Pilotphase als Kompromiss - Berliner Senat einigt sich im Streit um die Bezahlkarte für Geflüchtete

So 24.11.24 | 16:38 Uhr
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Bezahlkarte für Flüchtlinge. (Quelle: dpa/ABBfoto)
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Audio: rbb24 Inforadio | 24.11.2024 | Trümper, Katharina | Bild: dpa/ABBfoto

Die Berliner Regierungsparteien CDU und SPD haben sich nach monatelangem Ringen auf eine Lösung bei der Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt. Die Bargeldobergrenze liegt nun doch bei 50 Euro, aber nur für einen begrenzten Zeitraum.

Der Berliner Senat hat sich auf die Details einer Bezahlkarte für neu ankommende Geflüchtete geeinigt. Nach rbb-Informationen wird es eine Bargeldobergrenze von 50 Euro pro Monat für Erwachsene und Kinder geben. Nach sechs Monaten soll die Bargeldobergrenze automatisch wegfallen.

Das gesamte Modell soll zudem ein halbes Jahr nach der Einführung überprüft werden - unter Federführung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Integration, in Abstimmung mit der Senatskanzlei und nach Anhörung von Wohlfahrtsverbänden. Diese Prüfung soll vor allem die Bargeldbeschränkung von 50 Euro berücksichtigen und eine eventuelle aktuelle Rechtsprechung. Wann die Bezahlkarte in Berlin eingeführt wird, steht dem Vernehmen nach allerdings noch nicht fest.

Kiziltepe sieht "rechtssicheren Weg"

Die Bezahlkarte erhalten alle neu ankommenden Geflüchteten im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). In den Aufnahmeeinrichtungen, wo die Betroffenen untergebracht sind, gibt es eine Komplett-Versorgung mit Essen.

Die Bezahlkarte gilt im gesamten Bundesgebiet und soll keine Einschränkungen beinhalten, etwa bei Händlergruppen oder beim Online-Kauf.

Integrationssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) sagte dem rbb, die Bezahlkarte sei kein Instrument, um die Migration zu steuern. Es gehe darum, eine Lösung zu schaffen, die sowohl rechtlich belastbar als auch menschenwürdig sei. "Ein wichtiger Punkt ist dabei die festgelegte Bargeldobergrenze, die für die ersten sechs Monate nach Einführung der Karte gilt", sagte Kiziltepe. Damit wolle sie sicherstellen, dass die Einschränkungen nur zeitlich begrenzt sind und in einem vertretbaren Rahmen bleiben, ohne die Grundrechte der Betroffenen dauerhaft zu beeinträchtigen. "Das ist der rechtssichere Weg", sagte Kiziltepe.

Monatelanges Ringen in Koalition

Der Einigung zwischen den Regierungsparteien CDU und SPD war ein monatelanger Streit in der Koalition um die Ausgestaltung der Karte vorangegangen. Sozialsenatorin Kiziltepe hatte die Bargeld-Obergrenze von 50 Euro lange Zeit für zu niedrig erklärt. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hatte die von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene Grenze befürwortet.

In anderen Städten war das starre Limit von 50 Euro von Gerichten zunächst gekippt worden. Auch Experten von der senatseigenen Ombudsstelle für das Antidiskriminierungsgesetz hatten die restriktive Grenze kritisiert, weil sie Geflüchtete gegenüber anderen Hilfeempfängern benachteiligen würde.

Sendung: Inforadio, 24.11.2024, 16:00 Uhr

Kommentar

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45 Kommentare

  1. 44.

    Als Asylbewerber kommt man doch in eine Gemeinschaftsunterkunft, kein Vermieter wird bei laufenden Asylverfahren einen Mietvertrag abschließen. Die Kosten in den Unterkünften sind demnach durch das Land bezahlt.
    Und Versicherungen werden dementsprechend auch nicht benötigt, wird die GU haben.

  2. 43.

    Der Steuerzahler, welcher diese Geldgeschenke erwirtschaftet, erwartet zu Recht das hier Bezahlkarte gängig ist

  3. 42.

    Viele Leute in good old Germany haben halt keinen Bock mehr darauf, für irgendeinen anderen Menschen, mitzuarbeiten und mit zuzahlen
    Arbeitnehmer/Gehaltsempfänger sind abgenervt, von den hohen Monatlichen Abzügen.
    Vieles wird doppelt/mehrmals versteuert, um einen riesigen Sozialstaat zu finanzieren.

  4. 39.

    Da müsste man wahrscheinlich unterscheiden :
    Menschen die arbeiten und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln selbst bestreiten können - und andererseits Menschen, die auf Sozial-oder Hilfsleistungen angewiesen sind.

  5. 38.

    Den Leuten in den Unterkünften steht meines Wissens unter 200€ zum Kauf persönlichen Bedarfs im MONAT zu. Dafür so ein hysterisches Getue? Die ganze Chose hat ein widerliches Geschmäckle. Grün vor Neid und Missgunst? Hauptsache es geht Anderen noch schlechter.

  6. 36.

    Ich verstehe überhaupt nicht warum hat das soooo lange gedauert.
    Wiedermal zeigt es, wie toll doch unser Senat arbeitet. Man bedenke, welche Parteien das zur Zeit noch sind.
    Ab Februar25 wieder diese flexible schnelle souveräne Koalition?
    Die Talfahrt ist jetzt schon vorprogrammiert

  7. 35.

    Finde ich gut mit der Bezahlkarkte da ja Unterkunft und Verpflegung schon bezahlt wird dazu keine Bezahlung von Energiekosten sowie Versicherungen.

  8. 34.

    Natürlich gibt es kein Grundrecht Bargeld zu bekommen…. Sonst wäre ja jeder Arbeitgeber dran oder bekommen sie ihr Gehalt in bar ?
    Aber sie haben die Möglichkeit Bargeld abzuheben … soviel sie wollen. Was würden sie denn sagen wenn es für alle gilt… Bargeld nur noch bis Summe X ? Jetzt mal das praktische…. Die kaufen was gebrauchtes auf dem Flohmark… mache sie das mal beim nächsten mal mit Karte.
    Der Punkt ist der… alles was die Bevölkerung für sich selbst nie akzeptieren würden, erwartet man von anderen. BVG nur noch Karte… was war das für ein Aufschrei….
    Das SG Hamburg hat die Bezahlkarte anstelle von Bargeld bereits für rechtswidrig erklärt. SG München das genaue Gegenteil.
    Und zurück zur Frage… Grundrecht auf Freiheit, Gleichheit und Teilhabe wird eingeschränkt.

  9. 33.

    Die Flüchtlinge beschweren sich ja auch nicht, sondern irgendwelche Deutsche bzw. die Flüchtlinge werden von Deutschen aufgehetzt sich zu beschweren.

  10. 31.

    Berlin hat ja auch viel mehr Geld, als andere Bundesländer - ist viel sozialer als andere Bundesländer und daher kann sich Berlin, ein paar Extras leisten.
    Vielleicht gibt Berlin, sogar noch 29 Euro monatlich dazu, damit die Leute wenigstens etwas haben, was sie nach Hause schicken können ?
    Berlin ist so sozial, auch so Reich, selbst eine Miete kostet in Berlin fast gar nichts

  11. 29.

    Das amüsante an dem ganzen Zirkus: das Land, dass krampfhaft am Bargeld festhält, will hier für diese Bevölkerungsgruppe das Bargeld am liebsten abschaffen.

  12. 28.

    Aber irgendjemand oder irgendein Unternehmen, verdient bestimmt an einer Bezahlkarte ?
    Herrstellung, Vertrieb, neue Karten, was auch immer.

  13. 27.

    Bei der Sitzung vor einigen Monaten der Ministerpräsidenten der Bundesländer wurde die Bargeldabhebung mit max. € 50,-- beschlossen und war demnach entsprechend schnell umzusetzen. Und was ist passiert: Berlin hat plötzlich tausende Gründe die Umsetzung zu verzögern! Gelten denn diese Besschlüsse nur für bestimmte Bundesländer um den Flickenteppich aufrecht zu erhalten?

  14. 26.

    Sollte die Bargeldobergrenze rechtswiedrig sein, muss eben eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden. Ich verstehe sowieso nich, weshalb eine Geldkarte Menschenrechtswiedrig sein soll. Es ist nicht ausgeschlossen, das ich selbst mal in die Lage komme, flüchten zu müsse. Ich wäre dann froh und Dankbar wenn ich ein Dach über den Kopf und eine vernünftige Ernährung erhielt. Ich kann doch Leuten, die mich ernähren nicht vorschreiben, wie sie dies bewerkstelligen. Bin ich nicht zufrieden, muss ich mich halt anderweitig umschauen.

  15. 25.

    Mir ist kein Gesetz bekannt, in dem ein Grundrecht auf finanzielle Zuwendungen in bar verankert ist. Wäre hilfreich und aufklärend, wenn Sie dahingehend Aufklärungsarbeit leisten würden. Vielen Dank dafür!

  16. 24.

    "Nur illegale Transaktionen sind nunmehr aus 50€ im Monat beschränkt. Da wird es für manchen OK-Bosse uninteressant, die Asylbewerber zu erpressen."

    Wie naiv sind sie? Krominelle werden sich etwas einfallen lassen um an Geld zu kommen, im schlimmsten Fall fördert man mit soclchen rechtspopulistischen und sinnlosen Aktionen noch die Kriminalität.

    Eventuell ist das sogar gewollt.

  17. 23.

    SGB 2 hat damit nichts zu tun. Diese Karte ist nur für AsylBEWERBER, also Menschen im laufenden Asylverfahren, also Leistungen nach dem AsylbLG.

  18. 22.

    Evtl. hat das alles auch was gutes, zumindest für Freunde der Kartenzahlung ... wenn jetzt tausende Leute die Zahlkarte haben, müssten doch endlich genügend Imbisse mitziehen und Kartenzahlung anbieten ? Außer sie möchten auf diese Einnahmen verzichten...

  19. 21.

    Was hat die Bargeldobergrenze mit sparen zu tun? An den Regelsätzen änder sich doch nichts...Und an den Kosten für die Unterkünfte ebenso wenig.

  20. 20.

    Soziale Leistungen der Bundesrepublik Deutschland sind streng reglementiert und ausschließlich für Menschen gedacht, die auch in Deutschland leben.
    Außerdem müsste noch streng kontrolliert werden, wie oft und wie lange, Hilfebedürftige im Ausland ,, Urlaub/Ferien machen.
    Beim deutschen Hilfsbedürftigen wird jeder Schritt überprüft und sofort Sanktioniert.

  21. 19.

    Eine gute Nachricht, warum nur auf 6 Monate begrenzt?
    Ich denke Berlin muss sparen?

  22. 18.

    Totensonntag und eine traurige Nachricht dazu, das passt. Als wenn diese Entscheidung irgendetwas an der Situation ändern würde. Aber mit den Schwächsten kann man es ja machen. Wird alle Menschen beruhigen, die denken, dass das irgendetwas an der Situation verändern wird. Ich finde so eine Emtscjeidung einfach nur noch traurig.

    An 'Verwunderter': ich hoffe, Sie kommen irgendwann mal nicht in eine ähnlichen Lage, wo es für Sie so wird wie das, was Sie jetzt gerade für andere fordern.

  23. 17.

    Das die Begrenzung nach sechs Monaten wegfallen soll, erklärt sich mir nicht.
    Nichts Halbes, nichts Ganzes.
    Um zu verhindern, dass Schlepper davon bezahlt werden, sollte es sogar kein Bargeld zur Verfügung gestellt werden.
    Alles was der Geflüchtete und Asylsuchende braucht, kann, muss man mit der Karte bezahlen.

  24. 16.

    Wer im Höchstsatz 460€ erhält, jeder Vollzeit Lieferdienstfahrer bekommt da mehr Trinkgeld, dann aber auch seine vollen Ausgaben incl. Strom davon bestreiten muß, gibt das Bargeld natürlich sonst in relevanten Mengen an seinen Schlepper etc. weiter. WENN dann kommt das Geld wohl aus anderen Quellen. Nur um am rechten Rand Sympathie zu erhaschen, dafür ist diese ganze Aktion gedacht.

  25. 15.

    Es kann jeder freiwillig Spenden, aus seinem privaten Vermögen! Dieser Schritt ist längst überfällig!

  26. 14.

    Grob gesehen sehe ich das ebenso, nur wer das tut ist automatisch rechtsextrem.
    Wenn es um dieses Thema geht, ja dann seid doch der Meinung, Gedanken sind schließlich frei!

  27. 13.

    Als jemand der selber in diesem Bereich arbeitet ist mir hinreichend bekannt, dass Leistungsgelder zB SGB II zu notleidende Familienmitgliedern in deren Herkunftsländer transferiert wird, um deren Not zu lindern. Doch das ist nicht der Zweck des Hilfesystems, also die Alimentierung Dritter durch die Hintertür. Ich begruesse daher die Limitierung ausdrücklich.

  28. 11.

    “ ohne die Grundrechte der Betroffenen dauerhaft zu beeinträchtigen. "Das ist der rechtssichere Weg"“
    Also man gibt zu das man die Grundrechte einschränkt aber für 6 ;Monate ist das OK ?
    Ich habe noch nicht den Passus gefunden, dass man Grundrechte grundsätzlich für ein paar Monate beschränken darf.

  29. 10.

    Ich empfinde die Entscheidung für richtig und befürworte sie.
    Und das Vorbringen "weil sie Geflüchtete gegenüber anderen Hilfeempfängern benachteiligen würde." erklärt sich doch schon allein von dieser Aussage ansich - Geflüchtete / Hilfeempfängern!
    Auch wenn "Hilfeempfänger" grundsätzlich aus dem gesamten EU-Raum kommend sein können, und auch da die "Hilfeleistungen" ins Herkunftsland gesendet werden könne, ist es doch ein zu diferenzierender Status.
    Und wenn es darum gehen sollte, dann auch für "Hilfeempfänger" aus dem nichtdeutschen EU-Raum.
    Ja schon klar was gleich kommt, aber wenn ich sehe (aus Reportagen und Berichten) das in anderen EU-Ländern die monatlichen hiesigen "Hilfeleistungen" dort für drei bis zwölf Monate ein besseres Leben begünstigen, sehe ich auch dahingehend Handlungsbedarf!

  30. 9.

    Ich verstehe die Aufregung nicht,die bekommen eine Unterkunft, eine Rundumversorgung mit Essen und Trinken, Kostenlosen Zugang zu allen ärztlichen Leistungen und vielen anderen Dingen........und das ist dann diskriminierend????? Was bekomme ich kostenlos ?? Ich muss für alles aufgezählte hart arbeiten. Ja geht's noch ? Nur berechtigte Asylbewerber würden bei mir Unterkunft und Essen erhalten,mehr nicht. Deutschland ist kein Schlaraffenland und das Geld liegt nicht auf der Straße!

  31. 7.

    Das doll doch nur abkenken.
    - der Kartendienstleister kassiert ordentlich
    - der Auftraggeber kann alle Transaktionen einsehen, auswerten und gegebenenfalls therapeutisch kontrollierend einwirken.

  32. 6.

    Nein, die Bargeldobergrenze ist keineswegs verfassungswidrig. Mit der Karte ist es ja weiterhin möglich, im bisherigen Umfang einzukaufen. Nur illegale Transaktionen sind nunmehr aus 50€ im Monat beschränkt. Da wird es für manchen OK-Bosse uninteressant, die Asylbewerber zu erpressen.

  33. 5.

    Wer bekommt das Geld? Auch die, die illegal eingewandert sind? Warum? Warum muss ich als im Niedriglohnsektor Tätiger Menschen alimentieren, die hier einfach so unser Land betreten. Warum sehe ich täglich Rentner in unserem Land, die Flaschen sammeln müssen, weil für immer mehr Menschen die Rente nicht mehr reicht? Warum steigen die Krankenkassenbeiträge? Warum geh ich arbeiten, wenn ich doch mit Bürgergeld genauso viel hätte ,wie jemand, der hier nie eingezahlt hat?

  34. 4.

    Und was soll die sinnlose Diskriminierung bringen? Stimmen von rechtsextremen Wählern?

  35. 2.

    Echt jetzt, SPD? Ihr wundert Euch, dass Euch die Wählenden davon laufen? Vielleicht liegt es daran, dass Ihr den Leuten immer tolle Sachen wie soziale Gerechtigkeit versprecht, diese wunderbaren Versprechungen aber niemals einlöst. ALLE wissen, dass die Bargeldobergrenze rechtswidrig ist, da sie die Grundrechte der Betroffenen einschränkt. Und trotzdem macht Ihr diesen Quatsch. Tschö, SPD.

  36. 1.

    Endlich mal eine Einigung. Längst überfällig.

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