Grundsteuerreform - Brandenburg wartet auf den Hebesatz

Do 10.10.24 | 19:06 Uhr | Von Michael Schon
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Symbolbild: Eingerüstete Einfamilienhäuser in Brandenburg. (Quelle: imago images/Steinach)
Bild: imago images/Steinach

Zwei Jahre ist es her, dass Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung Daten zur Ermittlung des Grundstückswerts ans Finanzamt melden mussten. Obwohl die neu geregelte Grundsteuer ab 2025 gilt, wissen die meisten Eigentümer in Brandenburg immer noch nicht, wie viel sie in Zukunft zahlen müssen.

  • Höhe der neuen Grundsteuern in vielen Kommunen noch immer ungewiss
  • Daten zur Festlegung der Steuer liegen größtenteils vor
  • Städte- und Gemeindebund wartet dennoch auf Empfehlung des Finanzministeriums

Lars Eichert drängt zur Eile: "Für den Bürger ist das äußerst unangenehm. Er weiß gar nicht, was auf ihn zukommt." Der Landeschef der Eigentümervereinigung Haus und Grund hat wenig Verständnis dafür, dass Brandenburger Grundstücks- und Wohnungsbesitzer noch immer nicht wissen, wie hoch ihre Grundsteuer ab dem kommenden Jahr ist.

In Berlin seien die Zahlen schon bekannt. Und auch in Brandenburg lägen genügend Daten vor, um die neuen Steuersätze zu berechnen. Allerdings hielten die Städte und Gemeinden damit noch hinter dem Berg. "Mir sind keine Eigentümer bekannt, die schon wissen, wie viel sie zahlen müssen", sagt Eichert.

Transparenzregister als Orientierungshilfe

Der Grund dafür ist offenbar einfach: Die Kommunen warten auf ein Papier aus dem Finanzministerium, das sogenannte Transparenzregister. Komplizierter ist die Antwort auf die Frage, warum dieses Papier so wichtig ist: Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich zum einen aus dem Grundstückswert, den die Finanzämter in den vergangenen zwei Jahren neu bewertet haben; zum anderen aus dem Hebesatz, den die Kommunen festlegen.

Weil das Versprechen gilt, dass eine Kommune nach der Reform insgesamt keine höheren Grundsteuern einnehmen soll als davor, müssen die Hebesätze angepasst werden. Das Zauberwort heißt aufkommensneutral. Orientierungshilfe dafür ist das Transparenzregister, das für jede Kommune einen neuen Hebesatz ausweist. Das Register soll zeigen, wie hoch der Hebesatz von einer bestimmten Kommune festgesetzt werden müsste, um aufkommensneutral zu sein.

Finanzministerin: Daten liegen zum Großteil vor

Aus Sicht von Finanzministerin Katrin Lange (SPD) ist das fehlende Transparenzregister jedoch kein Grund, die Festlegung der Hebesätze in den Kommunen hinauszuzögern. Es handle sich dabei lediglich um ein freiwilliges Angebot des Ministeriums. Einziger Zweck: Bürger sollen überprüfen können, ob ihre Kommune den Hebesatz korrekt festgelegt hat. Auch ohne Register seien viele Kommunen "jetzt schon in der Lage, Hebesätze zu definieren", sagt Lange. Einige hätten das schon getan.

Mit der Transparenz ist es allerdings so eine Sache. Offenbar haben viele Kommunen die Sorge, mit ihren Berechnungen von den Werten im Transparenzregister abzuweichen. Um Ungemach zu vermeiden, wenn im Transparenzregister ein anderer Hebesatz steht als der, den die Gemeinde errechnet hat, wollen sie sich lieber gleich am Wert aus dem Register orientieren.

Eigentümer müssen sich weiter gedulden

Der Präsident des Städte- und Gemeindebunds, Oliver Hermann, erklärt mögliche Abweichungen so: Den Finanzämtern stünde bei der Hebesatz-Berechnung eine größere Datenmenge zur Verfügung. Die Fehlerquote sei daher voraussichtlich geringer. Er bittet Eigentümer daher noch um etwas Geduld. Eine verbindliche Aussage zur Höhe der Grundsteuer sei schließlich besser als eine schnelle, so Hermann.

Viel Zeit bleibt für die Erstellung des Transparenzregisters jedoch nicht mehr. Anfang November müsse das Dokument vorliegen. Erst dann können laut Städte- und Gemeindebund Kommunen ihre Haushaltsplanungen oder -satzungen rechtzeitig verabschieden – und die Steuerbescheide wie gewohnt zu Beginn des kommenden Jahres an die Eigentümer verschicken. Andernfalls heißt es weiter: Warten auf den Hebesatz.

Sendung: rbb24 Inforadio, 10.10.2024, 18 Uhr

Beitrag von Michael Schon

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13 Kommentare

  1. 13.

    Mit der EU hat die Neuregelung der Grundsteuer nichts, wirklich garnichts zu tun. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das über die Bevorzugung der Grundeigentümer bei der Steuerbelastung im Vergleich zu anderen Steuerquellen nicht erfreut war. Jetzt will die Politik die Steuer neutral neu regeln. Das war nicht Sinn des Urteils, aber man will es sich nicht mit den 40% Hauseigentümern (inzwischen auch im Osten, für alle Freunde der Nachwendebenachteiligtenlyrik) verderben.

  2. 12.

    Das hat mit der EU nichts zu tun. Das alte Verfahren mit den uralten Grundstückswerten war mit dem Grundgesetz unvereinbar. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht richtigerweise die alte Rechtslage kassiert und eine Neuregelung gefordert. Es soll gerechter werden, weil die alten Werte nicht die wirkliche Situation widerspiegelten. Damit werden manche mehr, manche weniger und manche vielleicht gleichviel zahlen müssen, im Ergebnis soll aber der gleiche Gesamtbetrag bei den Gemeinden ankommen, wie nach alter Rechtslage.

  3. 11.

    Also ich finde die Wartezeit langsam auch unangemessen. Hoffentlich muss man dann nicht auch noch rückwirkend zahlen.

    Ansonsten befürchte ich auch, dass es teuer wird.
    Ausserdem finde ich das Brandenburg sowieso zu wenig für seine Bürger macht, denn hier ist die Grunderwerbssteuer ebenfalls unangemessen hoch. In einem Flächenland ist das unangemessen.

  4. 10.

    Wenn schon, dann eurokratischer Aufwand, verzapft hat das die EU und die EU-Länder müssen den Quark, äähm die Reform einer Grundsteuer, die m.E. die Autonomie der deutschen Bundesländer und Stadtstaaten beschneidet, umsetzen. Wäre schon schön, wenn die EU mal andere Probleme erkennen und beheben würde.

  5. 9.

    Ein weiteres Problem sind die Schlüsselzuweisungen des Landes. Wenn die Kommunen Steuereinnahmen aus der Grundsteuer unter dem Landesdurchschnitt einnehmen werden die Kommunen die Schlüsselzuweisungen gekürzt und damit gezwungen Steuererhöhungen vorzunehmen. Wenn sie höhere Grundsteuern kassieren hebt das den Landesdurchschnitt des Aufkommens. Da aber die Kommunen den Landesdurchschnitt nicht kennen, müssen sie blind fliegen. Das ist gerechte Steuerpolitik nach Art der SPD

  6. 8.

    Warum gibt es die Reform wenn die Gemeinden nicht mehr einnehmen sollen als vorher? Erschließt sich mir nicht. Warum dann der riesige bürokratische Aufwand?

  7. 6.

    Summe(hebesatzALT * grundwertALT) = X
    Summe(hebesatzALT * grundwertNEU) = Y
    hebesatzNEU = hebesatzALT * (X : Y)

    Wenn alle Grundstücke und die korrekten Werte vom Finanzamt verwendet werden, sollte der korrekte Hebesatz herauskommen. Schummeln geht eigentlich nicht, weil der Betrag der Einnahmen aus der Grundsteuer in der nächsten Jahresabrechnung drin steht. Der Wert muss mit dem Vorjahr übereinstimmen.

  8. 5.

    Also meine Wissens tritt die Definition wie folgt ein: Kraft mal Kraftarm ist gleich Last mal Lastarm. Dies ist unveränderlich, quasi Gesetz, Naturgesetz!

  9. 4.

    Na da bin ich gespannt was da raus kommt. Mein Wert vom Finanzamt ist jetzt schon doppelt so hoch wie der derzeitige Hebesatz von der Gemeinde.
    Von wegen " keine Bereicherung".

  10. 3.

    Warum nennen die Kommunen nicht einfach ein ungefähres Fenster, in dem sich der Hebesatz nach ihren Berechnungen voraussichtlich bewegen wird und verweisen darauf, dass der Hebesatz erst später in Höhe der Angabe im kommenden Transparenzregister verbindlich festgesetzt wird? Dann ist das Thema erstmal vom Tisch. Geheimniskrämerei bringt doch nur Unmut.

  11. 2.

    Ne, Verzugskosten werden auflaufen, wer wird sich Anwaltlich dagegen auflehnen?
    Wie bei überhöhten Betriebskostenabrechnungen, selbst wenn 10% wiedersprechen und die anderen zahlen ist ein Gewinn absehbar!

  12. 1.

    Ist bestimmt für alle ein Weihnachtsgeschenk, da werden wir uns aber freuen.

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