Steuerreform - Grundsteuer-Erhöhung: Wohl nur moderate Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter

Mi 21.02.24 | 14:28 Uhr
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Finanzsenator Stefan Evers (CDU) stellt den neuen Hebesatz für die Grundsteuer vor, die ab Januar 2025 gelten soll.(Quelle:rbb)
Audio: rbb24 Inforadio | 21.02.2024 | Jonas Ziegler | Bild: rbb

Eine neue Grundsteuer wird in Berlin ab Januar 2025 erhoben. Die Kosten dürften für viele nicht deutlich steigen. Trotzdem müssen einige Eigentümer jetzt mit einer Steuererhöhung rechnen - vor allem in den östlichen Bezirken der Stadt.

  • Grundsteuer-Hebesatz soll von 810 Prozent auf 470 Prozent sinken
  • Grundsteuer wird sich eher für Eigentümer in den östlichen Bezirken erhöhen
  • Für etwa 80.000 Berliner Kleingärtner entfällt die Grundsteuer nach dem Bundeskleingartengesetz

Bei der Reform der Grundsteuer, dürfte die von Eigentümerverbänden befürchteten massiven flächendeckenden Kostensteigerungen für Eigentümer und auch für Mieter ausbleiben.

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) stellte am Mittwoch die Eckpunkte für die Reform der Grundsteuer in Berlin vor. Demnach soll der Hebesatz von aktuell 810 Prozent auf 470 Prozent sinken. Der Schritt sei notwendig, um untragbare Belastungen für Grundstückseigentümer und Mieter durch die Neuregelung der Grundsteuer zu vermeiden, sagte er. Der Hebesatz ist einer von drei Werten, die für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden.

Der Wert der sogenannten Steuermesszahl bleibt in Berlin bei 0,31 Promille für Wohngrundstücke. Teurer wird es für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke, da steigt die Steuermesszahl auf 0,45 Promille. Mit diesen Anpassungen dürften die auch von Eigentümerverbänden befürchteten massiven flächendeckenden Kostensteigerungen für Eigentümer und auch für Mieter ausbleiben.

Zusätzlich wird es noch eine Härtefallregelung geben, wenn Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien durch etwaige Erhöhungen in eine existenzielle Schieflage geraten.

Kleingärtner von Grundsteuer befreit

Pauschal lässt sich sagen, dass sich die Grundsteuer eher für Eigentümer in den östlichen Bezirken erhöhen wird. Hier wurde bislang auf Basis völlig veralteter Werte gerechnet, was vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war. Allerdings kann es in Einzelfällen auch innerhalb von Bezirken Anpassungen sowohl nach unten als auch nach oben geben.

Finanzsenator Evers unterstrich erneut, dass das Ziel der Grundsteuerreform mehr Gerechtigkeit sei. Es gehe ausdrücklich nicht darum, die Einnahmen des Staates zu steigern. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. In Berlin lag das Aufkommen im vergangenen Jahr bei rund 860 Millionen Euro.

Erfreuen dürfte die Reform zahlreiche Kleingärtner. Sie werden, sofern sie dem Bundeskleingartengesetz unterliegen, von der Grundsteuer befreit. Im Schnitt macht das 16 Euro pro Kleingärtner und Jahr aus. Davon dürften rund 80.000 Kleingärtner profitieren.

Die neue Grundsteuer wird ab Januar 2025 erhoben.

Befürchtungen des Bunds der Steuerzahler

Der Vorsitzende des Bund der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, hat die angekündigte Senkung des Grundsteuerhebesatzes grundsätzlich begrüßt. Er befürchtet jedoch, dass die neue Bewertung im Bundesmodell in zahlreichen Fällen zu realitätsfernen Grundsteuerwerten geführt hat. Ab dem Jahr 2025 wird das aus seiner Sicht bei vergleichbaren Wohnungen zu völlig unterschiedlichen Grundsteuerbeträgen führen. Die Anpassung bei den Grundsteuermesszahlen würde daran nichts ändern, so Kraus weiter.

Sendung: rbb24 Inforadio, 21.02.2024, 12:20 Uhr

78 Kommentare

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  1. 78.

    „Für ein Nullsummenspiel gilt: wenn einer das Doppelte zahlt, dann zahlt ein anderer nichts.“

    …oder 4 andere jeweils ¾ des bisherigen Betrags.

  2. 76.

    M.R.:
    "Antwort auf [Realität] vom 21.02.2024 um 15:04
    Finden Sie es richtig, dass jemand, der selbst alle Kosten für die Errichtung seines Wohnraums getragen hat, auf diese Kosten bereits Mehrwertsteuer und (anteilig) Grunderwerbsteuer entrichtet hat, jetzt nochmals eine Steuer entrichten muss auf fiktive(!) Mieteinnahmen, welche er als Selbstnutzer eines Eigenheimes definitiv nicht hat?"

    JA!

    1. EIgentum verpflichtet!

    2. Die Erde - also aller Grund und Boden - ist für alle Lebewesen da! Wenn einige Menschen für sich ein exklusives Recht (Grundeigentum) beanspruchen, dann haben Sie der Gesellschaft dafür etwas zu zahlen, dass sie andere Menschen von diesem Grund und Boden ausschließen! Das ist gerecht!

  3. 75.

    Haben Sie meinen Kommentar richtig gelesen?
    "Man kann grundsätzlich über die Grundsteuer diskutieren"
    Reicht Ihnen das als Antwort nicht aus? Genau das meinte ich damit, dass man auch grundsätzlich über die Grundsteuer diskutieren kann, aber darauf wird sich der Staat eben nicht einlassen, denn es ist eine wichtige Steuereinnahmequelle für ihn. Ich bin da einfach realistisch. Deswegen ist es völlig unerheblich, was ich für richtig halte, denn die Menschen, die darüber entscheiden, wird es 0,0 interessieren. Glauben Sie denn, dass jemals eine Regelung gefunden werden kann, die jedem gerecht wird? Das ist meiner Meinung nach unmöglich. Es wird immer Menschen geben, die sich benachteiligt fühlen oder es tatsächlich auch sind.

  4. 74.

    Finden Sie es richtig, dass jemand, der selbst alle Kosten für die Errichtung seines Wohnraums getragen hat, auf diese Kosten bereits Mehrwertsteuer und (anteilig) Grunderwerbsteuer entrichtet hat, jetzt nochmals eine Steuer entrichten muss auf fiktive(!) Mieteinnahmen, welche er als Selbstnutzer eines Eigenheimes definitiv nicht hat? Während das Land Berlin es nicht hinbekommt, ausreichend und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen? Wenn der Eigentümer einer Immobilie diese eines Tages wieder verkauft, also tatsächlich zu Geld macht, fällt erneut Grunderwerbsteuer an. Erklären Sie mir bitte mal, was an der Grundsteuer überhaupt „gerecht „ ist.

  5. 73.

    Der Widerspruch gegen den Grundsteuerwert-Bescheid sollte sich gegen den Vervielfältiger (Faktor) gem. Anlage 37 zum BewG gerichtet haben, da die Grundsteuer jährlich zu zahlen ist und nicht mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.
    Ich habe keine Immobilie und bin deshalb, wie jeder Mieter, nicht widerspruchsberechtigt.

    Der Vervielfältiger macht Sinn zur Feststellung des Verkehrswertes durch Gutachter bei Veräußerung/Erwerb, aber nicht bei der laufenden Grundsteuer.
    Das Finanzamt hat keine Info zum Sanierungsstand des Gebäudes und kann die Restnutzunsdauer gar nicht einschätzen.
    Das FA rechnet einfach
    80 - (2022 - Baujahr) = Restnutzungsdauer.

    Zur Ermittlung des Grundsteuerwertes sollte der Vervielfältiger immer 1 sein.
    Der höhere Wert einer neuen Immobilie wird schon indirekt bei der Ermittlung des Rohertrages berücksichtig; denn für eine neuere Immobilie gelten höhere steuerliche Ansätze für erzielbare Kaltmieten.

  6. 72.

    Was mir in der ganzen Diskussion fehlt ist, was die Entscheidungsgrundlage war, den Hebesatz auf 470% zu senken. Nach den vorherigen Äußerungen sollte man ja annehmen, dass die jetzt vorliegenden Daten von mindestens 90% der Eigentümer zu dieser Reduzierung geführt haben und auch zukünftig die Berliner Grundsteuereinnahmen bei jährlich ca. 900 Millionen Euro liegen. Oder werden es trotz gegenteiliger Behauptungen plötzlich 1,5 Milliarden Euro sein? Diese Fragen sollten eigentlich vom RBB an die Senatsverwaltung gestellt werden.

  7. 71.

    „Was geschieht, wenn der Wert der Grundstückes sich erheblich verbessert oder verschlechtert? “

    Bei erheblichen Wertänderungen (mehr als 15.000€) durch Bau- oder Abrissmaßnahmen o.ä. innerhalb dieser 7 Jahre wird auch zwischendurch die Grundsteuer neu berechnet, und zwar ab dem Jahr nach der Werterhöhung oder -minderung.
    Wertänderungen, die durch Änderungen der Bodenrichtwerte, der Baupreise oder einfach der Abnutzung der Gebäude (Abschreibung) zustande kommen, werden aber erst nach den 7 Jahren wieder berücksichtigt.

  8. 70.

    Für ein Nullsummenspiel gilt: wenn einer das Doppelte zahlt, dann zahlt ein anderer nichts.
    Ich warte auch auf die, die jetzt fast nicht an Grundsteuer bezahlen müssen :-)

    Es gibt eine Art variablen Mindest-Grundsteuerwert, so dass niemand Null bezahlt, außer er kann sich von der Grundsteuer befreien lassen.

  9. 69.

    Das Alter des Wohngebäudes hat eine wichtige Einflussgröße für den Grundsteuerwert.
    Wobei von 80 Jahren Nutzungsdauer ausgegangen wird.
    Bei über 80 Jahre alten Häuser ist der Faktor 0,98 ( bei jetzigen Liegenschaftszinssatz).
    Bei 20 Jahre alten Häusern ist der Faktor bei ca. 30 und bei 3 Jahre alten Häusern bei 37.
    Deshalb kann der Nachbar mit seinen neuen Haus jetzt eine 3-fach Grundsteuer zahlen müssen.

    Wird das alte Haus aber saniert, dann kann die Lebensdauer des Gebäudes neu bewertet werten und die Grundsteuer sprunghaft steigen.

    Tendenziell wird der Grundsteuerwert in 7 Jahren sinken, weil die Bestands-Wohngebäude weniger Restnutzungsdauer haben.
    Aber dann wird am Hebesatz gedreht.

  10. 68.

    Ich habe mit angebenden Messbetrag und dem Hebesatz nachgerechnet. Bei uns ergibt sich eine Erhöhung auf das Siebenfache. Es wird sich natürlich keine Erhöhung des Steueraufkommens ergeben, haben Sie die Nase des Senators wachsen sehen.

  11. 67.

    Grundstück in Mahlsdorf mit kleinem Bungalow drauf

    Grundsteuer bis 2024: ca. 80 EUR
    Grundsteuer ab 2025: ca.1.000 EUR

    Also moderater Anstieg um das 12,5 fache.

    Grundstück daneben, gleiche Größe aber Einfamilienhaus drauf, zahlt ca. die Hälfte. Genau meine Definition von Gerechtigkeit!

  12. 66.

    „Wird das denn vom Finanzamt jährlich eingepreist“

    Es ist vorgesehen, alle 7 Jahre die für alle Grundstücke die Grundlagen für die Grundsteuer neu zu ermitteln. – Hoffen wir mal, dass es mit der heutzutage möglichen technischen Unterstützung auch klappt und diese sogenannte Hauptfeststellung nicht wieder ausgesetzt wird wie bei der alten Grundsteuer, wo eigentlich alle 6 Jahre eine komplette Neuberechnung vorgesehen war.

    Und übrigens: dass die Bodenrichtwerte vielleicht zu hoch sind, hat eher keinen Einfluss auf die Grundsteuer – solange *alle* Bodenrichtwerte zu hoch sind. Wichtig ist das Verhältnis der Bodenrichtwerte untereinander. Dass ein Grundstück am Ku'damm mehr wert ist als eines in Eiskeller, dürfte ja wohl unstrittig sein.
    Würde man die Bodenrichtwerte beispielsweise nur zu 50% ansetzen, müsste der Hebesatz doppelt so hoch sein, um in der Summe wieder aufs gleiche Steueraufkommen zu kommen (vereinfacht gesagt).

  13. 65.

    „Bei uns wird die Steuer um über 50 Prozent steigen. Wenn ich die Kommentare so durchgelese, bin ich da nicht allein“
    Ich schätze mal, es wird sich hier keiner melden und jubeln, dass er künftig weniger Grundsteuer zu zahlen hat – die Welle der Missgunst und des Hasses, die entgegenkommen würde, ist ja abzusehen. Von daher dürften die Kommentare kein realistisches Lagebild ergeben.

  14. 64.

    Hier hat der rbb falsch recherchiert und berichtet. Die Grundsteuer wird sich bei vielen im Osten der Stadt mindestens verdreifachen, wenn es sich um Neubauten handelt. Der toll reduzierte Hebesatz ändert doch an dieser Tatsache gar nichts. Wir kleinen Hausbesitzer werden unverschämt enteignet! Hier muss nachgebessert werden!!!

  15. 63.

    Vielen Dank für den Hinweis.
    Was geschieht, wenn der Wert der Grundstückes sich erheblich verbessert oder verschlechtert?
    Z. B. Um 20.000 EUR
    20.000 x 0.31 ‰ x 4.50 = 27,50 €
    Gibt es dann einen neuen Bescheid?
    Erst nach sieben Jahren oder vorher?

  16. 62.

    Was genau hat jemand davon, wenn das Finanzamt einen theoretischen Wert festlegt, den das Haus zum einen nicht hat und zum anderen keine Rolle spielt, wenn man dort wohnen bleiben möchte? Das reale Einkommen um die Grundsteuer zu bezahlen steigt nämlich nicht. Weder beim Selbstnutzer noch beim Mieter.

  17. 61.

    Grundstück 600m2 in Mahlsdorf, kleiner Bungalow, Grundsteuer nun mehr als verdreifacht. Ich hab immer gearbeitet, hab mir mein Häuschen angespart, bin nun Rentnerin. Ich bin echt sauer. Wenn das eine moderate Erhöhung sein soll, bitte ich um moderate Erhöhung meine Rente um das Dreifache!!!

  18. 60.

    Grundsteuer bis 2024 :556,60€
    Grundsteuer ab 2025: 607,13€
    Selbstbewohntes 2 Familienhaus, Baujahr 1930, ehemals Ostberlin- am Stadtrand
    Der Bodenrichtwert ist in den letzten Jahren stark gestiegen.
    Mit dieser Erhöhung können wir leben.

  19. 59.

    Dein Grundstück ist also 892.000 EUR wert.
    Fast Vermögens-Millionär aber jammern.

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