Einigung mit Krankenkassen - Problem mit Leerfahrten von Krankenwagen in Ostprignitz-Ruppin gelöst

Fr 21.03.25 | 14:43 Uhr
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Ein Rettungswagen fährt auf einer Autobahn (Quelle: dpa/Andreas Franke)
Bild: dpa/Andreas Franke

Wer im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Notfall den Rettungsdienst ruft, aber nicht ins Krankenhaus eingeliefert wird, muss keine Sorge mehr haben, dafür zahlen zu müssen. Der Kreistag hat am Donnerstagabend mit großer Mehrheit die neuen Rettungsdienstgebühren für dieses Jahr beschlossen. Sie sind zuvor mit den Krankenkassen ausgehandelt worden. Im Rahmen dessen ist auch das Problem der Leerfahrten geklärt worden.

"Sie werden nicht extra abgerechnet, sie sind aber als Wagnis und Risiko prozentual miteingepreist auf die entsprechenden Gesamtfahrten - also damit auch abgebildet und das in einem Umfang, wo sowohl Krankenkassen als auch wir sagen können, das ist vertretbar", sagte Landrat Ralf Reinhardt (SPD) dem rbb nach der Kreistagsentscheidung. Es sei ein guter Weg gefunden worden.

Wie genau die Lösung erzielt wurde, dazu hätten die Vertragspartner Stillschweigen vereinbart, hieß es weiter. Nur so viel: Die Kreisverwaltung habe ihre Kalkulation der Gebühren so angepasst, dass die Krankenkassen mitgehen konnten, so Reinhardt.

Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung von sogenannten Fehlfahrten von Rettungsdiensten. Bis Ende 2024 wurden die Kosten dafür noch von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Oberspreewald-Lausitz hatten daraufhin neue Gebührensatzungen beschlossen. Sofern ein Rettungswagen oder ein Notarzt-Fahrzeug umsonst ausrückt, müssen künftig diejenigen zahlen, die ihn alarmiert haben, war darin festgesetzt worden. In OPR ist das nun wieder hinfällig.

Sendung: rbb24 Brandenburg alktuell, 21.3.2025, 19:30 Uhr

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1 Kommentar

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  1. 1.

    "Sofern ein Rettungswagen oder ein Notarzt-Fahrzeug umsonst ausrückt, müssen künftig diejenigen zahlen, die ihn alarmiert haben, war darin festgesetzt worden. In OPR ist das nun wieder hinfällig."
    Nachtrag dazu noch: Dies ist kein Kosten-Freibrief für die Nutzung des Rettungsdienstes. Es gilt weiterhin: Wer den Rettungsdienst missbräuchlich ruft, muss selber zahlen. Z.B. bei der 112 ein Leiden vortäuschen, um dann mit gepackter Tasche zum Krankenhaus gefahren zu werden, weil man ja einen Termin dort hat... usw.