Gerichtsentscheidung - "Reichsbürger" bekommt Rente nur mit gültigem Personalausweis

Di 21.11.23 | 18:24 Uhr
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Archivbild: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Quelle: imago images/Döring)
Audio: Antenne Brandenburg | 21.11.2023 | Nachrichten | Bild: imago images/Döring

Ein "Reichsbürger" aus Brandenburg mit Fantasieausweis muss vorerst auf seine Rente verzichten, bis er einen gültigen Personalausweis vorlegt. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg laut einer Mitteilung vom Dienstag entschieden.

Dass Behörden die Identität eines Zahlungsempfängers "anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates" überprüfen, sei "nicht zu beanstanden", so das Gericht. Rentenleistungen seien personengebundene Ansprüche und müssten nicht voraussetzungslos ausgezahlt werden. (AZ:. L 22 R 571/23 B ER)

"Staatsangehörigkeitsausweis" vom "Freistaat Preußen"

Der 65 Jahre alte Mann aus dem Landkreis Dahme-Spreewald habe es selbst in der Hand, durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments kurzfristig für eine Wiederaufnahme der Rentenzahlungen zu sorgen, betonte das Gericht. Der Mann wollte den Angaben zufolge durchsetzen, dass seine Rente ohne gültige Personaldokumente und ohne Bankkonto gebührenfrei in bar ausgezahlt wird.

Er vertrete die Auffassung, Staatsangehöriger eines "Freistaats Preußen" und kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein, hieß es. Von einer sogenannten "administrativen Regierung Freistaat Preußen" habe er ein Schriftstück mit der Bezeichnung "Staatsangehörigkeitsausweis zur Benutzung im Inland" erhalten. Damit konnte er laut Gericht weder ein Konto eröffnen, noch eine Barauszahlung seiner Rente erreichen.

Deutschlandweit rund 23.000 "Reichsbürger"

Deswegen zog der Mann zunächst vor das Sozialgericht Cottbus. Weil dies ohne Erfolg blieb, versuchte er es in der nächsthöheren Instanz - erfolglos. Die Entscheidung des Sozialgerichts ist nicht anfechtbar.

Als "Reichsbürger" werden Menschen bezeichnet, die die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Der Verfassungsschutz rechnete der Szene der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" im vergangenen Jahr deutschlandweit etwa 23.000 Menschen zu, 2.000 mehr als im Vorjahr.

Sendung: Antenne Brandenburg, 21.11.2023, 19 Uhr

61 Kommentare

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  1. 61.

    Man muss gar nicht Bürger der Bundesrepublik Deutschland sein, um seinen Anspruch aus der Rentenversicherung geltend machen zu können. Diese Typen sind ohne Frage bestenfalls durchgeknallt, schlimmstenfalls auch gefährlich, aber sie sind deswegen trotzdem nicht rechtlos. Der Anspruch auf Rente ist mit Beiträgen erarbeitet und kein staatlicher Gnadenakt. Das scheinen Einige hier nicht auseinander halten zu können. Ob ein Personalausweis als Nachweis der Existenz geeignet ist, ist juristisch schwer zu beantworten, denn den Ausweis gibt es nur gegen alten Ausweis oder Geburtsurkunde. Der eigentliche Nachweis ist also die Geburtsurkunde. Die Ausweispflicht existiert zwar, ist aber nur ein Ersatz und nicht der grundlegende Existenznachweis. Man braucht sie nicht umsonst etwa zum Heiraten.

  2. 60.

    Er sollte sich die Rente aber schon in Reichsmark auszahlen lassen.

  3. 59.
    Antwort auf [Henri] vom 22.11.2023 um 13:19

    "Das Anrecht wird schon infrage gestellt" Wo genau im Text finden Sie diese Aussage?

  4. 58.

    Interessant! Noch nie gehört. "Der Staatsangehörigkeitsausweis wird an deutsche Staatsangehörige ausgestellt, sofern die Staatsangehörigkeit nicht durch anderweitige Dokumente, insbesondere einen Pass oder Personalausweis, nachgewiesen werden kann. Rechtsgrundlage ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)" https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

  5. 57.

    Was ein Konto als Voraussetzung betrifft – da es kein gebührenfreies gibt (höchstens gab es das mal, aber nur für Onlinekonto, also mit aktuellem teurem Computer als Voraussetzung)– sollte jeder EU-Staat jedem Bürger so etwas zur Verfügung stellen, wenn er es zur Voraussetzung macht.

    Aus diesem Grunde sind ja auch Angaben wie Tel.-Nr, E-Mail etc. stets freiwillig, denn sonst müsste der Staat ggf. für die Kosten aufkommen. Auch TV, Zeitungen etc. treten hinter Bundesanzeiger zurück.

    Bargeld und Euro sind dt. Währung. Also sollte diese Variante eine gültige Variante sein.

  6. 56.

    Die Entscheidung ist richtig, Zustimmung. Aber: "Man kann ja kaum den Staat und seine Institutionen in Frage stellen, aber von denselben Leistungen verlangen." stimmt nicht. Es wird eine Versicherungsleistung eingefordert von der Rentenversicherung (ob die staatlich ist, spielt in dem Moment keine Rolle), das Anrecht auf diese Leistung wird auch lt. Artikel nicht in Frage gestellt (es gibt also EInzahlungen/Rentenpunkte), es geht nur um die Formalitäten der Auszahlung.

  7. 55.

    "Nein, eigentlich nicht, wenn man ihn richtig liest. Der Kläger wollte offenbar seine Rente in Bar ausgezahlt haben." Das steht nicht da. Es geht um die Wiederaufnahme (!) der Rentenzahlungen (das steht ganz klar im Text), es gab also schon vorher eine Rentenzahlung. Diese Zahlung muß entweder schon in bar erfolgt sein oder auf ein Konto. Wenn sie schon in bar erfolgte, ist die Frage, warum das neu beantragt werden mußte. Wenn sie vorher auf ein Konto erfolgte, ist die Frage, was mit dem Konto geschehen ist, daß ein neues Konto notwendig wurde (was richtigerweise auch nicht mit dem Phantasieausweis zu bekommen ist).

  8. 54.

    Richtige Entscheidung. Man kann ja kaum den Staat und seine Institutionen in Frage stellen, aber von denselben Leistungen verlangen. Vielleicht zahlt ihm ja der Fitzek oder irgend ein anderer Reichsdulli eine Rente ;-)

  9. 53.

    Finde es immer „witzig", wie diese selbsternannten Reichsbürger dann doch von unserem Sozialsystem profitieren wollen.

  10. 52.

    Und bei einer Polizeikontrolle nebst Frage nach gültigem Führerschein, Zulassung, Personalausweis legt er dann genau was vor? Auch so Phantasiedokumente oder wird er gar nicht kontrolliert, weil Freistaatskennzeichen mit Immunität? Vielleicht fährt er auch gar nicht in der Bundesrepublik, weil er selbige ablehnt?
    So viele Fragen...

  11. 51.

    Warum kann man das nicht auch beim Bürgergeld anwenden? Der " Freistaat Preußen" wird doch jedem Reichsbürger der keiner Tätigkeit nachgeht ,sicher auch das Geld auszahlen .

  12. 50.

    Entweder Artikel nicht gelesen oder deutsches Rentensystem nicht verstanden. Es geht hier nicht um irgendeine "Leistung" vom Staat, sondern um Rente, die sich der Betroffene sein Leben lang selbst erarbeitet hat. Anderenfalls hätte er überhaupt keinen Anspruch darauf.

  13. 49.

    „ Der Artikel wirft an der Stelle mehr Fragen auf, als er beantwortet zu den Hintergründen.“
    Nein, eigentlich nicht, wenn man ihn richtig liest. Der Kläger wollte offenbar seine Rente in Bar ausgezahlt haben. Zur Legitimation wurde von ihm die Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises (Personalausweis, Pass etc.)verlangt. Dies muss schon deshalb geschehen, um zu verhindern, dass dritte Personen in betrügerischer Weise eine Auszahlung an sich bewirken. Es ist also völlig in Ordnung, vor der Barauszahlung die Identität der Person zu prüfen. Ein Phantasieausweis ist hierzu nicht geeignet, die Auszahlung daher zu Recht zu verweigern.

  14. 48.

    Die Rente Bitte in Reichsmark auszahlen.

  15. 47.

    Ha, das sind die Besten. Deutschland nicht anerkennen, aber fleißig das Geld vom Staat kassieren. soll er doch die Leistung in seinem Staat beantragen. :-)

  16. 44.

    Wieso brauchen Reichsbürger eigentlich kein Visum um das Staatsgebiet von Deutschland zu betreten? Zieht einfach Mal einen schönen hohen Zaun als Grenze um die sogenannten Reichsgebiete und der Schwachsinn hat dann hoffentlich ein Ende. Den ersten kreativen Schritt haben die Behörden mit dem Personalausweis endlich Mal gemacht. Bravo!!!

  17. 43.

    ... und außerdem braucht er die Rente nicht wirklich, ist ja schließlich Reich-sbürger, also vermögend ...

    sorry, der musste jetzt sein :-)

  18. 42.

    Ja, im Reich als Reichsbürger leben, eigene Ämter, Ausweise, Orden, Gesetze, Fahne.... aber: die Rente denn doch als Bürger der BRD haben wollen. Ohne Personalausweis. Da geht's Gebläke los. Selten so flachen Haufen erlebt.

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