Berlin -
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat sich für die Absenkung der Altersgrenze bei den Wahlen zum Landesparlament und für ein von der Staatsangehörigkeit unabhängiges Wahlrecht für Berlinerinnen und Berliner ausgesprochen. Für einen entsprechenden Antrag der Regierungskoalition gab es bei der Abstimmung im Plenum am Donnerstag eine Mehrheit.
Beides waren Forderungen der Initiative "Demokratie für alle". Ihr Anliegen, außerdem eine elektronische Möglichkeit für die Unterstützung von Volksbegehren einzuführen, wurde dagegen nicht berücksichtigt.
Die Umsetzung der Forderungen soll erst nach der Wiederholungswahl am 12. Februar angegangen werden.
16- und 17-Jährige sollen auch für AGH-Wahl zugelassen werden
Das Abgeordnetenhaus befürwortet mit der Zustimmung des entsprechenden Antrags die Absenkung des Wahlalters auf Landesebene von 18 auf 16 Jahre. Rot-Grün-Rot hatte sich bereits zuvor dafür stark gemacht und auch von der FDP das Signal für die Unterstützung der nötigen Verfassungsänderung bekommen. Bisher dürfen 16- und 17-Jährige in Berlin nur bei der Europawahl und der Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen mit abstimmen.
Außerdem soll das Wahlrecht für Menschen, die in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben, ausgeweitet werden - auch wenn sie keinen deutschen Pass besitzen. Das kann Berlin allerdings schon bei Wahlen für das Abgeordnetenhaus nicht einfach allein entscheiden und müsste das im Rahmen einer Bundesratsinitiative angehen.
Vorstoß geht Bündnis nicht weit genug
Das Bündnis "Demokratie für alle" kritisierte am Donnerstag, dass nur zwei der drei Forderungen aufgegriffen wurden. "Der Job ist noch nicht erledigt", sagte die Vorstandssprecherin von "Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg", Regine Laroche. "Es fehlt eine Positionierung zum Thema Online-Eintragung." Das sei befremdlich, weil alle Regierungsparteien digitale Unterschriftensammlung in ihren Wahlprogrammen hätten.
Das Bündnis "Demokratie für alle" hatte im Juni 25.851 Unterschriften für sein Anliegen eingereicht, von denen 21.500 gültig waren - mehr als für die Volksinitiative notwendig. Anders als bei einem Volksbegehren gibt es allerdings keine zweite Stufe, die dann gegebenenfalls mit einer Volksabstimmung endet.
Sendung: rbb24 Inforadio, 01.11.2022, 15:40 Uhr