Justiz - Berliner Verwaltungsgericht: Georgien ist kein sicherer Herkunftsstaat

Fr 21.03.25 | 15:59 Uhr
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Symbolbild: Eine Demo in Tbilisi am 08.03.2025. (Quelle: dpa/Jerome Gilles)
Bild: dpa/Jerome Gilles

Das Verwaltungsgericht Berlin sieht Georgien bei Asylverfahren nicht als sicheren Herkunftsstaat. Es bestünden erhebliche Zweifel daran, ob diese Einstufung mit EU-Recht vereinbar ist, heißt es in zwei am Freitag veröffentlichten Eilbeschlüssen des Verwaltungsgerichtes (AZ: VG 31 L 473/24 A und VG 31 L 475/24 A).

Der Bund hatte Ende 2023 Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.

Georgisches Ehepaar klagte

Geklagt hatte dem Verwaltungsgericht zufolge ein georgisches Ehepaar gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge in Deutschland. Sie hätten unter anderem geltend gemacht, dass der als Veterinär in einer Behörde tätige Ehemann aufgrund seiner Teilnahme an Demonstrationen gegen die georgische Regierung entlassen worden sei und Repressalien ausgesetzt war. Seine Ehefrau gab an, von ihrem öffentlichen Arbeitgeber nach der Teilnahme an den Protesten gemaßregelt worden zu sein.

Gericht hat "erhebliche Zweifel"

Laut Verwaltungsgericht folgen "erhebliche Zweifel" an der Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat bereits daraus, dass mit den abtrünnigen Teilrepubliken Abchasien und Südossetien völkerrechtlich zwei Gebiete zu Georgien gehören, welche nicht unter der Kontrolle der Regierung stehen. Der Europäische Gerichtshof habe in einem die Republik Moldau betreffenden Fall jüngst entschieden, dass ein Land nicht als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden dürfe, wenn Teile seines Hoheitsgebiets nicht sicher sind.

Es könne zudem offenbleiben, ob die Einstufung Georgiens auch wegen der möglichen Verfolgung von Personen aus der queeren Community mit Unionsrecht unvereinbar ist. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

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21 Kommentare

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  1. 20.

    "Leute, genau das geschieht auch in D! Passts der Firmenleitung nicht, werden unliebsame MA gedisst und bei Gelegenheit als erstes entlassen."

    Und staatlicherseits verfolgt? Was schreiben sie für einen hanebüchenen Unsinn?

  2. 19.

    Das würde heißen, jeder aus jedem Land, das nicht hiesige Standards erfüllt, wäre hier asylberechtigt, das wäre Diktatur-Förderung durch die Hintertür.

  3. 18.

    Polen, noch Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Slowakei, Griechenland sind EU-Länder!

  4. 17.

    Die Würde, ja – wobei man fragen muss, inwieweit das Deutschen eingelöst wird.

    Die meisten Artikel sind allerdings Bürgerrechte, nicht Welt-Menschen-Rechte.

  5. 16.

    Was ist eigentlich gemeint mit "unerträglich"? Das ist ja ein neues Modewort geworden!

  6. 15.

    Leute, genau das geschieht auch in D! Passts der Firmenleitung nicht, werden unliebsame MA gedisst und bei Gelegenheit als erstes entlassen. Honorarkräfte bekommen einfach keine Aufträge mehr, Begründung: "So ist das eben auf dem ach so freien Markte".

    Wohin sollten wir flüchten, bitte?

    … Veterinär in einer Behörde tätige Ehemann aufgrund seiner Teilnahme an Demonstrationen gegen die georgische Regierung entlassen worden sei und Repressalien ausgesetzt war. Seine Ehefrau gab an, von ihrem öffentlichen Arbeitgeber nach der Teilnahme an den Protesten gemaßregelt worden zu sein …

  7. 14.

    Kennen sie den Unterscheid zwischen "abgemahnt" und "verurteilt"?

    Nein? Den wollen sie auch gar nicht wissen wenn sie von "angeblicher Menschenrechtsverletzung" fabulieren.

  8. 13.

    Echt? Ist Deutschland auch darunter? Wir wurden auch wiederholt wegen angeblicher Menschenrechtsverletzung abgemahnt.

  9. 12.

    Illegale Pushbacks mit Todesfolge zum Beispiel. Die griechische Küstenwache begeht massive Menschenrechtsverletzungen und ist verantwortlich für Todesfälle von Menschen auf der Flucht.

    Griechenland wurde deshalb bereits mehrmals vom EGMR verurteilt.

    Meine These ist also alles andere als "gewagt".

  10. 11.

    Illegale Pushbacks zum Beispiel. Die griechische Küstenwache begeht massive Menschenrechtsverletzungen und ist verantwortlich für Todesfälle von Menschen auf der Flucht.

    Griechenland wurde bereits mehrmals vom EGMR verurteilt.

    Meine These ist also alles andere als "gewagt".

  11. 10.

    Illegale Pushbacks zum Beispiel. Die griechische Küstenwache begeht massive Menschenrechtsverletzungen und ist verantwortlich für Todesfälle von Menschen auf der Flucht.

    Griechenland wurde bereits mehrmals vom EGMR verurteilt.

    Meine These ist also alles andere als "gewagt".

  12. 9.

    Gewagte These...wie kommen Sie auf diese Aufzählung? Was ist z.Bsp. an Griechenland unsicher?

  13. 8.

    "...alle Staaten der EU sollten als sichere Drittstaaten doch wohl gelten."

    Weder Polen, noch Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Slowakei, Griechenland kann man als sichere Drittstaaten bezeichnen, da dort schwere Menschenrechtsverletzungen unter Mißachtung von EU Gesetzen begangen werden.

  14. 7.

    "...alle Staaten der EU sollten als sichere Drittstaaten doch wohl gelten."

    Weder Polen, noch Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Slowakei, Griechenland kann man als sichere Drittstaaten bezeichnen, da dort schwere Menschenrechtsverletzungen unter Mißachtung von EU Gesetzen begangen werden.

  15. 5.

    "Die Antragsteller haben nichts verbrochen, außer sich vor Repressalien schützen zu wollen." Das steht ihnen ja auch moralisch zu. Allerdings grenzt Deutschland noch nicht (wieder?) an Geogien, ein sicherer Drittstaat in der Nähe wäre also für die Schutzfunktion hinreichend gewesen, alle Staaten der EU sollten als sichere Drittstaaten doch wohl gelten.

  16. 4.

    Im Klartext heißt das, dass Menschen aus diesen Ländern, die hier Asyl beantragt haben, nicht abgeschoben werden und hier in Sicherheit sind.
    Straffällig gewordene können ganz normal juristisch belangt werden.
    Bitte nicht immer zwei Dinge miteinander verknüpfen, die ursächlich nichts miteinander zu tun haben. Danke!

  17. 3.

    Leute, haltet doch mal eure unerträglichen Ressentiments im Zaum.
    Im behandelten Fall ging es um abgelehnte Asylanträge. Die Antragsteller haben nichts verbrochen, außer sich vor Repressalien schützen zu wollen. Straftaten von nichtdeutschen Personen werden genauso geahndet, wie von Deutschen. Die Standards, auf die sich das Gericht beruft, sind europäische, nicht deutsche. Und unser Grundgesetz schützt - zum Glück - die Würde und Rechte von Menschen, nicht die von Deutschen!

  18. 2.

    Deutschland hat Standards die in keinem anderen Land erreicht werden...

  19. 1.

    Das heißt doch im Klartext nichts anderes, als das Mitmenschen, die hier straffällig geworden sind nicht abgeschoben werden können. Sie dürfen hier weiterin ihr Unwsen treiben und sich versorgen lassen. Finde ich ganz toll!!!