufig planlos verteilt. Gemeinden werden versu. Finanzsituation zu verbess.

  8. 23.

    Welch ein Unsinn.
    Das Eigentum schreibt im Grundbuch wer um?
    Gibt es Gründe, das die Änderungen nicht eingetragen werden kann. Gegen jeden Bescheid gibt es die Möglichkeit des Einspruches. Und die Aussetzung des Vollzuges.

  9. 22.

    Das Gericht in einem Urteil schrieb, dass die Berechnung und Wertansätzen, nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entspricht. Werte zum 1. Januar 1964 bzw zum 1. Januar 1935, sind auch ein wenig in die Jahre gekommen.
    Zweitens stand im Gesetz, dass alle paar Jahre die Werte angepasst werden sollen, dieses ist nie geschehen.
    die Entscheidung des Gesetzesgebers, alles neu aufzusetzen, war die Entscheidung nach dem Urteil. Der Flickenteppich in Deutschland, jedes Bundesland hat seine eigene Reform, kam aus Bayern. Nur so am Rande.
    Im neuen Abschnitt des BewG steht etwas von alle Sieben Jahre. Also zum 1.1.2029 steht die Frage an, hat sich am Grundstrück etwas verändert.

  10. 21.

    Liebe Gemeinde, liebe Stadt.
    Liebe Bürgermeisterin, liebe Bürgermeister der Kommunen.
    Ob ich es witzig finde, dass so viel Gerede wird? Ich frage einmal für einen Freund, über die Höhe der Steuer des Nachbar Grundstücks. Finde den Fehler.

  11. 20.

    Klare Ansage, bis zum Jahresende ist noch Zeit. Ich weis wie hoch der Messbetrag ist. multiplizieren mit dem hebesatz ergibt die Steuerlast. Dar dieser hebesatz nicht bekannt ist, schätzen wir den Korridor der möglichen Zahlungen.
    Und beschweren, worüber? Der Messbetrag ist erheblich kleiner als der alte Wert, ca. die Hälfte.
    Um die Frage ging es im Urteil.
    Und es soll Grundstück geben, die hatten im Jahr 50 EUR zu zahlen. Der neue Wert könnte 350 EUR sein. Das die sich sehr laut beschweren, das es jetzt das siebenfache sei. Ist rechnerisch richtig. Vergessen, dass mehrere dekaden die GrSt ein Apfel und ein Ei waren.
    Das Einige, aus der allwissend Hand, kurz schreiben, die EU sei einmal wieder an allem zuständig, gehört auch zu den narrativen.

  12. 19.

    Den Grundsteuerbescheid erhalte ich von der Gemeinde, die Überweisung geht an die Gemeinde. Warum sollte ich beim Finanzamt anrufen?

  13. 18.

    Ich habe im vorigen Jahr mein Haus verkauft. Ich mußte in diesem Jahr noch die Grundsteuer bezahlen, das wird im nächsten Jahr auch so kommen. Nur weil das Finanzamt zu langsam arbeitet und die Eigentümerverhältnisse nicht ändert!

  14. 17.

    Danke für den Hinweis, auch an Mitleser @12, hab mich geirrt.
    Es wird Klagen hageln und es geht ja nicht nur um die 42% Eigentümer, sondern auch um Mieter, die zur Kasse gebeten werden.
    Für sehr viele Eigentümer wird es teurer oft 100%. Dass die Kommunen Geld brauchen, ist klar. Am Ende der Geschichte werden Eigentümer für ihre selbstgenutzte Immobilie Lastenzuschuss beantragen. Falls Sie Anspruch darauf haben, wird es sich herumsprechen und viele Eigentümer, die bislang gar nicht wussten, dass sie dieses "Eigentümerwohngeld" erhalten können, werden dann Anträge stellen. Mehr Bürokratie geht nicht.

  15. 16.

    Wieder wird der schwarze Peter in einem Bericht den Gemeinden zugeschoben. Dass das Finanzministerium garnicht mit den Gemeinden und Kommunen im Austausch ist, wird nicht berichtet.

  16. 15.

    Der Beitrag des rbb gibt zu wenig Informationen zum Sachstand GrSt Reform wieder. Ich kann die Sicht seitens der Gemeinde wiedergeben.
    Ich arbeite in der Steuerabteilung einer Kommune. Seitens des Finananzministeriums kam in den zwei Jahren keine Kommunikation, Rückmeldung zu erklärten Grundsteuererklärungen bzw. übermittelten Bescheiden. Der Bürger ruft wegen seiner Grundsteuer und Frustablassen über diese Reform nicht beim Finanzamt an, sondern bei der Gemeinde.

  17. 14.

    Das Dilemma: Wenn die Grundsteuer nicht höher ausfallen darf, dann müssten die Hebesätze gesenkt werden. Werden diese gesenkt, werden gleichzeitig die Kommunen vom Land „bestraft“ und die Umlage als einzige nennenswerte Einnahme vermindert. Was für ein Teufelspreis... Die Steuer wird wohl stark steigen und ist damit eine Enteignung für Bewohntes. Besser ist eine kommunale Finanzierung der Kommunen über die Lohnsteuer.

  18. 13.

    Mit der EU hat die Neuregelung der Grundsteuer nichts, wirklich garnichts zu tun. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das über die Bevorzugung der Grundeigentümer bei der Steuerbelastung im Vergleich zu anderen Steuerquellen nicht erfreut war. Jetzt will die Politik die Steuer neutral neu regeln. Das war nicht Sinn des Urteils, aber man will es sich nicht mit den 40% Hauseigentümern (inzwischen auch im Osten, für alle Freunde der Nachwendebenachteiligtenlyrik) verderben.

  19. 12.

    Das hat mit der EU nichts zu tun. Das alte Verfahren mit den uralten Grundstückswerten war mit dem Grundgesetz unvereinbar. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht richtigerweise die alte Rechtslage kassiert und eine Neuregelung gefordert. Es soll gerechter werden, weil die alten Werte nicht die wirkliche Situation widerspiegelten. Damit werden manche mehr, manche weniger und manche vielleicht gleichviel zahlen müssen, im Ergebnis soll aber der gleiche Gesamtbetrag bei den Gemeinden ankommen, wie nach alter Rechtslage.

  20. 11.

    Also ich finde die Wartezeit langsam auch unangemessen. Hoffentlich muss man dann nicht auch noch rückwirkend zahlen.

    Ansonsten befürchte ich auch, dass es teuer wird.
    Ausserdem finde ich das Brandenburg sowieso zu wenig für seine Bürger macht, denn hier ist die Grunderwerbssteuer ebenfalls unangemessen hoch. In einem Flächenland ist das unangemessen.

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