"Endstation" - BVG verlässt X - keine Verkehrsinfos mehr auf dieser Plattform

Mo 15.07.24 | 12:25 Uhr
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Symbolbild: BVG Fahrinfo App: ÖPNV Berlin.(Quelle: IMAGO/Rüdiger Wölk)
Bild: IMAGO/Rüdiger Wölk

Mehr als 400.000 Menschen folgen den sechs X-Kanälen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Das Verkehrsunternehmen verlässt die Plattform nun aber - es wird auch nicht mehr über Störungen und Verspätungen informiert.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben bisher sechs verschiedene Kanäle auf der Plattform X, vormals Twitter, bespielt. Sie erreichten so mehr als 400.000 Menschen. Damit ist nach 13 Jahren nun aber offiziell Schluss.

"Endstation: Wir verlassen X", teilte das Verkehrsunternehmen am Montagmorgen mit. Das kommunikative Umfeld passe nicht mehr zu den Werten der BVG, hieß es zur Begründung.

Seit der Verabschiedung sind alle sechs Accounts in deren Statuszeilen als "inaktiv" gelabelt. Künftig wird die BVG auf X also auch nicht mehr über Störungen oder Verspätungen informieren. Die BVG bleibe aber auf Linkedin, Facebook, Instagram und Tiktok aktiv, hieß es weiter.

In der Kritik wegen Falschinformationen und Hassrede

Der Tech-Milliardär Elon Musk hatte Twitter im Oktober 2022 für rund 44 Milliarden Dollar gekauft. Danach entließ er im Zuge eines chaotischen Umbaus der Plattform das Twitter-Spitzenmanagement sowie tausende Mitarbeiter und benannte den Onlinedienst in X um.

Im Zuge einer Umstrukturierung lockerte Musk auch die Regeln für Inhalte auf der Plattform und ließ einige gesperrte Konten wieder freischalten. Nach der Übernahme brachen die Anzeigenerlöse ein, mit denen sich Twitter traditionell fast ausschließlich finanzierte. Viele Werbekunden befürchten, dass ihre Markennamen neben Beiträgen mit Falschinformationen und extremitischen Inhalten auftauchen.

EU droht mit Strafe

Aus Protest gegen zunehmende Hassrede auf X hatten im Juni 47 Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Soziales, Gesundheit und Landwirtschaft gemeinsam die Social-Media-Plattform verlassen. Zuvor hatten auch schon die Freie Universität Berlin und die Investitionsbank Berlin die Plattform verlassen.

Am Freitag wurde bekannt, dass X nun auch hohe Strafen der Europäischen Union (EU) drohen. Die EU-Kommission wirft der Plattform vor, sie täusche seine Nutzerinnen und Nutzer mit dem weiß-blauen Haken zur Verifizierung von Nutzerkonten und halte nicht die erforderliche Transparenz in Bezug auf Werbung ein. Außerdem gewähre X Forschern keinen Zugang zu seinen öffentlichen Daten. Die offizielle Verwarnung ist die erste unter dem neuen Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Die förmliche Untersuchung gegen X hatte im Dezember 2023 begonnen.

Musk führte nach dem Kauf von Twitter im Oktober 2022 ein, dass alle zahlenden X-Kunden einen Haken bekommen können. Das entspreche "nicht der Branchenpraxis", monierte die EU-Kommission.

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89 Kommentare

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  1. 89.

    Für ein staatliches Unternehmen ein fragwürdiger Akt mit einer noch fragwürdigeren Begründung. Dies können durchaus als Wettbewerbsbehinderung verstanden werden wenn die BVG beim Chinesen Tiktok und bei der Meta-Datenkrake Facebook verbleibt. Ich hoffe das es der BVG und somit dem Berliner Steuerzahler nicht noch teuer zu stehen kommt. Als Jurist frage ich mich warum es so begründet wurde. Aus "personellen Gründen" wäre weniger angreifbar.

  2. 88.

    ziemlich blöd, man hatte dort schnell alle infos zu baumaßnahmen und unfällen, davon mal abgesehen ein zeichen zusetzen sollte man sich lieber um mehr personal bemühen, damit busse und co wieder pünktlich und regelmäßig kommen

  3. 87.

    Sehr gute Entscheidung der BVG!
    Endlich ein großes Unternehmen mit dem Mut den fürchterlichen Musk Verein zu verlassen!

  4. 86.

    X verlassen und auf Tiktok bleiben. Ja, das ist wahre Moral.

  5. 85.

    Facebook und TikTok bitte gleich mit. Genauso unsinnige Quatsch-Plattformen.

  6. 84.

    Sehr gute Entscheidung! Längst überfällig und DANKE!

  7. 83.

    Guter Kommentar, wir brauchen überhaupt keinen Ami-Schwachsinn.
    Ich lobe mir die HVV App, läuft nach Ruckeln jetzt gut, inkl. Echtanzeigen an meinem Standort .

  8. 82.

    Es geht vermutlich um die sog, Hasskriminalität. Hat hier keine eigenständige Rechtsgrundlage

  9. 81.

    Wenn ich für jeden Mist eine App hätte …. Die BVG App hab ich zwar, aber Ortungsdienste usw. sind aus. Apps sammeln jede Menge Daten. Und so oft braucht man die meisten eh nicht. Da reicht der Browser. Aber das ist Geschmacksache.

  10. 79.

    X braucht kein Mensch und kein Gewerbe

  11. 76.

    Wenn die BVG das so sieht, gibt es keinen Grund dafür, mich darüber zu beschweren. Sie hat die Freiheit zu entscheiden, auf welchen sozialen Plattformen sie vertreten sein möchte und auf welchen nicht. Ich sehe kein Problem darin.

  12. 75.

    "Ich lade mir doch keine Homepage runter, wenn ich ne App haben kann!"
    Ich lade mir doch keine App runter, wenn ich mühelos den Browser nutzen kann! :-)

  13. 74.

    "Im deutschen Recht ist das kein einzelner Paragraph." Wenn Sie 'deutsches Recht' so betonen, gibt es überhaupt ein Rechtssystem, wo diese Begriffe exakt definiert und sanktioniert werden? Es kommt ja aus den USA von dem engl. Begriff hate speech, welche nur direkt ins Deutsche Übersetzt wurde aber n.m.M. hier keine exakte rechtliche Grundlage hat.

  14. 73.

    Es geht also nur um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen? Warum nennt man es nicht dann genau so?

  15. 71.

    Von wann sind Sie denn? Natürlich die App, was sonst?

  16. 70.

    Eher 130, 186 und 241 StGB
    Im deutschen Recht ist das kein einzelner Paragraph.

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